muss ich um erlaubnis fragen?

  • Ja,aber rein rechtlich haben beide das Recht in den Urlaub zu fahren mit den Kids,natürlich muss man vorher den Anderen Informieren,aber verboten kanns einen nicht werden...nur bei schweren Verdacht der Kindesentführung und dann läuft das,denke ich über Gericht!



    LG Nicki

    Sag es laut
    Dass ich alles für dich bin
    Sag es laut
    denn danach steht mir der Sinn!
    *SMILE*


    sorry

  • Sowas ist vieleicht auch abhängig wie alt das Kind ist.


    Also mal so ein Beispiel.
    Würde mein Ex ankommen und sagen. "Ich nehm Lina mal eine Woche mit nach Ägypten". Ich würd ihm nen Vogel zeigen :radab Weil ein zwei jähriges Kind nicht nach Ägypten gehört.
    Und umgedreht wärs genauso.



    Und wichtig auch, warum der Ex den Urlaub nicht erlaubt.


    Wenn es nur Bösartigkeit ist und man dem anderen eins auswischen will. Ok,das ist echt nicht in Ordnung.

  • Natürlich hängt das vom Alter ab...aber was hat Urlaub mit auswischen zu tun?


    Also,als wir letztes Jahr in Urlaub gefahren sind(Italia)wollte ich meine Ex bestimmt nix auswischen.Gefallen hats ihm trotzdem nicht,was er uns dann auch täglich per Handy mitteilte,natürlich durch die Blume und über die Kids...aber egal


    LG Nicki

    Sag es laut
    Dass ich alles für dich bin
    Sag es laut
    denn danach steht mir der Sinn!
    *SMILE*


    sorry

  • Ich bin sowieso der Ansicht das verbieten gar nicht geht....


    LG Nicki

    Sag es laut
    Dass ich alles für dich bin
    Sag es laut
    denn danach steht mir der Sinn!
    *SMILE*


    sorry


  • Also Ägypten... Da würde ich ihm dem anderen auch nen Vogel zeigen.... Malaria-Impfung, Hepatitis ? -Impfung, ... für ne Woche Urlaub??
    Nein, aber Bulgarien....


    Wie gesagt, meine Familie (Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins samt deren Kinder) wohnt in Frankreich.... Wenn ich also meine Familie sehen möchte, muss ich ins Europäische Ausland fahren...
    Da frage ich doch nicht um Erlaubnis!!! Er fragt doch auch nicht um Erlaubnis, wenn er seine "Großmutter" besucht.... :pfeif :pfeif


    Ich denke es kommt auch immer auf das Land an.... Und EU sollte doch kein Problem sein...


    Hast du eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen? Nur für alle Fälle!?

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Mein Halbwissen hierzu:
    1) es ist keine Entscheidung des täglichen Lebens, muß also dem anderen Elternteil mitgeteilt werden.
    2) bei einer Urlaubsreise zu der Familie (im Ausland) bedarf es keiner Zustimmung des anderen Elternteils
    3) in deinem Falle tippe ich eher auf Unverständnis beim Ex, es sei denn er hat fundierte Gründe, die gegen einen solchen Urlaub sprechen.


    Gruß Genesis


    PS: bei Kleinstkindern wäre ich auch eher dagegen

    Einmal editiert, zuletzt von Genesis ()

  • Zitat

    Original von corina
    meine kleine ist 7 und voriges jahr hat er auch seine zustimmung zur urlaubsreise ins ausland gegeben.reines machtspiel lg


    Dann sehe ich keine Probleme dabei. Stell ihm in Aussicht die Stornokosten mitzutragen, wenn er weiter zickt.


    Wird schon...
    Gruß Genesis

  • ihr lieben,habe heut jugendamt angerufen-hat mich wegen der rechtslage an einen anwalt verwiesen.dort angerufen.anwältin sagte sinngemäß : soll ihm-weil man kein venüftiges gespräch führen kann-eine sms schicken-frist bis morgen,ob er zustimmt.wenn keine reaktion folgt,wird es als zustimmung gewertet.ansonsten eilantrag bei gericht,das der reise nach bulgarien zustimmen wird-sie hat erfahrung.ich wäre froh,wenn ich es anders klären könnte,aber er möchte es so.habe sms verschickt-noch keine reaktion. es ist einfach nur traurig.sie sagte auch,wenn er das sorgerecht immer nur gegen mich verwendet und er keine gespräche zulässt,wäre das ein grund,dass alleinige sorgerecht zu beanspruchen. :Hm das möchte ich eigentlich nicht,weil er immer für unsere kleine da ist.er hat es nach 6 jahren noch nicht verkraftet,dass ich mich getrennt habe und schießt gegen mich.einfach nicht zu verstehen................ :frag lg rine

  • Bei gemeinsamen Sorgerecht ist ein Auslandsurlaub von der Zustimmung des anderen Elternteils abhängig. Urlaub ist selbstverständlich erlaubt, aber es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Urlaub im Ausland stattfindet.
    Wie es von der Anwältin hieß: Im Falle der Nichtzustimmung kann vor Gericht/und müsste vor Gericht ein Eilantrag gestellt werden.
    Wenn der Ex einigermaßen sachlich argumentiert und in dessen Eingabe nicht deutlich wird, es geht ihm um den Rosenkrieg, entscheiden die Gerichte mehrheitlich gegen den Urlaub im Ausland.
    Grund: Dem urlaubsplanenden Elternteil ist es bekannt/hat es bekannt zu sein, dass ein Auslandsurlaub das Sorgerecht betrifft. Es obliegt dem planenden Elternteil, die Zustimmung des anderen Elternteils zu erlangen. Und zwar rechtzeitig.
    Ein Auslandsurlaub trägt nicht per se zum Wohle des Kindes bei. Dies erreicht ein Urlaub in Deutschland genauso. Versucht der eine Elternteil, den Urlaub gegen den anderen Elternteil durchzusetzen, ist diese Auseinandersetzung allein schon gegen das Kindeswohl. Der Antrag auf Urlaub ist damit abzuweisen...


    Sollte der eine Elternteil trotz Ablehnung des anderen Elternteils den Auslandsurlaub antreten, ist dies ein eklatanter Verstoß gegen das Sorgerecht und kann als starkes Argument genutzt werden, das Sorgerecht auf den anderen Elternteil zu übertragen. Denn nachweislich verstößt das eine Elternteil gegen das Kindeswohl, indem es das Sorgerecht des anderen Elternteils bewusst und wider besseren Wissens einschränkt.


    Persönlich kann man da so oder so zu stehen, aber das ist die mehrheitliche Rechtsprechung der Amtsgerichte in D.



    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • er kann meine kleine in der zeit nicht nehmen und ich muss zu hause bleiben.so kann ein gsr nicht angedacht sein.als ich es ihm gesagt habe,keine negative reaktion,eine woche später-nein.wenn das nicht nach rosenkrieg aussieht. lg rine

  • Hallo Corinna,


    was Du erspürst in dem Verhalten des Ex, ist die eine Seite, was sich durch Fakten beweisen lässt, die andere. Es ist leider so. Und er wird ggfls. im Gericht seine Argumente bringen und frech zu Dir rübergrinsen...
    Im Moment bist Du in einer misslichen Situation - und die kann er weidlich ausnutzen. Und tut es auch. Und er wird damit durchkommen.
    Deshalb in Zukunft frühzeitig die Mitteilung, dass Auslandsurlaub ansteht und die allgemeine Zusage einholen. Sonst ist halt die Rechtssituation, wie oben beschrieben. Ärgerlich - aber unabwendbar.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



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