Scheidungskosten steuerlich absetzen?

  • Hat jemand von Euch seine Scheidungskosten/Verfahrenskosten schon mal bei der Steuer abgesetzt?
    Wenn ja, wie?
    Pauschalsumme?
    Oder Einzelkosten?
    Was habt Ihr da angegeben, bzw. welche Kosten wurden anerkannt?


    Bin für jede Info dankbar.



    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    ich hab´s zumindest versucht :engel
    bin vorm Finanzbeamten in die Knie gegangen :anbet
    hab :flenn
    und :love


    nix da.... ist mir alles abgelehnt worden :wand


    Aber egal, hauptsache geschieden :aetsch


    und ansonsten kann ich nicht meckern... ist ein gaaaaaaanz netter :pfeif

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich schubs es noch mal nach oben...
    Danke Luchsie. Darf ich konkret fragen, was Du versucht hast abzusetzen?
    Prozesskosten?
    Folgekosten?


    Und danke Geneis. Mir geht es ein bisschen darum , dass anscheinend in unterschiedlichen Bundesländern bzw. von FinAmt zu FinAmt unterschiedlich entschieden wird. Die "Rechtshinweise" im Netz sind ebenfalls sehr unterschiedlich...


    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi Bap,


    ich wohne in BaWü und habe meine Prozesskosten und Anwaltskosten sowohl für Scheidungsverfahren als auch für Unterhaltsklage als außergewöhnliche Belastung abgesetzt.

  • Danke. Das ist schon mal eine Hilfe ...


    LG



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    habe mal den Faden hoch geholt.


    Welche Erfahrungen hast du denn nun gemacht? Ich wollte jetzt auch mal meine Anwaltsrechnungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ich habe Rechnungen aus 2008 und 2009, bin aber immer noch nicht geschieden :rolleyes2:


    Bin gespannt auf deine Antwort :thanks:


    LG
    MagNoona

  • Mir sind nur die unmittelbaren Kosten für das Scheidungsverfahren anerkannt worden, nicht aber die Folgesachen.


    Nicht anerkannt wurden Kosten für Sorgerechtsverfahren (Sorgerecht, ABR, Umgang: Rechtsanwalt, Gutachten, Gerichtskosten).

  • Scheidungskosten sind abzugsfähig aber nur wenn die zumutbare Belastung überschritten wird.
    Diese hängt vom Gesamtbetrag des Einkommens ab.

  • Wann hast du eingereicht? Als die Scheidung durch war oder "kleckerweise"?


    - Jeweils im Jahr, in dem ich die Kosten beglichen habe.


    Kriterium ist wohl, ob die Kosten zwangsläufig, unmittelbar und unvermeidbar sind. Unvermeidbar ist eben die Scheidung (Gericht und RA-Kosten) selbst und der Versorgungsausgleich. Sorgerechtssachen und Vermögensaufteilung aber nicht.


    Es lohnt sich aber ins Detail zu gehen. So kann möglicherweise ein Mediationsverfahren, das in die Scheidung führt, abgesetzt werden, Fahrtkosten zu Gericht und Rechtsanwalt (für die Scheidung selbst), Fachliteratur für Scheidung und noch manche Einzelpunkte.


    - Ich habe trotdem in jedem Jahr immer alles eingereicht in der Hoffnung, dass die Finanzbeamten schon zufrieden sind, wenn sie mir RA- und Gerichtskosten streichen können und dann nicht mehr so penibel danach suchen, ob sie mir noch woanders etwas streichen können. :-)

  • Abzugsf. sind nur


    Scheidung und
    Versorgungsausgleich.



    Nicht Abzugsf. sind Folgekosten wie


    Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens,
    Regelungen über den Unterhalt,
    Vereinbarungen über das Sorgerecht,
    Familienmediation.


    Zu bedenken ist auch das man alles auf einmal einreicht da die außergewöhnliche Belastung jährlich neu angesetzt wird.

  • Das macht irgendwie Sinn nur frage ich mich ob man Beträge aus Vorjahren anerkennen.


    Ich glaube das kommt auch auf den Sachbearbeiter drauf an.

  • ob man Beträge aus Vorjahren anerkennen


    Entscheidend ist meines Wissens der Zeitpunkt der Zahlung. Wenn ein Rechnung aber aus 2008 kommt, dann wird das Finanzamt wohl normalerweise nicht überprüfen, ob 2008 oder 2009 bezahlt wurde.


  • :wow:wow:wow:wow erbitte tieferen einblick in deine finanzberatungstaktiken! :D


  • Noch ist nichts entschieden ...
    Eine ewig lange Geschichte ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zumindest die Rechtsanwaltskosten sollten doch mit Hilfe unserer neuen Regierungspartei absetzbar sein.


    Schließlich sind sie wohl von dreiviertel aller Rechtsanwälte gewählt worden und bis jetzt haben sie sich noch bei jeder ihrer Wählergruppen bedankt....

  • Ich weiß, dass es ein uraltes Thema ist aber gibt es hierzu neue Erkenntnisse, die ich als Neugetrennte Person berücksichtigen sollte/kann?


    Nächste Frage wäre, 2012 ist unser Trennungsjahr. Das heißt doch, dass mein Mann alle Belege als abzugsfähig abrechnen kann und ich durch mein Mini Gehalt aber nicht. Wäre es da nicht sinnvoller (falls überhaupt möglich) eine Rückstellung (kein Fachbegriff oder so ich weiss nicht wie ich es ausdrücken soll) aufzubauen mit dem zukünftige Einnahmen verrechnet werden, wenn ich 2013 wieder voll arbeite. Also quasi ein Steuergutschein...


    Mache ich Sinn - kann mich noch jemand verstehen?