Hat jemand von Euch seine Scheidungskosten/Verfahrenskosten schon mal bei der Steuer abgesetzt?
Wenn ja, wie?
Pauschalsumme?
Oder Einzelkosten?
Was habt Ihr da angegeben, bzw. welche Kosten wurden anerkannt?
Bin für jede Info dankbar.
Gruß
Bap
Hat jemand von Euch seine Scheidungskosten/Verfahrenskosten schon mal bei der Steuer abgesetzt?
Wenn ja, wie?
Pauschalsumme?
Oder Einzelkosten?
Was habt Ihr da angegeben, bzw. welche Kosten wurden anerkannt?
Bin für jede Info dankbar.
Gruß
Bap
Hallo Bap,
ich hab´s zumindest versucht :engel
bin vorm Finanzbeamten in die Knie gegangen :anbet
hab :flenn
und :love
nix da.... ist mir alles abgelehnt worden :wand
Aber egal, hauptsache geschieden :aetsch
und ansonsten kann ich nicht meckern... ist ein gaaaaaaanz netter :pfeif
http://www.asp-rechtsanwaelte.…n_steuerlich_absetzen.htm
Google mal ein wenig. Nach diesem Link kann man unter bestimmten Vorrausetzungen etwas absetzen...
Gruß Genesis
Ich schubs es noch mal nach oben...
Danke Luchsie. Darf ich konkret fragen, was Du versucht hast abzusetzen?
Prozesskosten?
Folgekosten?
Und danke Geneis. Mir geht es ein bisschen darum , dass anscheinend in unterschiedlichen Bundesländern bzw. von FinAmt zu FinAmt unterschiedlich entschieden wird. Die "Rechtshinweise" im Netz sind ebenfalls sehr unterschiedlich...
Gruß
Bap
Hi Bap,
ich wohne in BaWü und habe meine Prozesskosten und Anwaltskosten sowohl für Scheidungsverfahren als auch für Unterhaltsklage als außergewöhnliche Belastung abgesetzt.
Danke. Das ist schon mal eine Hilfe ...
LG
Bap
Hallo,
habe mal den Faden hoch geholt.
Welche Erfahrungen hast du denn nun gemacht? Ich wollte jetzt auch mal meine Anwaltsrechnungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ich habe Rechnungen aus 2008 und 2009, bin aber immer noch nicht geschieden :rolleyes2:
Bin gespannt auf deine Antwort :thanks:
LG
MagNoona
Mir sind nur die unmittelbaren Kosten für das Scheidungsverfahren anerkannt worden, nicht aber die Folgesachen.
Nicht anerkannt wurden Kosten für Sorgerechtsverfahren (Sorgerecht, ABR, Umgang: Rechtsanwalt, Gutachten, Gerichtskosten).
Ah, ok, danke.
Wann hast du eingereicht? Als die Scheidung durch war oder "kleckerweise"?
LG
MagNoona
Scheidungskosten sind abzugsfähig aber nur wenn die zumutbare Belastung überschritten wird.
Diese hängt vom Gesamtbetrag des Einkommens ab.
mir sind die unmittelbaren Scheidungskosten, die kompletten Kosten für die Klage Kindesunterhalt, die Kosten für den Notar (Trennungsvereinbarung), sowie die psycholog. Gutachten anerkannt worden
Wann hast du eingereicht? Als die Scheidung durch war oder "kleckerweise"?
- Jeweils im Jahr, in dem ich die Kosten beglichen habe.
Kriterium ist wohl, ob die Kosten zwangsläufig, unmittelbar und unvermeidbar sind. Unvermeidbar ist eben die Scheidung (Gericht und RA-Kosten) selbst und der Versorgungsausgleich. Sorgerechtssachen und Vermögensaufteilung aber nicht.
Es lohnt sich aber ins Detail zu gehen. So kann möglicherweise ein Mediationsverfahren, das in die Scheidung führt, abgesetzt werden, Fahrtkosten zu Gericht und Rechtsanwalt (für die Scheidung selbst), Fachliteratur für Scheidung und noch manche Einzelpunkte.
- Ich habe trotdem in jedem Jahr immer alles eingereicht in der Hoffnung, dass die Finanzbeamten schon zufrieden sind, wenn sie mir RA- und Gerichtskosten streichen können und dann nicht mehr so penibel danach suchen, ob sie mir noch woanders etwas streichen können.
Abzugsf. sind nur
Scheidung und
Versorgungsausgleich.
Nicht Abzugsf. sind Folgekosten wie
Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens,
Regelungen über den Unterhalt,
Vereinbarungen über das Sorgerecht,
Familienmediation.
Zu bedenken ist auch das man alles auf einmal einreicht da die außergewöhnliche Belastung jährlich neu angesetzt wird.
Alles anzeigenAbzugsf. sind nur
Scheidung und
Versorgungsausgleich.
Nicht Abzugsf. sind Folgekosten wie
Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens,
Regelungen über den Unterhalt,
Vereinbarungen über das Sorgerecht,
Familienmediation.
Zu bedenken ist auch das man alles auf einmal einreicht da die außergewöhnliche Belastung jährlich neu angesetzt wird.
Das macht irgendwie Sinn nur frage ich mich ob man Beträge aus Vorjahren anerkennen.
Ich glaube das kommt auch auf den Sachbearbeiter drauf an.
ob man Beträge aus Vorjahren anerkennen
Entscheidend ist meines Wissens der Zeitpunkt der Zahlung. Wenn ein Rechnung aber aus 2008 kommt, dann wird das Finanzamt wohl normalerweise nicht überprüfen, ob 2008 oder 2009 bezahlt wurde.
Alles anzeigenHallo Bap,
ich hab´s zumindest versucht :engel
bin vorm Finanzbeamten in die Knie gegangen :anbet
hab :flenn
und :love
nix da.... ist mir alles abgelehnt worden :wand
Aber egal, hauptsache geschieden :aetsch
und ansonsten kann ich nicht meckern... ist ein gaaaaaaanz netter :pfeif
:wow:wow:wow:wow erbitte tieferen einblick in deine finanzberatungstaktiken!
Alles anzeigenHallo,
habe mal den Faden hoch geholt.
Welche Erfahrungen hast du denn nun gemacht? Ich wollte jetzt auch mal meine Anwaltsrechnungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ich habe Rechnungen aus 2008 und 2009, bin aber immer noch nicht geschieden :rolleyes2:
Bin gespannt auf deine Antwort :thanks:
LG
MagNoona
Noch ist nichts entschieden ...
Eine ewig lange Geschichte ...
Zumindest die Rechtsanwaltskosten sollten doch mit Hilfe unserer neuen Regierungspartei absetzbar sein.
Schließlich sind sie wohl von dreiviertel aller Rechtsanwälte gewählt worden und bis jetzt haben sie sich noch bei jeder ihrer Wählergruppen bedankt....
(OT. Es soll angeblich einen Gesetzentwurf geben, der die Einfuhr von CDs aus der Schweiz und aus Liechtenstein verbieten soll .....)
Ich weiß, dass es ein uraltes Thema ist aber gibt es hierzu neue Erkenntnisse, die ich als Neugetrennte Person berücksichtigen sollte/kann?
Nächste Frage wäre, 2012 ist unser Trennungsjahr. Das heißt doch, dass mein Mann alle Belege als abzugsfähig abrechnen kann und ich durch mein Mini Gehalt aber nicht. Wäre es da nicht sinnvoller (falls überhaupt möglich) eine Rückstellung (kein Fachbegriff oder so ich weiss nicht wie ich es ausdrücken soll) aufzubauen mit dem zukünftige Einnahmen verrechnet werden, wenn ich 2013 wieder voll arbeite. Also quasi ein Steuergutschein...
Mache ich Sinn - kann mich noch jemand verstehen?