Zwangsgeld wegen Umgangsverweigerung

  • Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert.


    Heute ist vom Gericht der Eilantrag meines Mannes eingegangen :


    Er verklagt mich auf Zahlung eines Zwangsgeldes, weil ich den Umgang dauerhaft behindere.
    Er habe die beiden Großen seit April und die Kleine seit Mai nicht gesehen.
    Immer wenn er mit den Kindern telefoniere, dann habe er das Gefühl, die Kinder
    hätten Angst und würden nur das sagen, was ich Ihnen vorgebe. Er nehme an, ich drohe ihnen Strafen an, wenn sie was falsches sagen. :heul


    By the way....
    Er hat gestern angerufen um sich bei den Kindern nach den Zeugnissen zu erkundigen.
    Ich nahm den Anruf entgegen und fragte gleich, ob er mir nun bitte einen Termin geben könne, wann er seine drei Wochen Sommerferien wahrnehmen wolle.
    Nein, er redet darüber nicht mit mir.......


    Umgangsverweigerung :wuetend Is klar :crazy


    Die Kleine fragte ihren Papa dann auch noch mal, wann sie denn nun in den Ferien zu ihm kommen könne.
    Darauf meinte er
    "Ich muss erst abwarten was das Gericht sagt. Das habe ich dir doch schon mal erklärt. Sei mir nicht böse, es ist nicht meine Schuld"
    :kotz :kotz

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  • Grr. Woher kenn ich das nur?


    Empfehlung: Nicht alles über Tel. laufen lassen, sondern manchmal schriftlich um die Terminabsprache bitten. Allein schon deshalb, damit man bei so Sachen etwas Schriftliches vorlegen kann. Damit nicht als einziges Beweismittel zählt: Gesehen hat er die Kids nicht...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Tilla...


    Nur kurz... Umgangsverweigerung? Ach, ja, DIE Geschichte... :radab
    Übrigens pflichte ich volleybap bei.
    Wenn es geht nur noch schriftlich alles vereinbaren (werde ich im übrigen auch nur noch tun, da mein Exemplar auch mal wieder behauptet hat einen Termin bei uns "abgesagt" zu haben. nur komisch, dass wir davon bis dato nichts wussten :frag).
    Allerdings weiß ich nicht wie das ablaufen würde (nur postualisch oder nur über Anwalt??) Ich denke wohl nur über Anwalt, da dann sichergestellt werden kann, dass die Post mit den Terminen auch ankommt!


    Ich drück Dich und steck Dir ein Päckchen mit Extra-viel-Kraft-drin zu :blume
    Lieben Gruß, Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Sorry, hallo nochmal...


    Mir ist da gerade was in den Sinn gekommen.
    Da Dein Exemplar ja auch Mittellos ist und er dich nun auf Zwangsgeld verklagen möchte... Kommt da nicht die Frage auf, ob es vielleicht daran liegt???
    Wie wollen die bei gericht überhaupt feststellen, dass Du angeblich deine Kinder manipulierst?
    Lieben Gruß, Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Eulchen


    Das Zwangsgeld bekommt nicht der Ex, sondern muss ans Gericht bezahlt werden....


    Tilla
    Bitte Termin schriftlich fixieren bwz , mit Kopie an seine RAín oder RA.


    Mir wurde bei der Polizei mitgeteilt, nur was schriftlich fixiert wird oder wurde zählt...


    Ferner wird vorraussichtlich eine Anhörung deines Kindes stattfinden ohne Anwesenheit der Eltern bei Gericht..... zumindest war das bei mir so...


    LG


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • susayk


    Danke für die Info! Das finde ich aber gut, dass es sowas gibt und so gehandhabt wird 8also, jetzt für "echte" Umgangsboykottuere).
    Denn auf diese Weise wird ja erst der Missbrauch dieses Geldes verhindert.


    Gruß :wink

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Hallo Tilla,


    das habe ich auch so gemacht-


    Ich habe ihm einen "Jahresplan" als Entwurf für die Kinderwochenenden und hälftigen Ferien per Einwurfeinschreiben zukommen lassen.
    Da stand auch drinnen, welche WE aus welchen Gründen gar nicht gehen, und bis wann ich von ihm eine Antwort erwarte, und dass ich ansonsten davon ausgehe, dass er die vorgeschlagenen Termine wahrnehmen wird....


    Er hat dann aus Prinzip genau die anderen Wochenenden genommen...


    aber das hatte ich ja vorher einkalkuliert :daumen


    Darauf haben 2 Zeugen unterschrieben, und auf dem Doppel auch-


    Der Richter hat ihn dann ziemlich auflaufen lassen 8)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Auf Dauer ist es wohl nicht anders möglich :frag


    Mein Anwalt meinte ganz entspannt, er regelt das allein und ich brauche nicht mal zu kommen.


    Langsam ödet mich das alles so an :muede.

  • Hallo, entschuldigt bitte. Aber ich muss jetzt mal ganz doof fragen. Gibt es wirklich ein Zwangsgeld für Umgangsverweigerung? Auch für Männer , die keinen Umgang mit ihren Kindern haben? Ich dachte, man kann keinen Mann zum Umgang zwingen. Ich verstehe jetzt nichts mehr! :frag

  • Nein, dies gilt nur bei Umgangsvereitelung der betreuenden Person.


    Väter, die keinen Unterhalt zahlen (weil sie nicht wollen, nicht weil sie nicht können davon rede ich jetzt garnicht ) , können ihre Kinder dennoch regelmässig sehen.


    Müttern , die prügelnden und stalkenden Vätern die Kinder trotzdem mitgeben,
    kann man dahingehend manipulieren, das man ihnen Umgangsvereitelung vorwerfen und Zwangsgeld androhen kann :frag
    Guck mal hier:


    http://www.123recht.net/Umgang…setzt-werden__f10334.html


    Das hab ich auch noch gefunden:


    * Klappt der Umgang trotz einer gerichtlichen Umgangsregelung nicht, gibt es eine riesige Spielwiese für juristische Betätigung, die man jahrelang beackern kann. Im Gegensatz zu Unterhalt oder wahrnehmung der Schulpflicht lässt sich Umgang für das Kind faktisch nicht vollstrecken. Kurzfristig kann man zwangsgeldbewehrte einstweilige Verfügungen zur Durchführung der festgelegten Umgangstermine beantragen, Zwangsgeld nach § 33 FGG beantragen. Zwangsgeld ist keine Strafe für ausgefallenen Umgang, sondern ein Beugemittel um kommende Umgangstermine einzuhalten. Typische Antwort: "Aufgrund der finanziellen Situation der Kindsmutter ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Einhaltung des Umgangsrecht nicht angemessen". Indirekter, aber wesentlich durchsetzbarer und erfolgversprechender ist die Kostenrückforderung durch blockierte Umgangstermine über eine Zivilklage, siehe das BGH-Urteil vom 19.6.02 - XII ZR 173/00 "Der umgangsberechtigte Elternteil kann vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der andere Elternteil den Umgang nicht in der vorgesehenen Art und Weise gewährt wird und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen." Das bezieht sich nicht nur auf bezahlten und dann ausgefallenen Urlaub mit dem Kind, sondern auch auf "normalen" Umgang: Hingefahren, Türe nicht geöffnet bekommen, Fahrtkosten eingeklagt. Jeden Termin von neuem, solange bis die gerichtliche Umgangsregelung von der Mutter eingehalten wird. Auch die Polizei kann man bemühen, gemäss § 33 Abs. 2 FGG sowie § 2 PolG. Erneute Verfahren nach § 1666 BGB werden vielleicht möglich, in denen gerichtliche Massnahmen zum Schutz des Kindes beantragt werden. Beispielsweise kann beantragt werden, dem Vater oder Jugendamt für die Dauer des Umganges das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Beispiel: OLG Ffm vom 03.02.2004 (Az. 1 UF 284/00)


    Gerichtliche Regelungen haben den Nachteil, dass sie mangels Vollstreckbarkeit selten zu einem Erfolg führen, aber Väter unbegründeterweise kaum einlösbare Hoffnungen damit verbinden. Deren Enttäuschung führt erst recht zu endloser Frustration. Nichtsdestotrotz bewirkt auch der gerichtliche Weg etwas: Das Versagen des Rechtsssystems wird dokumentiert, es wird belastet und auch das Engagement des Vaters für sein Kind ist später nicht mehr wegzuleugnen.


    Wer sich für die Abstandsstrategie entscheidet, sollte folgendes beachten:


    * Jammernde Mütter bekommen von allen Seiten Unterstützung. Helfer, Freundinnen, Bekannte ernähren sich von ihren schlimmen Geschichten über den Vater und feuern die Mutter dafür an. Es gilt daher, auch vor allen Leuten stillzuhalten die mit der Mutter Kontakt haben könnten. Keine Emotionen zeigen, das trocknet die Tratschgeschichten aus und damit auch die Opferpositionierung der Mutter. Nicht auf Nebenschauplätze wie Kindergarten, Schule, Jugendamt oder sonstige Helferindustriepersonen ausweichen.
    * Eventuelle Unterhaltsstreitigkeiten über einen Anwalt regeln lassen. Sich dabei nicht grosszügig und konziliant zeigen, sondern desinteressiert, sich abwendend, unterhaltsminimierend.
    * Urlaub machen, erzählen dass man nicht gekränkt und über alles hinweg ist, auch wenn es innerlich noch brodelt.
    * An die Kinder zu Weihnachten, Ostern und Geburtstag gutgelaunte Karten ohne viel Text schicken. Wenn Geschenke, dann nur sehr kleine.
    * Gab es vorher schriftlichen Streit, den Schriftverkehr mit einem Abschlussbrief beenden. Ganz kurz schreiben: Sie sei eine gute Mutter und erziehe die Kinder gut. Ihre Leistungen und Ausdauer im Trennungskrieg wären respektabel. Sie habe gewonnen, Gratulation dazu.


    Das muss mein Mann gelesen haben.....

    2 Mal editiert, zuletzt von Tilla ()

  • Vielen Dank!


    Es ist wohl so wie es ist. Wer hat was davon, wenn der Vater nicht will und man ihn mit dem Zwangsgeld ärgert. Er wird sich innerlich immer mehr von den Kindern entfernen. Oder muss man Männer zu ihrem "Glück" zwingen? Bei uns ist es wahrscheinlich so, dass seine neue Frau den Umgang mit seinen Kindern nicht will.
    Ach je, jetzt bin ich ganz vom Thema abgekommen. Entschuldige Tilla!

  • ... bei uns läuft auch nur noch alles schriftlich ab.
    Gestern war erst wieder E-Mail-Verkehr zwischen Kinder und Vater. Absage für Morgen - diesmal jedoch Seitens der Kinder - erst Verabredung für Zoo, plötzlich Erwähnung von Next fährt mit, Kinder haben nochmals gebeten ohne sie, er gab ein Nein - Konsequenz der Kinder? sie haben abgesagt...


    Das Ganze habe ich ausgedruckt und abgeheftet ...


    Natürlich wird mir dies wieder auf die Füße fallen - Beeinflussung etc.


    aber beide Kinder wurden schon vom JA und vom Psychtherapeuten in einem fast 1 1/2 Std. Gespräch befragt (fand ohne mich statt).


    es gab grünes Licht für mich und man beglückwünschte mich sogar zu diesen Kindern, die ja geraderaus währen, ihre Meinung aüßern, begründen und vertreten
    ich solle weiter dafür sorgen, dass sie so bleiben


    dieses Gespräch haben beide nicht als unangenehm empfunden, sie fanden den Berater sogar richtig nett, also denke ich, dass dieses sehr Kindgerecht ablief


    ach ja - meine Beiden sind fast 10 und 12 Jahre alt.


    Laß dich nicht ärgern !!!


    Liebe Grüße Katrin :strahlen

  • Zitat

    Original von Tilla
    ....Das muss mein Mann gelesen haben.....


    mein Exmann auch :lach


    endlich weiss ich, wo er die Begründung her hat, sich nur Weihnachten und zum Geburtstag mit einer bunten Karte ohne Text zu melden :schnuller


    DANKE TILLA! :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)