Kann KV die Aufnahme in die KK verweigern?

  • Hallöchen,


    ich hatte ja schon kürzlich berichtet, dass meine Tochter nun über ihren leiblichen Vater krankenversichert werden muss. In die Familienversicherung meines Mannes, kann sie wg. zu hohen KU nicht aufgenommen werden bzw. verdient mein Mann hier zu wenig.


    Die KK des KV´s weiß Bescheid, nur benötigen die unbedingt die Unterschrift von ihm. Ansonsten bekommt er keine Infos darüber.


    Ich habe nun den Antrag online ausgedruckt und mit einer Bestätigung der KK meines Mannes meiner Anwältin übergeben. Hätte ich den Antrag direkt an ihn geschickt, wäre der wohl in der "Rundablage" gelandet. :kopf


    Er ignoriert ja generell alles, aber hier hört für mich der Spass echt auf! Ab 01.07.08 ist sie nicht mehr krankenversichert und ich hoffe, dass KV sich nicht erst noch wochenlang Zeit lässt. ::)


    Was ist, wenn er den Antrag auf Familienversicherung für unsere gemeinsame Tochter nicht unterschreibt???


    Andere Möglichkeit wäre, dass ich sie freiwillig als Schülerin versichern könnte, aber ich sehe nicht ein hier selbst mtl. 58,- Euro zahlen zu sollen.


    VG


    Schnuggel

  • Das solltest du deine Anwältin fragen, die wird die Gesetzeslage kennen ;)


    Der KV kann das Kind kostenlos mitversichern und weigert sich? Das ist ja mal echte Elternliebe :kopf


    Rein praktisch würde ich vermutlich mit der Krankenversicherung Kontakt aufnehmen, wo du sie als Schülerin für 58 Euro versichern könntest, würde die Situation schildern pro forma um Versicherungsschutz für Juli bitten mit der Bitte, die Versicherung kurzfristig wieder kündigen zu können. Damit ihr auf der sicheren Seite seid.

  • Grundsätzlich gilt: Deine Tochter ist so lange in der bisherigen KK versichert, bis die Bestätigung der Übernahme durch die neue KK vorliegt. Einen "unversicherten" Zustand darf es laut Gesetz in Deutschland nicht geben. Deshalb darf keine KK den Versicherungsstatus beenden.


    So gesehen: Ruhig Blut. Ich habe in einem ähnlichen Fall die Sache den KKs in die Hand gedrückt und gesagt. Klärt das. Und sie haben es getan...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Das stimmt so nicht ganz


    Die Versicherung wird ückwirkend abgeschlossen ....was aber nichts an der Tatsache ändert das das Kind nicht versichert ist.
    Genau denselben Fall hatte ich auch ...ich habe den umständlichen Weg zuerst genommen und die KK beauftragt die Unterschrift einzutreiben....leider erfolglos!


    Als ich dan zum Anwalt gegangen bin war die Sache in 2 Wochen erledigt.Ein Gerichtstermin wurde schon angesetzt und er hat am letzten Tag der Frist das Schreiben bei der KK abgegeben.


    Tja solche Idioten gibts scheinbar häufiger.


    LG

    [MARQUEE]Ich geh vorwärts,ohne Furcht-nicht am Rand sondern MITTENDURCH!!!![/MARQUEE]

  • Nochmals: Laut Gesetz darf keine KK ein Mitglied entlassen, wenn nicht die Übernahmebestätigung der neuen KK vorliegt. Einen unversicherten Zustand gibt es definitiv per Gesetz nicht mehr.


    Alles andere ist "Verwaltung".


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kann Bap nur recht geben, so hat es mir auch meine Anwältin erklärt.

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • bibi_73


    Ja, so ein Modell an KV haben wir auch. :radab


    Wie auch letzte Woche. Vergleichsfrist-Ende am 19.06. und an dem Tag hatte er erst um 17 Uhr einen Termin (zur Besprechung des Vergleichs) bei seiner Anwältin. Widerspruch wollten sie ggf. per Fax noch schnell schicken! :kopf


    Er wartet generell IMMER bis zur letzten Minute und reagiert erst dann.


    Deshalb bin ich froh, dass ich meine Anwältin habe. Sonst kämen wir nie auf nen "grünen Zweig". :dribbel


    Das meine Tochter auf jeden Fall versichert ist (wobei dann eher rückwirkend) ist mir schon klar. Aber ihre bisherige KV-Karte wird definitiv nach Versicherungsende gesperrt und ab Juli fängt ja ein neues Quartal an. Allerdings würde sie sicher trotzdem von unserem KiArzt behandelt werden.


    LG


    Schnuggel

  • Ojeh, da fällt mir noch dazu ein, dass meine Tochter am 07.07. ins Indianer-Camp fährt und ich der Klassenlehrerin ihre KV-Karte mitgeben muss. Was mach ich denn nun?? :frag:(