Zusammen- oder Getrenntveranlagung

  • Bisher habe ich es sehr wohl geschafft, meine Steuererklärung selber zu machen. Doch für 2007, das Jahr unserer Trennung, saß ich vor einem Buch mit 7 Siegeln.


    Deshalb habe ich gedacht, ich gebe meinen Teil der Steuererklärung zum Steuerberater. Soweit sogut dachte ich -genau ich dachte halt nur. Jetzt meinte dieser, ich solle mich entscheiden, ob getrennte oder gemeinsame Veranlagung. Na wüsste ich das, bräuchte ich ihn ja nicht, oder? Ich denke, er sollte mir sagen, was günstiger ist für mich.


    Ich habe derzeit keinerlei Kontakt zu meinem Ex, kann ihn also auch nicht fragen, ob er einer gemeinsamen zustimmen würde. Nur um dem schon vorweg zu greifen, ich habe es versucht, aber er geht weder ans Telefon, heute hat er sogar aufgelegt. Na ja, somit werde ich diesbezüglich nichts in Erfahrung bringen.


    Der Steuerberater meinte, wenn die Situation so ist, sollten wir getrennt veranlagen, damit ich nicht auf seine "Gnade" hoffen muss und betteln muss, dass er unterschreibt.


    Habe ich dadurch Nachteile oder auch Vorteile? Er meinte, dass könnte ein Nachteil sein, da wird bruttomäßig nicht weit auseinander liegen.


    Allerdings kann man wohl die Veranlagungsart freilassen.


    Hat damit jemand Erfahrung?

  • Wenn du Steuerklasse 5 gehabt hast, wird deine Steuererstattung bei einer getrennten Veranlagung höher sein als bei der Zusammenveranlagung. Bei deinem Mann wird es höchstwahrscheinlich zu einer Nachzahlung kommen, da er Steuerklasse 3 hat.


    :Hm Insoweit müsste er eigentlich ein größeres Interesse an einer Zusammenveranlagung haben.


    Aber wenn ihr so gar keinen Kontakt mehr habt und du ihn auch nicht bitten willst, dann gib doch einfach eine getrennte Erklärung beim Finanzamt ab.


    Im Zweifelsfall ist er dann am Zug ;).

  • Was günstiger ist, kann man erst entscheiden, wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen. Wobei "günstiger" ja Definitionssache ist:
    a) günstiger für Dich
    b) günstiger für ihn
    c) günstiger für Euch beide (aber ggfls. ungünstiger für einen von Euch als a o. b...)


    Da Dein Ex aber auch eine abgeben muss oder abgegeben hat, wird darüber sowieso noch verhandelt werden müssen.


    Wenn Ihr beide nicht noch Nebeneinkünfte habt bzw. Sonderausgaben absetzen könnt, dann kann es allerdings nicht um horrend große Summen gehen..., falls das tröstet.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi Leech,


    na da bist du doch fein raus. Bei Lstkl 5 bekommst du einen Batzen, und der EX muß nachzahlen.
    Allerdiungs bist du -aus Gründen nachehelicher Solidarität- verpflichtet, der Zusammenveranlagung zuzustimmen.
    Meine EX hatte auch Getrennt veranlagt (ich war Lstkl 3), danach mußte ich sie "zwingen" der Zusammenveranlagung zuzustimmen.


    Fazit: Dein EX wird spätestens kommen, wenn die Steuernachzahlung bei ihm in´s Haus flattert :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.