Wechsel in ein anderes Bundesland

  • Hallo,


    kann mir wer erzählen wie das mit der ARGE ist wenn ich in ein anderes Bundesland ziehen möchte? Ich komme eigentlich aus Niedersachsen und möchte zu meiner Schwester in der Nähe ( sie wohnt in NRW ) da ich dort meine ganze Verwandtschaft habe und gebürtig auch ort weg bin. Wie ist das mit den KV brauche ich seine Einwilligung (noch haben wir gemeinsames Sorgerecht)? Leider weiß ich nicht ganz viel ich bin noch " Frischling" in Sachen Trennung. Bitte helft mir.
    :hilfe


    LG


    cora32 :rolleyes:

  • genau deshalb habe ich am Mittwoch um zehn einen Termin beim Amt ;) da ich vorhabe zum 01.10. von Hessen nach NRW zu ziehen. Ich poste hier dann mal, was ich herausgefunden habe. Bis jetzt weiss ich nur, dass man wirklich triftige Gründe wie z.b. Job im neuen Wohnort vorweisen muss...den habe ich allerdings auch nicht :( von daher...am Mittwoch habe ich mehr zu berichten ..
    LG
    summmaja

  • hallo summmaja,



    danke für deine schnelle Antwort. Ich kenne auch nur den Grund mit der Arbeit. Aber ich habe 4 Kids und keine wirklich große Hilfe und möchte eigentlich nur zu meiner Familie zurück. Ich habe da viele Freunde usw. aber durch sowas ist es sehr schwer denn ich habe keine Ausbildung. Wäre natürlich eine Möglich dies in NRW nach zu holen aber ob das auch so einfach ist wie es klingt?


    LG


    cora32

  • :lach du hörst dich an wie eine Kopie von mir, nur dass bei mir drei Kinder sind, aber anscheinend sind deine Gründe die gleichen ;) drück mir die Daumen am Mittwoch...denn wenns bei mir klappt, sollte das bei dir auch hinhauen....

  • hihi,
    ja das ist schon komisch aber du bist einen Schritt weiter als ich. Ich bin am Anfang meines Scherbenhaufen. Ich weiß nicht mal wo ich mir einen Anwalt nehmen soll denke aber wohl eher hier.

  • den anwalt solltest du schon in deiner nähe suchen, denn so ein umzug ist ja auch nicht von heute auf morgen erledigt ;)

  • das habe ich mir schon gedacht werde gleich morgen früh einen anrufen. Hoffe das ich schnell einen Termin bekomme.Und dann sofort zur ARGE. Meine Trennung ist erst am WE passiert deshalb habe ich nicht wirklich viel erledigen können.

  • ohje :troest noch ganz frisch
    ich wünsche dir viel kraft und energie für die kommende zeit...
    wenn du fragen hast, die werden hier echt ganz schnell beantworten und die antworten sind echt hilfreich ;)

  • :schwitz ja ich hoffe das alles so klappt wie ich mir das vorstelle und geplant habe. ich weiß das da noch jede menge ärger und streß kommen wird aber wird schon alles klappen

  • Wer fragt, bekommt viele Antworten...


    Üblicherweise sollte man bei einem Umzug über (so heißt es meist) 150 Kilometer dies nur in Absprache mit dem Kindsvater tun.
    Auch für die ARGE usw. gibt es Grenzen.


    Aber wenn man einfach vollzieht und unwissend ist, dann ... denn wer will was tun oder sagen?


    Für einen Alleinerziehenden mit mehreren Kindern ist eine Arbeitsaufnahme nur dann möglich, wenn er gesichert Kinder unterbringen kann. Das ist immer ein starkes Argument für den Umzug zur Familie.
    Dann ist meist der Wohnraum zu groß, wenn man in der alten Wohnung ohne Partner bleibt. Billiger Wohnraum muss her.


    Wer sich kürzlich getrennt hat, dem ist es unzumutbar, im alten Wohnraum zu bleiben, wo einen alles an den Ex erinnert. Grund für Umzug...


    Wenn man will, findet man viele Gründe, gegen die kein wesentlicher Einspruch eingelegt werden kann.


    Den Anwalt sollte man sich da holen, wo man ggfls. klagen will oder muss. Also in der Nähe des Wohnortes. Wichtig ist. Fachanwalt für Familienrecht. Fachanwalt heißt: Dier RA ist auf Familienrecht spezialisiert. Er hat bereits mindestens 100(?) Fälle vertreten, hat sich durch Weiterbildung zum Fachanwalt hochgedient. Das ist immer besser als der Anwalt, der sich in die Materie erst einarbeiten muss...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.



  • Ich bin im Dezember 2006 von Bayern nach NRW gezogen.Mit der Begründung,das ich dort meine Familie hatte,die meinen Sohn hin und wieder nehmen könnten.Und das somit meine Chancen auf eine neue Arbeitsstelle grösser sind.Grund wurde angenommen und ich hatte keine Probleme beim umziehen.

    Schreibfehler sind nur Special-Effects meiner Tastatur

  • Ich bin im November 2007 innerhalb NRW umgezogen - 30 km entfernt, aber hauptsächlich aus den gleichen Gründen wie bei dir.


    Der Vater meiner Kinder war nicht einverstanden, aber auch nicht wirklich bereit mich zu unterstützen, da er damals schon immer angab, auswandern zu wollen.


    Ich musste alleiniges ABR beantragen, in der gerichtlichen Anhörung kam es dann zum Vergleich und bei geteiltem ABR konnte ich dann umziehen.
    Dabei geht es weniger um den Wohnortwechsel als um den Schulwechsel, denn da hat der Vater natürlich mitzubestimmen.


    Was das Amt betrifftt:
    Da hatte ich auch Bauchweh ob man mir erlaubt umzuziehen, denn ich musste am neuen Wohnort nachfragen, ob man mir dort Alg2 gewähren würde.
    Bei der Terminabsprache kamen dann solche Bemerkungen wie:
    "Sie müsssen schon trifftige Gründe haben, schliesslich sind das 4 Personen und sie verursachen ja Kosten"


    Bei mir ist dann aber alles gut gelaufen und ich durfte dann letztlich doch umziehen.

  • zu den trifftigen Gründen: Mein Junior hat ne schimmelpilzallergie,unsere alte Wohnung fing zu schimmeln an,Juniors Lungenfunktion lag bei 34 % (Zitat der Ärztin: In diesem Zustand kann Timo jederzeit einen Asthmanfall bekommen und sterben)
    DAS war für die Arge kein Grund den Umzug zu genehmigen!!! :wand
    Aber als ich die Nebenkostennachzahlung von 554 Euro vorlegte hatte ich sofort die Zusage!!!! :angry :wand
    *AMOKSMILIE*

    __________________
    "Ärgere dich nicht darüber,dass der Rosenstrauch Dornen trägt,sondern freue dich darüber,dass der Dornenstrauch Rosen trägt"-arabisches Sprichwort-

  • Zitat

    Original von nadine30
    zu den trifftigen Gründen: Mein Junior hat ne schimmelpilzallergie,unsere alte Wohnung fing zu schimmeln an,Juniors Lungenfunktion lag bei 34 % (Zitat der Ärztin: In diesem Zustand kann Timo jederzeit einen Asthmanfall bekommen und sterben)
    DAS war für die Arge kein Grund den Umzug zu genehmigen!!! :wand
    Aber als ich die Nebenkostennachzahlung von 554 Euro vorlegte hatte ich sofort die Zusage!!!! :angry :wand
    *AMOKSMILIE*



    :wow wie krass ist das denn? da bekommt man echt lust sich an die presse zu wenden :angry ...ich hoffe ich komme da einfacher durch...werde heute abend eine liste mit allen gründen erstellen...
    LG
    Summmaja

  • Hallo!
    Ich bin letztes Jahr von Helmstedt nach Braunschweig umgezogen. Zur ARGE kann ich aus meinen Erfahrungen sagen, das jeder das Recht hat umzuziehen! Du kannst umziehen, nur Du bekommst kein Geld für den Umzug. Im Vorfeld solltest Du Dich bei der ARGE in NRW informieren, wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf. Dann hast Du keine Probleme.
    Zum Anwalt sei Dir gesagt, nimm Dir schnell einen, denn Du kannst nie wissen was Deinem Ex so einfällt! Ich habe meine Anwältin darmals über die BETA(das ist sowas wie profamilia) kennengelernt.
    Viel Glück
    mel

  • Noch was zum Anwalt:


    Du bekommst vermutlich PKH und da ist es nicht so einfach, während eines laufenden Verfahrens zu wechseln.


    Ich hatte ursprünglich einen in meiner alten Stadt und bin nach dem Umzug
    noch zu ihm gegangen.
    Da mir das aber auf Dauer dann zuviel Fahrerei und deshalb auch zu teuer war,
    habe ich mir hier einen neuen Anwalt genommen.
    Nach einem Umzug kannst du den Anwalt also problemlos wechseln.

  • sooooo Termin bei der Arge hab ich hinter mir ...
    so einfach wie ich gehofft hatte, wirds nun leider doch nicht :(


    Grundaussage des Amtes ist, dass ich einen Job, möglichst sozialversicherungspflichtig, vorweisen soll, eine angemessene Wohnung, möglichst schon abgesegnet durch das Amt vorort...
    denn das neue Amt will eine Erforderlichkeitsbescheinigung für den Umzug von meiner jetzigen Arge haben...und die bekomme ich nur so :kotz


    so nun habe ich kommendes WE Wohnungsbesichtigungen und auch ein Gespräch bei meinem ehemaligen Chef zwecks Job...drückt alle mal die Daumen ich halte euch auf dem laufenden.


    LG
    summmaja

  • ich drück dir ganz ganz feste die Daumen :knuddel

    Die meisten Menschen sind unglücklich, weil sie, wenn sie glücklich sind, noch glücklicher werden wollen (Ingrid Bergmann).
    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

  • :respekt hätte nicht gedacht das ich soviele Antworten bekomme ,.Danke euch allen. Ich war gestern bei der ARGE. Die sagten mir sofern ich nicht schon vorher ALG2 bekommen habe, hätte ich das erste halbe Jahr einen sogenannten "Freischein" für die WHG. Ist das richtig? Danach wird dann gekürzt. Ich könnte theoretisch auch in meiner jetzigen WHG bleiben. Aber die Nebenkosten sind mir wesentlich zu hoch ( allein für Strom muß ich jeden Monat 360 € aufbringen) Wie soll ich das denn machen?!? Bin ja nicht Rockefäller oder so. Und wenn ich doch erst mal in der WHG bleibe und sie mit meinem Nochmann teile, würde die ARGE denn dann auch zum Teil zahlen?