Bin ich hier der Arxxx?

  • Und Du darfst Dir gerne Gedanken drüber machen, wieviel Dein Ex verdienen muss, um ein einigermaßen gutes Leben zu führen.


    Du bist jetzt bei mir auf "ignore". Danke.


    Entschuldige mal, aber Deine Art ist mir etwas zuviel heute.

  • Also ich kenne das nur so, daß der KV den KU bezahlt, Abtrag hin oder her. Aber ob das Rechtens ist :frag


    Denn der KU gehört den Kindern und nicht Dir. Deine Frage regt natürlich auch nur zu Spekulationen an und wenn Du schreibst, daß Eure Geschichte den Rahmen sprengt, können hier natürlich auch nur weitere Spekulationen und Meinungen abgegeben werden.


    Von der moralischen Seite her, würde ich den KV auch nicht "ausnehmen", denn Ihr wohnt in einem Haus! Das kann sich kaum einer leisten. :frag


    Ich denke, rechtlich abgesichert bist Du nur über einen Anwalt, der sich damit auskennt.

  • Aaalso, ich sag mal, wie es bei mir ist: Das Haus (bzw. die Hypothek :crazy)gehört je zur Hälfte ihm und mir. Wir stehen beide zur Hälfte im Grundbuch, und das hat mit verheiratet sein oder nicht nichts zu tun.


    Die Abzahlung an die Bank geht von seinem Nettogehalt ab.
    Von dem verbleibenden Rest des Gehalts wird der Kindesunterhalt berechnet und abgezogen.
    Dann kommt die Berechnung meines Ehegatten- Unterhalts:


    Sein Restgehalt abzgl. Kindesunterhalt
    minus meine eigenen Einnahmen
    minus 600 Euro Wohnvorteil (als Gegenleistung, weil ich im Haus wohne und er nicht, ist sozusagen eine Ersatzmiete an ihn)
    minus Erwerbstätigenbonus
    plus mein Erwerbstätigenbonus


    Von dem, was dabei rauskommt, behält er vier Siebtel, der Rest geht an mich. (Hätte ich mehr Geld als er, wäre es umgekehrt).
    Das ist eine allgemeingültige Berechnungsweise auf rechtlicher Basis.
    Geteilt werden rechtlich auch die Kosten für Grundsteuer und Gebäudeversicherung, Reparaturen, Pflege wie z.B. regelmäßiges Streichen der Holzteile etc., also alles, was zur Erhaltung des Gebäudes dient; Rasenmähen oder Gartenpflege etc. nicht, das ist vom Bewohner zu tragen. Grundsätzlich ist die Aufteilung der Kosten ähnlich zu sehen wie in einem Mietverhältnis.


    Ich bekomme also auch kaum Bargeld in die Hand, insgesamt gesehen aber ist die Summe an finanzieller Zuwendung beträchtlich. Der Unterschied, ob er das Haus mitfinanziert oder nicht, macht ca. 100 Euro im Monat aus, d.h. wenn das Haus verkauft ist, bekomme ich lediglich 100 Euro weniger, als er jetzt an Aufwendungen für uns hat, berechnet nach dem normalen Unterhaltsgesetz.


    Nochn Edit: Das Geld DANN aber im Gegensatz zu jetzt komplett zur freien Verfügung auf mein Konto.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

    2 Mal editiert, zuletzt von varecia ()

  • Es gibt auch andere Methoden der Berechnung, z.B. dass jeder zur Hälfte die Abzahlung an die Bank leistet, letztlich kommt die Summe aber auf das gleiche raus. Für mich bedeutet es eine Beruhigung, dass die Zahlung an die Bank durch seinen Verdienst und die Überweisung von seinem Konto abgesichert ist, für ihn bringt es steuerliche Vorteile, da er die Abzahlung absetzen kann, Ehegattenunterhalt aber nicht. Deshalb haben wir uns für diese Vorgehensweise entschieden.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Hi,


    Zitat

    Original von varecia
    Der Unterschied, ob er das Haus mitfinanziert oder nicht, macht ca. 100 Euro im Monat aus, d.h. wenn das Haus verkauft ist, bekomme ich lediglich 100 Euro weniger, als er jetzt an Aufwendungen für uns hat, berechnet nach dem normalen Unterhaltsgesetz.


    Was ist denn das unnormale U-Gesetz ? :D
    Ich kenn´ja deinen Fall nun jetzt nicht so genau, aber ihr vermehrt ja dann auch Vermögen, oder auch das Erbe der Kids.
    Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Verkauf einer Immo. oft nicht rentabel.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Es ist mir völlig unmöglich, in diesem Leben das Haus noch alleine abzubezahlen. Mein Ex will aus der Verpflichtung raus, egal zu welchem Preis. Das Argument, eine komplette Trennung vollziehen zu wollen kann ich verstehen. Er ist außerdem der Meinung, er lebt jetzt und wer weiß, ob er die Rente und somit den Genuss der finanziellen Vorteile eines dann stattfindenden Hausverkaufs noch erlebt.
    Die 100 Euro im Monat und das Bestehenbleiben der Verpflichtung sind ihm die Kinder anscheinend nicht wert. Mittlerweile hat sich diese Möglichkeit eh durch den Verlust meines Vollzeitjobs erledigt, ohne Volzeit ist es mir unmöglich, das Haus zu halten, und sei es nur, bis die Kinder erwachsen sind (das war mein Ziel und Wunsch).


    Für ihn ist es eine Milchmädchenrechnung. Billiger als für 100 Euro im Monat wird er nie wieder die Hälfte der Rechte an einer Immobilie haben. :frag


    Was willste da machen? Alleine hab ich keine Chance, es sei denn ich gewinne im Lotto. Nen entsprechend bezahlten Job, dass mir die Bank den Kredit alleine übertragen würde, bekomme ich nicht, ich war 13,5 Jahre Hausfrau, bin Tierpflegerin von Beruf, 17 Jahre aus dem Beruf raus und stehe als 45-Jährige Alleinerziehende am Arbeitsmarkt. Mehr als ein Hilfsjob ist da nicht drin. Und durch meine Erkrankung auch (zumindest vorerst) keine Vollzeit.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Zitat

    Original von Kohlpudding


    Hier auch nochmal:
    es handelt sich nicht um Miete, die er zahlt.
    Es handelt sich um einen Hausabtrag.


    Macht für mich immer noch keinen Unterschied - er zahlt, damit Du wohnen kannst. Diese Kosten hast Du nicht.

  • DER zahlt nicht, damit ich wohnen kann :kicher
    So altruistisch ist der nicht veranlagt.


    Aber Du hast recht: zumindest muß ich die Hälfte ( meinen Anteil) noch nicht zahlen.
    Und dennoch haben meine Kinder ein Recht auf ihren Unterhalt :klimper


    Nun denn: ich warte erstmal einfach ab und bewege das Thema in meinem herzen.


  • :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:


    da wird einem ja schwindelig beim lesen :D
    is nich böse gemeint, aber ich steig da keinen zentimeter durch :blume

  • Das ist eine sehr komplizierte Sache, weil sich durch die Situation eine Menge Dinge vermengen, die nicht einfach zu trennen sind.


    1. Ihr habt ein gemeinsames Haus. Seid vermutlich gemeinsam hältig als Besitzer eingetragen und damit auch beide zu 100% Schuldner bei der Bank. Dies bedeutet, dass theoretisch die Bank sich einen von Euch aussuchen kann, von dem siue ihr Geld haben will (so der andere schwierig zu erreichen ist.) Im Zweifelsfalle ist das derjenige, der im Hause wohnt. Man hat die Adresse...
    2. Der Kindsvater ist unterhaltspflichtig. Kindesunterhalt geht per se immer vor allem anderen. Ist er durch vorhandene Schulden nicht leistungsfähig, dann wird zuerst der Kindesunterhalt von ihm eingefordert. Zur Not muss er private Insolvenz anwenden ... Das Haus könnte von der Bank zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben werden. In der ersten Runde muss mindestens der Gutachterwert des Hauses erreicht werden. In der zweiten Runde mindestens 50% davon. Bleiben beim Verkauf Restschulden offen und Verfahrenskosten sind nicht gedeckt, bleibt das an den Alteigentümern hängen. Die Bank hat ggfls. als Selbstersteigerer ein Haus für den halben Wert ersteigert... Deshalb ist das finanziell kein guter Weg.
    3. Der saubere Weg wäre: a) der Kindesunterhalt wird berechnet. Den zahlt der KV. Der ggfls. mögliche (aber unwahrscheinliche) Unterhalt für die KM wird berechnet und bezahlt. c) die KM zahlt den Mietzins und die Abzahlung für das Haus. Sollte es zum Hausverkauf kommen (müssen), wird der anteilige Wert des hauses zu dem Zeitpunkt gerechnet, an dem der Kindsvater ausgezogen ist. Ab da hat ja die KM aus ihrem Geld (dem Unterhalt) Miete und Abtrag gezahlt. Ab diesem Zeitpunkt muss ihr deshalb auch der Gewinn zufließen.



    Also mein Rat: Kläre die Sachen sauber. Sonst kann es immer wieder neu zu Problemen kommen. Und immer wieder "irgendwelche" Zwischenvereinbarung. Das löst immer neue Streitigkeiten aus.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Kohlpudding,


    ich bin neu hier und in einer ähnlichen Situation wie du.


    Der Noch-Mann ist letztes Wochenende ausgezogen. Bis jetzt habe ich seine mündliche Zusage den Kredit für's Haus weiter zu bedienen und Unterhalt für's Kind. Ob er zahlt ... keine Ahnung ... jedenfalls bekommt er diese Woche noch ein Schreiben meiner Anwältin in dem der Unterhalt genau berechnet wird.


    Die Berechnung sieht wie folgt aus:


    Sein monatliches Nettoeinkommen (Jahresnetto durch 12)


    minus monatliche Kreditbelastung
    minus berufsbedingte Ausgaben
    minus Kindsunterhalt


    3/7 aus dem Ergebnis dieser Rechnung stehen mir als Trennungsunterhalt zu.


    Wende dich mal an einen Anwalt, allein kriegst du das nicht durch.

  • Zitat

    Original von Claudi*Merlin


    Macht für mich immer noch keinen Unterschied - er zahlt, damit Du wohnen kannst.


    Er zahlt nicht, damit sie wohnen kann sondern damit die Bank nicht sein Gehalt pfändet. Kreditinstitute können da sehr ungemütlich werden, wenn der Alleinverdiener eines in Trennung lebenden Ex-Paares die Zahlungen einstellt.

  • Hallo Kohlpudding,



    also aus meiner Sicht kannst Du mit der derzeitigen Lösung für den Moment mehr als zufrieden sein. Rechtlich gesehen müsstest Du die Schulden hältig zahlen und hättest im Gegenzug Anspruch auf Kindesunterhalt. Denn Ihr habt die Schulden in der Ehe gemeinsam gemacht und das Haus gemeinsam gebaut - Ihr haftet dafür auch nach der Trennung gemeinsam. Es ist die gleich Verpflichtung wie für die gemeinsamen Kinder.


    Überlege Dir einfach, ob es Dir lieber wäre, Du würdest Kindesunterhalt bekommen, dafür aber die Altschulden hälftig mittragen müssen.


    Wie sagte mein Anwalt seinerzeit zu mir: sowas nennt man Lebenspech.


    Gruß
    Maren


  • Hallo Maren,


    was die Verpflichtung gegenüber den Kindern angeht, da tut er sich schwer.
    4 Tage im Monat nimmt er sie, ansonsten hält er sich raus.
    Gibt es probleme in der Schule: alles meine Sache.
    Betreuungsproblematik? mein Ding, auch wenn er einen Tag vorher absagt.


    Das dazu.


    Würde ich hälftig Abtrag und Schlden mittragen, dafür aber den vollen Unterhalt bekommen- gern.


    Lebenspech sagt Dein Anwalt dazu?
    Nun- davon lebt er :tongue: