Wohngemeinschaft ?

  • Also WG und H4 sind eigendlich kein Problem weil es eben keine eheähnliche Gemeinschaft ist :


    "In den Gesetzen zur Arbeitsmarktreform gibt es den Begriff der Wohngemeinschaft nicht, wie das Bundessozialgericht am Mittwoch in einem Urteil erklärte. Darin fände sich nur die Bezeichnung der Bedarfsgemeinschaft, die aber nicht dem Zusammenleben voneinander unabhängiger Menschen entspräche. Hartz-IV-Empfängern, die nicht in einer Beziehung, aber in der gleichen Wohnung lebten, dürften deshalb die Bezüge nicht gekürzt werden (Az. B 14/11b AS 61/06 R)."


    gruß karin