Ehegattenunterhalt..

  • Hallo ,


    mein Ex hat während unserer Ehe einen Ehevertag von mir mehr oder minder verlangt ( der natürlich erheblich zu seinen Gunsten abgeschlossen wurde ) . Ich habe dem , der Ruhe und Frieden wegen , zugestimmt , bat lediglich um einen EU , das ich eben um die Runden komme mit unserem Kind , im Falle einer Trennung . Der EU wird zudem mit zunehmendem Alter des Kindes (8 Jahre ) , gemindert .
    Nun will mein Ex auf Grund einer "gefestigten Beziehung" ( seiner Meinung nach ) , eine Abänderungsklage unseres Vertrages veranlassen .


    Mein Freund und ich sind uns jedoch einig gewesen auf Grund schlechter Erfahrung und Erlebnisse , währen und nach unserer Ehen, keine solche einzugehen . Kurze Erklärung seine Ex ist Alkoholkrank und ohne festen Wohnsitz .
    Ich habe nach langer Zeit endlich wieder einigermaßen Fuß gefasst , da ich kein Eigenständiges Leben in unserer Ehe führen durfte , da ich ja nur aus einer Arbeiterfamilie :flenn stamme , und mein Ex zu den oberen 10.000 :anbet gehört .


    Nun zu meiner Frage : welche Fakten führen zu dem Beschluß gefestigte Beziehung ??
    Und kann er den Ehevertrag , der seinerseits gewünscht war und beim Notar beschlossen wurde einfach anfechten ?
    Zudem sagte mir mein Anwalt das man durchaus eine Beziehung haben dürfe .


    LG Randy

  • Was ich verstehe:
    Du bekommst aufgrund eines Ehevertrages Ehegattenunterhalt.


    Was ich nicht verstehe:
    Wer hat eine "gefestigte Beziehung"?


    Was soll im Vertrag abgeändert werden?


    Beschlüsse ergehen im übrigen durch Behörden & Co.


    Ist es so schwierig, seine Gedanken weniger wirr in die Tasten zu hauen?

  • Also ich hab´s verstanden pelz ;)


    Wohnst Du mit deinem Freund zusammen? Wie lange seit ihr zusammen?


    Das sind zwei essentielle Fragen ohne die ich Dir keine hilfreiche Antwort geben kann.

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Zitat

    Original von susan78
    Also ich hab´s verstanden pelz ;)


    Dann lass mich doch bitte nicht dumm sterben!


    Zitat

    Wohnst Du mit deinem Freund zusammen? Wie lange seit ihr zusammen?


    Das sind zwei essentielle Fragen ohne die ich Dir keine hilfreiche Antwort geben kann.


    Also:
    Sie hat eine neue Beziehung. Ihr Ex will nun um die Zahlung herumkommen.


    EU ist übrigens nicht die Abk. für Ehegattenunterhalt.

  • Zitat

    Original von pelz


    Dann lass mich doch bitte nicht dumm sterben!


    Würde ich nie tun! ;)


    Zitat

    Original von pelz


    Also:
    Sie hat eine neue Beziehung. Ihr Ex will nun um die Zahlung herumkommen.


    Genau so sieht es aus. Gerichtlich gesehen, gilt eine Beziehung erst als gefestigt wenn man mindestens 3 Jahre im gleichen Haushalt wohnt. Ist das nicht der Fall wird sich ihr EX daran die Zähne ausbeissen.


    Zitat

    Original von pelz
    EU ist übrigens nicht die Abk. für Ehegattenunterhalt.


    Stimmt...ist das nicht die Abkürzung für Eieruhr? 8)

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Ich soll seiner Meinung nach eine gefestigte Beziehung haben .
    Abgeändert bzw. gestrichen werden soll mein EU .
    Es ist mir zudem klar das Beschlüsse durch Behörden & Co. ergehen , dennoch hatte ich mir erhofft das mir jemand aus eigener Erfahrung , einwenig mit Rat zur Seite steht .
    Entschuldigung , das in meinem Kopf momentan die Gedanken und Probleme Purtzelbäume schlagen , und ich nicht die richtigen Tasten gefunden habe .
    Ein Neuling , zudem hofft das dieses nicht überbewertet wird , und nicht verstandenes durch Rückfragen erläutert werden kann .


    Trotz aller Mißverständnisse
    LG Randy

  • Hi,


    Zitat

    Original von pelz
    EU ist übrigens nicht die Abk. für Ehegattenunterhalt.


    in dem Kontext schon ;) ...für mich zumindest.


    @randy Wie lange bist du mit deinem Freund zusammen ?
    Deine schlechten Erfahrungen und Erlebnisse sind irrelavant.
    Auch ist es irrelevant, ob ihr zusammen wohnt oder nicht.
    Eheähnliches Verhältnis gilt nach 2-3 Jahren als verfestigt, in der Rechtssprechung geht die Tendenz immer weiter nach unten. Da es sich mit dem Sozialrecht "beißt".
    EX kann aber nicht einfach nur behaupten, er muß es auch beweisen können !
    Auf der anderen Seite ist es gefährlich, da ein Privatdetektiv als Beweis anerkannt wird, und dieser zu zahlen ist, falls man den Prozeß verliert.


    Übrigens, meine Abänderungsklage, beruft sich u.a. auch auf ein eheähnliches Verhältnis :pfeif
    Es ist nämlich nicht vom EU-Blecher einzusehen, daß man den Next mitfinanziert.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat

    Original von Randy
    Entschuldigung , das in meinem Kopf momentan die Gedanken und Probleme Purtzelbäume schlagen , und ich nicht die richtigen Tasten gefunden habe .
    Ein Neuling , zudem hofft das dieses nicht überbewertet wird , und nicht verstandenes durch Rückfragen erläutert werden kann .


    Trotz aller Mißverständnisse
    LG Randy


    Nix für ungut, das kann schonmal passieren wenn man nervös ist. ;)

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Hallo susan 78 ja darum geht es , danke ;)
    also wir wohnen nicht zusammen ,
    sind aber etwa 3 Jahre zusammen

  • Hi,


    Zitat

    Original von susan78
    Genau so sieht es aus. Gerichtlich gesehen, gilt eine Beziehung erst als gefestigt wenn man mindestens 3 Jahre im gleichen Haushalt wohnt.


    FALSCH !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • So wurde es mir von meiner Anwältin erklärt...wobei das auch schon 1,5 Jahre bestimmt her ist. :Hm

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Soll Dein Ex doch mal klagen.
    Sollte im Ehevertrag die Klausel drinstehen, die ehemalige Ehefrau darf keine Beziehung eingehen, sonst ist der Unterhalt hinfällig, dann ist diese Klausel gegen die guten Sitten. Ggfls. wird der ganze Ehevertreag hinfällig.


    Da obige Klausel nicht drinsteht, ist es mit der Vertragskündigung schwierig. Du kannst ja im Falle der Verhandlung erklären, der Vertrag könne grundsätzlich zurückgenommen werden und es gilt das bürgerliche Recht vom Anfang der Ehe an. Das könnte für den Ex sehr teuer werden.


    Nein, ernsthaft: Er kann nicht, nur weil er sich über Deine neue Beziehung ärgert, Verträge einfach zu seinen Gunsten abändern. Dafür ist es ja ein Vertrag.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bap...deswegen heißt das Ganze ja auch Abänderungsklage, war ja bei mir auch so......


    ......Aber es hat sich anscheinend da wirklich etwas getan, hier mal ein Auszug einer Anwaltsseite:



    Wegfall des nachehelichen Unterhalts


    Die Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt ist grob unbillig, wenn man mit einem neuen Partner in einer gefestigten Beziehung (2- 3 Jahre) lebt. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft kann aber auch dann vorliegen, wenn die Partner nicht räumlich zusammenleben .


    Für die neuere Rechtsprechung ist es ausreichend, wenn eine verfestigte Beziehung erkennbar ist. Anhaltspunkte können dafür z.B. sein:


    - regelmäßiger Urlaub seit mehreren Jahren mit Übernachtung im Doppelzimmer;
    - seit Jahren Besuch an Weihnachten;
    - regelmäßige Teilnahme an den Familienfeiern des Partners;
    - regelmäßig werden die Wochenenden gemeinsam – mit Übernachtung beim Partner – verbracht.




    -----> http://www.gansel-rechtsanwael…chehelicher-Unterhalt.php

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

    Einmal editiert, zuletzt von susan78 ()

  • Zitat

    Original von susan78
    So wurde es mir von meiner Anwältin erklärt...wobei das auch schon 1,5 Jahre bestimmt her ist. :Hm


    NFU ... dann war´s eine Blutsaugerin ;) oder sie hatte keine Ahnung.
    Übrigens meinte meine EX dies die ganze Zeit auch :lach
    Sie meinte sogar man müßte heiraten, ab dann erst :lgh


    Die Logik ist einfach die, daß die Argumentation so ist, das auch ein Ehepaar durchaus getrennt wohnen kann, und sich bspw. nur am WE sieht.
    Die Frezeiitaktivitäten gemeinsam macht, Einkäufe zusammen erledigt, zusammen in den Urlaub fährt, Veranstaltungen zusammen besucht,
    Familienfeste gemeinsam feiert etc.pp.
    Das sind Auftritte in der Öffentlichkeit, die vom Unterhaltszahler nicht hinzunehmen sind.
    Ich rede hier NUR vom Aufstockungsunterhalt !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es ist nämlich nicht vom EU-Blecher einzusehen, daß man den Next mitfinanziert.


    Das ist mir vollkommen klar , an dem ist aber auch nicht !!


    Von dem Geld kann ich auch nicht noch eine weitere Person mitfinanzieren .


    Dennoch meine Frage was sagt aus das man von einer gef. Beziehung
    ausgeht ?? "Mal " bei mir übernachten oder mal bei mir zu Frühstücken ??..

  • Randy, das wichtigste wäre erstmal wie lange ihr schon zusammenseid!

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Hi,


    Zitat

    Original von susan78
    Bap...deswegen heißt das Ganze ja auch Abänderungsklage, war ja bei mir auch so......


    ......Aber es hat sich anscheinend da wirklich etwas getan, hier mal ein Auszug einer Anwaltsseite:


    Susan du lernst aber schnell :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat

    Original von babbedeckel


    Susan du lernst aber schnell :D


    Bin ja auch nicht doof. :D

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Stopp, verwechselt hier nichts. Ehegattenunterhalt ohne Ehevertrag ist eine andere Sache als im Ehevertrag festgehaltener Ehegattenunterhalt.


    Der "normale" Ehegattenunterhalt - Bürgerliches Gesetzbuch - läuft dann aus, wenn eine neue Partnerschaft da ist. Die Sache im Ehevertrag ist so festgelegt. Punkt. Dafür hat Randy ja zum Beispiel andere Nachteile, nämlich keinen Vermögensausgleich.
    Wenn da also nicht wässrig formuliert im Vertrag (das muss Anwalt prüfen), ist das Ding gültig. Dass an veränderte Bedingungen bei Abschluss gedacht wurde, zeigt ja die Info, dass der Unterhalt sich verringert, wenn das Kind 8 Jahre alt wird. Ich denke, hier kommt der Ex nicht raus. Letztlich müsste man dazu den genauen Wortlaut sehen, aber von dem Beschriebenen her: No go...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey volleybap ,
    nein die Klausel steht nicht im Vertrag drin .
    Er hätte ohne Vertrag die Zeit zuvor (geschätzt) das drei-Fache an EU zahlen müssen . Somit denke ich war er ja nu nicht gerade ausgenommen worden von mir .