Einerseits ja, andererseits berufen sie sich im Falle eines Falles auf "Täuschung" oder gar "arglistige Täuschung". Dann sind sie fein raus.
Und die Dinge, um die es ging, sind dann meist festgeklopft und unabänderbar...
So gesehen, Hut ab vor dem Banker, dass er gefragt hat...
Gruß
Bap