Muß ich meine neue Adresse KV mitteilen?

  • Hallo,


    da der Kindsvater emotional sehr angeschlagen ist, möchte ich ihm meine neue Adresse, sowie die Schule der Kinder nicht mitteilen.
    Darf ist das?
    Habe alleiniges Sorgerecht, Umgang ist über das Jugendamt und KV (Kinder fahren mit DB) bereits abgesprochen.


    Liebe Grüße


    Hexe

  • Der KV meines Sohnes weiß auch keine Adresse und es besteht auch kein Kontakt zwischen beiden!


    Das Ja weiß meine Adresse und ich bin für den KV darüber erreichbar sowie über seine Mutter!Er hat nicht mal eine Telnr. von mir( ich von ihm auch nicht,auch keine Adresse)


    Meines Wissens nach mußt du ihm die Adresse mitteilen oder eine Telnr.wo er dich erreichen kann,weil er ja Umgang hat!So hat es mir die Frau beim Ja mal gesagt.
    Sobald Umgang besteht muß der andre Elternteil Adresse und Tel bekommen!


    lg


    Kerstin

  • Würdest du als Mutter den Wohnort deiner Kinder kennen wollen?
    Wenn der KV die Kinder fragt, dann werden sie ihm doch ihre Adresse verraten, nehm ich an?


    Wenn du ernsthaft befürchtest, dass er dir oder den Kindern etwas antun könnte, würde ich mir bzgl. Adresse den Rat des JA oder der Polizei einholen.

  • Auch wenn Umgang besteht, muss der Vater das nicht wissen. Der Vater meiner Kinder kennt unsere Adresse auch nicht. Allerdings ist es in unserem Fall so, dass die Große keinen Umgang wünscht und vor ihm und der Neuen Angst hat - hab aus dem Grund auch eine Adressen-Auskunftssperre beim Amt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das geht recht einfach. Ich hab bei der Ummeldung angegeben, dass ich die Adresse geheimhalten möchte. Da ich zu dem Zeitpunkt mein älteres Kind bei mir hatte, das einen recht verstörten Eindruck machte und sich an meiner Hand festklammerte (als Teenager ist das schon ungewöhnlich), kamen auch keine großen Nachfragen, nur ein gerauntes "hat es mit dem Kind zu tun?", was ich bejaht hab.


    Mag sein, dass es bei anderen Ämtern anders läuft.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Aber mal im Ernst:


    die Kinder dürfen zu ihrem Vater, aber er bekommt keine Tel.Nr. oder gar die Adresse?
    Wenn ich befürchten muss, dass er uns oder mir was antun würde, dann würde ich ihm auch nicht die Kinder überlassen.
    Und was ist, wenn die Kids bei ihm sind und es passiert etwas? Am WE ist vom JA sicher niemand erreichbar, der sich die Mühe macht, solche Dinge weiter zu vermitteln. Zudem kann es doch auch kostbare Zeit sein, die dann verstreicht, wenn z.B. im Krankenhaus eine Entscheidung gefällt werden muss oder so...

    Echte Männer essen keinen Honig,
    sie kauen gleich die Bienen

  • Bei uns ist es so:


    Kind 1 möchte vom Vater nichts hören und nichts sehen, JA und FG haben dies "abgenickt".


    Kind 2 möchte und darf zum Vater. Dieser hat eine meiner Handy-Nrn., hat die Tel.-Nrn. von meiner Familie. Kind 2 hat ein eigenes Handy, in dem auch meine "hauptsächliche" Handy-Nr. drin ist.


    Ich wüsste nicht, warum ich den von Kind 2 gewünschten Umgang unterbinden sollte - noch nicht. Die Vorfälle, die Kind 1 betrafen, werden Kind 2 voraussichtlich nicht treffen. Sollte ich allerdings auch nur eine leichte Vermutung haben, bin ich wieder beim JA und kläre das neu ab.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Eigentlich ja. In besonderen Fällen nein.
    Kläre das am besten mit dem JA ab. Sonst musst Du hier viel Hintergrundinfos geben, bevor man zu einer klaren Aussage kommen kann.


    Andererseits ist es immer so: Was soll der KV machen. Er kann allerhöchstens auf Auskunft klagen und die dann bekommen. Und dann...?


    Wenn Du kein schlechtes Gewissen bekommst, kannst Du letztlich machen, was Du willst. Einzig die Kids werden irgendwann eine Erklärung wollen...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.