Sorgerecht

  • Hallo,


    ich bin erst seit einem halben Jahr alleine mit meiner Tochter. Der Vater kommt einmal die Woche und ruft täglich an soweit ist alles ok.


    Doch was beinhaltet eigentlich das Sorgerecht?
    Wo muss ihn überall mit hinnehmen?
    Z.B. Zu nem info abend in den KiGa?


    Das ich ihm alles erzählen muss is schon klar aber wo muss er auch wirklich überall mit hin?


    LG
    Trine

  • Hallo
    Zum Infoabend im KiGa muss niemand leider(bei uns sind da immer nur die gleichen zwei, drei Eltern). Wenn er will, kann er hin.
    Du musst ihm auch nicht immer alles erzählen, wenn ihn was interessiert muss er dich fragen.
    Sorgerecht beinhaltet im Groben das bei wichtigen Entscheidungen immer beide einverstanden sein müssen. Schulanmeldung,Ops u.s.w.
    Das irgendwo beide anwesend sein müssen wüsste ich jetzt nicht, meist reicht die Unterschrift.


    Liebe Grüße, May

  • Hallo Trine,


    ich glaube, das sieht jeder anders ... es viel daran, wieviel Interesse der Expartner an den Aktivitäten die das Kind betreffen hat.


    Wenn er dieses Interesse hat und mit möchte ist es gut, wenn nicht, dann kann ihn niemand zwingen.


    Mein Ex und ich haben seit sieben Jahren gemeinsames Sorgerecht, aber an Elternabenden und sonstigen (auch wichtige) Entscheidungen war und ist er überhaupt nicht beteiligt - ist auch gut so, denn unsere Meinungen sind grundverschieden. Es hat ihn auch nie interessiert, welche weiterführende Schule z.B. seine Kinder besuchen - auch bei der Unterbringungen meines Sohnes in einer Einrichtung für asthmakranke Jugendliche im letzten Jahr hat er nicht mit entschieden, das war mein Kampf, bis ich das durch hatte und er bekam dann von mir die Info, die er mit "naja, wenn es sein muss" zur Kenntnis genommen hat.


    Wie gesagt, das macht jeder anders :-)


    LG
    Vera

  • Hi,


    Bei uns ist es auch so, dass der Vater der Kleinen an so Sachen wie gerade aktuell, die Kindergartensuche, überhaupt keine Anteilnahme nimmt. Als die Vanessa im März eine OP hatte, hat er auch nichts unterschreiben müssen. Nur als ich letztes Jahr einen Kinderausweis gebraucht habe, wollte die Frau vom Bürgerbüro unbedingt seine Unterschrift, weil er auf der Geburtsurkunde eingetragen ist.....

  • Hallo,


    danke für eure Antworten.
    Er will ja im moment alles aber nicht wegen dem Kind sonder damit ich ihn im a.... lecken muss damit er irgendwo hin mitkommt.


    Er meinte die aufm JA hätten gesagt das er überall mit hin könne und ich ihn über jeden furz informieren müsse.



    Mich würde mal interessieren wie es von der rechtlichen Seite her aussieht. Meine Tochter hat im Juli eine Op von der er weiß aber nicht mit unterschrieben hat. Hätte er da mit gemusst? So wie ich ihn kenne würde er auch im KH anrufen und sagen das er net unterschrieben hat und er die OP net wolle... nur um mich zu ärgern.


    LG
    Sandra

  • Hallo,

    Zitat

    Original von trine
    Meine Tochter hat im Juli eine Op von der er weiß aber nicht mit unterschrieben hat. Hätte er da mit gemusst?


    Ja. Und darauf weisen anständige Ärzte auch hin.


    Zitat

    Original von trine
    So wie ich ihn kenne würde er auch im KH anrufen und sagen das er net unterschrieben hat und er die OP net wolle... nur um mich zu ärgern.


    Dazu hätte er ein Recht aber: Wer so eine Dummheit bei einer notwendigen OP begeht, der muss damit rechnen, dass er Teile des Sorgerechtes verliert. Das geht allen Eltern so wenn sie massiv das Kindeswohl gefährden, egal ob getrennt oder nicht.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Der eine sagt das es reicht wenn er davon weiß und sein OK gegeben hat der andere sagt er hätte mit unterschreiben müssen.


    Was denn nun?
    Muss er wirklich mit und unterschreiben oder reicht es wenn man das im Vorfeld geklärt hat?


    LG
    Sandra

  • Also wie die Gesetzeslage in so einem Fall ist, kann ich leider nicht sagen, aber ich denke, dass er nciht zwingend mit unterschreiben muss. War bei uns ja auch nicht der Fall und wir waren schon bei einem "anständigen" Arzt. Die ham auch besseres zu tun, als sich darum zu kümmern ob die Eltern des Kindes nun zusammenleben, verheiratet sind oder getrennt, das erschließt sich aus den Krankenakten ja auch nicht.
    Außerdem reicht es auch bei verheirateten Eltern, wenn ein Erziehungsberechtigter unterschreibt.


    Aber wie gesagt, ich kann nur aus Erfahrungen berichten......

  • Ich werd da wohl mal meine Anwältin um Rat fragen, die hat nur leider sehr wenig zeit.


    Ich denke auch da wo kein kläger ist ist auch kein Richter.
    Wenn er damit einverstanden ist und keinen molli macht dürfte es ja auch ok sein.



    LG
    Trine

  • "muss ich ihn mitnehmen" klingt so ein bisschen als wäre er ein Kleinkind. Er wird den Weg ja sicher auch alleine finden ;)


    Ihr seid beide Eltern, ihr habt gleiche Rechte und Pflichten, was all diese Fragen betrifft. Fertig aus. :frag

  • Bei einer Op müssen beide Sorgeberechtigten unterschreiben. Es sei denn, es handelt sich um eine Not-Op.

  • Das Sorgerecht teilt sich in 5 Säulen auf
    1. Aufenthaltsbestimmungsrecht
    2. Vermögenssorge
    3. Krankensorge
    4. Schulische Sorge
    5. Religiöse Sorge


    Soweit die Theorie. Die Praxis sieht manchmal anders aus. Als Vater wurden von mir keine Unterschriften verlangt bei:
    A) Ummeldung und Umzug in eine ander Stadt
    B) Einschulung
    C) Kontoauflösung des Kindes
    D) Schulwechsel
    E) OP (bzw, endoskopischer Eingriff mit Narkose)


    Bin mal gespannt ob es bei dem Kinderpass wieder genauso läuft.
    Soweit zur Praxis....


    Gruß Genesis

  • Hallo
    ich bin ein Vater von einer Tochter die 6 Jahre ist!
    Meine Frage ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht & das mit Sorgerecht!
    Meine Ex Frau hat das Besucherrecht das mit Sorgerecht!
    Darf ich ins Ausland Auswandern!
    Meine Ex Frau kommt alle 3 Wochen oder auch nicht!!!
    Und in dem drei Woche ist Funk stille!
    Ich würde gerne nach Kanada und dort für 2 Jahre Arbeiten! da ich sehr viele Freunde dort habe und sehr viel Unterstützung habe sehe ich da kein Problem für meine Tochter!
    Die EX sagt nein und will vor Gericht!!
    :Hm

  • @ Papar71: Nein, Du darfst grundsätzlich erst einmal nicht ins Ausland ziehen. Um das durchzusetzen und damit das Kind der Mutter "zu entziehen", brauchst Du starke Argumente.


    Das wäre zB der Nachweis, dass Du hier keine vergleichbare Arbeit bekommst.
    Es wäre der Nachweis, dass der Kanada-Aufenthalt befristet ist und für das Berufsleben absolut notwendig ist. Es wäre der Nachweis zu bringen, dass Du den Kontakt zur Mutter ermöglichst (Plan für Besuche usw....)


    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Meine Ex Frau kommt alle 3 Wochen oder auch nicht!!!


    Schon traurig, wie einfach es sich manche Eltern machen, die getrennt von ihren Kindern leben!


    Ich würde mich auch erst vorher schlau machen, bevor ich ins Ausland ziehe.
    Da gebe ich Volleybap recht!

  • Um auf´s eigentliche Thema zurück zu kommen:


    Schreib ihm die Termine von Elternabenden & Co. doch per Mail, einfach eine Liste mit Uhrzeit. Dann musst du nicht mit ihm reden und er hat seine gewünschten Infos.


    Wir haben die Elternabende immer gemeinsam besucht, weil mein NochMann von sich aus großes Interesse daran hat, wie es mit den Kids läuft. Und ich musste ihm somit nicht nochmal alles wiedergeben. Zumal erleichtert es doch auch das Treffen von Entscheidungen, wenn welche anstehen.


    Und wenn er es nur möchte, um dir eins rein zu würden:
    dies geht nur, wenn du es auch zulässt. Lächle ihn an und sag ihm doch einfach, wie sehr dich sein Interesse freut. Wenn dies der Grund ist, wird er bald die Lust daran verlieren.


    Und wenn er wahres Interesse hat: was kann denn besseres passieren?

    Echte Männer essen keinen Honig,
    sie kauen gleich die Bienen

    Einmal editiert, zuletzt von Gast001 ()

  • Zitat

    Original von Mederano
    Bei einer Op müssen beide Sorgeberechtigten unterschreiben. Es sei denn, es handelt sich um eine Not-Op.


    Auch das ist wieder von Fall zu Fall verschieden: Bei den ersten 2 OP's hat keiner nur nach dem Vater gefragt!!

    __________________
    "Ärgere dich nicht darüber,dass der Rosenstrauch Dornen trägt,sondern freue dich darüber,dass der Dornenstrauch Rosen trägt"-arabisches Sprichwort-

  • Zitat

    Original von DiNe
    Hi,


    Bei uns ist es auch so, dass der Vater der Kleinen an so Sachen wie gerade aktuell, die Kindergartensuche, überhaupt keine Anteilnahme nimmt. Als die Vanessa im März eine OP hatte, hat er auch nichts unterschreiben müssen. Nur als ich letztes Jahr einen Kinderausweis gebraucht habe, wollte die Frau vom Bürgerbüro unbedingt seine Unterschrift, weil er auf der Geburtsurkunde eingetragen ist.....


    aber nur weil jemand in der geburtsurkunde geschrieben ist, hat er dohc keine mitentscheidungen bei pässen (alleiniges sorgerecht der mutter vorausgesetzt). kann man das nicht durch einen negativbescheid beim JA aushelfen? also meine ausweise hat bis dato noch keiner ausser ich selber unterschrieben.

  • Beim alleinigen Sorgerecht gibnt es nichts, wobei das andere Elternteil gehört werden müsste. Das ist klar. Hier geht es aber um das gemeinsame Sorgerecht.
    Hier muss der andere Elternteil bei allen Dingen gefragt werden, die nicht alltagsbestimmt sind. Da ist die Grauzone groß. Aber Dinge wie das Aussuchen der Schule (wenn nicht die Regelschule genommen wird), Ops, Umzug sind hier eindeutig in Urteilen der gemeinsame Sorge zugerechnet. Wenn also das andere Elternteil einem "ans Bein pinkleln" will, kann das genau hier schönen Stoff für Auseinandersetzungen bringen.


    Andererseits: Infos über Kiga-Elternabende, Kontrollarztbesuche, Arztbesuche wegen akuter Erkrankung, Mitgliedschaft im Sportverein, wenn keine Extremsportarten - das alles gehört nicht verpflichtend dem anderen Elternteil mitgeteilt bzw. kann von ihm mitbestimmt oder besucht werden.
    (Klassiker: Beide Eltern gehen zum Elternabend. Abstimmung für den Elternrat. Wer darf abstimmen? Wer darf/kann sich aufstellen lassen? Nur das Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Wer will so eine Auseinandersetzung auf einem Elternabend?)



    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.