Beiträge von Segelpapa

    greift das nicht nur bei annähernd gleichem EK beider ET?


    Ich vermute, dass (wie du sagst) die wechselseitigen Ansprüche entsprechend dem jeweiligen Gehalt verrechnet werden. Genau weiß ich es aber nicht.


    Es wird in der Logik m.W. davon ausgegangen, dass der eine Elternteil den Unterhalt durch Betreuung ableistet, der andere durch Bezahlung. Betreuen beide gleich viel, dann müsste logischerweise jeweils die Differenzt der Hälfte des einkommensabhängigen Unterhalts bezahlt werden.


    Beispiel: Kind 13 Jahre, Mama verdient anrechenbares netto 4500 Euro und Papa 1700 Euro, (Kindergeld ausgeklammert)


    KU Mama: 648 Euro; 50%: 324 Euro
    KU: Papa 448 Euro; 224 Euro


    Mama müsste also 100 Euro zahlen.


    Bleibt das Kind 3 Stunden länger die Woche bei Papa, dann muss Mama 648 Euro zahlen. So will es das Gesetz.

    Die Medaille hat zwei Seiten.


    - Rechtlich wird der Unterhalt erst bei einer genau paritätischen Betreuung gegeneinander verrechnet (50/50). Das ist bei euch nicht der Fall.


    - Andererseits treten durch diese Rechtslage immer wieder Situationen ein, dass ein Vater sein Kind z.B. insgesamt 40% betreut, dafür Arbeitszeit kürzen muss, extra Wohnraum, Heizkosten, Verpflegung, etc. für das Kind bezahlt, aber trotzdem den vollen Unterhalt bezahlen muss an die Mutter, die 60% betreut.


    Das ist zwar rechtens, aber in so einem Fall eindeutig unangemessen.



    - Viele handhaben es deshalb so, dass im gegenseitigen privaten Einvernehmen eine längere Betreuungszeit des anderen Elternteils nach Augenmaß zu geringeren Unterhaltszahlungen führt.


    - Ich habe das in der Vergangenheit jedenfalls so gehandhabt, als unser Sohn über das Jahr verteilt noch ca 35% der Zeit bei seiner Mutter verbracht hat. Alles andere hätte ich als unangemessen empfunden.

    - Wenn das Ergebnis einer "Traumatherapie" ist, dass die Kinder den Vater ablehnen, dann wäre das ein Grund, solch eine Therapie sofort zu unterbrechen. Was passiert denn da in der "Therapie"?


    Es wäre nicht ungewöhlich, dass Psychologen ihre "therapeutische Beziehung" darauf aufbauen, dass erst einmal die Beziehung eines Kindes zu den Eltern/einem Elternteil zerstört wird. Wer bleibt dann übrig? Der Therapeut! .... Idioten.


    Der Junge macht das, was der Therapeut seiner Meinung nach von ihm erwartet. Das Mädchen ist im Schlepptau.



    - Nein, die Geschenke auf keinen Fall zurückschicken. Das hat nichts mit "käuflich" zu tun, sondern ist offensichtlich ein Versuch, wieder in Richtung Kinder zu kommen.


    - Deine Aufgabe ist es, den Kindern klar zu sagen, dass die Geschenke da bleiben, Punkt, und dass die Kinder ohne schlechtes Gewissen mit den Spielsachen spielen können.


    - Die 5 jährige ist hier im Sog des Älteren. Die entscheidet bestimmt nicht von sich aus, eine Puppe wieder zurück zu schicken.


    - Du solltest aber zu diesem Anlass offen ermutigend beim Vater nachfragen, ob er nicht vielleicht doch Kontakt zu den Kinder aufnehemn will und wie er sich das vorstellt.



    In Kern will der Junge Kontakt zum Vater haben. Im Kern will er das.

    Unserer äußert sich genau so. Er merkt, dass er sich besser konzentrieren kann, sonst merkt er keinen Unterschied (abgesehen von Nebenwirkungen, die früher manchmal auftraten wie Kopfschmerzen). Andere menschen merken aber durchaus einen großen Unterschied (weniger lebhaft, wirkt weniger fröhlich).


    Wir essen auch abends warm, weil mittags der Hunger nicht besonders groß ist. Manchmal muss man die Kinder aber daran erinnern, auch zwischendurchzu essen und zu trinken, denn ohne Tribstoff funktiniert es auch nicht mit der Konzentration.

    Wenn es denn mit Vollendung des 18. Lebensjahres vorbei wäre ... Nicht alle haben mit 18 ihren Schulabschluss, viele bekommen Unterstützung während eines Studium oder leben auch mit 18 noch bei den Eltern.


    In die Rentenkassen zahlt ein heute 13 jähriges Kind 77.000 Euro mehr ein als es selbst an Gegenwert bekommen wird.


    Andererseits bekommt ein Kind im Schnitt mehr finanzielle staatliche Zuwendung durch steuerfinanzierte staatliche Maßnahmen (240.100 Euro) als das Kind im Laufe des Lebens selbst durch Steuern im Schnitt an den Staat zurückbezahlt (Einkommensstuern, Verbrauchstteuern 167.200 Euro). (In der Rechnung sind allerdings andere Steuerarten, die auch wieder an Personen hängen, nicht aufgelistet, das ist mir aber zu komplex).


    Trotzdem verdienen Staat/Sozialkassen Netto 50.500 Euro pro Kind. Davon profitieren dann auch die Kinderlosen, die die 131.000 Euro nicht in Kinder, sondern ins Eigenheim oder werterhaltend in die Ming-Vasen-Sammlung mit Schwerpunkt Zentralchina im ausgehenden 15. Jahrhundert gesteckt haben.


    (Quelle Bertelsmann Stiftung, zitiert nach Tabelle aus:
    http://www.t-online.de/wirtsch…lt-77-000-euro-drauf.html)


    Ich meine, dass die Steuerklassen sich nicht an der Art der Lebensgemeinschaft der Erwachsenen, sondern an der Anzahl der Kinder orientieren sollten.
    Wer keine Kinder hat, bezahlt mehr, weil er finanziell davon profitiert, dass andere Kinder großziehen.

    Nein, bei weitem nicht.


    Da wir aber vor der Trennung beide gearbeitet haben und jetzt auch, ist es völlig normal, dass beide einen angemessenen finanziellen Beitrag leisten.


    Würde ich es gerichtlich ausfechten, dann würde ich von meiner Ex vermutlich das doppelte an Kindesunterhalt bekommen, das tue ich aber nicht.


    Ich halte die derzeitige Rechtslage, die den Kindsunterhalt einseitig auf den UET abwälzt, egal, was der BET verdient und egal, wieviel Zeit der UET mit dem Kind verbringt, für falsch und ungerecht.

    Wenn das ältere Kind auch schon im Heim und nicht bei ihr ist, dann klingt das nach einem grundlegenden Problem, das vermutlich nicht so einfach auf die Schnelle zu beseitigen sein wird.


    Wenn sie die Kinder objektiv nicht versorgen kann, dann wäre es prima, wenn das Neugeborene zum Vater geht. Lehnt der KV es ab, sein Kind bei sich aufzunehmen? Oder wäre es ihm nur "lieber" bei der KM?


    Die Situation scheint auf den ersten Blick komplex zu sein, so dass vermutlich nur Fachleute vor Ort, die Einblick haben, mit den Eltern Lösungen im Sinne der Kinder besprechen und planen können.

    Ich kenne ganz viele Kinder, die nach der Geburt bei ihrer Mutter aufwachsen.


    Wo ist das Problem, wenn ein Kind nach der Geburt bei seinem Vater aufwächst?


    Wenn der KV das auch so will, dann ist alles andere (Anerkennung, Sorgerecht, etc.) technische Nebensache.


    P.S. Wenn sie noch ein Kind hat, das ebenfalls nicht bei ihr lebt, dann ist ihr Plan vielleicht auch vernünftig.

    Ohne sie zu kennen, solltest du bei einem Pubi-Mädchen, das ritzt, doppelt vorsichtig sein. Gutwilligkeit schützt auch dich nicht davor, dass Erwachsene gegeneinander ausgespielt, ausgetrickst und manipuliert werden. Das könnte womöglich schlagartig auch einmal in die andere Richtung und gegen dich gehen, wenn du ihr nicht mehr ins Konzept passt.


    Ich habe beim Lesen auch den Eindruck gehabt, dass sie emotional zielsicher deinen Nerv getroffen hat. Um so wichtiger ist es, dass du rational handelst und nicht mit dem Gedanken spielst, sie bei dir aufznehmen.


    Der offene Weg über das Jugendamt ist für die Tochter deiner Ex am besten. Damit schützt du auch dich selbst.

    - Ich halte es wegen der begrenzten Verfügbarkeit für richtig, das die Reihenfolge der Transplantationen nach medizinischen Gesichtspunkten festgelegt wird. Dabei ist die langfristige Erfolgsaussicht entscheidend.


    - Es gibt aber noch einen anderen Gesichtspunkt.


    Spenderorgane werden in Deutschland im länderübergreifenden Verbund mit Eurotransplant zugeteilt. Ein Deutscher kann ein Organ aus Belgien bekommen und umgekehrt, je nach Liste, Geben und Nehmen. gemeinsame Solidarität. Skandinavische, baltische und andere Staaten haben einen ähnlichen regionalen Verbund.


    Die Türkei gehört Eurotransplant nicht an und es entspricht auch nicht dem Gedanken der Verteilung knappster Ressourcen, dass Menschen aus anderen Ländern nach Deutschland fliegen, mit dem Ziel, in den Wartelisten vor die Patienten im Verbund gesetzt zu werden, die dann hinten herunterfallen und sterben.


    Beispielsweise gab es Diskussionen, ob ein reicher Ölscheich sich hier für eine Transplantation indirekt auf Kosten eines deutschen oder luxemburgischen Patienten einfliegen lassen kann.


    Ich bin auch vor diesem Hintergrund im Grundsatz dagegen, dass ein aus der Türkei allein zu diesem Zweck eingeflogenes Kind ein Herz bekommt und ein Kind aus dem Eurotransplant Bereich bekommt dann keines und stirbt. Hier ist die Türkei in der Pflicht.


    Gäbe es unendlich viele Spenderorgane, dann wäre es etwas anderes.

    Sowie eventuell Einschränkung des Umgangsrechts so lang Vater und großer Sohn nicht in der Lage sind vernünftig damit umzugehen. Ich will mich nicht 14-tägig fürchte meinen Sohn nicht zurückzubekommen.


    Du willst also Ex/Sohn/Söhne erziehen, indem du den Vater-Kind Kontakt unterbinden lassen willst, weil die Kinder jetzt zum Vater wollen? Das Gericht soll dir die Macht geben, ausgerechnet jetzt die Beziehung von Vater zu Söhnen einzuschränken? Das ist schon im Ansatz falsch und wird die Kinder am Ende ganz von dir vertreiben. Es klingt wie eine Panik- oder Trotzreaktion.


    So funktionieren Eltern/Kinder Beziehungen nicht. Du kannst nur an deinem Verhältnis zu den Kindern arbeiten, nicht am Verhältnis der Kinder zu ihrem Vater.


    Versuchst du, den Vater (über das Gericht) auszugrenzen, dann werden die Kinder dich ausgrenzen. Die Beziehung eurer Kinder zu dir hängt vom Respekt ab, den du der Vater-Kind-Beziehung entgegenbringst.

    Wie oben schon angemerkt, muss ein Ablehnungsgesuch in ihren Auswirkungen mit der Rechtsanwältin vor Ort sorgfältig überlegt werden. Eine Verfahrensverzögerung dadurch wäre wie gesagt natürlich ungünstig.


    Andererseits hat der Richter/die Richterin (sofern der Umgang mit dem Vater ausgesetzt wurde, ohne ihn überhaupt anzuhören, obwohl er im /vor dem Gericht anwesend war) bereits jetzt eine unübersehbare Tendenz sichtbar werden lassen, die für die Zukunft wenig Hoffnung auf eine ausgewogene Sichtweise macht.


    Es liegt nicht in der Natur eines Menschen/Richters, dass er erst jemanden vom Umgang völlig ausschließt ohne ihn anzuhören, um dann ein paar Wochen später ergebnisoffen dafür zu sein, auch genau das Gegenteil zu entscheiden, nämlich dass der Lebensschwerpunkt beim Vater sein könnte. Ein solcher Beschluss (den er ja bisher nicht in der Hand hat) hätte vorentscheidenden Charakter.


    Ein Ablehnungsgesuch hätte hier keinen prozesstaktischen Hintergrund, sondern wäre Ausdruck tatsächlicher Besorgnis der Befangenheit, obwohl der Antrag zunächst einmal Nachteile bringen kann.

    Und was soll sich durch ein alleiniges Sorgerecht ändern?


    Auch bei alleinigem Sorgerecht geht das Kind weiter zum Vater wie mit gemeinsamem Sorgerecht.


    Willst du z.B. für schulische Angelegenheiten das alleinige Sorgerecht bekommen, dann müsste deutlich sein, dass das gemeinsame Sorgerecht dazu führt, dass wichtige schulische Angelegenheiten nicht geregelt werden können. Ist das so?

    Inhaltlich ist das Kernproblem ja nicht, ob dieses oder jenes Gericht zuständig ist für einen Antrag auf ABR, auch wenn es taktisch einen großen Unterschied macht.


    - Die entscheidende Frage ist, warum überhaupt ein Gericht in diesem Fall durch e.A. bis zur Klärung den Umgang des Kindes mit seinem Vater aussetzt.


    Und das alles, ohne Vale, der im Gericht war und vor der Tür stand, anzuhören. Valehat das Kind lange weitgehend allein großgezogen und dann im Wechselmodell paritätisch betreut. Warum ist der Umgang ausgesetzt worden statt es bis zur Klärung weiterlaufen zu lassen?



    - Vielleicht könnte Val aus dem Ablauf beim Mamagericht sogar einen Befangenheitsantrag gegen den Richter ableiten, weil sie ihn vor der Tür haben stehen lassen ohne ihn anzuhören. So ein Antrag müsste aber gestellt werden, bevor die Anwältin von Vale im Verfahren irgend etwas anderes unternimmt.


    Das müsste Vale mit der Anwältin besprechen. Es könnte schließlich auch bedeuten, dass das Verfahren sich dann im derzeitigen Zustand verzögert, wenn nicht gleichzeitig beim OLG eine Beschwerde eingereicht wird, die das ganze wieder beschleunigen könnte.

    Ich verstehe nur nicht, warum das Mama-Gericht nicht wie dein Gericht entschieden hat, erst einmal das WM bestehen zu lassen, bis in einem Hauptverfahren in Ruhe und mit Besonnenheit darüber entschieden wurde, welches die beste Lösung für das Kind ist.


    Mir fehlt die Begründung des Mama-Gerichts für diesen massiven sofortigen Eingriff in deine Rechte und die Rechte des Kindes, ohne dich überhaupt anzuhören.

    Hätte schlimmer kommen können. Deine Anwältin wird gut arbeiten müssen. Du bist vom Mama-Gericht auch nicht angehört worden. Eine Begründung, dass das Gericht das Wechselmodell jetzt abrupt aussetzt, sehe ich nicht.


    - Einerseits will ich nicht leugnen, dass ein bestehendes gravierendes Alkoholproblem nicht gerade eine hilfreiche Visitenkarte wäre um das ABR zu bekommen. Deuten die Haaranalysen darauf hin, dass es in der Vergangenheit noch um andere Substanzen ging?


    Wenn das allerdings seit 2 Jahren (nachweislich) im Griff ist und du seit 2 Jahren trocken bist, kann man das jetzt nicht als Grund anführen, um ein Wechselmodell aufzukündigen und das Kind nicht mehr zu dir zu lassen, nachdem du es lange Zeit allein großgezogen hast.


    - In der Vergangenheit schien das alles jedenfalls nicht relevant zu sein. Schließlich ist sie ohne Kind weggezogen und hat es bei dir gelassen. Warum sollte es jetzt auf einmal, wo du trocken bist, ein Problem sein?


    - Mir fehlt eine Begründung dafür, dass von deiner Ex plötzlich das Wechselmodell aufgekündigt wurde anstatt (viel besser für das Kind) in Ruhe im normalen Verfahren eine Änderung des ABR zu beantragen. Wenn da nichts weiteres steht, kann man das als Hinweis nehmen, dass die genannten Gründ nur vorgeschoben sind. Sprich: Ex sucht die Eskalation zum Schaden des Kindes.


    Ihr seid also in der üblichen Schlammschlacht. Ausgang offen.


    - Das kennen viele von uns, dass es einem immer erst einmal schlecht geht, wenn man den eskalationsfördernden Schriftsatz des gegnereischen Anwalts auf dem Tisch hat.