greift das nicht nur bei annähernd gleichem EK beider ET?
Ich vermute, dass (wie du sagst) die wechselseitigen Ansprüche entsprechend dem jeweiligen Gehalt verrechnet werden. Genau weiß ich es aber nicht.
Es wird in der Logik m.W. davon ausgegangen, dass der eine Elternteil den Unterhalt durch Betreuung ableistet, der andere durch Bezahlung. Betreuen beide gleich viel, dann müsste logischerweise jeweils die Differenzt der Hälfte des einkommensabhängigen Unterhalts bezahlt werden.
Beispiel: Kind 13 Jahre, Mama verdient anrechenbares netto 4500 Euro und Papa 1700 Euro, (Kindergeld ausgeklammert)
KU Mama: 648 Euro; 50%: 324 Euro
KU: Papa 448 Euro; 224 Euro
Mama müsste also 100 Euro zahlen.
Bleibt das Kind 3 Stunden länger die Woche bei Papa, dann muss Mama 648 Euro zahlen. So will es das Gesetz.