Beiträge von Segelpapa

    Das klingt, als sprächest Du Kindern die Fähigkeit ab, eigene Gefühle und Gedanken zu entwickeln; als würden sie nur die des BET spiegeln...


    - Ganz im Gegenteil.


    Es ist nicht Aufgabe des BET als "Gatekeeper" die Beziehung zwischen Kindern und dem anderen Elternteil zu überwachen, zu steuern, zu regulieren und zu reglementieren.


    Wer das Foto zurückschickt, spricht dem Kind ab, eigene Gefühle zu entwickeln. "Schutz" des Kindes ist ein Vorwand.



    - Stelle mir folgende Situation vor. Die anderen Kinder schlagen harmlos vor, als Weihnachtsgruß ein Foto von ihnen selbst zu schicken. Das Foto kommt zurück mit einem schulmeisterlich belehrenden Text, wie weiter oben vorgeschlagen. .... :ohnmacht:

    Ich habe Geschenke immer genau so gelassen, wie sie waren. Ob ich sie nun gut fand oder nicht, egal, ob Bilder, Elektro-, ob zu Weihnachten oder ob zu Nikolaus 7 - 12 Kg Süßigkeiten im und auf dem Stiefel lagen, etc.


    Was nicht passt, bleibt mit der Zeit sowieso im Regal liegen. Manchmal trifft aber auch genau das Kuscheltier, das man selbst abgrundtief hässlich findet, den unergründlich rätselhaften Geschmack eines Kindes.


    Ich würde alles unverändert lassen, auch die Fotos. Wenn man als BET keine große Nummer daraus macht, dann machen die Kinder das auch nicht. Nimmt man aber die Fotos heraus, dann sind Diskussionen und Ärger um Geschenke vorprogrammiert.

    Ich würde mich von deiner Seite an die Termine halten, die dem OLG Beschluss stehen. Ob erfolgreich oder nicht. Andernfalls hätte die Mutter die nächste Waffe in der Hand "siehst du, dein Vater interessiert sich gar nicht für dich, er will dich gar nicht mehr sehen." und das Kind wird das dann glauben.


    Wie du auch hier siehst, wird es immer Menschen geben, die bei Umgangsboykott und massiver Entfremdung von Seiten einer Mutter auch noch dem Vater verbal eins vor den Latz knallen. Einfach nicht beachten.


    Sollte das Sorgerecht tatsächlich der Mutter entzogen und auf eine Drittperson übertragen werden, dann hätte das de facto wohl keine Auswirkungen auf euer Binnenverhältnis. Im Gegenteil, die Mutter könnte auch das noch dazu missbrauchen, dir gegenüber der Tochter die Schuld dafür zu geben.


    Nicht selten dreht sich die Einstellung von Kindern mit der Zeit, wenn sie älter werden und hinter die Kulissen sehen können. 4. Schulklasse (habe ich das richtig in Erinnerung?) ist dafür noch zu früh, aber warte 2, 3 oder 4 Jahre. Es passiert immer wieder, dass Kinder sich mit der Zeit völlig vom entfremdenden Elternteil abwenden und sich befreien. Dafür ist es wichtig, dass du nicht von deiner Seite den Kontakt abbrichts.

    Ob der Psychotherapeut auch Arzt (für Psychiatrie) ist, schreibst du nicht. Sonst kann und darf er dich bezüglich Medikamenten nicht beraten.


    Falls es um eine Depression geht, wäre Ritalin nicht das richtige Medikament. Ein Facharzt für Psychiatrie könnte eine solche Diagnose eventuell stellen und dich dann auch beraten, ob (zeitweise) eine medikamentöse Therapie mit einem Antidpressivum für dich in Frage kommt. Hier gibt es eine ganze Reihe von medikamenten, die in Frage kommen. Bei allem Respekt vor der Ausbildung deiner Eltern, aber die Ausbildung als PTA schließt es nicht ein, klinische Diagnosen wie Depression o.ä. zu stellen und dann ggf. die richtige Form der Therapie zu finden. Das gehört in die Hand eines Facharztes für Psychiatrie.


    Auch zum Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln gehört viel Fachwissen. Z.B. darf Johanniskraut zur Behandlung mittelschwerer Depressionen nur nach ärztlicher Verschreibung abgegeben werden, wegen der Schwere der Erkrankung und wegen der möglichen Wechsel- und Nebenwirkungen. Ich würde also, falls erforderlich auch naturheilkundliche Arzneimittel nur auf ärztliche Verschreibung hin einnehmen.


    Fazit: Ich würde darüber nachdenken, ob du nicht einmal unverbindlich das Gespräch mit einem Facharzt für Psychiatrie suchst (möglichst keiner, der auch Psychoanalyse macht).

    Einfach ignorieren. Kontrollieren kannst du es sowieso nicht.


    Meine Ex hat auch jahrelang Telefongespräche ohne Erlaubnis mitgeschnitten. Ich konnte an ihrem Tonfall hören, ob sie ein Band mitlaufen ließ. Immer wenn sie ausgesuchte Schnipsel solcher Mitschnitte dann irgendwo vorlegen wollte, wollte sie niemand hören.


    Die relevanten Stellen wissen, dass sie so etwas nicht verwenden dürfen und dass vorgelegte und selektiv ausgesuchte Mitschnitte keinen Informationswert haben.

    Das ist so wie in einer Familie ohne Trennung der Eltern. Auch dort gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten zu Behandlungen, Sportvereinen, Schulwahl, Üben von Instrumenten, Impfungen etc. Derzeit würde ich seine Äußerung als Teil einer solchen Diskussion zwischen Eltern sehen.


    Nicht jede Mittelohrentzündung muss man mit Antibiotika behandeln. Hier gibt es genaue Richtlinien, in welchen Fällen bei Kindern Antibiotika gegeben werden sollten. Falls der Arzt es verschreiben will und der Vater skeptisch ist, wäre es Aufgabe des Arztes, dem Vater die Entscheidung zu erklären.


    Ist ein Elternteil anderer Meinung, dann kann der Arzt das Antibiotikum auch gegen den Willen der Eltern verschreiben, es liegt aber bei den Eltern, ob sie es dem Kind geben. Ist das Kind bei dir, dann kannst du das Medikament geben, ist das Kind beim Vater, liegt es bei ihm, ob er es gibt. Ein Kompromiss bei Uneinigkeit könnte sein, dass ihr einen zweiten Kinderarzt fragt und vorher vereinbart, dass ihr euch danach richtet, wenn er das gleiche sagt, wie der erste.



    Aber so weit seid ihr ja nicht. Derzeit höre ich ja nur Skepsis, ob Antibiotika wirklich nötig sind.

    Ich selbst konnte so eine Aussage von mir nicht finden.


    Daran siehst du, wie schnell auch bei Gericht etwas an dir hängen bleibt. Sorgfältiger als im Forum lesen die Richter auch nicht die alten Akten und Bums bist du ein Psychiatriepatient oder irgendwie ein Psychotyp .


    Völliges Stillscheigen ist deshalb nicht der richtige Weg.


    Knappe kurze Erwiderung in der Art.


    "Sämtliche Vorwürfe der KM sind haltlos und frei erfunden. Weder habe ich jemals eine Psychotherapie durchgeführt, noch war ich deshalb in stationärer Behandlung. Auch die anderen von der KM vorgebrachten Punkte (..., ..., ...,) entbehren jeglicher sachlicher Grundlage und treffen nicht einmal im Ansatz zu. Sollte das Gericht es für erforderlich halten, zu einzelnen Punkten weiter im Detail Stellung zu nehmen, dann bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Dem komme ich dann gern nach."



    Oder ähnlich.

    Wenn Eltern sich trennen und Eltern miteinander reden können, dann verliert keiner von beiden das Kind, egal, bei welchem Elternteil das Kind zur Zeit mehr lebt.


    Wenn Eltern sich trennen, dann ist es fast immer so, dass ein Kind für einige Zeit einen Elternteil mehr sieht als den anderen. Das kann sich über Jahre hinweg immer wieder verschieben und ändern. Kinder werde größer, Umstände ändern sich, etc. Alles ist auf Zeit.


    Wenn das Kind sich jetzt gut entwickelt, dann könnt ihr beide zufrieden sein und du kannst dich darüber freuen.


    Wenn du jetzt stabil bist, dann darf deine Stabilität nicht davon abhängen, bei wem euer Kind mehr lebt und bei wem weniger. Nein, wenn du stabil bist und das Kind nch einer Trennung mehr beim Vater leben sollte, dann wird es gern seine Zeit mit dir verbringen und regelmäßig zu dir kommen.


    Aber wenn deine Stabilität ins Wanken geraten würde, wenn das Kind mehr Zeit beim Vater verbringen würde als bei dir, dann müsstest du darüber nachdenken, ob du wirklich von einem 7 Järigen, der in der Schule zurechkommen soll, erwarten kannst, dass er dich stabilisiert.

    Hm, wenn der Gutachter das so macht und schreibt, klingt das recht positiv.


    Er versucht zunächst, auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Manchmal schreiben Gerichte das ausdrücklich als Auftrag auf. Hier klingt es allerdings nicht ganz exakt nach dem o.g. Auftrag des Gerichts. Wofür er einen neuen Auftrag für ein ergänzendes Gutachten benötigt, ist mir nicht ganz klar. Eigentlich sollte alles durch den derzeitigen Gutachtenauftrag abgedeckt sein.


    Merkwürdig, dass er unangekündigt vor der Tür steht. Vielleicht war es Schusseligkeit, vielleicht auch kalkuliert (Mal sehen, wie es im Normalbetrieb bei dir so aussieht).


    Erstes Bauchgefühl nach deiner Schilderung: ermutlich eher positiv.

    - Dass der Gutachter nicht mit dem Verfahrensbeistand spricht, würde mich nicht beunruhigen. Es ist manchmal gar nicht schlecht, im Verfahren Personen zu haben, die vom Gutachter unabhängig Beobachtungen einbringen können. Wenn ein Richter einem Gutachter am Ende nicht folgen will, dann ist solche eine Person eventuell gar nicht schlecht.


    - Ich will dich auch überhaupt nicht entmutigen, im Gegenteil. Es kann gut sein, dass es keinerlei vorentscheidende Tendenzen gibt. Manchmal kann man die notwendigen Kräfte mobilisieren, wenn man mögliche Szenarien durchspielt.

    Schon deine Gefühlswallungen, wenn der Vater schlicht nach einer Adresse fragt, sprechen Bände.


    So lange du nicht akzeptierst, dass du auf diese für dich neue Situation unübersehbar stark und sehr emotional reagierst, so lange wirst du nicht eingestehen können, dass das Kind nicht auf die gelegentlichen (belanglosen) Spielstunden reagiert, sondern vor allem mit deinen Gefühlen mitgeht.


    - für das Kind: Eine Spielstunde alle paar Wochen,
    - für dich: Da tritt jemand ins Leben des Kindes neben mir, der für das Kind vielleicht einmal unheimlich wichtig werden könnte. Will ich das bei diesem Mann?


    Du tust dem Kind einen Gefallen, wenn du dem Vater einfach und emotionslos die erbetene Adresse mailst, damit das Kind dort ein bisschen Spielzeit hat.

    Bei der Fragestellung ist es normalerweise ausgeschlossen, dass ein Sachverständiger das Kind nur bei der Mutter, nicht aber beim Vater sieht.


    - Ich habe aber auch schon ein Gutachten gesehen, bei dem genau das vom Gutachter gemacht wurde. Ich wäre vorsichtig, zu sehr auf den Sachverstand von benannten psychologischen Sachverständigen zu setzen.


    - Die Fragen sind vom Gericht zwar objektiv offen gestaltet. Man könnte aber eine Tendenz des Gerichts herauslesen, dass der Schwerpunkt auf externe Unterstützung der Mutter hinauslaufen und an deinem Umgang mit dem Kind etwas gefeilt werden könnte. Worst case: Es wird davon ausgegangen, dass das Kind tatsächlich "Angst" vor dir hat. Das Gericht könnte deshalb limitierten begleiteten Umgang mit dir anordnen, damit das Kind seine "Angst" überwinden soll. Tatsächlich hat das Kind aber Angst vor der Mutter, wenn sie erfahren könnte, dass das Kind bei Gericht nicht in ihrem Sinn ausgesagt hat.


    Obwohl das Verfahren also wegen der Zustände bei der Mutter eröffnet wurde, könnte deine Ex am Ende eine völlige Kontrolle über deine Beziehung zum Kind bekommen, weil eben nicht auf deine Ex geschaut wird, sondern auf dich aus dem Blickwinkel deiner Ex.


    - Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber das OLG hat hier eine Entscheidung getroffen tendenziell gegen dich. Da wird die erste Instanz sich dreimal überlegen, ob es eine Richtung einschlagen wird, die dem entgegenläuft. Auch der Gutachter sieht die Entscheidung des OLG und weiß jetzt, wie er sich gerichtskonform verhalten kann.


    - Dass Gutachter die Akten sorgfältig lesen, darf man nicht durchgängig voraussetzen. Es gibt Gutachter, die Rechnen zwar 10 Stunden für Aktenstudium ab, verzichten aber im Gutachten völlig auf jegliche Aktenanalyse. Wenn die Ex hunderte Seiten Müll über dich schreibt, dann mag es sein, dass das Problem bei ihr gesehen wird, das bedeutet aber nicht, dass davon nicht doch genug an dir kleben bleibt, um dich zu trotzdem in einem schlechten Licht dastehen zu lassen (irgendwas wird schon dran sein).



    - Ich kann dir keinen prozesstaktischen Ratschlag geben. Aber
    1.) Ganz allgemein: Du musst darauf achten, dass du bei Kräften bleibst. Sport machst, keinen Alkohol, soziale Kontakte nicht vernachlässigen. Du brauchst Menschen, die dich bestärken. Du musst dich gegenüber dir selbst, aber auch gegenüber dem Gutachter auf deine Stärken konzentrieren.


    2.) Es muss zwischen dir und dem Kind völlig klar sein, dass es für die Beziehung zwischen dir und dem Kind egal ist, was es vor Gericht sagt. Es kann eure Beziehung nicht belasten. Das ist ein wichtiges Signal an das Kind, eine Gewissheit, die das Kind haben sollte. Nach dem, was du schreibst, hat das Kind hat offensichtlich die Fähigkeit nicht verloren, die Realität bei dir zu unterschieden von der Realität, die deine Ex aufbaut und möglicherweise sogar für wahr hält.


    3.) Es kann sein, dass sich bei Gericht am Ende Vernunft durchsetzt, aber du hast es nur noch zu einem sehr geringen Teil selbst in der Hand, was hier entschieden werden wird. Die Mühlen mahlen so, dass am Ende erste Instanz, zweite Instanz und Gutachter miteinander zufrieden sein wollen. Ein Psychologe ist darin geschult, auf einen solchen Zustand hinzuarbeiten.

    Ja, Regelungen, die dem Schutz von Arbeitnehmern vor Kettenverträgen mit immer neuer Befristung dienen sollen, schlagen wieder gegen Arbeitnehmer zu Buche.


    Wir haben bei uns auch die Erfahrung gemacht, dass eingearbeitete fähige Mitarbeiter nach Ablauf einer befristeten Stelle nicht erneut auf befristeten freien Stellen weiterbeschäftigt werden durften und stattdessen durch neu eingestellte nicht eingearbeitete Bewerber ersetzt werden mussten.


    Du solltest prüfen, ob du gegen die Absage nicht innerhalb der Frist Widerspruch einlegst. Das würde ich allerdings nur in Erwägung ziehen, wenn du dir von deiner Qualifikation her eigentlich gute Chancen ausrechnest, die Stelle zu bekommen, wenn es also eine Stelle ist, die eigentlich mehr oder weniger für dich maßgeschneidert wäre. Wenn dem so ist, dann könntest du dir überlegen, ob die ca. 200 - 250 Euro für ein beratendes Erstgespräch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht eine sinnvolle Investition ist.


    Ungut wäre es, wenn du viel Aufwand betreibst, um gegen Widerstand doch eingeladen zu werden aber z.B. wegen dem Zuschnitt der Stelle eine Absage unter Hinweis auf Mitbewerber von vorneherein absehbar wäre. Andererseits, wer nicht kämpft hat schon verloren.

    Mückenstiche .... was man sich alles einfallen lassen kann, um Umgang nicht zuzulassen. Und dann noch zu Weihnachten. Wenn es 4 Kampfhundbisse gewesen wären oder Bisse einer australischen Giftspinnenfamilie, die frei im Haushalt lebt. Aber Mückenstiche.


    Nein, Mückenstiche gehören zum normalen Leben. Das ist kein Grund, das Kind nicht kommen zu lassen.

    da mir dazu nicht viel einfiel, fragte ich hier nach.


    Ja und du bekommst antworten.


    Meine Antwort ist, dass du das ganze emotional drei Etagen tiefer hängst, beim Vater-Kind-Kontakt nicht mehr anwesend bist, sondern z.B. in der Zeit einkaufen gehst. Wenn du das ganze gegenüber dem Kind wie eine normale Spielstunde betrachtest, dann wird sich das ganze in kürzester Zeit normalisieren.


    Es liegt bei dir, was du aus den Antworten, die kommen, machst. Es ist dein Leben.

    Offensichtlich ist das ganze emotional total überfrachtet, anstatt es einfach mal als 1 - 3 lockere Spielstunden zu sehen.


    Allein die Frage, wie man das Kind "vorbereiten" solle, beinhaltet schon, dass hier emotional bei dir etwas abläuft, das sich dann auf das Kind überträgt.


    Der Schlüssel zur Normalität liegt also bei dir. Hör auf, das ganze zu dramatisieren, zum Jugendamt zur rennen, daneben zu sitzen, davon zu sprechen, dass ein paar Spielstunden dem Kind schaden könnten etc.


    Wenn das Kind mal 1 - 3 Stunden bei Freunden zum Spielen ist, dann ist das auch kein emotionales Weltereignis, das zum Einnässen führt. Genau so geht das Kind auch zum papa und fertig.

    Reaktion des Juniors waren Einnässen, akute Belastungssituation (laut Kita, auch meine Beobachtung) mit vielen Tränen, Klammern, Ängsten.


    Wenn das 3,5 jährige Kind seinen Vater praktisch nicht kennt und vor/nach einem kurzen normalen Kontakt tritt das auf, was du schilderst, dann liegt das nicht am Kind, sondern an dir.


    Welches 3,5 jährige Kind reagiert denn mit Tränen, Klammern, Ängsten, wenn es mal 1 - 2 Stunden zu einem ihm fremden netten Onkel (Vater) geht, wenn die Mutter dem Kind nicht vermittelt (hat), dass da etwas ganz großes, unheimliches, komisches passiert, so dass die Mama unbedingt daneben sitzen und aufpassen muss.


    Armes Kind.



    Solange du den Kontakt des Kindes zu seinem Vater nicht positiv siehst (und das tust du nicht, du willst es ja schon jetzt wieder unterbinden), solange wird das Kind einnässen, weinen, klammern, Angst haben.


    Du klammerst. Wenn das Kind bei seinem Vater ist, dann solltest du nicht in Reichweite sein, sondern weggehen. Sonst wird das nie was.

    - Wir alle haben das Bedürfnis, Erklärungen für unsere Art zu fühlen und unser Erleben zu suchen.


    Ich bin aber immer sehr zurückhaltend, wenn jemand als Erwachsener seine ihm eigene Art zu fühlen und zu empfinden auf Erlebnisse, Ereignisse oder Strukturen in der Kindheit zurückführt. Die Erfahrung ist doch, dass Wesenszüge und viele sehr spezifische Verhaltensmuster oft von der Wiege bis an die Bahre als feste Größe konstant sind. Kind A ist eben so, Kind B ist eben anders.


    Wenn also jemand als Erwachsener meint, ein Gefühl der Entwurzelung hänge mit dem wechselnden Aufenthalt (und nicht z.B. mit der Trennung der Eltern selbst oder mit der eigenen Persönlichkeit u.a.) zusammen, dann muss das nicht stimmen. Solche Gefühle treten auch bei anderen Menschen auf. Psychologen werden aber immer darauf drängen, Lebensereignisse als Erklärung zu suchen.


    - Ich kenne es aber auch von einem Fall, dass Kinder sich aus einem Wechselmodell heraus irgendwann für ein asymmterisches Modell entschieden haben, weil das Wechseln anstrengend wurde. Dann hat das Wechseln es ihnen bis dahin ermöglicht, bei gutem Kontakt zu beiden Eltern frei zu entscheiden.


    - Andere Kinder leiden unter der Abwesenheit eines Elternteils, wenn sie nicht wechseln ...