Beiträge von Segelpapa

    Für die Kinder und dich bringt es trotzdem ein Plus an Verlässlichkeit. Sollte sie sich wieder etwas zu schulden kommen lassen, dann wird die Bewährungsstrafe aus den Akten gezogen. Möglicherweise ist die Bewährung bei einer Drogenabhängigen auch schneller weg, als du dich umdrehen kannst.


    Den Eindruck, dass die Strafjustiz Unterschiede zwischen Vätern (Justiz ist zuständig) und Müttern (kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung) macht, hat so mancher.


    Wenn ich aber z.B. vergleiche, mit welcher Härte in den USA die Justiz Menschen auch für lange Zeit wegen vergleichsweise geringer Vergehen ins Gefängnis schickt, dann ist mir das moderate System bei uns insgesamt allemal lieber.

    Wenn das OLG bereits einmal das GSR wieder auf beide rückübertragen hat, dann würde ich mir noch genauer überlegen, ob ich mir das ganze (ggf. wieder bis zum OLG) antun würde. Dann müsste ein Gericht eine OLG Entscheidung zum Sorgerecht revidieren. Das geht nur, wenn es aus Sicht des Kindeswohls wichtige Gründe dafür gibt. Nerven der Eltern zu schonen gehört nicht zu solchen Gründen.


    - Das mit dem Konto würde ich dann angehen, wenn es tatsächlich erforderlich wird (Ausbildung) und die Mutter sich dann querstellt.


    - Anstrengend ist es immer, wenn die Eltern sich nach der Trennung nicht grün sind. Erfahrungsgemäß wird es oft durch Gerichtsverfahren nicht weniger anstrengend sondern noch verfahrener.

    Ich kann de facto auch kein Konto für unseren Sohn eröffnen, weil ich das ASR nur für andere Bereiche habe. Ist ärgerlich, aber damit lebe ich.


    Die Kosten und die Verwerfungen, die ein Antrag auf ASR auch für finanzielle Angelegenheiten bei Gericht herovrrufen würde, sind höher als der Nutzen durch ein eigenes Konto. Wir machen es mit einem "Privatsparbuch". Mein Sohn zahlt sein Geld bei mir ein (kleines DinA 5 Heft), ich verzinse es so, wie ich auch Zinsen bekommen.


    Was vielleicht auch möglich wäre, wenn du ein Konto für das Kind haben willst: Du eröffnest ein Konto auf deinen Namen, baust die entsprechenden Sicherungen ein (z.B. Konto darf nicht überzogen werden, festgelegter täglicher Höchstauszahlungrahmen, etc.) und gibst deinem Kind die EC Karte.


    Bezüglich Sorgerecht für Gesundheitsfragen und schulische Fragen gilt das gleiche. Nüchtern Aufwand, Kosten und Schaden eines Gerichtsverfahrens gegen Nerv bei gelegentlich erforderlichen Unterschriften abwägen.


    Lass gut sein. Alle paar Monate schreibt Chaospapa um Mitternacht herum ein flammendes statement gegen den derzeitigen Stand der Kinderheilkunde und Kinderpsychiatrie, die weltweit in ihrer Gesamtheit blind sei vor Profitstreben. Sein letztes derartiges Statement gegen ADHS stammte vom ersten April, auch kurz vor Mitternacht verfasst, einige threads weiter unten.


    Das Problem dabei ist, dass es wissenschaftliche kontrollierte Studien dazu gibt, was Kindern wie dem von LLL in welchem Maße helfen kann. Es führt zur Verunsicherung bei Eltern und nützt den Kindern wenig, wenn Ratgeber wie Chaospapa davon abraten, abgesicherte Wege zu beschreiten, gemeinsam mit den Fachleuten vor Ort, die das Kind kennen und aus der Kenntnis des Kindes heraus diagnostizieren.


    Bei ADHS gibt es aber keine psychodynamischen Therapien, die in Studien eine Wirksamkeit gezeigt hätten. Noch weniger würde ich eine Therapie oder Diagnostik empfehlen, wenn ich das Kind nicht kenne.


    (Ganz zu schweigen davon, dass Psychotherapeuten an einer psychodynamischen Therapie das zigfache dessen verdienen, was für gesicherte Therapieformen aufgewendet werden muss. Anders als mit wissenschaftlich fundierten Verfahren kann man damit richtig reich werden).

    dass KV noch einen Antrag auf Elterngeld machen kann ?


    Ja, richtig. Beide Eltern zusammen 14 Monate.


    Maximum pro Elternteil aber 12 Monate. Der Vater kann also 2 Monate beantragen, wenn die Mutter 12 Monate hat, 5 Monate, wenn die Mutter 9 Monate hat etc.

    Ihr seid noch verheiratet (?) und habt gemeinsames Sorgerecht.


    - 14 Monate gibt es bei alleinigem Sorgerecht oder bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR).


    - bei gemeinsamem Sorgerecht/ABR gibt es 12 Monate.

    Aber bitte wo kommt es der Umgang Regelung nahe wenn der KV sich 10 Monate nicht blicken lässt dann mal wieder für einen Monat die Kinder nimmt und dann wieder 6 Monate nicht? Man sollte Vlt auch mal an die Kinder denken wie die sich fühlen wenn sie nach vielen Versprechungen wieder enttäuscht werden und nicht geholt werden .


    All das hat ja nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Gefühle der Kinder richten sich nicht nach dem Sorgerechtsstatus. Man braucht nicht den Baum zu fällen, weil der Wasserhahn tropft.


    Ob das Kind eine psychologische Therapie benötigt hat oder ob ein Psychologe in diesem Fall nichts gebracht oder geschadet hätte (kommt oft genug vor), können wir nicht entscheiden. Es ist typisch, dass Eltern über solche Fragen unterschiedliche Auffassungen haben.


    Wenn ich alleiniges Sorgerecht z.B. für Schule haben will, dann muss ich zeigen, dass es für die schulische Entwicklung eines Kindes dauerhaft erheblich besser ist als das GSR (z.B. Schulbesuch oder Kommunikation mit Lehrern wird durch GSR erheblich gestört, Hausverbot eines Elternteils in der Schule etc.). Übliche Kommunikationsschwierigkeiten nach Trennungen sind dagegen normal.


    Entsprechendes gilt für Gesundheitsfürsorge, finanzielle Sorge etc.. ASR muss konkret zu erheblichen Verbesserungen für das Kind führen.


    Das alles lese ich so nicht. Je unklarer aber ist, welche konkreten Verbesserungen du für das Kind du durch ein ASR herbeiführen willst, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das ganze vor Gericht zu einer unspezifischen Schlammschlacht ausarten könnte. Der Verlierer wäre dann das Kind.

    Sehe ich wie Luchsie.


    Was soll das alleinige Sorgerecht für das Kind verbessern? Was ändert sich bei Schule, Arztbesuchen, etc. im Vergleich zu jetzt? Ich habe nichts gelesen, das durch das bisherige gemeinsame Sorgerecht behindert wurde. Warum ist es in Zukunft anders als bisher für das Kind wichtig, dass der Vater kein Mitspracherecht mehr bei schulischen Angelegenheiten haben soll? Der Aufenthalt des Kindes ist ohnehin geregelt.


    Eines ist aber sicher. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen des Sorgerechts kommt, dann hinterlässt das unwiderbringlich verbrannte Erde zum Nachteil des Kindes. Innerhalb kürzester Zeit fliegen vor Gericht oft die Fetzen mit gegenseitigen Angriffen unter der Gürtellinie.


    Willst du das?

    Oft ist es gar nicht so entscheidend, wie man es nennt. Entscheidend ist, die Problemfelder zu erkennen und zu planen, was wann wie angegangen wird. Mögliche medizinische Ursachen müssen abgeklärt werden. Die Aufarbeitung am Anfang kostet Zeit, ist aber wichtig.


    - Ob Legasthenie oder LRS, die Art der Förderung ist die gleiche. Spezifisches Training.


    - Ist Rechnen/mathematisches Verständnis getestet worden (Dyskalkulie)?


    - Gibt es motorisch Förderungsbedarf?


    - ADS/ADHS ist eine Verhaltens- und Verlaufsdiagnose (längere Zeit, gleichartige Schwierigkeiten in unterschiedlichen Lebensbereichen, z.B. zu Hause, in der Schule, etc.). Therapie hängt u.a. von der Ausprägung ab. Konzentrations-Selbstorganisationstraining kann etwas bringen, wenn man sich nicht für eine Medikation entscheidet. Zusätzlich zu Medikation ist der Effekt allenfalls gering. Da kann man sich überlegen, ob man den Aufwand betreiben will. Täglich Sport, klare Strukturen etc., das weißt du ja alles.



    Konzepte brauchen Zeit. Nicht alles auf einmal. Ich habe mir zu Beginn überlegt: Was will ich wann in den nächsten zwei Jahren angehen. Das Maximum sind 2 Fördereinheiten pro Woche. Mehr bringt nichts. Das, was am schnellsten Erfolge verspricht, vielleicht als erstes, um Erfolgserlebnisse zu haben. LRS/Legasthenie würde ich unabhängig von einer ADS/ADHS Diagnose spezifisch fördern.

    Ich glaube, ich würde die Telefonkontakte nicht unterbinden. Das Kind war jetzt 1 Jahr mit der Mutter zusammen, die Mutter mit all ihren Fehlern und Gefahren ist also eine wichtige Bezugsperson, nach der sich das Kind sehnt. Ist nicht schön, ist aber so. Das Kind kämpft gerade, schlägt um sich, lehnt sich auf. Das Kind denkt nicht vernünftig.


    Zum Vergleich: Früher hat man in Krankenhäusern Eltern den Besuch ihrer Kinder untersagt oder beschränkt, weil die Kinder nach Besuchen emotional manchmal aufgewühlt waren, geweint haben. Für das Pflegepersonal war es leichter, wenn die Eltern nicht gekommen sind. Heute macht man das nicht mehr so.


    Ich würde die Telefonate regulieren, festgelegt Zeitpunkte, Zeitdauer festlegen. Ob täglich oder z.B. 3 Mal pro Woche musst du im Gefühl haben. Du solltest auch ungefähr wissen, was dort gesprochen wird. Wenn solche Telefonkontakte regelmäßig und verlässlich stattfinden und die Telefonate vernünftig ablaufen, wird es das Kind leichter haben, sich mit der Zeit auf die neue Situation einzustellen.


    Normalerweise profitiert die eigene Beziehung zum Kind davon, wenn der Kontakt und die Beziehung zum anderen Elternteil (und sei er/sie auch noch so verantwortungslos, idiotisch, krank, kriminell,...) ermöglicht und begleitet wird.

    ADS taucht im Zeugnis nicht auf.


    Wenn es solch eine Diagnose gibt, würde ich es den Lehrern aber unbedingt mitteilen. Das vereinfacht Manches im Umgang zwischen Lehrern und Kindern einerseits und Lehrern und Eltern andererseits. Offenheit zahlt sich aus.

    Beispiel:
    Ich habe alleiniges Sorgerecht für Schule, kann also allein entscheiden. Trotzdem habe ich meine Ex bewusst in die Auswahl der weiterführenden Schule einbezogen, weil es für mich wichtig war, dass sie hinter der Schule steht, auf die unser Sohn kommt. Mit Mediation haben wir uns dann auch auf eine Schule geeinigt, der Weg dahin war sehr mühevoll. Trotzdem war es so richtig, die Schulwahl ist kein Thema zwischen uns.


    Namen sind Geschmacksache, Namenssuche es fast immer ein Kompromiss zwischen den Eltern. Es gibt (im normalen Streubereich) keine objektiv guten oder schlechten Namen. Wenn du einen Namen durchsetzen willst, der dem Vater des Kindes nicht gefällt, dann wird das für den Rest eures Lebens (Vater-Mutter-Kind) ein nicht zu reparierendes Streitthema bleiben und noch in 20 Jahren Grund sein für ein Zerwürfnis.


    Es ist deshalb extrem wichtig, einen Namen zu finden, der beiden gefällt. Wenn er "Chantrice Lucilette" nicht mag und sich dir bei "Walburga Lauraldine" die Fingernägel kräuseln, dann müsst ihr euch erneut auf die Suche machen.

    - Wenn du nicht da bist, um aufzupassen, könnte er in eurer Wohnung natürlich .... aber das wirst du in 9 Monaten dann schon erfahren. Also keine Sorge. :-)


    - Haftbar und verantwortlich ist er je nach Einsichtsfähigkeit allein für seine Taten. Mit 17 weiß er, dass er keine Autos anzünden darf.


    - Es ist üblich, dass Verwandte (bei uns war es mesit die Oma), Bekannte etc. wechselseitig einspringen und sich aushelfen, ohne dass der Staat dafür Geld bezahlt. Der Staat kann nicht für alles aufkommen.


    - Bei 6 Wochen kann die Freundin erwarten, dass er für Essen, Kleidung/Wäsche waschen, etc. einen angemessenen Beitrag bezahlt. Zu Hause isst und lebt er ja auch nicht kostenfrei. Sie kann auch erwarten, dass er im Haushalt angemessen mithilft.

    Du brauchst einen Jugendamtsmitarbeiter m.E. in solch einem Fall nicht in die Wohnung zu lassen, wenn du es nicht möchtest


    - solange es keinen richterlichen Beschluss gibt oder


    - solange nicht andere gravierende Vorwürfe im Raum stehen, die eine akute Gefährdung der Kinder darstellen (keine Zeit für einen richterlichen Beschluss)


    Wenn es keine anderen als die genannten Vorwürfe gab, dann schießt das Jugendamt über das Ziel hinaus, wenn es unangekündigt eine Wohnungsbesichtigung durchführen will. Angemessen wäre dann ein vereinbarter Termin gewesen.



    Bei "Nudeln mit Soße" muss ein Jugendamt allerdings unverzüglich einschreiten. Deshalb: Soße weglassen. :-)

    - Es gibt heute insgesamt nicht mehr ADHS als früher. Ich habe weiter oben geschrieben, was u.a. dazu beitragen kann, dass es heute häufiger diagnostiziert wird und warum heute mehr Kinder Therapien bekommen, die eine belegte Wirksamkeit haben. Den Kindern bleibt heute manche wirkungslose (aber keineswegs nebenwirkungsfreie) Psychotherapie erspart.



    - Warum sind aber heute scheinbar mehr Kinder mit ADHS im normalen weiterführenden Schulbetrieb?


    Kinder mit ADHS bleiben heute länger im Schulsystem und streben im Mittel höhere Schulbildungen an als früher. Vor allem in Schulen, die zum Abitur führen, gibt es heute prozentual deutlich mehr Kinder mit ADHS als früher.


    In Deutschland haben 1950 nur 5% der Schüler Abitur gemacht, das war wohl überwiegend eine Art ausgewählte Elite, 1970 waren es 11%, 1980 22%, 1990 31%, 2000 37,2%, 2010 49%
    (Nach Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/A…Studienanf%C3%A4ngerquote)


    Wenn heute die Hälfte aller Kinder Abitur macht, dann sind das eben nicht nur die Besten 11% wie 1970, sondern es sind auch Kinder mit Teilleistungsschwächen dabei, mit ADHS, mit sonstigen Lernstörungen, Kinder, die früher nach der 4. Klasse, 9., oder spätestens nach der 10. Klasse abgegangen sind. Kinder fliegen heute auch nicht mehr so schnell als unbeschulbar aus dem Regelbetrieb der Schulen heraus.


    Ich halte es für richtig, dass auch Kinder, denen der Schulstoff nicht von allein zufliegt, die Chance haben, so viel wie möglich zu lernen, wenn sie ihre Schwächen durch Fleiß auszugleichen bereit und in der Lage sind.

    Nein, es stimmt nicht.


    Ich weiß nicht, wie oft ich hier schon die wissenschaftlichen Artikel zitiert habe, die einvernehmlich zu dem Schluss kommen, dass 80% Genetik ist. Such es selbst.


    Man findet das auch immer wieder, wenn man sich die einzelnen Studien im Detail ansieht. Genau das tue ich, nicht nur die psychologischen Studein. Die großen Studien werden in den kinderheilkundlichen medizinischen Fachzeitrschriften veröffentlicht. Der bei weitaus stärkste prognostische Faktor für ein ADHS eines Kindes ist das Vorliegen einer entsprechenden Auffälligkeit bei einem Elternteil.


    Ich habe mir (im Gegensatz zu vielen Psychologen) auch einmal die Mühe gemacht, die gesamte Originalliteratur, also die Originalstudien, durchzusehen, die untersucht haben, ob es einen Zusammenhang zwischen Bindung/Bindungsverhalten und ADHS gibt. Es gibt hierzu 4 -5 Studien, alle winzig, keine einzige ist davon auch nur halbwegs vernünftig geplant und durchgefüührt worden und so ergibt sich aus der Literatur nicht der geringste Hinweis, dass Bindung/Bindungsverhalten ursächlich etwas mit ADHS zu tun hat. Trotzdem laufen Heerscharen von Psychologen, die nicht viel mehr als Bindungstheorie gelernt haben, durch die Welt und behaupten, dass Kinder nur sicher gebunden sein müssten und dann wäre ADHS weg.


    Beispiel: Frühgeborene Jungen, die je nach Geburstermin und Alter ein Risiko von 25% und mehr haben, ADHS zu bekommen. Hier ist sogar durch Studien belegt, dass das Bindungsverhalten nicht das geringste am klinischen Verlauf ändert. Trotzdem laufen Psychologen weiter durch die Welt, und wollen auch bei den extremen Frühchen Bindung als Schlüssel zum ADHS sehen und behandeln.


    Siegmund Freud, der Vater der Psychoanalyse, war schlauer als viele Psychoanalytiker heute. Er hat jedenfalls erkannt, dass das, was wir heute ADHS nennen, nichts mit Konflikten zu tun hat, sondern in einer Person (biologisch) angelegt ist.


    Im Gegensatz zu Verhaltenstherapie, Elterntraining, Medikation und zu einem geringen Maße vermutlich auch Biofeedback-Methoden gibt es keinen Nachweis, dass Psychoanalytische Verfahren auch nur den geringsten Nutzen bei ADHS haben. Das gleiche gilt für Psychodynamische Maßnahmen.


    Wenn es allein um ADHS geht, kann man sich den ganzen Krempel (50 psychoanalytische Sitzungen kosten ein Vermögen im 5 stelligen Euro Bereich!) ohne Wirksamkeitsnachweis sparen und das Kind in der Zeit lieber auf den Fußballplatz schicken. Davon hat es mehr.

    Werwölfe machen in regelmäßigen Abständen gegen Mitternacht eine Verwandlung durch, die man ihnen tagsüber gar nicht zutrauen würde.


    Chaospapa überkommt es irgendwie auch alle paar Wochen immer zwischen Mitternacht und 2 Uhr morgens. Dann zieht er wütend und brandschatzend durch diesen Thread.


    Tja .... was soll man gegen Schlaflosigkeit nach Mitternacht empfehlen? Regelmäßigen Tagesrhythmus, wenig Alkohol, kein Fernsehen vor dem Einschlafen, vielleicht etwas Kamillentee und das Bett in einen ruhigen Bereich im Zimmer stellen.



    (P.S. Ich habe keinerlei Verbindungen zur Pharmaindustrie)

    Ein Sachverständiger ist ein Helfer des Gerichts. Mehr nicht. Er trifft keine Entscheidungen.


    Das Gericht ist frei in seiner Entscheidung. Es kann so entscheiden, wie es ein Sachverständiger empfiehlt oder auch anders, unabhängig davon, ob ein Gutachten angefochten wird.


    Ein Gericht muss die Entscheidung begründen. Der Aufwand dafür ist größer, wenn ein Gericht von der Empfehlung eines Sachverständigen abweicht. Geht es in die nächste Instanz, dann ist ein Beschluss in Übereinstimmmung mit dem Sachverständigen stabiler als ein Beschluss im Widerspruch zum Gutachten.