Beiträge von Lena_1977

    Ich war immer Klassenjüngste, meine beste Freundin eine Klasse über mir. Also ich 13 - sie 15 - dann Jungs mit mind. plus 2 Jahre - klar die waren dann 17-20 Jahre.
    Wir fanden das natürlich megacool, die Jungs hatten die erste Kohle und auch schon einen Führerschein....
    von knutschen bis Sex dauert es aber eine ganze Weile und das Herz wird einem bis 18 meist irgendwann gebrochen.


    Zu dem ü 18 Thema - wenn die beiden 15 und 17 wären - müßten sie sich dann trennen, weil einer 18 wird ?


    Hab eine gute Beziehung zu deiner Tochter, zu ihrem Freund und sprich mal mit den Eltern - ansonsten hoffe ich auf viel Romantik und Glaube an die Liebe und nicht
    P***-Style (wie die Kids heute sagen würden)

    Sprich mit der UVG-Sachbearbeiter und richte eine Beistandschaft bei Jugendamt ein - dann fordern die neue Einkommensnachweise an und kümmern sich um den Unterhalt.
    Du bist verpflichtet solche - die bekannten - Änderungen auch an deinen Sachbearbieter weiterzugeben.

    Das Häuschen befristet für 2 Jahre vermieten.
    Töchterchen mitnehmen - sieh es als betreuten Auslandaufendhalt.


    Wer weiß was in 2 Jahren ist ? Vielleicht eine Verlängerung oder
    ein anderes Jobangebot ?


    Töchterchen alleine lassen und pendeln halte ich für keine gute Idee -
    zu hohe Kosten für 2 Wohnsitze plus Betreuung.

    Mein Alptraum ist immer das ich das Kind vergesse abzuholen - das Träume ich ständig.
    Irgendein Meeting oder eine Telefonkonferenz - ich schaue schon 5 x auf die Uhr und dann fesselt
    mich das Thema und irgendwann ist es deutlich zu spät....
    ... oder ne Vollsperrung auf der Autobahn... oder ... ein Unfall.... ich versuche immer nicht dran zu denken.

    Oh, da kann ich ihm eine "Gute Nacht" Lektüre empfehlen in dem andere ihre Erfahrungen und Erlebnisse erzählen,
    wie man sich im Ausland vor Unterhaltszahlungen drücken kann - vorneweg - viele Länder gibts da nicht :-) und
    dann sollte er auch nie wieder nach Deutschland einreisen :-)


    Frag google mal nach "Informationsstelle für unterhaltspflichtige"


    eine meine Lieblingszeile ist irgendwie so - schon bei Verdachtsfällen der ausreise kann der Reisepass entzogen werden, wenn eine Unterhaltsrechtsverletzung besteht.

    Es gibt doch so eine Mitwirkungspflicht bei der du Änderungen der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse dem Amt mitteilen mußt.
    Wenn du dir sicher bist, das der Deal läuft - sagt dem Anwalt/SB Bescheid - der kann dann mal freundlich nachfragen :-)

    ??? werden auch vom TS benutzt.


    Ok, wenn du das unterbinden willst, sprich mit dem Vater über eure Erziehung. Wenn das nicht geht such dir Hilfe beim Jugendamt oder der Familienhilfe.
    Vielleicht gibt es auch eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungserklärung.


    Aber, ich fürchte das wird alles nicht einfach - solange der Ort, die Veranstaltung für Kinder zugelassen ist... müßtest du ihm grobe Pflichtverletzung nachweisen.

    also ich war vor drei Wochen bei so einer Rennveranstaltung - und da waren auch Kinder - davon viele mit Ohrenschutz, aber ich habe nicht in jedes Ohr geschaut.
    Weite Strecken fahre ich mit meiner Kleinen auch und wir sind regelmäßiger Gast am Flughafen und schauen uns aus 100-200 m Entferung startende Jumbos an und
    wir freuen uns auf den A380.


    Das mit dem Sturz/KH muss natürlich weitergegeben werden, aber vielleicht ging es ihm da erstmal um die schnelle Aufnahme, als mit seiner Ex zu diskutieren -
    wenn mein Zwerg stürzt denke ich sicher nicht als erstes an den KV, sondern an die Behandlung.

    das meinte ich ja - wäre das Kindeswohl gefähred wäre, wären Kinder zu der Veranstaltung nicht zugelassen.
    Da kannst du nichts machen und auch nicht wenn sie zu Mc D gehen oder ein eine Sauna mit nackten Menschen...
    oder zum buddeln an die Nordsee.

    und einen großen Schritt hast du schon gemacht - du bist hier.
    Und hier gibt es fast kein Problem, keine Phase usw. die nicht einer von uns schon mal durchgestanden hat -
    also ran an die Tasten - das sortiert Gedanken und auch wenn nicht jede Antwort auf dem ersten Blick die
    gewünschte ist, entwickeln sich mit der Zeit nützliche Denkweisen :-)

    Du mußt dich erstmal von ihm trennen/lösen - er muss für dich nicht ständig erreichbar sein und du auch nicht jeden alltäglichen Pups mit ihm absprechen.
    Löse dich von der Erwartungen das er etwas für dich/euch tut - ihr führt jetzt getrennte Leben. Kläre die Umgangstermine fest oder min. 1 Woche im voraus.
    Da reicht auch ne nette, kurze, sachline Mail.

    Ich würde die Summe auch eher verdoppeln für die ersten 25 Jahre :-)
    plus evtl. Erbanspruch !


    Vater bleibt er ja und wer, wann, welches Geld bekommen hat - muss ja nicht unbedingt an die große Glocke gehängt werden.


    Ich würde auch einen Vorschlag vom RA erbitten und dann kann man immer noch schauen...

    Die Kosten für den Test muss er tragen - außer er ist nicht der Vater.
    Arbeitsvertrag interessiert nicht, sondern die Lohnabrechnungen. Bei Selbstständigen gerne auch die letzte Steuererklärung.



    Ansonsten lass das Jugendamt arbeiten und schone deine Nerven !