je nach Meldegesetz des Bundeslandes kann/muss das Kind auch beim Umgangs-Elternteil gemeldet sein - das hatten wir doch schonmal,
außerdem sagt das nichts aus - da könnte jede von euch die Meldebescheinigung zücken.....und er braucht auch keine Geburtsurkunde um Rechte einzuklagen,
die Arge oder das Finanzamt zeigen das scon mehr Interesse
Beiträge von Lena_1977
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Kommt drauf an, was in der Vergangenheit gemacht wurde - google
BGB § 1613
Unterhalt für die Vergangenheit -
jupp, und schon wieder wäre ein Monat um ... die Zeit solltest du nutzen....
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alo reinlassen geht bei mir auch gar nicht - am liebsten noch ein Stück Kuchen und Kaffe - dabei gleich mal über meine mangelhaften hauswirtschaftlichen Fähigkeiten eine Bemerkung lassen, sich umschauen, was sich Mutti vom (nicht gezhalten) Unterhalt mal wieder neues gegönnt hat usw....außerdem reizt das zur Unpünktlichkeit, wenn ihr schön im warmen seid, draußen sieht das schon anders aus.
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das Jugendamt kann das ganze Verfahren für dich durchführen - ich würde nach dieser Erafhrung aber versuchen den Sachbearbeiter zu wechseln, also morgen anrufen
"Och, ist im Urlaub ? Können Sie mir weiterhelfen..." -
oder geh nach draußen mit dem Zwerg - dirket auf der Bordsteinkante, oder Bobbycarfahren im Hof, auf einen Spielplatz gegenüber, im Garten und sobald er da ist - ein, zwei Sätze, Zwergi verabschieden und ab dafür...
am besten Shoppen - ich bin um 16 Uhr wieder da.... -
Super, das ist ja ne Arbeitsweise.
Ich bekomme sp. alle 6 Mnante ein Formular mit Fragen zum KV, Wohnsitz, Arbeitgeber, Krankenkasse, Telefonnummer usw .- muss ich ausfüllen - Mitwirkungspflicht und
ich weiß das sie ihn auch häufiger anschreiben.Aber jetzt ist bei dir ja ein Anfang gemacht ... dran bleiben.
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Beistandschaft einrichten und die gut mit allen Informationen versorgen und nachfragen - ich hoffe das klappt.
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Achja, hast du eine Beistandschaft oder beziehst du nur Unterhaltsvorschuß ?
Ich würde über eine Gehaltspädnung nachdenken. -
:respekt wow MEGA :respekt
Gewonnen:
- hat deine Tochter schon mal einen Papa auf dem Papier
- du eine Tochter auf dem Papier
- der Steuerzahler weil er beim UVG und anderen Leistungen entlastet wurdewenn die Mutter das auch noch einsieht, wird sie vielleicht auch noch gewinnen - viell. gibts ja mehr Unterhalt als UVG
außer du bist echt ein Vogel den sie aus ihrem Leben streichen wollte, kann ich mir aber nicht vorstellen...
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@tanni, wenn man mit 5 Arbeitsstunden seinen Lebensunterhalt bestreiten kann - warum nicht ?
Leider ist mein Job schon gut bezahlt - aber 5 Stunden reichen leider nicht aus um das Leben zu finanzieren. -
Klasse - zuhause liegt sich doch viel besser.
:sonne
Aber schön die Füße hochlegen !
:blume
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Hast du schon geprüft den Vater an den Kiga-Kosten zu beteiligen ?
Oder einen Antrag beim Jogendamt auf einen Zuschuß oder Vollkostenübernahme zu stellen ? -
Ich zahle 220 €* für 200 Stunden (4 x50 Stunden, 5 x 10 Stunden) - das ist knapp über 1 € pro Stunde auf mein Herzblatt aufpassen und auch noch fördern und die kann ich noch von der Steuer absetzen - da möchte ich nicht jammern....
* plus 50 € Vollverpflegung incl. Frühstück und frisch gekochtem Essen...
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Was zahlste denn für wieviele Stunden ?
Wer ist der Träger deines Kindergartens - was sagt die Satzung ?
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ich meinte nur wenn jemand ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt benötigt z.B. 1500 Elterngeld plus vollen ALG II Satz incl. Miete gab es noch nie....
Es ist zwar schön wenn man mit Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt und evtl. Arbeit nicht auf Leistungen nach ALG II angewiesen ist, aber deshlab hat man nicht
unbedingt mehr in der Tasche - das wollte ich damit sagen. 900 € Elterngeld oder mehr klingt immer so toll - aber em Ende bleibt doch fast allen von uns im
ersten Jahr das selbe Einkommen, egal aus welchen Steuertöpfen. -
jupp - zumindest ab 2007 - davor gar es Erziehungsgeld und das war am Einkommen gekoppelt.
Ich habe 2007 Eltergeld bezogen in 4stelliger Höhe pro Monat - klingt toll, wurde aber damals auch schon (außer 300 € )
gegen alle anderen Leistungen gerechnet - also am Ende kommt es aufs gleiche raus. -
und auch die "Reichen" kriegen weniger Elterngeldgeld 65 % statt 67 %.
Ansonsten gilt linke Tasche - rechte Tasche - am Ende bleibt der Regelsatz ALG II.
Alternative dem anderen Elternteil wegen Betreuungsunterhalt auf die Füße treten oder
anteilig arbeiten. -
Wie fein raus ? Bei der Bank ? Beim Unterhalt ?
Die Bank würde prüfen ob die Frau die Belastung auf Dauer tragen kann.
Beim Thema Unterhalt wäre er nicht fein raus, denn die Kinder können das Haus ja nicht essen -
wäre für mich klar 3 gegen 1 - wer ändert da den Namen ?