Nochmal : kann ich jetzt ohne seine Zustimmung wirklich umziehen?
Ja klar.
Nochmal : kann ich jetzt ohne seine Zustimmung wirklich umziehen?
Ja klar.
Abgesehen davon, hätten wir heute unser Gespräch in der EB gehabt, wenn wir beide Eltern gesund gewesen wären. Jetzt wurde unser Treffen auf Freitag verschoben.
Mein Bedarf an Überwachungs-App ist erstmal erledigt.
Medienkompetenz war also dann gar kein Thema gestern?
vg von overtherainbow
Jetzt lasst Sie doch erstmal in Ruhe klagen...
Wenn Sie erst spitz bekommt, daß sich ein WM auch auf den KU Auswirken kann, überlegt sie es sich vielleicht nochmal anders..
... das ABR hast Du doch schon.
Ich würde auf jeden Fall nochmal mit dem Anwalt sprechen und das alleinige Sorgerecht einklagen.
vg von overtherainbow
...und dann hat die TE noch Glück gehabt.
Andere ET würden andere Wege gehen...
vg von overtherainbow
....und dann eben auch dafür bezahlen...
Der einzige Elternteil bei der Geschichte der sich selbstsüchtig und boshaft verhält bist Du.
Hier sagen Dir zig User: Funktioniert so nicht.
vg von overtherainbow
Was ist mit der Wahrnehmung Deines LG im Bezug BPS?
Also nicht falsch verstehen.
Es geht nicht darum, daß das ausschließt, daß da ein ganz wundervoller, wertvoller, des Liebens wert und besonderer Mensch an der Seite Deines Sohnes ist.
vg von overtherainbow
Interessant - getrennt lebend = nicht geschieden?
Ach ja, da war ja noch was.
Also muss ich als juristischer Laie das FamG auffordern, entweder die Unterschrift zu ersetzen oder die Mutter zu bewegen zu unterschreiben, weil bei nicht präziser Formulierung sonst Sorgerechtsverfahren auf den Weg gebracht wird?
Oder geht das gar nicht, daß ich wie so oft behauptet eine Unterschrift durch das Gericht ersetzen lasse, ohne Teilbereiche des SR dauerhaft oder temporär zu übertragen?
vg von overtherainbow
Wie wäre es denn Vollbio bewusst unvorbereitet in den Termin bei der EB zu gehen?
Du für Dich solltest verstanden haben, dass das Thema Nutzungsverhalten strikt zu trennen ist von Ortung.
Quasi innerlich vorbereitet, im Thema offen und bei Dir bleibend.
"Ich mache mir Gedanken und Sorgen, wegen übermäßiger Nutzung und zuviel Bildschirmzeit. Wie könnten wir als Eltern gemeinsam unser Kind im Bereich Medienkompetenz im gesunden Maß unterstützen?"
vg von overtherainbow
Hast du jetzt das alleinige Sorgerecht beantragt? Bin gerade etwas verwirrt.
Ja, und zwar um diese Schmerzensgeld Forderung für unsere Tochter auf den Weg bringen zu können.
Frage war ja auch was der TE beantragt hat.
Stichwort: Verhältnismäßigkeit
vg von overtherainbow
was ist damit gemeint, "in der ignorierten Anleitung.", wo finde ich die?
Was möchtest Du mit einer App, wenn Du zweimal in einem Post einen link überliest?
Was die Kontrollmöglichkeit angeht, steuern wir das Handy über Android mit Familiy Link.
Ein wohl wesentlicher Unterschied.
Ihr steuert. Ihr habt Euch geeinigt. Ihr habt besprochen und gehandelt.
Mutmaßlich hat keiner von Euch versehentlich das ASR beantragt, in der Vergangenheit unbewusst Abhängigkeitsverhältnisse geschaffen, Polizei und JA waren wahrscheinlich auch noch nicht involviert und wahrscheinlich habt Ihr auch nicht wiederkehrend Herausforderungen mit nicht funktionierender Elternkommunikation.
Die Basis, also die tatsächlich Nutzungszeit des Sohnes ist über das Betriebsystem jetzt schon darstellbar. Die eigentliche Intention des TE, also mit Fakten in das Gespräch zu gehen, erfüllt.
Dann in Rahmen der EB zu besprechen, welche Möglichkeiten noch bestehen und ob z.B. eine App, die den Standort des Kindes übermittelt für beide Elternteile ok ist, doch erst der zweite Schritt.
vg von overtherainbow
Ich kenne mich da tatsächlich nicht aus.
Doch, allerdings war mir in dem Moment überhaupt nicht klar, dass ich mit meinem Brief ein Sorgerechts Verfahren beantragen würde.
In wenigen Sätzen habe ich zuerst unsere familiäre Situation und den Unfall usamt Folgen geschildert und mit folgendem geendet:
Zum einen kann ich mir nicht vorstellen, was bei Dir wenige Sätze sind , zum anderen was ich denn genau schreiben müsste, um eine Unterschrift ersetzen zu lassen, damit das FamG nicht auf die Idee kommt, dass ein ET das Alleinige Sorgerecht beantragen möchte.
Vielleicht können hier Menschen mit Sachkunde Klarheit schaffen, damit das anderen nicht versehentlich passiert.
vg von overtherainbow
Grundsätzlich dürfen Daten von Mitarbeiter:innen auch nur zum Zweck der Erhebung genutzt werden.
Sprich: Wenn Du Deine Nummer für eine Geburtstagsliste raus gibst, darf ich dich nicht anrufen für ein Extra Schicht.
vg von overtherainbow
Nennt sich live balance.
Da gehört work automatisch mit dazu.
Ich persönlich nehme die Möglichkeit meine Arbeitszeit relativ frei verteilen zu können als Mehrwert wahr...
p.s. mit dem Handy geschrieben
Falls du es konkretisieren kannst, wie ich es geschafft habe, bei dir einen bestimmten EIndruck zu erwecken, ohne im Entferntesten selbst daran gedacht zu haben, dann bitte gerne rückmelden. Danke
Du hast unter den jetzigen Bedingungen schon die Möglichkeit, also ohne Zugriff auf das Apple Konto vom Sohn, ohne EB und ohne Mutter, Deinen Sohn zu unterstützen, wenn er denn auch gemeint hat, was er sagt.
Die Mutter hatte mir zugesagt, dass sie seine Handy-Nutzung/Online Aktivitäten kontrollieren und regulieren würde, da ich als Nicht-iphone Besitzer hierzu technisch nicht in der Lage bin, und deshalb auch ihrem Geschenk von Anfang kritisch gegenüber stand.
......
Ich habe jetzt ein iPhone gekauft, kenne mich damit aber nicht aus. Wie kann ich mich in die Family-Funktion einklinken? Ich möchte seine Nutzung zeitlich und Inhalt feststellen, am liebsten wäre mir, eine tägliche Zusammenfassung zu erhalten von wann bis wann jeweils Handynutzung war und welche Internetseiten oder Apps er dabei genutzt hat.
Es ist außerhalb dessen was Du unter Kontrolle hast.
Wie Du zumindest schon mal mit Deinem Kind gemeinsam schauen kannst, wie sich die Bildschirmzeit darstellt, steht in der ignorierten Anleitung.
Das ist doch erstmal was vollkommen anderes, als Dein 24/7, automatisiert, aus der Ferne, idealerweise inklusive Ortung und automatisierter Zusammenfassung, geäußerter Wunsch.
Können andere so machen. Du nicht. Ihr als Eltern nicht.
Du gehst quasi mit Rüstung, Schild und Schwert zur EB und erwartest ein konstruktives Kind zentriertes Gespräch, in dem es im Kern aber um Deine Ängste geht?!
Wie wahrscheinlich kann das im Ergebnis erfolgreich sein, für Deine Ziele und die Mediennutzung des Sohnes?
vg von overtherainbow
Es gibt schon auch Vorteile mit einem Zeitkonto auf Vertrauensbasis.
Je nach Job hat man ja durchaus auch mal 'ne Idee oder Lösung unter der Dusche...
Bezieht sich die Alleinentscheidungsbefugnis nur auf die eine Unterschrift, oder auf einen ganzen Bereich, respektive das gesamte Sorgerecht?