Beiträge von Volleybap

    Tilla,
    ich würde es nicht so hart ausdrücken wie Kaj, aber mindestens so deutlich ...


    Deshalb gehe auch schnell ihrem Ratschlag hinterher: Termin bei der Stufenleitung/beim Direktor.
    Ob es das in NRW gibt, weiß ich nicht, in manchen Bundesländern schon: der schulpsychologische Dienst. Da sitzen viele recht motivierte Leute, die mit der alten und der neuen Schule Dinge aushandeln können, nachdem sie sich die Sache mit Deiner Tochter genau angeguckt haben. Deren Empfehlung ist wie ein Sachverständigengutachten und hilft auch dem KV gegenüber. Sitz des Dienstes ist üblicherweise im zuständigen Schulamt.


    Besprechen kannst Du da auch, wie ein Übergang ggfls. am Vater vorbei geschehen könnte. Wenn die Realschule nämlich quasi "den Vertrag" kündigt, muss Deine Tochter wg. Schulpflicht von der nächsten Regelschule aufgenommen werden. Das wäre dann die avisierte Hauptschule. So verwaltungstechnisch geregelt, kann der KV nicht mit Einspruch Dir gegenüber reagieren, sondern müsste das Schulamt verklagen. Und die hat keine Chance. Da es ihm in so Fällen nur um den Rosenkrieg geht, ist das wohl hinfällig. Diese Baustelle wäre geschlossen.

    Selbstverständlich wird das Gericht der Klage stattgeben. Der KV muss nur nach seiner Leistungsfähigkeit zahlen. Kann er nachweisen, derzeit weniger zu verdienen durch Arbeitslosigkeit, wird die Urkunde abgeändert.
    Hat er die Unterlagen Dir zukommen lassen und sie sind eindeutig, kann das Gericht Dir die Kosten des Verfahrens auferlegen sowie seine Anwaltskosten und sonstige Ausgaben. Ein recht teurer Spaß dafür, dass die Sachlage eigentlich eindeutig ist.


    Alle 2 Jahre hast Du den Anspruch darauf, dass der KV sein Einkommen offenlegt. Und er muss von sich aus bei einer Änderung des Einkommens "Laut geben". Unterhalt ist kein Selbstläufer, eine gewisse Aktivität wird schon verlangt.

    Hallo Leander,


    Unterhalt wird nach Leistungsfähigkeit berechnet. Du hast nun einen Titel, der ist gültig, bis der KV dagegen klagt und dem Gericht nachweist, dass er im entsprechenden Maß nicht (mehr) leistungsfähig ist. Kann er das, wird die Urkunde abgeändert.


    In der Praxis ist es ja so: es kann nur das Geld verteilt werden, was da ist. Manchmal ist es einfach für alle Beteiligten knapp. Aber es ist so. Der KV wird, so seine Angaben stimmt, die Abänderung bekommen. Aber er wird, hoffentlich, auch mittelfristig in Lohn und Brot stehen. Dann müsstest Du wiederum klagen. Eine endlose Geschichte.


    Hier ist es einfacher, sich gütlich zu einigen. Er soll seine Zahlungseingänge offenlegen und Ihr berechnet gemeinsam, was er laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hätte. Und sobald er wieder in Lohn und Brot steht, wird neu berechnet. So spart Ihr Euch die Verfahrenskosten und den Frust...


    Kommt Ihr nicht klar, fragt beim JA um Mediation an, um Hilfestellung.


    Da der Unterhalt so niedrig ist, kannst Du über das JA noch Gelder beziehen. Das JA gleicht einen Teil des Fehlbetrages aus.
    Und klar, solange Du den Titel hast, kannst Du auf den KV zugreifen. Davor hat er vielleicht Angst. Auch klar: Das Gericht kann auf Antrag den Titel ändern, wenn sich die Leistungsfähigkeit geändert hat (geht in beide Richtungen).

    Das hört sich danach an, dass es gerade kein "Urteil" ist, gegen das Rechtsmittel eingelegt werden können, sondern ein "Vergleich", den die Parteien geschlossen haben. Dieser Vergleich ist sofort rechtsgültig. Darum auch die wohl seltsam anmutende Frist bis zum 30.11. Das ist so ausgehandelt worden und gibt dem KV die Möglichkeit, eine Wohnung in aller Ruhe zu suchen und umzuziehen.
    Diesem Termin/den Absprachen muss Carina ausdrücklich zugestimmt haben - und der KV auch. Der Richter hat quasi nur als Mediator fungiert.

    In Familiensachen wird im Hauptverfahren zu 90 Prozent in der Tendenz wie im Eilverfahren entschieden. So gesehen ruhig Blut. Die angebliche Aussage der RA ist ziemlich Banane. Wie will sie eine Aussage machen, bevor sie Akteneinsicht genommen hat. Das ist Kaffeesatzlesen. Sie hat ja keine neuen Argumente seit dem Eilverfahren... oder tut sich da Wesentliches auf?


    Dem Gericht geht es wie immer um das/die Kinder. Die sollen zur Ruhe kommen können. Jetzt ist eine Sache festgeklopft, es gibt für das Gericht keinen Grund, da Änderungen herbeizuführen, die zum erneuten Streit führen könnten.


    Zeit wird viel vergehen. Die RA bekommt jetzt erst Akteneinsicht. Dann wird sie ihre Schrift verfassen und ggfls. auf Eröffnung eines Hauptverfahrens plädieren bzw. Einspruch gegen den Eilentscheid einlegen. Daraufhin wirst Du zur Stellungnahme aufgefordert. Je nach Gemengelage geht das mehrfach hin und her, bis der Richter aufgrund der Aktenlage meint, er habe genug Infos, um die Verhandlung anzusetzen. Hier kommt es jetzt darauf an, wie belastet das Amtsgericht ist. Sind die schnell, könnte es vier bis sechs Wochen dauern. Sind die langsam, vier bis sechs Monate... Aus dem Bauch raus sage ich: dieses Jahr wird das nichts mehr. Es sei denn, die gegnerische Partei stellt massig Beschleunigungsanträge und hat dafür gute Argumente.

    JaLa, objektiv betrachtet entsteht Dir kein finanzieller Verlust, wenn der Kindsvater die Kids am Donnerstag abholt, eigenständig verpflegt und Du die Kosten im Hoirt weiterträgst. Was Dich aber aufregt (ich spreche da aus eigener Erfahrung), ist die "Gedankenlosigkeit", die dahinter steht.
    Wenn es offener formuliert wäre vom Ex: "Ich habe am Freitag frei. Ob die Kinder vielleicht Lust hätten, schon am Donnerstag Mittag zu mir zu kommen? Natürlich nur, wenn Du einverstanden bist und keine anderen, wichtigeren Pläne hast. Es hat sich leider kurzfristig ergeben, sonst hätte ich mich eher gemeldet..."


    Aber es kommt ja so: "Hole die Kids schon am Donnerstag mittag."


    Also: Problem ist weniger die Sachebene als vielmehr die Kommunikationsebene. Versuch ihm, das so zu spiegeln. "Ich würde gern ganz vernünftig und normal gefragt werden. Rechtzeitig und höflich..."


    Und der andere Punkt: Was abgesprochen ist, gilt. Wenn er ein WE zugesagt hat, dann hat er die Verantwortung zu übernehmen und muss eigenständig Alternativen suchen. Seien es die Eltern, Schwie-Eltern, Freunde, zur Not halt auch Du ... Auch das ist eine Frage der Kommunikation. Das Rausziehen aus der Situation: "Ätsch, ich kann nicht an meinem WE. Spring du gefälligst ein. Und zwar sofort..." ist ein Unding. Das muss deutlich werden ihm gegenüber, dass es so nicht geht.


    Läuft/liefe die Kommunikation, müsste eigentlich alles klappen. An die Sachfragen hattest Du ja eigentlich keine Anfragen...

    Was ist denn "eine Art Vergleich"?
    War es ein Vergleich, dann sind die getroffenen Absprachen rechtsgültig. Er kann keine weitere Klage/Einspruch mehr in dieser Sache führen. Das Verfahren ist beendet. Jede der Parteien hat sich an die Absprache im Vergleich zu halten, es besteht ein Rechtsanspruch darauf.
    War es ein Urteil, stehen ihm die Rechtsmittel offen nach Zustellung des schriftlichen Urteils.

    Auch hier gilt, Blossom: Wenn Du einen "Titel" hast (und es ist ja ein Gerichtsurteil vorhanden, weil Du jetzt eine Änderungsklage bekommen hast), kannst Du über den Gerichtsvollzieher an Dein Geld kommen. Solange, bis der Klage event. stattgegeben ist, hat der Kindsvater zu zahlen (mindestens die Summe, die er in der Änderungsklage angibt...). Rückzahlung gibt es auf keinen Fall. Er muss und ist verpflichtet, Änderungen bekannt zu geben. Sollte er jetzt weniger verdienen, ist das erst einmal sein Problem.


    Die Anzeige ist ein Weg, der Dich nicht vorwärts bringt. Da kommt es höchstens zu einem Verfahren - und das ist ja von ihm bereits angestrengt. Mit dem alten Gerichtsurteil in der Hand kannst Du jedoch zum Amtsgericht marschieren und die Pfändung beantragen und durchziehen.

    Trennung ist noch vor Tod die wohl größte emotionale Eruption, die wir im Leben erfahren. Chaos bricht in alle Lebensbereiche ein. Man ist anders als alle anderen. Nicht selten passiert in solch emotional hochgeradig aufgeheizten Situationen auch eine Neuverliebtheit, die mit hohem Tempo vorwärts geht. Einen solchen Klassiker erleben wir hier. Und es kann sein, dass er derzeit allen Beteiligten gut tut - auch den kindern, gerade den Kindern. Wie und ob es trägt, ist eine ganz andere Geschichte. Und alles, was an Beziehungsarbeit geleistet werden muss, wird auch hier geleistet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt und unter wesentlich schwierigeren Umständen. Das wird nicht leicht. Aber was wäre die Alternative?

    Wenn es die Querflöte sein könnte, besprech das doch mal mit ihr. Dann soll sie die Flöte zum "großen Wunsch" erklären und alle schießen zu.
    Wenn sie ansonsten alles schon hat und nur so ein paar Sachen sucht, um Päckchen zu bekommen, dann investiere doch in Zeit bzw. ein besonderes Erlebnis: Gutschein eine Reitstunde; Eintrittskarte Spezialerlebnisbad; besondere Veranstaltung von Kino über das erwähnte Musical, "Holiday on Ice", Freizeitpark, WE-Reise - auf jeden Fall etwas "erinnerungsträchtiges"...

    Im Steuerjahr nach der Trennung haben die Parteien die für sie zutreffende Steuerklasse zu wählen.
    Selbst wenn Ihr noch verheiratet seid, streicht das Finanzamt die "Ehevorteile". Es sei denn, Ihr könnt nachweisen, die räumliche Trennung habe andere Grüde als die Eheauflösung.
    Falls Ihr das jedoch vorhabt, ist die Beibehaltung der Steuerklassen ein Vergehen. Man hat als Steuerpflichtiger Bringschuld und muss das melden. Im Falle eines Falles kann rückwirkend alles abgeändert werden, es kann bis zum Strafverfahren gehen.


    Klasse 3/5 bringt der Gesamtfamilie natürlich Steuervorteile. Du hast aber nur etwas davon, wenn Du diese Steuervorteile in den Säckel bekämst. Drei steht besser da, fünf schlechter. Auf der anderen Seite geht Dir mit den Kindern der Alleinerziehenden-Freibetrag flöten sowie die Möglichkeit, bestimmte Betreuungskosten abzusetzen. Den eigentlichen Vorteil fährt hier in der Sache der KV ein, Du bist benachteiligt.


    Den Steuerberater braucht Ihr übrigens nicht zu fragen, der darf Euch nur die Gesetzesvorschrift nennen: Klasse 1/2...

    Hallo Maikind,


    Dein Mann hat eine "Gehschuld". Er darf nicht näher als die 100 Meter kommen. Im Zweifelsfalle hätte er zu gehen.
    Beim Fußball ist die Sache klar, er arbeitet dort ehrenamtlich und das weißt Du. Du kannst die Sache ja im Griff haben. 30 Meter reichen letztlich... wenn er quasi auf Dich zukommt, um Dich zu "stellen", dann greift die richterliche Auflage spätestens.


    Gedanken muss er sich machen, nicht Du. Er darf Dich nicht einschränken. Sollte er das Gefühl haben, Du rückst ihm andauernd auf die Pelle, müsste er eine Klage anstreben. So ist die Rechtslage ...


    In der Praxis müsst Ihr jetzt einüben, was Sache ist. Und er weiß: Bei jeder Drohung ist er dran. Das hilft...

    Die Scheidung ist nicht der Stichtag, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Falls das noch nicht geschehen ist, kann jeder über das gemeinsame Vermögen gleicherart verfügen. Sprich: Das Auto sowie das Geld für das Auto sind in der Tonne. Jeder kann auf die Konten Zugriff nehmen usw. So ist es halt, wenn nichts gesondert vereinbart ist.
    Ist der Scheidungsantrag jedoch zugestellt, dann gilt der Besitz, der am Stichtag verfügbar war/ist. Das Auto würde dann in den Vermögensausgleich mit einfließen.


    Bezüglich Unterhalt und Vermögensausgleich usw: Geh 1. über Beistandschaft JA. Gebe da auch den Autoverkauf an. Er muss denen Nachweis führen über sein Vermögen. Vorzeitiger Vermögensausgleich, den kannst Du vergessen. Das packt normalerweise kein Familiengericht vor der Scheidung und der Klärung des KU. Abgesehen davon: Was soll zu holen sein, oder?

    Bubbles, der Weg über eine Trennungsgruppe ist vielleicht erste Wahl. Warum? Deine Tochter mit 12 Jahren weiß ziemlich genau, dass sie ihre Probleme/Empfindungen nur bedingt mit Dir besprechen kann. Denn Du bist ja Akteurin in der Situation. Sie steckt also zwischen Dir und ihrem Vater, will keinen verraten. Und jetzt kommt da noch ein Dritter ins Spiel. Der sicherlich grundsätzlich "kein Problem" ist. Aber jedes freundliche Wort anb ihn könnte von der Tochter als Verrat am leiblichen Vater empfunden werden... ein verflixter Teufelskreis, in den sie da gerät... Und Du bist auch da zu sehr involviert, nicht eine Ansprechpartnerin... Aber sie würde dringend jemanden gebrauchen, wo sie reden, sprechen kann. Das muss sie aber erst lernen. "Spielerisch" in einer Gruppe anderer Kids ist das erheblich einfacher. Dort lernt sie ohne das direkte Gegenübersitzen von einem Psycho-Doc die Sache anzugehen.
    Sollte, was ich nicht glaube, diese Gruppe nicht reichen, kann der Doc später aufgesattelt werden. Startest Du mit dem, muss er in zahlreichen Sitzungen erst einmal das Eis bei Deiner Tochter brechen, die Trennung überhaupt zu thematisieren. Nach vorne kann er dann nur verkürzt arbeiten. Deshalb wäre - um sich ein Sicherheitsnetz zu bauen - der erste Schritt diese Gruppe.

    Natürlich ist nicht die ganze Geschichte hier im Posting von Beccy erzählt worden. Aber es ist genug aus dem Posting herauszulesen, so zum Beispiel aus dem Anwaltsschreiben. Und es ist genug an Infos im weiteren Thread von denen gegeben worden, die die Situation in den letzten Wochen verfolgt haben. So gesehen braucht es die Kristallkugel nicht ...

    Ihr habt gleiche Rechte wie Pflichten. Eine Versorgung und Betreuung der Tochter muss sichergestellt sein. Frage an Dich ist, ob Du das gewährleisten kannst und willst.
    Dies musst Du in irgendeiner Form mit der Kindsmutter besprechen und klären. Da kommt Ihr nicht drum herum.


    Deine Startfrage zur Gütertrennung: Grob gilt, dass alles, was Ihr in der Ehe angeschafft habt, Euch hälftig gehört. Alles, was der jeweils einzelne mitgebracht hat, gehört dem einzelnen. Problem: Juristisch gehört jedem die halbe Tasse. Praktisch ist das Mumpitz. Also auch hier muss eine Einigung stattfinden.
    Auch hier gilt: Mach Dir Gedanken, was DU willst. Sonst wirst Du fremdbestimmt.