Beiträge von Volleybap

    Hier geht es ja um das Vollstrecken des Titels, den Du bereits hast.
    Dafür gibt es keine Unterstützung, es ist kein Prozess und kein gar nichts, sondern nur ein Verwaltungsakt. Und der muss bezahlt werden. ZB der Gerichtsvollzieher.


    Sprech die Kosten mit Deiner Anwältin an... Wenn der KV arbeitet und Du kennst die Arbeitsstelle, ist die Lohnpfändung angebracht. Die ist oft nutzbringender als die Kontopfändung... Sprich: Es besteht redebedarf mit der Anwältin.


    Pferdefuß ist: Kann der KV nicht zahlen, bleiben die Verwaltungskosten an Dir hängen... und sind "später" zivilrechtlich einklagbar - am St. Nimmerleinstag ...

    Viele Markpunkte zählen für das Vorhaben deiner Tochter.


    1. Juristisch wird ab einer Umzugsentfernung von 150 Km genauer geguckt. Alles andere ist entfernungsmäßig zumutbar, wenn nicht besondere Bedingungen bestehen. HH - Kiel ist verkehrstechnisch bestens angebunden.
    2. Grund für einen Umzug kann a) Arbeitsplatz sein b) Sozialkontakte/Familie. Beides ist gegeben.


    Deine Tochter sollte jedoch sicherstellen, dass dem Kindsvater der Kontakt und Zugang zum Kind ermöglicht wird. Hier den Streit eskalieren zu lassen und die Paarauseinandersetzung - die ja sicherlich vorhanden ist - jetzt übers Kind abzuwickeln, ist nicht gut. Ein Zusammensetzen, vielleicht beim JA, um die Frage einvernehmlich zu klären, wäre sicherlich gut und würde ein bisschen den Sprengstoff aus der Sache nehmen.


    Wenn Du hier Deiner Tochter Helferin wirst, wäre das eine ganz wichtige Sache.

    Zum eingetragenen Kind:


    1. Im Falle der Auseinandersetzung mit dem Fin-Amt ist das halbe Kind unberechtigt auf der Lohnsteuerkarte drei.
    2. Im Trennungsjahr kann jeder Einzelne von Euch auf gemeinsame Veranlagung bestehen - wenn ihm das Nutzen bringt.
    3. "Gesamtfamiliengeld" habt Ihr mehr, wenn die Steuerklasse 3 beim Hauptverdiener steht. Nur wenn es nicht gleichmäßig aufgeteilt wird, könnte sich für die Frau Lk 2 lohnen. Aber dazu muss sie das Kind rüberziehen, was Nachfrage bedeutet und ggfls. Rückzahlungen...
    4. Ob beim richtigen Kindsvater das "halbe" Kind auf der karte steht, ist egal. Die Mutter kann bei der Einkommensteuererklärung angeben, dass der KV weniger als 75% (ist, glaub ich, die Prozentzahl... meine Ex hat immer Null Prozent gezahlt, da war es eh egal...) des Mindestunterhalts gezahlt hat. Damit verwirkt dessen Recht auf Kinderfreibetrag, er wird der Mutter zugeschlagen. Das Fin-Amt stellt Nachforderungen an den anderen Elternteil.



    Grundsätzlich wäre Euch zu raten, nicht einen Anwalt zu beauftragen, sondern einen Mediator. Der klärt - ohne von einem von Euch beiden rechtlich abhängig zu sein, sondern von Euch beiden gleichberechtigt - all solche Trennungsfolgesachen und unterbreitet Euch einen ausgewogenen Vorschlag nach Euren Wünschen und Absichten. Das ist viel preiswerter als der RA, hat Rechtsgültigkeit und ist friedenbringend...
    (Mediatoren sind oft Familienanwälte mit Notarsberechtigung. Sie werden nach einem anderen Satz bezahlt.)

    @Volleybab:
    Was meinst du denn mit medizinischen Untersuchungen in Bezug auf den Kinderwunsch / was hat denn der Vater der Frau, die untersucht wird, damit zu tun?
    In wie fern könnte da was wie nicht aufgehen?


    Es gibt zahllose Konstellationen sowohl während der Schwangerschaft als auch später, wo immer wieder auf "Abstammungsmaterial" zurückgegriffen wird. Bei meinen eigentlich ausgesprochen gesunden Kurzen habe ich drei Mal den Fall gehabt, wo meine Eltern und Schwiegereltern um Unterstützung gebeten wurden.
    Und da merkt jeder Arzt sofort, ob das stimmig ist oder nicht.

    Hallo Ich+drei,


    Dein Ex zahlt bisher anscheinend verschiedene Sachen.
    1. Den Kindern Unterhalt
    2. Dir Betreuungsunterhalt, weil Du Dich um die Kids kümmerst.
    Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.


    Klar ist: Wechselt der Sohn rüber zum Vater, fließt für den Jungen kein Geld mehr an Dich. Auch nicht mehr das Kindergeld. Das geht direkt zum Vater.
    Es findet ein Wechsel statt. Rechtlich wirst Du nun barunterhaltspflichtig - so Du leistungsfähig bist.


    Für Deine Tochter bleibt der Vater barunterhaltspflichtig. Das Kindergeld bleibt Dir erhalten.


    Seit der Änderung des Familiengesetzes ist das Recht auf Betreuungsunterhalt für Dich stark eingeschränkt. Zwar gibt es noch eine Art "Bestandschutz", aber es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, dass ein deutscher Richter Dir weiterhin Betreuungsunterhalt für die Betreuung Deiner ältesten Tochter zuspricht. Auf das Geld wirst Du verzichten müssen. Dies übrigens auch, wenn Dein Sohn bei Dir verbleiben würde. Bisher hat der KV wohl nur aus irgendwelchen Gründen keinen Antrag gestellt bei Gericht, den Betreuungsunterhalt einstellen zu dürfen.


    Für Dein 3-jähriges Kind steht Dir Unterhalt und Betreuungsunterhalt (vermutlich) zu. Die Schulden des KV werden im Falle des Falles nach der Zahlung des Unterhalts erst bedient. Unterhalt für die Kids hat Vorrang. Ist er nicht leistungsfähig, steht Dir Unterhaltsvorschuss für das Kind zu - den beziehst Du vermutlich bereits.

    1. Ein Blick in den Arbeitsvertrag. Wie sind dort die Arbeitszeiten geregelt?
    2. Kontaktaufnahme mit der DRK-Betreuungsstelle. Würden überhaupt Möglichkeiten der Betreuung bestehen? Ab wann? Zu welchen Bedingungen/unter welchen Voraussetzungen. Wie wären die genauen Zeiten und Abläufe.
    3. Ggfls. mit Chef verhandeln: Zahlt er Zuschuss für die Kinderbetreuung (oder verschiebt er dann lieber aus Kostengründen die Arbeitszeit eines anderen MA)?


    Entscheiden und diskutieren kannst Du letztlich nur, wenn Du breit die Fakten auf dem Tisch hast.

    Und was sagst Du Deinem Kind in zwanzig Jahren, wenn es einen Lebenspartner hat, Kinderwunsch, medizinische Untersuchungen anstehen und da geht da was nicht auf?
    Bei allem Verständnis für die missliche Situation, Du wirst es nicht unter der Decke halten können.
    Selbst rechtlich hat Dein Kind einen Anspruch darauf, die Wahrheit zu erfahren. Ich befürchte, Du musst Dich mit der Situation nochmals befassen. Eine ganz andere Sache ist es, in welchem Alter Dein Kind von der Sache hören sollte ...

    Wenn die KM jetzt das alleinige Sorgerecht - unverheiratet - beantragt, haben die Kindseltern vor 18 Monaten eine Erklärung zugunsten des gemeinsamen Sorgerechts abgegeben. Der KV war und ist willens und anscheinend in der Lage, sich (auch) um das Kind zu kümmern. Er bittet um mehr Umgangszeit, das wird anscheined von der KM abgelehnt.
    Hier schaukeln sich zwei hoch, die ihren Beziehungskonflikt über das Kind abwickeln. Gar nicht gut. Sie sollten sich vernünftig einigen und gerade auch das machen, was bei so kleinen Kindern wichtig ist: Beweglich sein bei den Umgangszeiten. Nicht auf einem Recht bestehen, sondern an das Kind denken. Es kann auch gut sein, dass der Zweg nach drei Stunden Papa äußert, noch viel länger an diesem Tag beim Papa zu bleiben. Da sollten die Eltern über ihren Schatten springen.


    Natürlich kann man auch gut und gern die Gerichte einschalten und damit seine Erziehungsinkompetenz deutlich machen ...

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    Nein, angezeigt hab ich ihn noch nicht. Ich spare mir dieses für den GT auf, für eine Anzeige habe ich noch ein halbes Jahr Zeit.
    So wie unsere GT bisher waren ist es unheimlich wichtig für mich dem Richter zu zeigen das ich ruhig bin, nichts hochkoche und alles Versuche das nichts eskaliert usw...( :ohnmacht: )


    Hallo Maikind,


    sprich das mit der Anzeige ausführlich und intensiv mit Deiner Anwältin durch. Normalerweise haben die Gerichte überhaupt keine Lust, Beweise und Begründungen zu behandeln, die am Verfahrenstag eingebracht werden. Es kann gut sein, dass Du am Verfahrenstag mit dem vermeintlich starken Argument auffährst: Er war gewalttätig - und der Richter einzig die Augenbrauen hochzieht und im Verfahren weitermacht...
    Die Kiste interessiert den vermutlich kaum...
    Kommt es gar zu einer Revision vor dem OLG - bei Eurem Streit kann man das fast vermuten -, dann wird dort nur nach Aktenlage beurteilt. Steht dann da nichts von der gewaltsamen Auseinandersetzung, kann man die Sache nicht mehr ins Verfahren einbringen. Neue Beweismittel sind nicht zugelassen...
    Zeigst Du ihn jetzt jedoch an - ich hoffe, das ärztliche Attest liegt vor - und Deine Anwältin stellt einen Schriftsatz aus, dann muss Dein Ex dazu Stellung beziehen. Schön, wenn er dann zB sagt: Da war gar nichts. Dann wüsste der Richter in dem ganzen Kram erstmalig oder mal wieder: Der Mann lügt. Nachweislich. Konkret belegbar...
    Alle anderen Sachen sind ja oft "Meinungsäußerungen". Wie immer das Problem in so Fällen...

    Niemand ist verpflichtet, Kindesunterhalt vom anderen Partner einzuklagen. ABER wenn man an anderer Stelle einen Antrag auf Sozialleistungen stellt, die einkommensabhängig sind und als Zuschuss zu den Lebensunterhaltskosten gelten, dann ist man verpflichtet, erst einmal sämtliche eigenen , privaten Finanzierungsmöglichkeiten zu aktivieren. Auch die ARGE zwingt nicht, dass man den Kindesunterhalt einklagt. Aber sie rechnet, als würde man ihn bekommen ...


    Ich habe "auf richterlichen Hinweis" und auf Anraten des JA auf die Forderung an die Mutter, den ihr möglichen Kindesunterhalt zu leisten, mit Rücksprache mit den Kids verzichtet. Die Mutter, Kontakt haltend zu den Kindern, hat dieses Thema zum ständigen Streit gemacht und die Kinder mit hineingezogen. Letztlich waren wir vor der Wahl, ein doppeltes Urteil zu erwirken: Unterhalt durchzusetzen mit gleichzeitiger richterlicher Verhängung einer Kontaktsperre Mutter - Kinder oder auf den Unterhalt zu verzichten und den Kindern Kontakt zur Mutter zu ermöglichen. Das Gericht hätte bei beidem mitgezogen.
    Unterhaltszahlungen der Mutter hätten mir ermöglicht, meine Arbeitszeit zu verkürzen und nicht fünfzig Stunden in der Woche zu arbeiten. Das hätte ich gern getan. Aber nicht zu diesem Preis ...
    Parallel hatte die Mutter übrigens in der Anfangsphase ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt eingefordert. Und hatte damit als Single über mehrere Jahre die gleiche Summe zur Verfügung wie die vierköpfige Restfamilie.


    Recht haben, Recht durchsetzen, Recht bekommen - drei Paar Schuhe...

    Sag ihm einfach, er solle in der Anhörung bei Gericht den Antrag auf Entschädigung stellen. Anschließend weiß er Bescheid ...


    Absoluter Mumpitz.


    Nein. Es gibt nur für Zeugen in einem Verfahren die Möglichkeit, Verdienstausfall geltend zu machen. Dem Verfahrensunterlegenen können allerdings (auch noch durch ein Zivilverfahren) die anfallenden Kosten auferlegt werden. In einem Familiengerichtsverfahren ausgesprochen selten.
    Die Sache jetzt über die Kids abzuwickeln, ist natürlich übel. Euch beiden ist jedoch freigestellt, Euch gütlich in Augenhöhe abzusprechen und Euch über die Klage einvernehmlich zu einigen...

    Oh je, das heisst, dass wir alle in einer Beziehung auf der Stelle tretten? :lgh


    Nein. Aber Du setzt bei Deiner Suche und Erfahrung wieder intuitiv an der Stelle an, wo Du das letzte Mal aufgehört hast. Genauso wenn Du aus dem Beruf ausgeschieden bist wegen Babypause. Da knüpft man auch erst einmal bei den Arbeitsabläufen genau da an, wo man aufgehört hat... Aber man lernt schnell.

    Grundsätzlich habt Ihr als Eltern nach so einer kurzen Trennung absolut die gleichen Rechte und Pflichten. Ihr verhandelt "juristisch" auf Augenhöhe.
    Und es ist Eure Aufgabe, Euch gütlich zu einigen. Jede Hinzuziehung von Juristen wird vom Gericht als beidseitige verminderte Fähigkeit angesehen, Eurer erzieherischen Aufgabe als Eltern gerecht zu werden...


    Die Leute vom JA und vom Gericht setzen immer das Kindeswohl in den Mittelpunkt: Und das bedeutet in so einer Trennungssituation, dass das Kind zu beiden Elternteilen einen bestmöglichen und "normalen" Kontakt unterhalten kann ohne Gängelung durch das andere Elternteil. Herabsetzungen eines Elternteils, die zB in Deiner Geschichte mitschwingen "Ich lasse den Sohn nicht zum Vater, weil die Wohnung ein Dreckloch ist", sind harter Tobalk und gehen gar nicht.
    Du fährst gut, wenn Du in Deine Argumentation immer das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellst und zukunftsorientiert rerdest. "Da war zwar Streit, aber wenn wir den außenvor lassen, dann stell ich mir für die Zukunft folgende Regelung vor..." Hier solltest Du aber auch eigenständige Vorstellungen und Ideen haben, auch einen "Plan B" als Kompromiss...

    Lach. Tilla, das vergeht gaaaanz schnell, wenn Du die Bubis nicht nur anguckst, sondern auch mal einen Satz redest...



    Nein, ernsthaft: Die Psychologen sagen, man setzt häufig nach einer Trennung mit seinem Beuteschema dort wieder ein, wo man damals aufgehört hat. Rechne die Zeit also runter, und Du weisst Bescheid. ...


    Erst langsam, wenn man dann Zeit und Ruhe hat, setzt man sich neue Ziele...

    Noch einmal die Nachfrage, was denn die eigentliche Ursache für den jetzt handfesten Streit sein kann?
    Warum war die Einigung bei Deiner Tochter so relativ einfach, warum ist sie beim Sohn so schwer? Wenn Du rausbekommst, was bei ihm da als Ursache mitschwingt, dann ist eine Einigung vielleicht möglich. Und wenn Du bei Dir selbst auch einmal nachschaust, könnte das ebenfalls hilfreich sein.

    Wenn es hart auf hart kommt, kan das sehr haarig werden. Und es geht auf kosten der Kinder. Ihr habt doch schon so viel miteinander geklärt - die sache mit der Tochter zB. Warum klappt das jetzt hier nicht? Was sind die eigentlichen Gründen dafür? Hier müsste dran gearbeitet werden. Empfehlung: Versucht die Sache in Verbindung mit einer Mediation beim JA zu klären. Im Gerichtsfall sind die sowieso involviert.
    Ohne Hilfe Dritter kommt Ihr hier wohl kaum raus.

    Auf der Gefühlsebene ist es einfach eine schreiende Ungerechtigkeit.
    Bis hin, dass der Expartner als Held dasteht, weil er den Kids Urlaub ermöglicht, während man selbst jeden Cent umdrehen muss und viele Sachen, die notwendig wären, einfach unter den Tisch fallen lassen muss. Miese Geschichte.


    Auf der Sachebene kann der Expartner das halt so machen. Er bestimmt sein Leben selbst. Wie er seinen Verpflichtungen nachkommt, auch. Wenn er den Gerichtsvollzieher persönlich kennenlernen will, bitte. Es ist sein Bier, nicht "meine" Angelegenheit. Wir sind nicht mehr so verbandelt.