Beiträge von Volleybap

    Lass Dich doch nicht ins Boxhorn jagen. Je detaillierter er berichtet, desto eher steckt da ein nachweislicher Fehler drin. Und Zeugen? Soll er doch aufmarschieren lassen vor Gericht.
    Ansonsten: Guck Dir die Abläufe an. Ich bezweifle immer noch, dass der Richter Mist baut. Du musst Dir über Verfahrensabläufe und Verfahrenswege klar werden. Dann weisst Du auch, was zutun ist.

    Jep. Im Zweifel für den Angeklagten. Aber nur im Zweifel. Natürlich hat er eine schöne bunte eigene Version. Vor Gericht wird es sich dann erweisen, was möglich ist. Und sei sicher: IHN nimmt das im Moment wesentlich mehr mit und sein Bobbes geht auf Grundeis. Kommt die Sache nämlich durch, hat er ein richtiges Problem ... Also munter los und weiter. "Der Fisch ist am Haken, aber noch nicht an Land..."

    Ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht, beim Vorlesen im ersten Grundschuljahr mit dem Finger unter den einzelnen Worten langzufahren. Die Kids konnten dadurch die "Wortbilder" mit der "Lautung" in Verbindung bringen.
    Mit viel Spaß haben wir oft manche "schweren" Worte gemeinsam gelesen, weil ich es nicht konnte - nämlich genau die Buchstabenkombinationen, die die Kids schon gelernt hatten. ;)


    Und, ich gebe es zu: Alle Kids haben über Micky-Maus-Taschenbücher lesen gelernt. Das war am Anfang Lieblingslektüre.


    Nach einem halben Jahr sind die Kinder übrigens noch icht lesefähig. Also mach Dir keine Sorgen.
    Höre auch einmal nach, mit welcher Methode gelesen wird - einzelne Buchstaben, Worte als Bilder, und, und, und ... es gibt da viele Möglichkeiten. Alle sind gut, aber alle haben eine andere Auswirkung auf den derzeitigen Lesestand.


    Hallo Famberle,


    Du bist doch im Rechtsgeschäft tätig, wenn ich Deine Berufsangabe richtig verstehe. Da iweisst Du doch, wie wichtig es ist, sich Gerichtsurteile anzusehen. Nur dann weiß man, welche Rechtsposition man hat. Anhand Deiner Aussagen zum Gerichtsentscheid scheint es schon so zu sein, dass Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Das Gericht hat festgelegt, wo das Kind derzeit lebt. Damit hast Du das ABR.


    Zum Zweiten scheint ja im Moment "betreuter Umgang" angesagt zu sein. Die Mitarbeiter der Caritas sind bei der Kinderübergabe dabei? Oder übergibst Du quasi die Kinder der Caritas, sie dem Kindsvater? Auch das müsste in den gerichtlichen Absprachen genau formuliert drinstehen. Schau also hinein.
    Wenn im Moment betreuter Umgang stattfindet, dann ist absolut alles, was der Kindsvater äußert, heiße Luft. Die Caritas wird Dir die Kinder nach dem Umgang übergeben. Sollte er es verweigern, wird und muss die Caritas die Polizei einschalten und die Herausgabe der Kinder erzwingen. Du wärst raus aus der Sache. Bzw. Dein Ansprechpartner wäre die Caritas: "Wo ist mein Kind? Ihnen wurde es anvertraut. Kümmern Sie sich..."


    Gehe davon aus, dass der Kindsvater einen Versuchsballon gestartet hat, um zu gucken, inwieweit Du die Rechtssituation erfasst hast und wie Du reagieren würdest.

    Langfristige Pläne mit einer Grundabsprache sind gut, weil dadurch klar ist, wer was zu regeln hat, aktiv sich besprechen muss.
    * ZB jedes Elternteil, wenn es eine Veränderung eines Einzel-WEs will.
    * ZB die Kids, wenn sie mal nicht oder außer der Reihe zum Umgangselternteil wollen.


    Der Plan regelt quasi, von wem der Änderungsimpuls ausgehen muss. Erfogt der nicht (rechtzeitig), bleibt es bei der Absprache. Das vermeidet Streit. Wenn also in Deinem Fall klar ist: Die Kids sind am WE beim Vater, dann bist Du außen vor. Die Kids müssen dann Dich fragen: Mama, bist Du da und könnten wir theoretisch Zuhause bleiben? Und sie müssten den Vater fragen: Wir haben keinen Bock. Wir würden bei der Mutter bleiben. Das ist eine andere Ebene und entlastend für Dich.


    "Muss-Termine" solltet Ihr kennzeichnen: An dem WE ist Kaisers Geburtstag. Da müssen die Kinder bei mir sein. Oder: Hier ist das Zeitfenster für den Urlaub...


    Du sprichst bei Weihnachten Vermutungen aus: Das macht er, weil ... Das ist Banane für die Absprachen. Klärt, was der Wunsch ist. Vermutungen sind immer schlecht. Aber Wünsche kann man diskutieren. Liegen alle auf dem Tisch, müssen halt Kompromisse geschlossen werden. Dazu braucht es aber Verhandlungsmaterial...

    Ganz schwieriges Thema, da Ihr eine Basisregelung getroffen habt, die der Gesetzgeber so nicht vorgesehen hat. Auf diese nicht vorgesehene Regelung (Wechselmodell 50:50) dann die Unterhaltsregelungen für andere Modelle zu setzen ist schwierig und in der juristischen Auseinandersetzung Einzelauslegung des Gerichts.


    In der Praxis braucht Ihr eigentlich einen Mediator (nutze die Suchfunktion ;) ), der als Anwalt und Notar einen "Vertrag" aufsetzt, mit dem die Aufenthaltsfragen und auch die Geldflüsse/Zahlungsverpflichtungen geklärt sind. Wechselmodell funktioniert eigentlich nur, wenn die Eltern gut solche Dinge klären können. Sonst ist der Tod im Topf ...

    Berechnen können das beide. JA umsonst (Beistandschaft beantragen), RA nach Gebührensatz Streitwert.
    Der Steuerbescheid ist meist schon eine ordentliche Grundlage zur Berechnung. Aber es ist wohl egal. Der Kindsvater wird bei dem Einkommen vermutlich seinen Anwalt auch rechnen lassen ...

    Wenn die Therapie gestartet worden ist, dann ist der Abbruch bei gemeinsamen Sorgerecht nicht durch den alleinigen Entscheid der Mutter zu bewerkstelligen. Dazu ist eine Ritalinbehandlung zu bedeutend.

    Ja, Maschenka, das wird schon. Die Kraft kommt wieder. Langsam. Aber sie kommt. Und Du hast einen wichtigen Schritt getan. Du hast Verdrängtes was Dich immer und immer wieder in Deiner Entwicklung hindert, ans Licht gebracht und reagiert. Damit es zu einem Abschluss kommen kann. Lieber ein großer Knall als ein Schrecken ohne Ende. - So jedenfalls interpretiere ich Deinen einen Satz, den Du so mutig geschrieben hast in Deinem Posting. Und ja, es ist richtig, auch wenn Du manchmal daran jetzt zweifeln wirst. Es ist richtig, das zu melden. Niemand darf auf Kosten Deines Seelenfriedens das Leben genießen. Es geht nicht.


    Ich wünsch Dir weiterhin viel viel Kraft!

    Der Mann hat zwei Töchter schon recht groß bekommen. Er würde mit einem Baby nur dann Probleme haben, wenn das Kind noch gestillt wird. Und so schön der Begriff "vertraut machen" passen kann bei einem Kind, dass nicht innerhalb einer Ehe oder Lebensgemeinschaft geboren worden ist: Hier geht es um den Ehemann und Vater von drei Kids. Durchschnittlich begabte Männer sind schon in der Lage, die Kinderkiste zu schaukeln, auch bei Kleinkindern. Es ist kein Zaubertrick.


    Doch. Gesetzlich ja. In der Praxis muss der Vater allerdings (immer noch) einen Schlag besser sein, um die gleichen Chancen zu haben.
    Wobei: Es geht erst einmal um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Also darum, bei wem das Kind wohnt.
    Das Alleinige Sorgerecht (AS) zu bekommen geht eigentlich nur, wenn ein Elternteil ziemlich neben der Kappe ist oder (und das ist meist der Grund) die Eltern so zerstritten sind, dass es mit der gemeinsamen Sorge nicht klappt. Dann wird demjenigen mit dem ABR auch das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Das aber erst nach meist jahrelangem Streit...

    Liebe Susa,


    spät kommt der Gruß, aber von einem internetabstinenten an diesem WE ...


    Ich wünsch Dir gute Kraftquellen für das kommende Jahr. Alle Hilfe, die Du brauchst, um das Leben gelingen zu lassen - und den nötigen Spaß am Leben an mindestens 360 Tagen in den nächsten zwölf Monaten ...

    Das ist ein ganz schwieriges Thema.


    Von außen betrachtet sieht es so aus, dass Ihr beide erziehungsfähig seid. Und beide könntet Ihr eine Betreuung sicherstellen.
    Das Kind ist im Haus beheimatet, den Großeltern würden im Zweifelsfalle vermutlich mitbetreuen ...


    Wenn Dein Mann will, dann hat er gute Chancen, das Kind zugesprochen zu bekommen. Allerdings würde es ein elediger langer Streit werden. Das Kind käme vor einen Gutachter, und, und, und ...


    Die Frage ist tatsächlich, ob Ihr es nicht schafft, gemeinsam zu einem Mediator und Familientherapeuten zu gehen (Nutze die Suchfunktion...) und dort eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Es schützt das Kind, es schützt Eure Nerven, es schützt Euren Geldbeutel ...

    Wurden denn die Haare von der JA-Übergabebegleitung kommentiert?
    Hast Du mit der Mutter über die Haarpracht (vernünftig) gesprochen? Vielleicht ist sie ja begeistert von ihrem Werk ...


    Versuch eine Ebene zu schaffen, wie Ihr solche Dinge zukünftig gestalten könnt. (Es ist für den, der das Sorgerecht aufgeben muss, ungeheuer schwer, die Grenzen zu einzuhalten an den Umgangs-WEs. Lass Ihr eine Chance... Und lass Deinem Sohn eine Chance. Wenn keiner etwas sagt, atme es weg in Zukunft. Schreien die Klassenkameraden, dann auf zur Nothilfe und zurechtschneiden ... aber nicht vorher. Du demontierst die Mutter. Das macht das Leben nicht einfacher.)

    Zuerst steht immer die außergerichtliche Einigung. Geht das nicht, kannst Du beim JA eine Beistandschaft einrichten. Die schreiben den Kindsvater an, lassen sein Einkommen offenlegen, berechnen den Kindesunterhalt. Dies scheint das JA gemacht zu haben bzw. nach Deinen Angaben berechnet zu haben. Zahlt der Kindsvater nicht bzw. nicht sofort, solltest Du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.


    Pro Familia ist ein Verein, deren Aussagen und Berechnungen sind vielleicht hilfreich, haben aber keine Relevanz. Die Qualität der Mitarbeiter ist, sagen wir mal, "schwankend", um es vorsichtig zu formulieren. Sie haben ja auch keinerlei Unterlagen, um irgendetwas zu berechnen.


    Unterhalt für Dich kannst Du nur - so keine außergerichtliche Einigung stattfindet - einklagen über einen Anwalt. Zuerst müsste auf Offenlegung des Einkommens geklagt werden (um zu überprüfen, ob überhaupt genug Geld da ist), dann ggfls. auf den Unterhalt.
    Achtung: Die JA-Leute haben das meist gut im Griff. Wenn die sagen: kein Unterhalt, dann wird vor Gericht nicht die Million rauskommen, sondern meist dasselbe. Es sei denn, die Einkommensunterlagen waren unvollständig und Du kannst genauere beibringen ...