Beiträge von Volleybap

    Wie wird das Wetter am 35. Mai 2010 sein?


    Lach, Mone, man weiß es nicht, was kommt. Die jetzigen Koalitionsabsprachen müssen noch in Gesetze und Verordnungen gegossen werden.


    Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel alle 2 Jahre neu bearbeitet. Da geht es aber um den zu leistenden Unterhalt.
    Änderungen des Kindergeldes werden dort in Zeitnähe eingebaut. Allerdings zuerst wohl so, dass die 20 bzw. 10 Euronen (hälftig) vom Unterhaltspflichtigen nicht mehr zu leisten sind.


    Wer Unterhalt für die Kinder vom anderen Elternteil bezieht, muss in den Titel gucken, die Formulierungen der Vereinbarungen oder die schriftliche Fixierung. Je nach Formulierung kann es sein, dass der Unterhaltspflichtige die vermutliche KiGelderhöhung ganz oder hälftig abziehen kann. Es kann aber auch sein, dass er erst eine Abänderungsklage anstrengen müsste, weil im Titel ein Festbetrag festgeschrieben ist. Das ist halt Einzelfallsache ...

    In einer ähnlichen Situation hat ein Freund von mir bei der Mutter (umgekehrte Situation) darauf gedrungen, dass sie einen Erinnerungskalender basteln. Da war für jeden Tag im ersten Monat was drin, was an die Mutter erinnerte. ZB eine abgerissene Eintrittskarte vom Kinofilm, in dem sie waren. Eine Süßigkeit, ein schriftlicher Gruß. Manchmal ein kleines Geschenk. Dann ging es auf größere Abstände. Die Idee war, dass das Elternteil zusammen mit Kind alles gebastelt und eingepackt hat - Zuwendung auf Vorrat und ein gemeinsames Erlebnis. Es hat ganz gut funktioniert, der Trennungsschmerz war milder im Verlauf ...

    Wenn sie es überschrieben bekommen hat und nicht beide als Ehepaar, dann ist es eine Schenkung über das normale Maß hinaus. Die Schenkung wird dem Anfangsvermögen zugerechnet, das sie in die Ehe eingebracht hat. Der Ehemann sieht also davon nichts.

    Liebe Phoenix, Dir einen guten und schönen Tag heute mit Kids und dem Anhang. Ich wünsch Dir von Herzen einen guten Flug als Phoenix, den guten Überblick über alles, die Sicht auf Dein Ziel und den möglichst böenfreien (Flug)Weg, um es zu erreichen.

    Ich wünsch Dir, dass der heutige Tag ein Start in einen neuen Lebensabschnitt ist: Es geht vorwärts, Du schaust vorwärts. Ich wünsche Dir, dass Du Vergangenes hinter Dir lassen kannst und neue Wege sich vor Dir auftun. Und zu allem wünsche ich Dir die nötige Kraft im richtigen Augenblick, Weisheit für allen Entscheidungen und die innere Ruhe, alles nach bestem Wissen und Gewissen zu tun.

    Bis zwölf läuft Kind noch als Begleitperson. Über 12 greift die Regelung, dass der Haushalt aufgelöst wird. Wenn Kind nicht unterzubringen ist, müsste die KK bzw. Rentenversicherung den Aufenthalt in einem betreuten Wohnen zahlen. Das ist meist teurer als die Mitnahme als Begleitperson.


    Umgekehrt kannst Du nicht mehr bei einem 13-Jährigen als Begleitperson mitfahren.


    Was tun: Ideal wäre eine Koppelung: Beide brauchen Kur/Reha. Beide Anträge gehen durch. Kurort hat beides: Kur für Vater, Reha für Sohn. (Spontan fallen mir da Bad Berleburg/Rothaargebirge ein sowie Aschau im Chiemgau. Dort haben Trägerkliniken beides im Angebot...)


    Sprich: Du musst geschickt agieren. Den Doc ins Boot holen. Die KK ggfls. auch. Sonst wird das schwierig. Würde dann bedeuten: Sohn macht die Reha, Du machst auf eigene Kosten Urlaub vor Ort ...

    Das ist ganz unterschiedlich gehandhabt. Lies Dich doch mal (Suchfunktion) schlau. Dann kannst Du ganz konkret Fragen stellen.


    Der Verfahrenspfleger wird oft auch als Anwalt des Kindes bezeichnet. Er soll helfen, den eigentlichen Wunsch des Kindes zu ermitteln und diesen Wunsch im Verfahren zu Gehör bringen.

    Ähnlich. Ist es nämlich ein Altbau und nicht wohnungstrennend den neuen Bauvorschriften nach, kann das nicht dem Mieter angelastet werden. So brav die Gerichte hier im Bundesland.
    Quintessenz: Bei solcherart Beschwerden ist letztlich der Vermieter gefragt, die wohnungstrennenden Wände stärker zu dämmen.
    Verzichtet er darauf, kann er nicht leiseres Verhalten der Mieter einfordern...

    Die nette Antwort auf so freundliche Vorwürfe des Vermieters ist: Ist der Lärmschutz in den wohnungstrennenden Decken den Vorschriften entsprechend? Dann kann eigentlich kein ruhestörender Kinderlärm in die darunterliegende Wohnung dringen.

    Tilla,


    die UP, die JA-Leute, der Richter können das machen, was Du nicht kannst: Den Bettel hinwerfen.
    Das ist eine Art letzte pädagogische Maßnahme in der Hoffnung, der Vater versteht das Signal.
    Alle Beteiligten haben bisher versucht, dem Vater einen Umgang zu ermöglichen. Wenn jetzt langsam die Leute aussteigen, wird als letzter der Richter sagen: Pseudovater, das wars...


    DU hast alles bisher getan, weit über den üblichen Rahmen hinaus. Alle anderen haben die Sache schon ad acta gelegt, Du kämpfst noch immer für Deine Tochter um den Vater als Vater :respekt
    Vielleicht hat Dein Kampf irgendwann Erfolg. Vielleicht musst Du aber auch zur Kenntnis nehmen: (im Moment) geht es nicht. Derzeit läuft alles in die Richtung. Und schlimm ist dabei: Es liegt nicht in Deiner Macht. Darüber bestimmt ein anderer. Der Vater. Einzig an ihm liegt es, wie der Umgang, ob überhaupt Umgang in Zukunft möglich ist.
    Bei allem Üblen für Deine Tochter gilt jedoch: Dich trifft keine Schuld. Mach Dich darum auch nicht zur Leidträgerin!

    Tilla, Du bist an der falschen Baustelle. Nicht Du musst etwas erreichen. Im Moment ist das Kind bei Dir. Der Vater hat vom Gericht einen Umgangspfleger eingesetzt bekommen. Der UP ist wegen des Vaters ausgestiegen. Der Vater hat das Problem. Der Vater muss an Türen klopfen. Der Vater muss das Gericht überzeugen...
    Du kannst erst einmal so weiterleben wie bisher. Er muss klären. Und das bei Gericht. Nicht Du!!!!!!!!!

    Tilla, Du machst Dir eine Gesprächsnotiz vom letzten Gespräch mit der Umgangspflegerin. Dort schreibst Du rein, sie empfehle den Abbruch des Umgangs. Terminieren. In den Computer legen. Dann in Schaukelstuhl setzen und die Hände auf den Bauch.


    Ex freundlich, aber bestimmt sagen, wenn er sich meldet: Wende Dich ans Gericht. Wende Dich an den Umgangspfleger.
    Immer und immer wieder. Auf alles, was er sagt: "Wende Dich ans Gericht! Wende Dich an den Umgangspfleger.", "Wende Dich ans Gericht! Wende Dich an den Umgangspfleger."


    Mehr brauchst Du nicht zutun. Du brauchst nicht aktiv werden. Du hast alle Zeit der Welt.
    Was Umgangspfleger und Gericht miteinander aushandeln, ob UV aussteigen kann, darf, soll - es ist nicht Dein Bier. Abwarten, lächeln und die Repeattaste drücken: "Wende Dich ..." Und immer schön freundlich bleiben ... :pfeif

    Wenn Du in einer "üblichen" Familie in so einer Situation wärst - dann würden die Eltern sagen: Der Arbeitsplatz ist uns wichtig. Wir ziehen als Familie um.
    Die Kids könnten eine Schnute ziehen, aber sie müssten mit.


    Bei Trennungskids läuft der Hase anders. Da sagt das eine Elternteil im üblen Fall: Liebe Kinder, macht mich heiter, zieht nicht mit dem anderen weiter ... Kommt zu mir!
    Und da Kids grundsätzlich ab einem gewissen Alter gnadenlose Egoisten sind (was gut ist für die Entwicklung der Persönlichkeit), suchen sie, was für den eigenen Bauchnabel das beste ist. Und das kann auch der Wechsel zum anderen Elternteil sein. Der Elternteil wird in Kauf genommen, die Freunde, das erhalten bleibende Umfeld ist entscheidend.
    In der Zwangssituation steckst Du - und wenn die Kids wollen, führen sie Dich da eiskalt vor. Du hast kaum eine Chance. Es sei denn, der Expartner zieht mit und bietet den Wechsel zu ihm absolut nicht an: Kids, ihr zieht gefälligst mit dem Vater mit.
    Doch dieser pädagogische Idealfall, er ist selten.

    Wenn Du einen Unterhaltstitel hast, dann kannst Du das geld bekommen. Da kann der Kindsvater nichts gegen machen. Er müsste eine Abänderungsklage führen. Dir steht übrigens das Geld noch rückwirkend zu seit Datum des Titels. Zusammen mit aufgelaufenen Zinsen.


    Du hast durch den Titel ja einen Nachweis über sein unbestrittenes Einkommen. Anhand dessen kannst Du überprüfen, wieviel dem jüngeren Sohn zusteht.

    Die anwaltliche oder jugendamtliche Kavallerie loszuschicken, ohne sich Gedanken und Pläne ums Haus zu machen, ist gefährlich. Steht Ihr beide als Schuldner bei der Bank im Senkel und geht die Hütte unkontrolliert den Bach 'runter, bist Du je nachdem bis über die Ohren weiterhin verschuldet. Deshalb muss die Sache über Unterhalt, Betreuungsunterhalt, Trennungsunterhalt irgendwie schon ganzheitlich betrachtet werden. Damit die Trennung "nur" ein beziehungstechnisches Desaster bleibt und nicht auch noch ein finanzielles für die nächsten 50 Jahre ...