Wie wird das Wetter am 35. Mai 2010 sein?
Lach, Mone, man weiß es nicht, was kommt. Die jetzigen Koalitionsabsprachen müssen noch in Gesetze und Verordnungen gegossen werden.
Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel alle 2 Jahre neu bearbeitet. Da geht es aber um den zu leistenden Unterhalt.
Änderungen des Kindergeldes werden dort in Zeitnähe eingebaut. Allerdings zuerst wohl so, dass die 20 bzw. 10 Euronen (hälftig) vom Unterhaltspflichtigen nicht mehr zu leisten sind.
Wer Unterhalt für die Kinder vom anderen Elternteil bezieht, muss in den Titel gucken, die Formulierungen der Vereinbarungen oder die schriftliche Fixierung. Je nach Formulierung kann es sein, dass der Unterhaltspflichtige die vermutliche KiGelderhöhung ganz oder hälftig abziehen kann. Es kann aber auch sein, dass er erst eine Abänderungsklage anstrengen müsste, weil im Titel ein Festbetrag festgeschrieben ist. Das ist halt Einzelfallsache ...