Ein immerwährendes Thema, schon oft durchgekaut, aber gut. Sagen wir es nochmals, sagen wir es mit anderen Worten.
Zuerst einmal ist dies ein privates Forum. Jeder User, der schreibt, ist vom Forenbesitzer dazu eingeladen worden. Dies bedeutet rechtlich, das alles, was hier im Forum geschrieben ist, was gezeigt wird, rechtlich auf den Forenbetreiber zurückfällt. Der Forenbetreiber ist verantwortlich. Deshalb darf er auch das Hausrecht nutzen. Er darf Texte erlauben, er darf Texte verbieten. Jeweils hier im Forenbereich.
Nun zum Urheberrecht. Die meisten Texte, jedes Bild hat zumindest einen Urheber. Ist der Text mit einem Mindestmaß an schöpferischer Qualität versehen, erwirbt in Deutschland und Europa der Verfasser ein Urheberrecht an dem Text bei Veröffentlichung. (In den USA ist dies anders. Hier steht die USA gegen den Rest der Welt, die sich in der Berner Konvention auf ein Urheberrecht geeinigt hat. )
Urheberrecht bedeutet Besitz an dem Text/Bild. In Europa wird die Nutzung regelmäßig übertragen, so der Urheber nicht selbst publiziert. Rechtlich ist zB das Einstellen eines Textes hier mit der Übertragung des Nutzungsrechtes an den Forenbetreiber verbunden - was diesen wiederum juristisch mitverantwortlich macht für den eingestellten Text ... (In der Praxis bedeutet dies übrigens, dass der Forenbetreiber die User schützt vor Textpiraten, die hier schon versucht haben, Texte zu entnehmen und für sich selbst zu nutzen...)
Normalerweise sind die Nutzungsrechte übertragen an Verlage , die die Textverwertung wahrnehmen.
Das Recht am Text bleibt beim Autor (und dessen Rechtsnachfolger) meist bis 70 Jahre nach seinem Tod. (In manchen Ländern 50 Jahre, der Schweiz zB)
Das Nutzen eines Fremdtextes bedarf immer der nachweisbaren Genehmigung des Urhebers bzw. desjenigen, dem die Nutzungsrechte übertragen worden sind. Das kann durch eine pauschale Nutzungsfreigabe erfolgen - Parteiprogramme wären ein Beispiel - oder durch eine Einzelgenehmigung in schriftlicher Form. Der Nutzer hat immer! die Bringschuld.
Verstößt jemand gegen das Nutzungsrecht und publiziert ohne Genehmigung, kann sich ein Dritter nicht darauf berufen und selbst den Text (das Bild) ohne Genehmigung nutzen (wie gesagt. Der Nutzer hat immer! die Bringschuld.). In Deutschland und Europa sind im Gegensatz zu den USA die Texte auch geschützt, wenn kein Copyright-Vermerk am Text/Bild angebracht ist. Das Copyright existiert in dem Sinne rechtsrelevant in Deutschland und Europa nicht, das ist als Formulierung eine interne US-juristische Formulierung.
Niemand erwirbt ein Nutzungsrecht dadurch, dass er den Urheber nennt!
Ab wann kann ein Text urheberrechtlich geschützt sein? Hier geht man im Allgemeinen von einer Wortfolge von mindestens 7 Wörtern aus. Was darunter liegt, ist nicht schützensfähig. Ausnahmen bestätigen die Regel ...
Das Stichwort Allgemeingut ist gefallen. Darunter versteht man Texte, Geschichten, die sich im Volk kolportiert und entwickelt haben. Moderne Märchen (Spinne in der Yuccapalme), Witze. ALLERDINGS gilt es da: Als Nutzer muss ich den Versuch machen, einen eventuellen Urheber herauszufinden. Nicht selten gibt es nämlich doch einen Urheber ...
Damit sind wir im Alltag hier: Bei Texten, die deutlich einen Urheber haben, müssen wir auf sofortiges, zeitnahes Entfernen dringen. Ansonsten können schnell Regressforderungen kommen. Eine Abmahnung unter 1000 Euronen gibt es nur selten.
Bei Texten, wo Zweifel über "Allgemeingut" oder "geschütztes Werk" aufkommen, parken die Moderatoren manchmal das Werk. Sie müssen sich dann die Arbeit und Mühe machen, die eigentlich vom Poster zu erwarten gewesen wäre: Nämlich nachgucken, wer die Nutzungsrechte eines Textes hält, wer der Urheber ist. Gibt es da wen, darf der Text hier nicht veröffentlicht werden. Es sei denn, der User kann die schriftliche Erlaubnis nachweisen ...
Sind also Texte hier eingestellt, gehören sie in drei unterschiedliche Rubriken.
1. Der Text wurde von einem User ohne Urhebernachweis eingestellt. Bisher ist das noch niemandem aufgefallen
2. Der Text wurde überprüft. Er ist allgemeinfrei
3. Für den Text/das Bild konnte eine (einmalige) Nutzungsgenehmigung nachgewiesen werden
Bitte habt Verständnis dafür, dass die Moderatoren die Prüfungsergebnisse nicht auch noch immer in die jeweiligen Postings einstellen. Die Zeit haben wir nicht. Sich beim Einstellen eines Textes darauf zu berufen, andere Texte wären hier im Forum unter Rechtsverletzung eingestellt, funktioniert nicht. Deutlich gesagt: Hier ist wissentlich von Betreiberseite kein Text, kein Bild vorhanden, der/das gegen das Urheberrecht verstößt. Fallen uns Moderatoren diese Dinge auf, dann handeln wir.
Wir können über diese Dinge gern diskutieren und Meinungen austauschen. Allerdings sind wir hier im Forum in der glücklichen Situation, mit Moderatoren ausgestattet zu sein, deren berufliches Leben das Urheberrecht mit einschließt. Wir haben hier eine Linie festgelegt. Die ist in unseren Augen gerade, deutlich und vor allem rechtskonform. Wir sehen derzeit keinen Grund, davon abzuweichen.