Beiträge von Volleybap

    Der macht es schlau, der kennt sich mit den gesetzen aus und sucht sich konsequent arbeit bei der er genug für sich und sein leben verdient aber zu wenig um zahlen zu können. Sicherlich wurmt mich das , dass er sich nen schönes leben macht,


    Mit 1000 Euro Netto im Monat kann man sich nicht unbedingt ein "tolles" Leben leisten. Leben am Selbstbehalt ist knapp an der Armutsgrenze. Es ist fraglich, ob sich Menschen das freiwillig aussuchen. Viele reden vielleicht so, weil es schwieriger ist zu sagen: Ich bekomme keinen besseren Job...

    Wie alt ist denn Deine Tochter? Hausaufgaben sollten Kinder eigentlich eigenverantwortlich machen und nicht sich auf dem Elternteil ausruhen. Lernen muss sie, sich die Zeit am WE entsprechend einzuteilen, egal wann sie zum Vater geht oder von dort kommt.
    Ihr zu vermiutteln: Du gehst jetzt später zum Vater (oder kommst früher wieder), damit "WIR" die Hausaufgaben zusammen machen - das ist pädagogisch ziemlich Banane.

    In die USA wirst Du nur mit dem Einverständnis des Kindsvaters auswandern können oder nachweisen müssen, dass kein Kontakt zwischen Vater und Kind besteht und mutmaßlich auch in Zukunft keiner bestehen wird.


    (In Frankfurt sind letzte Woche zwei Kinder mit Mutter und Lebensgefährtem mit ähnlichem Vorhaben aus dem Flugzeug geholt worden. Eine Eilentscheidung des Gerichts auf Antrag des Vaters, der über die Auswanderung nicht informiert worden war...)

    Jens, das was Du jetzt zuletzt schreibst, ist ja wohl das, was Franz in verkürzter Form meint.
    Über das Gericht wird dem Unterhaltspflichtigen auferlegt, seine finanzielle Situation zu verbessern. Als Druckmittel wird die Selbstbehaltsgrenze herabgesetzt oder aufgehoben und ein Titel ausgestellt.


    Als Weg möglich, de facto allerdings nur ganz selten zu erzielen. Die Gerichte drohen das an, setzen es aber nur sehr selten durch, bei unterhaltspflichtigen Frauen quasi nie.

    Das gemeinsame Sorgerecht ist aus gutem Grund als schützenswertes Gut im neuen Familienrecht angesiedelt worden. Laut Gesetz darf das Gemeinsame Sorgerecht nur in besonderen Fällen aufgelöst werden - wenn die gemeinsame Ausübung das Wohl des Kindes eklatant gefährdet. Das ist selten der Fall und Bedarf meist längerer juristischer Auseinandersetzungen.
    Das Nichtzustimmen zu einer OP - wo aus medizinischen Gründen eine Wahlmöglichkeit besteht - ist kein Grund für die Auflösung des Gemeinsamen Sorgerechts. Wäre die OP unabdingbar nötig, wird letztlich operiert ohne Zustimmung jedes Elternteils ... Den Eltern obiegt es, ihre Erziehungsfähigkeit unter Beweis zu stellen und eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen.
    Klar ist, dass die AEs damit bei "Aussitzern" und "Entscheidungsboykotteuren die berühmte A*-Karte gezogen haben. Aber unsere Bringschuld ist es, die Person, mit der man ja nachgewiesenerweise bereits enge Sozialkontakte hatte, zu einer Mitarbeit zu bewegen. Diese Mühen will der Gesetzgeber sehen. Und erst nach langen Jahren des Missglückens wird dann am Ende das Alleinige Sorgerecht erteilt ... Immer Bedarf es dazu eines besonderen Anlasses.


    Jescosmami: Du findest viel über Sorgerecht und Umgang über die Suchfunktion. Für spezielle Fragen eröffne dann doch bitte einen eigenen Thread. Das ist dann einfacher für alle User zu handhaben.

    Richtig. Verweise ihn ans Gericht bzw. an die Umgangspflegerin. Und lege Dir Telefonnotizen von der "Anweisung" der Umgangspflegerin an Dich an, keinen Umgang mehr durchzuführen. Darauf kannst Du Dich jederzeit berufen!
    Die Meinung der Umgangspflegerin, ohne eigene Aktivität (Aufgabe des Amtes usw.) raus aus der Sache zu sein, habe ich Dir ja früher schon als "eigenartig" beschrieben. Das Gericht geht jetzt wohl den juristisch richtigen Weg.

    Es gibt einen Unterschied zwischen Gesetzestext und den Kommentaren zum Gesetzestext bzw. den Ausführungsbestimmungen. Letztere zwei sind nicht gemeinfrei, dürfen also nur mit Genehmigung zitiert werden. Ersatzweise kann das hier verlinkt werden. Und nochmals: Eine Quellenangabe ersetzt nicht die rechtliche Verpflichtung, eine Genehmigung einzuholen.


    So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

    Schlicht ja. Man kann Kids auf diese Art und weise manipulieren. Das sind manchmal die 5%, die den Unterschied ausmachen. Leider.
    Dagegenhalten kann man nur mit Authentizität. Und ansonsten hoffen ...
    Den Durchblick bekommen Kinder nicht, wenn der andere Elternteil nicht "Banane" ist. Wie die Eltern funktioniert haben, kapieren wir bei den eigenen Eltern ja auch jetzt erst so langsam ...

    Ein immerwährendes Thema, schon oft durchgekaut, aber gut. Sagen wir es nochmals, sagen wir es mit anderen Worten.


    Zuerst einmal ist dies ein privates Forum. Jeder User, der schreibt, ist vom Forenbesitzer dazu eingeladen worden. Dies bedeutet rechtlich, das alles, was hier im Forum geschrieben ist, was gezeigt wird, rechtlich auf den Forenbetreiber zurückfällt. Der Forenbetreiber ist verantwortlich. Deshalb darf er auch das Hausrecht nutzen. Er darf Texte erlauben, er darf Texte verbieten. Jeweils hier im Forenbereich.


    Nun zum Urheberrecht. Die meisten Texte, jedes Bild hat zumindest einen Urheber. Ist der Text mit einem Mindestmaß an schöpferischer Qualität versehen, erwirbt in Deutschland und Europa der Verfasser ein Urheberrecht an dem Text bei Veröffentlichung. (In den USA ist dies anders. Hier steht die USA gegen den Rest der Welt, die sich in der Berner Konvention auf ein Urheberrecht geeinigt hat. )
    Urheberrecht bedeutet Besitz an dem Text/Bild. In Europa wird die Nutzung regelmäßig übertragen, so der Urheber nicht selbst publiziert. Rechtlich ist zB das Einstellen eines Textes hier mit der Übertragung des Nutzungsrechtes an den Forenbetreiber verbunden - was diesen wiederum juristisch mitverantwortlich macht für den eingestellten Text ... (In der Praxis bedeutet dies übrigens, dass der Forenbetreiber die User schützt vor Textpiraten, die hier schon versucht haben, Texte zu entnehmen und für sich selbst zu nutzen...)


    Normalerweise sind die Nutzungsrechte übertragen an Verlage , die die Textverwertung wahrnehmen.
    Das Recht am Text bleibt beim Autor (und dessen Rechtsnachfolger) meist bis 70 Jahre nach seinem Tod. (In manchen Ländern 50 Jahre, der Schweiz zB)


    Das Nutzen eines Fremdtextes bedarf immer der nachweisbaren Genehmigung des Urhebers bzw. desjenigen, dem die Nutzungsrechte übertragen worden sind. Das kann durch eine pauschale Nutzungsfreigabe erfolgen - Parteiprogramme wären ein Beispiel - oder durch eine Einzelgenehmigung in schriftlicher Form. Der Nutzer hat immer! die Bringschuld.


    Verstößt jemand gegen das Nutzungsrecht und publiziert ohne Genehmigung, kann sich ein Dritter nicht darauf berufen und selbst den Text (das Bild) ohne Genehmigung nutzen (wie gesagt. Der Nutzer hat immer! die Bringschuld.). In Deutschland und Europa sind im Gegensatz zu den USA die Texte auch geschützt, wenn kein Copyright-Vermerk am Text/Bild angebracht ist. Das Copyright existiert in dem Sinne rechtsrelevant in Deutschland und Europa nicht, das ist als Formulierung eine interne US-juristische Formulierung.


    Niemand erwirbt ein Nutzungsrecht dadurch, dass er den Urheber nennt!


    Ab wann kann ein Text urheberrechtlich geschützt sein? Hier geht man im Allgemeinen von einer Wortfolge von mindestens 7 Wörtern aus. Was darunter liegt, ist nicht schützensfähig. Ausnahmen bestätigen die Regel ...


    Das Stichwort Allgemeingut ist gefallen. Darunter versteht man Texte, Geschichten, die sich im Volk kolportiert und entwickelt haben. Moderne Märchen (Spinne in der Yuccapalme), Witze. ALLERDINGS gilt es da: Als Nutzer muss ich den Versuch machen, einen eventuellen Urheber herauszufinden. Nicht selten gibt es nämlich doch einen Urheber ...


    Damit sind wir im Alltag hier: Bei Texten, die deutlich einen Urheber haben, müssen wir auf sofortiges, zeitnahes Entfernen dringen. Ansonsten können schnell Regressforderungen kommen. Eine Abmahnung unter 1000 Euronen gibt es nur selten.
    Bei Texten, wo Zweifel über "Allgemeingut" oder "geschütztes Werk" aufkommen, parken die Moderatoren manchmal das Werk. Sie müssen sich dann die Arbeit und Mühe machen, die eigentlich vom Poster zu erwarten gewesen wäre: Nämlich nachgucken, wer die Nutzungsrechte eines Textes hält, wer der Urheber ist. Gibt es da wen, darf der Text hier nicht veröffentlicht werden. Es sei denn, der User kann die schriftliche Erlaubnis nachweisen ...


    Sind also Texte hier eingestellt, gehören sie in drei unterschiedliche Rubriken.
    1. Der Text wurde von einem User ohne Urhebernachweis eingestellt. Bisher ist das noch niemandem aufgefallen
    2. Der Text wurde überprüft. Er ist allgemeinfrei
    3. Für den Text/das Bild konnte eine (einmalige) Nutzungsgenehmigung nachgewiesen werden


    Bitte habt Verständnis dafür, dass die Moderatoren die Prüfungsergebnisse nicht auch noch immer in die jeweiligen Postings einstellen. Die Zeit haben wir nicht. Sich beim Einstellen eines Textes darauf zu berufen, andere Texte wären hier im Forum unter Rechtsverletzung eingestellt, funktioniert nicht. Deutlich gesagt: Hier ist wissentlich von Betreiberseite kein Text, kein Bild vorhanden, der/das gegen das Urheberrecht verstößt. Fallen uns Moderatoren diese Dinge auf, dann handeln wir.


    Wir können über diese Dinge gern diskutieren und Meinungen austauschen. Allerdings sind wir hier im Forum in der glücklichen Situation, mit Moderatoren ausgestattet zu sein, deren berufliches Leben das Urheberrecht mit einschließt. Wir haben hier eine Linie festgelegt. Die ist in unseren Augen gerade, deutlich und vor allem rechtskonform. Wir sehen derzeit keinen Grund, davon abzuweichen.

    Meiner Ex wurde in 2003 erhöhter Eigenbedarf zugebilligt und als Single eine Wohnung mit 120 Quadratmetern. Grund: Nur so könne sie den Kontakt zu den drei Kindern an jedem zweiten WE aufrecht erhalten. Es wären Jungs. Und sie wären beim Vater eigene Zimmer gewöhnt. Wenn sie nicht dasselbe Level bei der Mutter angeboten bekämen, würden sie die Mutter nicht mehr besuchen wollen.
    Ergebnis war: Bei einem Nettoeinkommen von damals rund 1750 Euronen musste sie keinen Cent Unterhalt für die Kinder zahlen.

    Mein Kinderarzt bietet die Impfung von sich aus nicht an. Wer sich partout impfen lassen möchte, den kann er natürlich nicht wegschicken. Er sagt die Hälfte der geimpften Kinder erkranken an Lungenentzündung. Ein anderer Arzt sagte, die Erkrankung an Schweinegrippe nach der Impfung sei extrem hoch.
    Mir ist wie Kermit noch kein Arzt begegnet der sich dafür ausgesprochen hat.


    :ohnmacht: Das kann nur Mumpitz sein. Der Impfstoff ist gerade erst eingesetzt. Also nichts mit: Kids erkranken nach Impfung an Lungenentzündung. Und auch nicht: Menschen erkranken nach Eintritt des Impfschutzes an Schweinegrippe.


    Im Moment sieht es so aus, als ob die Ausbreitung der Schweinegrippe sich immens steigert. Wir brauchen ja nur ins Forum hier zu gucken um zu sehen, wieviele bereits persönlich betroffen sind.

    Laut Grundgesetz zahlt die gesetzliche Krankenkasse alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Da kannst du dran rumzackern, wenn das Gesundheitsministerium bestimmte Dinge aus dem Plan rausgenommen hat, bekommst Du das auch nicht geändert, indem Du den Ex auf Zuzahlung verklagst. Der beruft sich schlicht auf Krankenkasse und Ministerium und das Gericht kann nicht anders entscheiden. So sieht es aus.

    Wenn Deine Ex an der Pfändungsgrenze bzw. Selbstbehaltsgrenze verdient, bringt das Spiel mit dem Titel auch wenig. Einem nackten Mann, hm, einer nackten Frau kann man nicht in die Tasche greifen. Verdienen tut daran einzig der Anwalt. Weil Du zahlen musst ... ihn.


    Du müsstest also gucken, wie ihr Einkommen tatsächlich aussieht, welche Grenzen da sind (in D. ca. 1100 Euro bereinigtes Nettogehalt. Wenns nicht mehr ist, kommt bei Titel/Pfändung meist nichts bei raus. In Ö ist diese Grenze vermutlich ähnlich. Der Lebensstandard ist ja vergleichbar, damit auch die Grundbedürfnisse.). Hat sie jedoch genug Geld, hilft der Titel. Er kann auch in Österreich vollstreckt werden. Da Du quasi im Grenzgebiet lebst, wird der Anwalt die entsprechende Ahnung haben, wie der Ösi-Gerichtsvollzieher losgejagt werden kann. Der ist vielleicht höflicher, in der Sache aber sicher genauso erfolgreich ... Klassiker ist die Gehaltspfändung beim Arbeitgeber. Der überweist die ausgerechnete Summe auf Anweisung des Gerichtsvollziehers vom Lohn direkt an die Kids bzw. den gesetzlichen Vertreter. Der AN bekommt dann nur den unpfändbaren Lohn ...


    Sind Kinder unter 12 bei Dir und haben bereits Unterhaltsvorschuss übers Jugendamt bezogen? Das ist eigentlich der Königsweg ...

    Zuerst einmal: Während der Auseinandersetzung über Aufenthalt und Sorgerecht nimmt das Gericht den Eltern nicht das Sorgerecht weg. Dazu müssen sehr starke Dinge der Kindeswohlgefährdung vorliegen, damit das überhaupt passiert. Wenn beide Elternteile sich kümmern wollen(!), ist das kein Grund, die Kinder einem Dritten zu geben.


    Alles weitere jedoch ist schon eine deutliche Ansage: Auf Deine Bitte hin hat das Jugendamt ein Gutachten darüber erstellt, dass es den Kindern gut geht beim Vater. Du hast behauptet, es gehe ihnen nicht gut. Das Gutachten sagt das Gegenteil aus. Der Gutachter war vor Ort. Ich denke, Du bist nie vor Ort gewesen (ich jedenfalls war nie bei meiner Ex ...). Dein Eindruck ist also nur Hörensagen durch die Kinder und - juristisch - üble Nachrede dem Kindsvater gegenüber.


    Und ja, das Jugendamt ist parteiisch. Aber nicht für den Ex oder für Dich, sondern für die Kinder. Mit einer Einstellung in den Sorgerechtsstreit zu gehen, das Jugendamt sei der Gegner, ist höchstproblematisch. Deren Vorschläge sind meist gut. Sprich: Das JA muss man sich zum Verbündeten machen, mit ihm zusammenarbeiten. Sonst hat man einen starken Gegner. JA wird definitiv gehört, das neue Familiengesetz gibt dem JA noch einmal mehr Aufgaben und Entscheidungsgewalt - allein, weil das JA sich intensiver vor Ort einen Eindruck verschafft. Mehr als das Gericht. Gegen das JA entscheiden Richter eigentlich nur ungern.


    Ob Dein Ex Dich erpresst oder nur auf Vorschläge des JA verweist - versuch das doch einmal objektiv mit einer dritten Person durchzusprechen. In so emotionalen Situationen passiert es häufig, dass man ein bisschen die wesentlichen Dinge aus dem Blick verliert. Wenn Dir das passiert und Du die Hinweise und Warnung - so würde ich das JA verstehen - nicht überdenkst und wohlwollend drauf reagierst, kann es schon recht eng werden. Denn eines ist klar und durch das Gutachten belegt: Die Kids erzählen Dir anderes über den Vater, als es Tatsache ist. Und es ist eine Binsenweisheit, warum Kinder soetwas machen: Sie wollen dem Elternteil gefallen, sie wissen, das wird vom Elternteil gerne gehört und mit Zuneigung belohnt.
    JA und Gericht jedoch sehen in solchen Situationen eine eklatante Einflußnahme des Elternteils, gegen die sie mit der großen Keule vorgehen, weil es die Kinderseele ungeheuer verletzt.
    Sprich: An der Baustelle solltest Du schnell und intensiv arbeiten. Nicht wegen des Gerichtsentscheids, sondern der Kinder wegen ...

    Wenn die Kids bei Dir leben und wenn Du durch eine eidesstattliche Versicherung Deiner Eltern mit Auflistung, was sie den Kids geschenkt haben, die Spielsachen einforderst, dann hat er eigentlich verflixt schlechte Karten. Sämtliche Kindersachen, Kindermöbel stehen demjenigen zu, der die Kinder hat. Ebenso die grundlegenden Dinge wie Küche, Waschmaschine, Trockner... Was dann bleibt, wird geteilt...
    Nur: Streit über Haushaltsgegenstände durch den Anwalt, das ist Geldverbrennung. Die verdienen sich eine goldene Nase.
    So gesehen kannst Du letztlich ihn ärgern, indem Du den Anwalt von ihm immer involvierst, aber letztlich wegen dieser Sachen nicht vor den Kadi ziehst.
    Gut ist, wenn er jetzt schon alles auflistet, was er gegenrechnet zu den Kindersdachen... Damit ist klar, dass er Deinen grundsätzlichen Rechtsanspruch für diese Dinge anerkennt ...

    Du kannst schlicht Deine Sicht der Dinge niederschreiben. Du widersprichst seinen Aussagen. Er muss für seine Behauptungen den Beweis antreten. PKH wird er wohl trotz Deiner eventuellen Gegenrede bekommen.


    Das Familiengericht ist nur an einer Lösung fürs Kind interessiert. Sachen wie Sozialhilfe u.ä. greifen die im Normalfall gar nicht auf.


    Bist Du Dir schon im Klaren, was Du eigentlich willst und für Vorstellungen hast? Danach richtet sich letztlich die Strategie, mit der Du vorgehen solltest - eine Lösung zu finden, mit der Du und das Kind leben können und sich der KV zufrieden gibt und sich gut fühlt. Dann könnte Frieden einkehren.