Du kannst und solltest dir das von deinem Rentenversicherungsträger genau ausrechnen lassen. Damit du nicht über Grenzen rutschst, wenn du es nicht willst ...
Grundsätzlich wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet und bezieht sich auf
ein Kalenderjahr. Sie orientiert sich am höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen von dir der letzten 15 Jahre, mindestens aber
liegt sie im Jahr 2024 bei den jetzt gern zitierten 37 117,50 Euro jährlich. (Die für dich geltende Zahl musst du dir holen bei der Rentenversicherung. Es sei denn, du bleibst unter den 37117,50 Euro)
Das hier ist die Musterbeispielrechnung der Rentenversicherung, die sie durch ihre Pressemeldungen schiebt. Die haben auch keine Lust, mit krummen Zahlen zu rechnen ... :
Beispiel:
Erik W. bezieht eine Rente wegen teil-
weiser Erwerbsminderung in Höhe von
650 Euro monatlich. Neben der Rente übt
er eine abhängige Beschäftigung aus. Er
arbeitet fünf Stunden täglich und erzielt
einen Monatsverdienst von 3 200 Euro. Im
Jahr verdient er also 38 400 Euro dazu.
Seine individuelle Hinzuverdienstgrenze
liegt bei 37 200 Euro jährlich, wie ihm sein
Rentenversicherungsträger mitgeteilt hat.
Er überschreitet die Hinzuverdienstgrenze
somit um 1 200 Euro. Heruntergerech-
net auf den Monat sind das 100 Euro
(1 200 Euro : 12), von denen aber nur
40 Prozent auf die Rente angerechnet wer-
den. 40 Prozent von 100 Euro sind 40 Euro.
Die Rente von 650 Euro wird also um
40 Euro auf einen Betrag von 610 Euro
gekürzt.