Beiträge von _Bea

    Hallo ihr Lieben,


    vor etwa einem Jahr bin ich mit meinen Kindern aus der gemeinsamem Wohnung mit meinem Noch-Ehemann aus- und in die Nähe meiner Eltern gezogen.

    Die Kinder sind wunderbar in ihrem neuen Leben angekommen und fühlen sich wohl. Auch für mich läuft es besser denn je. Arbeit, Alltag etc- alles läuft.


    Ein Wehmutstropfen ist allerdings der Umgang mit den Kindern. Da mein Exmann mir die Schuld an der Trennung gibt, bin ich auch in seinen Augen an allem Schuld, was die Trennung mit sich bringt.

    Unter anderem, dass die Kinder ihn vermissen.


    Wir haben aktuell folgende Umgangssituation: er holt die Kinder freitags aus der Kita ab und ich hole sie samstags bei ihm ab. Diese Regelung ist damals als Kompromiss entstanden, da jeder gerne Zeit am Wochenende mit den Kindern verbingen wollte und er sich nicht auf einen 14-tägigen Rhythmus einlassen wollte.


    Nun ist es aber so, dass ich die Kinder schon oft freitags selbst abholen musste, da mein Exmann es nicht geschafft hat, bis 16 Uhr vor Ort zu sein. Er arbeitet nicht. Dennoch weist er die Schuld diesbezüglich vollständig von sich.

    Die Kinder leiden jedoch mittlerweile darunter, da sie oft sehen, wie Väter ihre Kinder abholen, nur sie können sich nicht drauf verlassen.


    Allgemein ist das Thema Papa und Papa vermissen aktuell groß und ich suche nun nach Lösungen. Eigentlich sehe ich dies nicht als meine Aufgabe an, da ER sich ebenfalls ständig über zu wenig Zeit mit seinen Kindern beschwert, aber es geht ja um die Kinder.

    Mein Vorschlag, die Umgangszeiten auf alle 14 Tage DO-MO auszuweiten, wurde jedoch abgelehnt. Auch, dass er die Kinder an einem Tag unter der Woche zu ihren Aktivitäten begleitet wurde mit der Aussicht auf ein potenzielles Arbeitsverhältnis abgelehnt.


    Dass die Kinder jedes Wochenende bei ihm bis sonntags sind, kommt für mich wiederum nicht in Frage.


    Sämtliche Gespräche diesbezüglich sind unglaublich schwierig zu führen, da seine Position klar ist: ich bin Schuld an der Situation. ich habe die Entfernung geschaffen, weshalb er die Kinde nicht oft sehen kann. Gleichermaßen hat er aber auch kein Interesse am Alltag der Kinder. Er blockiert den Kontakt zu Freunden (er sieht es nicht ein, an Kindergeburtstagen während seiner Umgangszeiten teilzunehmen) und selbst wenn er die Kinder länger am Stück bei sich hat, musste ich des öfteren einspringen, da ihm "wichtige" Termine dazwischen kamen.


    Sämtliche Termine der Kinder, sämtliche Kurse (zb Schwimmkurs) nehme ich ebenfalls alleine wahr.


    Ich weiß nicht mehr weiter, wie ich weiterhin mit der Situation umgehen soll.

    In meinen Augen ist er immer noch unglaublich verletzt, handelt aber nicht im Sinne der Kinder.

    Stattdessen wartet er darauf, dass sich die Kinder für ihn entscheiden und erkennen, dass ich alles kaputt gemacht habe (wurde mir heute gesagt)

    Nein, eine psychische Erkrankung, vor allem wenn sie diagnostiziert ist, rechtfertigt dies nicht. Wenn man Kinder bekommt, muss man für diese Verantwortung übernehmen, auch für deren seelisches Wohlbefinden.

    Man hat immer noch die Möglichkeit, sich Hilfe zu holen oder zurück zu ziehen. Oder durch eine Familienhilfe begleitete Umgänge wahrzunehmen, die einschreitet sobald es zu bunt wird.

    Okay, das beruhigt mich zumindest für den Moment.

    Bitter ist es trotzdem, da ich in voraussichtlich 6 Monaten mit Abschluss meines Master-Studiums eine neue Gehaltsstufe erreiche und somit selbst in TZ über dem Selbstbehalt liege.

    Da wäre dann eben meine Frage, ob ihm eine Art Erwerbsobliegenheit auferlegt werden kann bzw. ob so etwas schon einmal gemacht wurde. Denn es ist in meinen Augen die Eine Sache, Ehegattenunterhalt zu zahlen, wenn Partner 1 aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten geht oder wenn er einfach aus persönlichen gründen keiner Arbeit nachgeht und nichtmal die Kinderbetreuung übernimmt.

    Hallo ihr Lieben,


    wie verhält es sich, wenn das Haupt-Betreuungselternteil arbeitet und mit Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag über den Selbstbehalt für Ehepartner im Rahmen der Unterhaltsplficht kommt?


    Dies wäre nämlich bei mir der Fall ab Mai. Da mein noch-Ehemann nicht arbeitet und die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit auch nicht unbedingt in seinem Sinne ist, befürchte ich, dass mich sein Jobcenter bzgl. einer Unterhaltsverpflichtung meinerseits ihm gegenüber kontaktieren wird.

    Für mich wäre das ziemlich bitter, da ich hier mittlerweile alles alleine stemme, die gesamte Verantwortung trage und ziemlich jongliere mit Uni, Arbeit und den Kindern.

    Er selbst hätte defintiv die Zeit, arbeiten zu gehen. Gibt es nicht die Möglichkeit, ihm eine Art Erwerbsobliegenheit aufzuerlegen?

    Denn es kann ja nicht sein, dass ich noch teilweise für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss.


    Versteht mich bitte nicht falsch, würde er die Kinder betreuen, wäre dies für mich kein Problem. Aber so fühlt sich das einfach falsch an. Zumal sollte die Scheidung noch unnötig hinaus gezögert werden, dass sich das Ganze noch über eine lange Zeit erstrecken kann.

    So ist es aber leider mit zwei Kindern. Ja, ich sehe, dass jeder seine Zeit für sich braucht. Ich war selbst auch lange genug eine married single mom, die sich nichtmal drauf verlassen konnte, dass die Kinder zwei Stunden während einer Klausur meines Studiums beaufsichtigt werden.


    Ich verstehe dich. Aber ich sehe es auch so, dass die Kinder nicht drunter leiden dürfen.


    Du kannst deiner Tochter ja die Wahl geben: wenn sie sich außerhalb der Schule mit Freunden treffen möchte, dann muss eine Vereinsaktivität gekürzt werden. Ihr könnt ja ein maximales Wochenpensum festlegen, wie viele Aktivitäten anstehen. Und dann wird eben priorisiert: kann diese Woche mal das Vereinstraining zugunsten einer Verabredung mit einem neuen Mitschüler ausfallen?


    Aber es ist eben auch deine Aufgabe, deiner Tochter zu ermöglichen, Freunde zu finden. Und sich nicht nur auf alte Freunde zu versteifen.


    Mit dem Eintritt in die Grundschule wird sich sowieso nochmal eine Veränderung ergeben. Es macht einen großen Unterschied, ob den Vormittag im Kindergarten frei gespielt und gekuschelt wurde oder ob jetzt 4 Stunden lernen angesagt sind, plus der Hausaufgaben am Nachmittag. Vielleicht hat deine Tochter dann auch selbst den Wunsch, einfach mal zuhause zu bleiben.


    Was ist denn sonst mit den Papas der Kinder?


    Dennoch, um auf deine Ausgangsfrage zurück zu kommen, finde ich, sollte man sich als Elternteil schon mal die Zeit nehmen, um einen Nachmittag im Schuljahr auf eine Veranstaltung zu gehen. Und wenn es nur ist, um deiner Tochter bei einer Aufführung zuzuschauen.

    Sie käme da sicher gut zurecht zumal christlich geprägt und die Wahrscheinlichkeit von Messeratacken, Körperverletzung und Brandstiftung auf dem Schulhof geringer ist.

    uff...offenbar ist nicht nur eine völlige Verweigerungshaltung vorhanden, sondern auch Rassismus. Nett!


    Fakt ist, dein Kind wird auf diese Schule gehen, ihr könnt es nicht ändern, außer du ergreifst Maßnahmen wie einen Umzug.

    Ich kann den Unmut verstehen, aber du machst es deinem Kind so schwer.

    Dir geht es nur um dich, um deinen Aufwand, um deine Freizeit und und und.


    Dein Kind wird traurig sein, wenn es sieht, dass alle Kinder für die Aufführung proben und es von vorn herein weiß, selbst keine Leistung auf der Bühne präsentieren zu können, weil es sowieso krank geschrieben sein wird, einfach weil die eigene Mutter KEINE LUST hat, sich eine Aufführung ihres Kindes anzuschauen.


    Dein Kind wird traurig sein, wenn es mit sechs Jahren zusehen muss, wie es zu Freunden kommt, nur weil die Mutter keine Lust hat, sich darum zu kümmern. Und wer bist du, dass du für dein Kind beurteilen kannst, dass es eine schöne Freizeitgestaltung hat? Schön scheint mir in dem Falle eher bequem zu bedeuten. Bedenke bitte auch, dass auch die jetzigen Freunde deines Kindes irgendwann vielleicht keine Lust mehr haben, an den gleichen Vereinsaktivitäten wie deine Tochter teilzunehmen. Sich lieber mit anderen Freunden treffen etc. Was machst du dann?

    Dann hast du deinem Kind durch deine Haltung a) die Möglichkeit verbaut, neue Freundschaften zu schließen und b) wird es dann auch noch von alten Freunden fallen gelassen.


    Hinsichtlich des Lernstoffs: bist du eine Pädagogin oder Lehrerin und kannst entsprechend beurteilen, ob der Lehrplan ausreichend gefüllt ist? Wenn ja, ist es super, dass du frühzeitig Vorkehrungen triffst. Wenn nein, wieso bist du so?


    Ich versuche wirklich, sachlich zu bleiben und nicht angreifend zu werden, aber es fällt mir aufgrund der absoluten Ignoranz deinerseits so schwer. Wirklich.


    Weißt du Hopefull, manchmal kann man sehr tief fallen, wenn man auf so einem hohen Ross sitzt. Und leider werden es deine Kinder sein, die drunter leiden. Denn du wirst die Schuld sowieso bei allen anderen, außer bei dir suchen.




    Nachtrag: Du redest die ganze Zeit davon, dass dich die langen Laufwege stören. Offenbar bist du ja sehr lösungsorientiert aufgestellt und zu großen Opfern bereit, wenn es darum geht, deinen Willen durchzusetzen.

    Wieso versuchst du keine Alternativen zum Laufen zu finden? Wenn es schon kein Auto wird, dann Fahrrad, Roller, Lastenrad etc? So werden aus 45 min Fußweg vielleicht auch nur 15 min Radweg und dein Zeitproblem ist gelöst.

    Ich meine, Untätigkeitsklagen laufen über das Sozialgericht. Man muss hierfür auch keinen Anwalt nehmen, es reicht die bloße Anzeige, dass sich nichts tut.

    Vielleicht hilft auch schon ein nett gemeinter Hinweis darauf bei der Wohngeldstelle- ging mir so mit einer Nachzahlung der Agentur für Arbeit. Darauf habe ich fast 8 Monate gewartet; als ich dann in einem Teelfonat erwähnt habe, dass ich mich sonst leider gezwungen sehe, mich mit einer solchen Klage an das Sozialgericht zu wenden, hatte ich wundersamer Weise das Geld 3 Tage später auf meinem Konto.


    So konnte ich mir auch das Prozedere mit Anwalt, Prozesskostenhilfe etc sparen.

    Ich finde, es gibt aber noch einen Unterschied, ob man mehr Umgang bzw. Urlaub haben möchte, damit das Kind mit Oma oder Opa wegfahren kann oder ob man das Kind alleine zu einer fremden Person bringen möchte. Man kann sich ja wenigstens langsam heran tasten anstatt das Kind direkt tagelang ohne jegliche Begleitung wegzugeben.

    Konnte er dir denn mal darlegen, wieso er unbedingt den Kontakt eures Kindes zu der ehemaligen Nachbarin fördern möchte?

    Im Endeffekt ist sie eine Frau, die euer Kind als Kleinkind sah. Er selbst wohnt offenbar auch mehrere Stunden entfernt und möchte nichtmal in ihrer Anwesenheit sein. Bei mir läuten sämtliche Alarmglocken immer lauter.

    Ich weiß nicht, ob das rechtlich so möglich ist, aber ich würde nur Urlaube "genehmigen", bei denen er belegen kann, dass er diese für sich und euer Kind beansprucht.

    Bist du noch mit dem Vater deines Kindes zusammen? Das klingt irgendwie so.


    Wenn nein, würde ich ihm ganz klar kommunizieren, dass es ihn nichts angeht, wie du deine Zeit gestaltest. Du musst dich nicht erklären. Das macht er ja sicherlich auch nicht, wenn er mit seinen Kollegen quatscht oder eine Kaffeepause macht.


    Wenn ein Mensch, der nichtmal 2 (!) Stunden (!) in der Woche (!) sein Kind betreut, solche Aussagen trifft, dann ist er es nichtmal wert, dass du deinen Atem mehr als nötig an ihn verschwendest.


    Ihm zu erklären, was Care-Arbeit und Mental Load bedeutet, wäre denke ich zwecklos. Viel eher soll er sich doch mal fragen, warum er SEIN KIND im Schnitt nur 1,5 Stunden in der Woche sieht?


    Das einzige, wie er es verstehen würde ist, wenn er selbst mal die Arbeit übernimmt. Soll er doch mal euer Kind für 14 Tage nehmen und dann schauen, ob er klarkommt.

    Es ist keine Verwandtschaft sondern eine ehemalige Nachbarin, zu der ich seit dem Auszug vor ca 2 Jahren quasi keinen Kontakt mehr habe, eben weil mir so ein paar Dinge komisch vorkamen. Er hält aber den Kontakt und Kind war damals 2 Jahre alt, d.h. kann da gar nichts beurteilen. Sympathie besteht aber scheinbar.


    Ja mir erschließt es sich auch nicht, warum Kind dort bleiben sollte. Seine Begründung fürs Warmhalten ist ja, dass Kind ja so ein gutes Verhältnis zu ihr hätte. Dagegen habe ich letztlich auch nichts bzw. das wäre wohl auch irrelevant solange Kind nicht zu Schaden kommt.

    Ich würde wirklich darauf bestehen, dass er dir darlegt, warum er das Kind alleine dorthin zum Übernachten bringen möchte. Geht es darum, den Kontakt zu pflegen, kann er dort mit dem Kind verweilen. Und das auch während seiner Umgangszeiten. So wie du es beschreibst, möchte er ja nicht für sich, sondern für die ehemalige Nachbarin Umgang einräumen, zumindest zeitweise. Das ist in meinen Augen völlig absurd.

    Wieso soll euer Kind denn überhaupt alleine zu der Person und dann auch noch dort übernachten?

    Zumal es sich ja offenbar um eine erwachsene Person handelt. Mir kommt das etwas komisch vor. Wenn es dem Papa wichtig ist, die Person mit Kind zu besuchen, okay. Das würde ich wohl auch akzeptieren. Aber wieso muss das Kind dort alleine über Nacht bleiben? Was hat das für einen Sinn?


    Edit: ich bin mal in meinem Kopf ein paar Szenarien durchgegangen. Aber mir erschließt sich beim besten Willen nicht, wieso man ein Kind zu einer Bekanntschaft bringt, die Person offenbar erwachsen und alleinstehend ist, dafür mehrere Stunden fährt und dann nichtmal selbst den Kontakt pflegt?

    Hallo ihr Lieben,


    ich beginne bald meinen neuen Job. Aktuell lebe ich von staatlicher Unterstützung, da erst jetzt eine Aufnahme meines Sohnes in die Kita möglich war.

    Nun ist es so, dass ich Teilzeit arbeiten und 2100 Euro Brutto verdienen werde.

    Meine Frage ist nun, was mit meinem Partner ist. Wir sind noch verheiratet und er ist nun von ALG1 ins Bürgergeld gerutscht. Ich weiß, dass er nach seinen Einkünften gefragt wurde, als ich Bürgergeld beantragt habe zur Prüfung einer evtl. Unterhaltspflicht.


    Ist es möglich, dass ich mit einem Verdienst von voraussichtlich 1600-1700 Euro netto ihm gegenüber unterhaltspflichtig werde und anstelle des Jobcenters einspringen muss?

    Es geht nur um den reinen Verdienst. Unterhalt für die Kinder und das Kindergeld kommen hinzu.


    Ich danke euch!


    Liebe Grüße

    Hallo ihr Lieben,


    ich habe iene Frage zum Thema Umgang. Mein Expartner und ich haben eine für uns alle passende Umgangsregelung gefunden. Er holt die Kinder jeden Freitag aus der Kita ab, ich hole sie jeden Samstag Abend wieder zurück zu mir.

    Nun ist es so, dass er bald umziehen wird, in eine je nach Verkehrslage etwa zwei Stunden entfernte Stadt. Ich möchte es meinen Kindern nur ungerne antun, dass sie bald jedes Wochenende so weit fahren müssen und ich kann es mir sowohl zeitlich als auch finanziell nicht leisten, jedes Wochenende mal eben so die doppelte Strecke wie bislang zu fahren, um die Kinder zu holen.



    Kann man so etwas zur Not vor Gericht einfordern? Also dass die bestehende Umgangsregelung aufgrund der oben genannten Aspekte (Entfernung, Geld) in ein 14-tägiges Modell umgewandelt wird?


    Und kann man Umgang in den Ferien regeln lassen?

    Es ist nämlich leider so, dass mein Expartner durch die bestehende Regelung immer noch recht viel "Macht" über mich hat, indem er es mir zb untersagt, dass ich mit den Kindern mal ein Wochenende wegfahren kann, trotz Angebot, dass er die Kinder das darauf folgende Wochenende komplett zu sich nehmen kann.

    Nein, das Gefühl habe ich eigentlich nicht. Ich freue mich auch mit den Kindern gemeinsam, wenn Papa-Zeit ansteht, gestalte die Gespräche darüber positiv etc.

    Eben damit sie nicht das Gefühl hat, dass dieses Thema nicht angesprochen werden darf