Du verstehst es immer noch nicht: Du musst nicht verhandeln.
Momentan ist er nichtmal Vater, da kannst Du bestimmen, fertig aus.WENN er sich dann als Vater eintragen lässt ( was ich für absolut notwendig erachte ), dann hat er zwar Anrecht auf Umgang, aber in welcher Form, sorry, das gibt nicht ER vor. Dann kannst immer noch DU den Umgang bestimmen.
Natürlich SOLL man sich einigen, das setzt aber voraus, daß man ein konstruktives Gespräch führen kann und gemeinsam bespricht, wie der Umgang läuft.
Wenn das nicht geht, bestimmst DU, dann kann man versuchen, beim Jugendamt ein gemeinsames Gespräch zu führen, wo man sich einigt, ansonsten muß der Papa klagen.
Und wie viel Umgang er bekommt, hängt vor alem davon ab, wie sehr er bisher mit dem Kind unterwegs war. Wenn er nur mal so spontan zum Besuch vorbeikommt, wird er das Kind sicherlich nicht für Wochen mitbekommen.
Es hängt ja auch viel vom Alter ab...das Kind wird noch gestillt? Dann kann er das Kind vielleicht 3x die Woche für eine Stunde abholen, später dann auch mal mehrere Stunden. Die Zeiten werden dann im Verlauf ausgeweitet, bis Kind alt genug und die Bindung fest genug ist, daß es auch mal über Nacht zum Papa kann.
Aber dafür muß der normale Umgang erstmal klappen.
Und es ist unbestritten, daß das Kind bei Dir lebt, da kann der Papa machen, was er will.
Hätte er es anders gewollt, hätte er sofort die Vaterschaft anerkennen müssen, bei Euch wohnen und Elternzeit nehmen müssen, dann könnte man VIELLEICHT!!! denken, daß er gleichwertiger Elternteil ist.
So hat er sich zum Spaßpapa / Umgangselternteil erkoren...bzw. so lange er nicht als Vater eingetragen ist, ist er nicht mehr als der lustige Onkel, der ab und an vorbeikommt. Er hat die gleoichen Rechte, wie eine Freundin von Dir, wobei die eine engere Bindung zum Kind haben dürfte, denn Deine Beziehung zu der ist nicht angespannt.