Alles anzeigenja dann ist doch alles gut
Mach das wie du es verstanden hast.
Nachtrag:
Und weder ich, noch andere User hier, noch ein RA, noch das Jugendamt machen sich ein anderes Bild, als das, was Dir hier gesagt wurde.
Dafür brauch es auch keine weiteren Informationen!
Keine nachweisbare Kindeswohlgefährdung, keine Vaterschaftsanerkennung, keine Beziehung in häuslicher Gemeinschaft mit sozialer Bindung.
DU hast hier mit Gedankenspielen begonnen.
Dazu hast Du alle möglichen Optionen bekommen.
wer so kommuniziert und gleichzeitig Kommunikation als schwere psychische Gewalt darstellt.....na ja....
Ändert aber nichts an GG oder BGB
Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Ich kann besser reden als schreiben.