Beiträge von Oliklein1715

    Die Frage ist noch nicht geklärt, die letzte Behandlung wurde letztes Jahr „erfolgreich“ abgeschlossen, der jetzige KO ist Gutachter und eindeutig der Meinung, dass eine Weiterbehandlung erfolgen muss! Die Unterlagen, Abdrücke und Co. wurden beim alten KO angefordert, dann wird ein Heil und Kostenplan erstellt und der KK zugeleitet......also ist gegenwärtig außer Befund erheben noch nichts passiert!

    Die Frage ist noch nicht geklärt, die letzte Behandlung wurde letztes Jahr „erfolgreich“ abgeschlossen, der jetzige KO ist Gutachter und eindeutig der Meinung, dass eine Weiterbehandlung erfolgen muss! Die Unterlagen, Abdrücke und Co. wurden beim alten KO angefordert, dann wird ein Heil und Kostenplan erstellt und der KK zugeleitet......also ist gegenwärtig außer Befund erheben noch nichts passiert!

    Vielleicht ist es aus der Fragestellung nicht ganz hervorgegangen....Tochter 15 lebt bei mir, versichert aber über die Mutter....erste Untersuchung bei neuem KO um zu klären, ob Weiterbehandlung erforderlich ist, Rechnung ( 20 Prozent Eigenanteil ) ging über Krankenkasse an KM - diese möchte nicht zahlen - ich zahle gerne, möchte aber dann auch nach erfolgreicher Behandlung den Eigenanteil erstattet bekommen !


    Ginge der erst an die KM werde ich von der Erstattung nichts mehr sehen.......

    Hi, bisher wurde noch kein Vertrag abgeschlossen, es wurde der Status erhoben und über Krankenkasse abgerechnet - alles fein, geht nur um den erstattungsfähigen Eigenanteil ?!


    Wenn Zusatzvereinbarungen mit dem KFO getroffen werden, die über die kassenärztliche Versorgung hinaus gehen, ist klar, wer die Musik bestellt, bezahlt 👍

    Hallo,


    nach neuer Post vom gegnerischen Anwalt kommt eine neue Frage 😬


    Tochter ist noch familienversichert über meine Frau, ursprüngliche kieferorthopädische Behandlung ist abgeschlossen, Töchterchen mit dem Ergebnis ein Jahr später aber unzufrieden. Also ab zu einem anderen Kieferorthopäden- klare Meinung: Weiterbehandlung !


    Erste Rechnung bezüglich des Eigenanteils von 20 Prozent ging an meine Noch - möchte nicht zahlen und stellt die Rechnung als Sonderbedarf dar und möchte Aufteilung nach Quote


    Jetzt die Frage: da die 20 Prozent ja nach erfolgreichem Abschluss erstattet werden, sehe ich da keinen Sonderbedarf ?!


    Seh ich das richtig ? Bitte nicht falsch verstehen, würde es auch vorzahlen, weiß aber, dass ich bei der Erstattung der Krankenkasse leer ausgehen werde !

    Ich leider auch nicht......wie ein Alien......und ich kann wahrlich nicht behaupten, dass meine Noch-Frau vor Auszug nicht eine gute und liebevolle Mutter gewesen ist !


    Versuche es so gut es geht aufzufangen.....

    Mediation.....Vermittlung.......alles aber auch wirklich alles wurde vorgeschlagen, aber, wer nicht will, will nicht !


    Mag sein, dass Pflichtige es so sehen, besser wird es dadurch nicht 🤔


    Bin nur schockiert, wie an Allen Ecken und Enden getrickst, gelogen 🤥 und betrogen wird......da kommen auf einmal Privatdarlehen um die Ecke, da legst die Ohren an 🤢


    Aber das Schlimmste: mehr als einmal im Monat für eine Stunde sehen die Kinder ihre Mutter nicht, dass neue Leben ist wichtiger - das tut mir am meisten leid - eigentlich für alle 😔

    Naja....habe 2 die auch bei mir leben, wobei der Große seit September 19 eine Ausbildung macht und nicht mehr unterhaltsbedürftig ist !

    Es ist nur sooooo anstrengend, dauernd Knüppel zwischen die Beine geworfen zu bekommen !🤢


    Bis zu meiner Trennung war ich immer der Meinung, dass fast ausschließlich Männer versuchen sich der Unterhaltspflicht zu entziehen....bin eines Besseren im negativen Sinne belehrt worden 😆

    Nach netter Post heute direkt noch einmal eine Nachfrage 😇 Meine Frau hat der steuerlichen Zusammenveranlagung leider erwartungsgemäß widersprochen- ich weiß, ich könnte auf Zustimmung klagen, möchte aber gutem kein schlechtes Geld 💰 hinterherwerfen.....sie wird ja eine nette Erstattung bekommen, während ich ja nachzahlen werde dürfen.....dies dürfte dann ja auch Auswirkungen auf die gegenseitigen Unterhaltsansprüche haben? ODER ?