Ach Tini.....unsere Fälle ähneln sich
Meine ist weich gefallen, hat das Haus der Großeltern übernommen- natürlich während des Verfahrens zur Miete. Danach zahlt Sie max. 30 Prozent des Verkehrswerts für das Haus und kann dies aus unserer gemeinsamen Immobilie und der Wertsteigerung bezahlen.
Auch witzig, sie hat begonnen das Haus zu sanieren, 1. Etage entkernt und steht somit nicht zu Wohnzwecken zur Verfügung, entsprechend kann ihr kein Wohnvorteil angerechnet werden ( sagt mein Anwalt ).
Ich stehe nach Auszahlung mit mehr Belastung als beim Kauf da.........aber, ich werde wohl in den sauren Apfel beißen müssen !
Aber das schlimmste, es lähmt einfach alles und alle.........es ist Stillstand in jeder Beziehung und wird es vermutlich noch eine laaaaange Zeit sein.
Ich hoffe auf Einsicht.......aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.