letztendlich konnte mir aber keiner die Frage beantworten, wie die betreuungsanteile berechnet werden, wenn der eine nur bringt, und der andere nur abholt. Also ob derjenige der abholt, höhere betreuungsanteile am jeweiligen Tag hat oder nicht.
Mir scheint, dass du von völlig falschen Voraussetzungen ausgehst. So funktioniert diese Rechnung nicht !
Beim Wechselmodel wird davon ausgangen, dass (vereinfacht dargestellt) beide Elternteile gleiche Betreuungsanteile und gleiche Baraufwendungen tragen. Wenn sich die Eltern nicht einvernehmlich einigen können, dann kann man das Familiengericht einschalten. Dann wird auf Basis der bereinigten Nettoeinkünfte wie oben von mir beschrieben die Haftungsquote und letztendlich der jeweils fällige Barunterhalt ermittelt.
Der Barunterhalt ist ein Anspruch des Kindes gegen die Eltern. Und deshalb wird damit das Außenverhältnis geregelt. Meist einigen sich die Eltern dann einvernehmlich auf eine Ausgleichszahlung. Das sind die 60 Euro, die die Anwältin deines Ex errechnet hat.
Das Kindergeld geht übrigens auch in diese Rechnung ein. Und wenn du das Kindergeld in voller Höhe erhältst, dann würde der Kindesvater zusätzlich den auf ihn entfallenden Anteil an dich abtreten, das wären dann derzeit noch mal 102 Euro pro Monat, die du erhältst. Und auch vom "Sonderkindergeld" steht im die Hälfte zu.
Nun machst du geltend, dass in eurem Fall dein Betreuungsanteil höher ist und dass du außerdem einen höheren Anteil an den Kosten für die Bekleidung trägst. Damit könnten Anprüche im Innenverhältnis entstehen. Und die könnte man dann notfalls sogar auch gerichtlich thematisieren.
Aber: ich habe ja schon gesagt, dass das Wechselmodell auf dem EINVERNEHMEN basiert. Und wenn man sich wegen 50 Euro vor Gericht die Köppe einschlägt, dann ist das mit dem Einvernehmen schnell zu Ende. Und dann bleibt eigentlich nur noch das Residenzmodell. Einer betreut die Kinder und der andere zahlt Barunterhalt. Das ist übrigens der "Normalfall". Aber so wie ich das verstehe, wäre das für euch BEIDE keine gute Lösung.
Ich habe das Gefühl, dass du mit der rechtlichen Problematik dieser Angelegenheit ein wenig überfordert bist. Du solltest dich an deinen Rechtsanwalt wenden und den fragen, welche einvernehmliche Regelung ihr der Gegenseite vorschlagen wollt. Denn wie eine faire Lösung aussehen könnte, das können wir hier im Forum nicht beurteilen, weil das von den Umständen eures Falles abhängt.
Nur eins kann man ziemlich sicher vorhersagen: wenn eine Seite mit dem Kopf durch die Wand will, dann ist Schiffbruch vorprogrammiert.