Beiträge von Bennie

    Na, wenn ein intellektuelles Schwergewicht und selbsternannter Sprecher des Forums den Bennie als "Klugscheißer" beschimpft, dann ist er natürlich sehr betrübt. Aber trotzdem hält er daran fest, dass es NICHT unerheblich ist, unter welchem Label Beiträge in diesem Forum eingestellt werden ! Ein Beispiel:

    "Sehr geehrter Herr Schludrian, wie bereits mitgeteilt, liegt mir der bereits anno tobak erworbene Titel nicht mehr vor. Wenn Ihre Kontaktaufnahme bei der Beistandschaft Ihnen nicht weitergeholfen hat, wenden Sie sich doch bitte ans Amtsgericht xstadt. Hier wurde der Titel erwirkt und könnte von Ihnen, so ein Rechtsanspruch besteht, sicherlich bezogen werden. Ich selbst, befürchte ich, kann in der Sache leider nicht mehr tätig werden, da XY volljährig ist und ich für ihn keinerlei Rechtsgeschäfte tätigen darf.

    Ich bedaure sehr, dass sie jetzt erst nach xx Jahren Unterlagen anfordern.


    ..."

    Das ist ein fertiges anwaltlich klingendes Schreiben in einer juristischen Angelegenheit. Das hat mit MEINUNGSäußerung nichts zu tun. Das ist nach meinem Dafürhalten unerlaubte RECHTSBERATUNG !

    Wenn ein "Lieschen Müller" so etwas einstellt, dann wird man das überlesen. Wenn das aber unter dem Label "AE Team" von einem Moderator in ein öffentlich zugängliches Forum eingestellt wird, dann ist das eine ganz andere Sache. Es spielt also schon eine Rolle, wer in welcher Funktion Beiträge einstellt.

    In einem "normalen" Forum würde ein Moderator Beiträge mit unerlaubter Rechtsberatung umgehend EDITIEREN oder ENTFERNEN. Hier stellt der Moderator SELBST so einen Unfug ein ! Oder Bibelsprüche ... Oder "Il sacco" ... Einfach Klasse der Mann ! :)

    Mir persönlich ist das ziemlich Wurscht, wenn Volleybap solchen Quatsch einstellt. Es amüsiert mich halt. Andere könnten das aber nicht so entspannt sehen. Da könnte dem Forum möglicherweise eine Abmahnung ins Haus flattern. Verbunden mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

    Dem Bennie sei die Anmerkung gestattet, dass ein derart redefreudiger Moderator ein gewisses Risiko für das Forum darstellt ... ich würde so etwas als eine "loose cannon" einordnen. Aber das ist natürlich nur meine persönliche MEINUNG ... :)

    Viele Grüße
    Euer
    Bennie

    Na ja, was der Hausjurist des Forums da unter dem Label "AE Team" eingestellt hat, ist halt leider wieder mal nicht so ganz stichhaltig.

    Blöde nur, wenn die Behörden den Eindruck erwecken, man hätte da als Elternteil oder das Kind irgendwelche Versäumnisse zu verantworten und sei in einer fast schon strafbewehrten Bringschuld. Das geht so eigentlich überhaupt nicht nicht. An der Behördenkommunikation sollte dringend gearbeitet werden ...

    Selbstverständlich kann eine "Bringschuld" vorliegen. Nämlich dann, wenn der Empfänger der UV Leistung zur Herausgabe des Titels aufgefordert wurde ... und dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nachgekommen ist. In diesem Fall sollte man der Auskunft von "Volleybap" vielleicht besser keinen Glauben schenken und eher sehr kleine Brötchen backen. Denn Volleybap wird im Zweifel keine Haftung für sein Gemurmel übernehmen. :)


    Ansonsten ist anzumerken, dass das Eintreiben von Unterhaltsforderungen nicht ganz so einfach ist, wie sich "Mäxchen" das so vorstellt.


    Es ist ja bundesweit moniert worden, dass das Eintreiben des UHV beim Unterhaltspflichtigen nur in niedriger Prozentzahl gelungen ist. Und da hat sich mittlerweile sicherlich manches Bundesland und manche Behörde etwas einfallen lassen. Nur wenn die Akten wegen Überlastung der Mitarbeiter früher schlecht und unvollständig geführt wurden und auch bei den Beistandschaften nichts an Unterlagen zu holen ist - braucht es schon viel Gottvertrauen um zu erwarten, bei den volljährigen Kindern wäre die Aktenlage bestens und überperfekt.


    Was für ein herrliches Geschwafel ! :)


    Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren. So steht es im BGB. Aber man muss eben auch weiterlesen. Im nächsten Absatz steht nämlich, dass laufende Forderungen, die auf die Zukunft gerichtet sind, bereits nach 3 Jahren verjähren. Also einfach Unterhalt geltend machen, dann dreißig Jahre lang nichts unternehmen und einen Tag vor Ablauf der Frist den GESAMTEN aufgelaufenen Unterhalt für 30 Jahre geltend machen, das geht nicht ! Auch wenn das einige gern hätten ...

    Die Sache ist also sehr viel komplexer als sich das so mancher "Rechtsgelehrte" vorstellt. Man muss die Forderungen eben betreiben. Das gilt auch für eine Behörde. Und damit sind dem Eintreiben der Forderungen Grenzen gesetzt. Ohne dass ich Lust hätte, das hier näher darzulegen. Na ... das muss ja auch nicht jeder verstehen. Nur sollte man dann sein Halbwissen vielleicht nicht gerade als "Moderator" wortreich einstellen. :)

    Übrigens: den Hinweis, dass es sich um einen "Moderator" handelt braucht es nicht. Im Avatar steht deutlich lesbar das Label "AE Team". Und was meint ihr wohl, was die meisten Leute daraus schließen werden ? Richtig ! So eine Überraschung aber auch ... die Leute wissen das !
    :)


    Viele Grüße

    Euer

    Bennie

    Ist ja etwas seltsam, dass die jetzt nach 5 Jahren damit ankommen. Haben die zufällig auch geschrieben, für was genau die angeforderten Unterlagen benötigt werden? 🤔🤔🤔

    Na, das dürfte doch ziemlich naheliegend sein, warum das Amt sich dieser Sache nach sol langer Zeit wieder annimmt. Die haben auf irgend einem Weg erfahren, dass der Kindesvater zu Geld oder Vermögen gekommen ist. Und da es sich wie der Name sagt um UnterhaltsVORSCHUSS handelt, will man jetzt diese Forderung geltend machen. Das kann man, weil die Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren dürften.


    Da hat der Sachbearbeiter jetzt die dankbare Aufgabe am Hals, die Forderung zu belegen, am besten mit einem vollstreckbaren Titel. Das Original der Urkunde dürfte denen vorgelegen haben (die wurde vermutlich damals im Rahmen der Abtretung des Unterhalts eingefordert), und vielleicht hat die Fragestellerin gerade deshalb den Titel nicht mehr in ihrem Besitz.


    Und weil das Amt ganz offensichtlich das Dokument jetzt nicht mehr findet, guckt man halt, ob man den Titel nicht doch noch irgendwo auftreiben kann. Das finde ich recht spaßig. :)


    Die Fragestellerin und auch ihr Sohn können sich da aber vermutlich beruhigt zurücklehnen. Das ist nicht mehr ihr Bier .... :)


    Viele Grüße

    Euer

    Bennie

    Der Begriff Sack kommt ja in einigen Redensarten vor. „Ein müder Sack“; „In Sack und Asche gehen“ zB. Der Sack kommt mutmaßlich aus einigen wichtigen (Handels)Sprachen ins Deutsche: Bei den Römern der "saccus", im Phönizischen und Hebräischen der „sak“, im assyrischen der sakku. Und das war jetzt nur bedingt das Behältnis, sondern ein – allerdings eher grobes Gewand der einfachen Leute (wobei wir bis heute das Wort und die Sache im "Sakko" in etwas edlerer Form wiederfinden). Da damals und bis ins hohe Mittelalter hinein die meisten Menschen nur ein Gewand hatten, musste das ab und zu gewaschen werden und schnell getrocknet. Man blieb aber natürlich in der Nähe des oft einfach auf dem Boden ausgebreiteten Gewandes – wohl nicht selten barfuß bis zum Halse. Kam jetzt jemand näher und wollte an einen heran, lag dort das Gewand. Ging da jemand „auf den Sack“, trat er übergriffig dicht an einen heran. Und bekam gesagt: „Eh, du gehst mir auf den Sack. Du kommst zu dicht an mich heran.“ ;) Und das galt dann auch im getragenen Zustand. "Bleib mir bloß vom Leib."

    Mein lieber Volleybap,

    diesen Beitrag hältst du dann allen Ernstes als angemessen für einen "Moderator"?

    Es geht hier in diesem Thread um ein sehr ernstes Thema ... bei dem du nicht gerade eine vorbildliche Rolle gespielt hast ... Da ist Blödelei ganz und gar nicht angebracht !

    Ich sag dir mal was ... du bist ganz schön am Ende mit deinem Latein ! Erst der "Bibelvers" ... jetzt der "Saccus" ... So etwas hab ich noch nicht erlebt ... :)

    Hast du eigentlich eine Ahnung davon, welches Bild du als "Administrator" in der Öffentlichkeit von diesem Forum vermittelst ?

    Mir scheint, du bist irgendwie aus der Spur geraten, nachdem ich deine Rolle als Platzhirsch erfolgreich in Frage gestellt habe ! Vielleicht solltest du doch besser von deiner Palme wieder herunter kommen. :)

    Liebe Grüße
    Euer
    Bennie

    Das mag ja sein. Du zeigst es leider nur nicht.

    Oder du verstehst es halt nicht ! :)


    Kindergarten !


    Wie wäre es, wenn wir diese dümmliche Wadenbeißerei ganz einfach sein lassen? Es beeindruckt mich nämlich nicht. Und außerdem ist das deiner Rolle als "Administrator" nicht unbedingt zuträglich ... Wenn du deine Position für derartige Schnattereien verwendest, dann könnte man leicht auf die Idee kommen, dass man den Bock zum Gärtner gemacht hat !


    Schreib mir das doch einfach als PM ... dann kann ich es da ignorieren ! :)


    Viele Grüße

    Euer

    Bennie

    Hi Volleybap,

    hattest du nicht gesagt, dass du lernbegierig bist ? Das sieht mir allerdings nicht ganz so danach aus.

    Die Fragestellerin kann natürlich die Beistandschaft einrichten ... oder einen Anwalt einschalten ... aber ich habe dazu geraten ERST einmal eine GÜTLICHE Einigung zu versuchen. Und das aus GUTEM Grund !

    Der Ex hat seit rund sieben Jahren nicht gearbeitet ... und hat jetzt seit rund 9 Monaten endlich wieder einen festen Job, wenn auch nur Teilzeit !


    Vielen Dank für eure Tips und Infos, Antrag auf Beistandschaft ist raus.

    Durch die Klugsch...rei von Volleybap hat die Fragestellerin jetzt die Beistandschaft beantragt. Damit erhält ihr Ex die Aufforderung zur Unterhaltsauskunft und anschließend wird er zur Titulierung des Unterhalts geladen ... mit der Androhung, dass andernfalls Unterhaltsklage erhoben wird.

    Der Ex wäre nicht der Erste, der unter diesen Umständen seinen Job wieder hinschmeißt ... und wenn er das geschickt macht, passiert ihm auch nix. Er ist dann halt nicht mehr leistungsfähig. Und die Verhältnisse, die sich gerade angefangen haben zum Besseren zu entwickeln, verhärten sich wieder. KLASSE !

    Wie borniert seid ihr eigentlich, dass ihr nicht begreift, auf welch dünnem Eis die Fragestellerin sich hier bewegt.

    Gehirn ausschalten ... Visier herunterklappen ... mit "DEM" kann man ja nicht reden ... Rechtsmittel einlegen ... und DRUFF !

    Und genau deswegen haben ja auch einige hier im Forum so viel Spaß mit dem bzw. der Ex. :)

    Wenn ich hier im Forum schreibe, dann fühle ich mich schon manchmal wie im Kindergarten ! Vor allem Volleybap macht mir Freude. Mit seinem vorlauten Geschnatter hat er erfolgreich zur Eskalation der Lage beigetragen. Und dadurch kann der Fragestellerin ganz erheblicher Schaden entstehen. Fühlst du dich dafür dann auch VERANTWORTLICH ? Oder tust du das dann mit einem Schulterzucken ab ?

    Wenn du dich in der Plauderecke herumtreibst, dann ist das für einen Moderator zwar ein bissl verwunderlich ... aber da richtest du keinen Schaden an. Wenn du aber im öffentlichen Teil des Forums mit zweifelhaften Ratschlägen in das Leben anderer Menschen eingreifst, dann solltest du schon vorher sorgfältig nachdenken ...

    Und Ratschläge solltest du mir vielleicht besser keine erteilen. Ich verstehe von der Sache nämlich deutlich mehr als du. :)

    Liebe Grüße
    Euer
    Bennie

    mit dessen Vater ich ziemliche Auseinandersetzungen hatte, und zuletzt einen Gerichtstermin zwecks Umgangsrecht

    ...

    Naja also ich kann auch gleich meinen Anwalt aufhetzen, aber da das Verhältnis sowieso schon wirklich schlecht ist ...

    Also irgendwie klingst du jetzt ganz anders. :)

    Im Moment läuft der Umgang übrigens ganz gut :) auch bei den Übergaben kann man sich nett unterhalten.

    Der Mann ist seit rund einem Viertel Jahr wieder erwerbstätig, der Umgang klappt problemlos und ihr sprecht miteinander. Das ist natürlich ein ganz anderer Sachverhalt !

    Was spricht denn dagegen, dass du deinen Ex ganz einfach FRAGST ? Schließlich ist das DEIN Unterhaltsanspruch und den solltest DU geltend machen.

    Sag ihm, dass die UV Kasse Ende September die Zahlungen eingestellt hat und frag ihn, wie das jetzt ab Oktober weiter gehen soll. Wieviel verdient er jetzt und in welcher Höhe beabsichtigt er, Kindesunterhalt zu zahlen ! Und gibt ihm einfach deine Kontodaten.

    Wenn du mit dem angebotenen Unterhaltsbetrag einverstanden bist, dann könnt ihr euch einvernehmlich einigen. Natürlch solltest du (etwa beim Jugendamt) prüfen, ob der Betrag angemessen ist.


    Wenn aber der Kindesvater die Auskunft verweigert oder wenn du meinst, dass er zu wenig zahlt, dann kannst du ja immer noch die Beistandschaft einrichten.

    Aber so einfach wortlos das Jugendamt auf deinen Ex zu hetzen, indem du die Beistandschaft einrichtest, das ist dann nicht so ganz die feine Art. Bevor man Rechtsmittel einsetzt, sollte man nicht nur der Fairness halber erst mal eine GÜTLICHE Einigung versuchen.

    Damit möchte ich nur andeuten, dass es meine Ansicht nach nicht an mir liegt das Kommunikationsproblem.

    Also das sehe ich dann deutlich anders. Offensichtlich traust du dich nicht, deinen Ex auf den Unterhalt anzusprechen und hetzt ihm deshalb das Jugendamt auf den Hals. Und dann wunderst du dich, wenn dein Ex sauer ist. Da sehe ich dann schon ein Kommunikationsproblem bei dir !

    Alles in allem ist das jetzt ein stinknormal Fall von Kindesunterhalt ... den hätte man auch durchaus geräuschloser lösen können. :)

    Viele Grüße
    Euer
    Bennie

    Hi Tini,

    netter Nick! :)


    Das gelingt dir aber auch nicht wirklich gut. Zumindest hier im Forum nicht...

    Na ja, ich bin dem Forum gegenüber ja auch nicht unterhaltspfichtig. Da kann ich mir schon eher ein paar Freiheiten herausnehmen und muss nicht gar so vorsichtig sein ... :)

    Aber Spaß beiseite: dann stell dich doch mal gegen die vorherrschende Meinung eines Forums ... das ist eine Herkulesaufgabe sich da durchzusetzen. Mit Vernunft und Logik kommt man nicht unbedingt sehr weit ... manche Leute verstehen die Diskussion nicht im Geringsten, aber klicken hektisch auf ihren kleinen "Like Button" und meinen sie wären damit eine tolle Nummer. Ich halte das ja eher für kleinkarriert und kindisch ... aber so ist das halt in der schönen neuen Welt der grenzenlosen Kommunikation. Da hat sich auch das Aggressionverhalten der Leute entscheidend verändert. Und genau das interessiert mich ...

    Aber das ist ja nicht unser Thema.

    Bei Geld hört ja bei vielen Menschen die Freundschaft auf. Das sieht man doch schon daran, dass es bei sehr vielen getrennten Elternpaaren Streit und Uneinigkeit beim Thema Unterhalt gibt. Diejenigen die zahlen müssen, fühlen sich schnell ausgenommen und haben vielleicht die Befürchtung, dass der BET mit dem Geld (etwas überspitzt dargestellt ) ein Luxusleben führen kann, während der BET eher der Meinung ist, dass der Unterhaltspflichtige ET zu wenig zahlt.

    Ich geb dir vollkommen Recht: "das Geld" ist ein bedeutender Konfliktfaktor. Und das Misstrauen ist nachvollziehbar. Denn der barunterhaltspflichtige Elternteil hat kein Anrecht auf irgend einen Nachweis über die Verwendung des Unterhalts ! Natürlich kann es nicht angehen, dass etwa die Kindesmutter über jeden Kaugummi Rechenschaft ablegen muss. Es gibt aber auch die Fälle wo die Mamma sehr gut lebt vom Kindesunterhalt und Kindergeld für drei Kinder von vier verschiedenen Männern ... und die Kinder laufen in Lumpen herum. Und der Zahlpapi darf ergriffen zugucken und eine lange Nase machen. Da gibt es schon eine Grauzone, die m.E. geregelt werden müsste !

    Das eigentliche Konfliktpotential aber liegt m.E. in den emotionalen Baustellen. Die Verletzungen, die man sich im Rahmen der Trennung gegenseitig zugefügt hat. Etwa wenn der Ex sich einer jüngeren Frau zugewandt hat ...

    Hier Einigung und Verständnis für beide Seiten aufzubringen ist oft schwer und manchmal hilft nur Hilfe von außen (bspw. Mediatoren) oder auch nur das Gericht.

    Wichtiger wäre es, diese Punkte voneinander zu trennen, um unabhängig von dem, was das Gericht für den Unterhalt beschließt, eine Basis zu finden, auf der man vernünftig kommunizieren kann.

    Auch hier gebe ich dir vollkommen Recht. Die Familienrichter verpflichten streitende Paare heute immer öfter zu einer Mediation. Allerdings ist das Ergebnis in den meisten Fällen ernüchternd. Der Therapeut strampelt sich ab ... und die beiden Streithähne sitzen die Sache auf der linken Backe aus. Vernunft kann man eben nicht erzwingen. Was man ja auch hier im Forum sieht. :)

    War nett mit dir zu plaudern Tini ! :)

    Liebe Grüße
    Euer
    Bennie

    ... wenn KV nun freiwillig Unterhalt an mich zahlen will ... wer bestimmt die Höhe ...

    Zunächst mal bestimmt niemand die Höhe des Unterhalts. Im einfachsten Fall einigt ihr euch EINVERNEHMLICH. Allerdings nur, solange nicht zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden. Denn Einvernehmen zu Lasten der Allgemeinheit ist nicht vorgesehen. :)

    Wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann, dann bleibt nur die Klage beim Familiengericht. Dann wird der Unterhalt ausgeurteilt und mit einem (vollstreckbaren) Unterhaltstitel abgesichert. Wie hoch der Unterhalt ausfällt kann niemand sicher vorhersagen.

    Ob du die Beistandschaft beim Jugendamt einrichtest oder ob du selbst einen Anwalt beauftragst, der Kindesvater wird zur Unterhaltsauskunft aufgefordert und hat hinterher möglicherweise ein Gerichtsverfahren am Hals. Dass sich dadurch die Verhältnisse nicht unbedingt zum Besseren wenden, hast du ja selbst schon erkannt.

    Und ob viel dabei rauspringt ist auch nicht sicher, weil der Mann ja offenischtlich einen auf "Stütze" macht. :)

    Du weißt nicht wie die Verhältnisse deines Ex liegen. Das liegt insbesondere daran, dass ihr beide nicht miteinander sprecht. Die Kommunikationslosigkeit zieht sich durch deine Postings wie ein roter Faden. Insbesondere geht es beim "Abholen" und "Bringen" nicht gerade herzlich zu.

    Aber was ich für viel schlimmer halte: dein Ex hat wohl seit 7 Jahren kein vernünftiges Einkommen.

    Dafür kann es mehrere Erklärungen geben: Arbeitslosigkeit, Krankheit (insbesondere Alkoholismus), Faulheit, Unfähigkeit ... Aber wenn sich das so lange hinzieht, dann liegt die Sache meist ganz anders: die Leute WOLLEN nicht arbeiten und leben als Sozialhilfeempfänger, nur um der verhassten Ex nix zahlen zu müssen. Die zerstören lieber ihre berufliche Zukunft ! Ich habe Leute getroffen, die auf eine gottverlassene Insel auf dem Philippinen ausgewandert sind, nur um sich ihren Verpflichtungen an die Ex zu entziehen. Das sind die ganz harten Varianten dieses heiteren Gesellschaftsspiels.

    Ich weiß nicht wie das in deinem Fall aussieht. Aber ich vertrete eine ganz einfache These:

    Wenn sich ein nachehelicher Streit über sieben Jahre hinzieht, dann haben BEIDE Seiten ihren Anteil daran !

    Ja ja, ich weiß ... in diesem Forum trägt immer der ANDERE die Schuld ... mit "DEM" kann man nicht reden (wobei die Gegenseite vermutlich felsenfest davon überzeugt ist, dass man mit "DER" nicht reden kann) ... der Bennie muss erst einmal deine sämtliche Postings der letzten 7 Jahre lesen, dann versteht er was Sache ist (was der Bennie nicht tun wird, weil das nur die Sicht der einen Seite wiederspiegelt und die 7 Jahre Sicht der anderen Seite vollkommen fehlt) ...

    Damit stößt Bennie hier in ein Vakuum ! Die einfache Tatsache, dass die Psychologie dieser Konflikte ZWEI Protagonisten erfordert, die wird völlig negiert. Da wird Gesäuselt und Gesalbadert ... und man versichert sich gegenseitig, teils über Jahre hinweg, dass man so unschuldig ist, wie die Jungfrau Maria ! Und wenn Bennie genau diesen Defekt des Forum anspricht, dann wird er massiv angefeindet, verteufelt ... und man versucht ihn mundtot zu machen, teils auf unterstem intellektuellen Niveau !

    Was ist die Lehre, die ich hier anrate:

    Miteinander SPRECHEN ... den ersten Schritt gehen ... den Konflikt DEESKALIEREN ... nicht lamentieren, was der andere falsch macht, sondern sich SELBST fragen, was man falsch gemacht hat und immer noch falsch macht ... Das ist der Weg zur Verständigung. So könnte man herausfinden, was zwischen euch steht und warum dein Ex die Arbeit so hartnäckig verweigert ... Und wenn dein Ex endlich wieder voll erwerbstätit ist, dann kann er Unterhalt zahlen und hat selbst auch mehr Geld zur Verfügung. So einfach könnte die Welt sein ... :)

    Na, mal sehen, wie das bei dir ausgeht. Beistandschaft ... Anwalt ... Gericht ... oder vielleicht doch Vernunft und Einvernehmen ?

    Viele Grüße
    Euer
    Bennie


    P.S. SilentGwen: du hast natürlich Recht .. ihr habt halt den gleichen Avatar ... da hab ich nicht genügend aufgepasst. :)

    Apostelgeschichte 8,30: "Verstehst du eigentlich, was du hier liest?"


    Mir erschließt sich jetzt nicht ganz, warum es einen Bibelvers braucht. Ich hoffe, dir ist klar, dass wir uns hier NICHT in der Plauderecke befinden, sondern im öffentlich zugänglichen Teil des Forums ! :)

    Also ich nehme mal an, dass du mit den Worten von Philippus zum Ausdruck bringen möchtest, dass ich nicht verstanden hätte, was die Fragestellerin schreibt.

    Ich habe einige Textstellen aus den Postings der TE zitiert. Und was an meiner Kommentierung dazu jetzt so grundlegend falsch sein sollte, kann ich nicht nachvollziehen. Auch wenn ich schon verstehen kann, dass meine Ansichten einigen nicht so ganz in den Kram passen dürften. Aber das ist ja auch nicht unbedingt meine Absicht.

    Immerhin werde ich jetzt dein Posting nicht als "sinnentleert" einstufen. Denn mit der Bibel will ich mich natürlich nicht anlegen ... nachher ist mein Seelenheil futsch und dann hab ich den Salat ! :)

    Aber vielleicht könntest du freundlicherweise nächstens dann doch wieder auf die "Erde" zurückkehren ... Das ist schon ein tolles Forum ... :)

    Liebe Grüße
    Euer
    Bennie

    Lieber Volleybap,

    na, das ist doch mal ein reflektierter und moderater Beitrag. So wie man das von einem Moderator ja auch erwarten sollte. Und Lernwilligkeit und Neugier finde ich immer positiv. Auf so einen Beitrag antworte ich dann auch.

    Das ist schon richtig, dass die TE die Beistandsschaft umgehend einrichten sollte. Das mit der Fristwahrung hast du ja vollkommen korrekt dargestellt. Aber vielleicht sollte man sich doch vorher erst mal darüber informieren, ob nicht schon eine Beistandschaft BESTEHT ! Denn nur dann läuft man Gefahr, eine Frist zu versäumen. Naiv wie ich nun mal bin, halte ich das für eine ganz wesentliche Information, um vernünftige Ratschläge geben zu können.

    Die Diagnose kommt eben VOR der Therapie. :)

    Aber lassen wir mal das einfach dahin gestellt sein. Ich würde mich jetzt viel lieber ein wenig mit der Fragestellerin beschäftigen. Denn da gibt es einige - sagen wir mal - Ungereimtheiten, die ich ganz gern thematisieren möchte.

    >>>Hab mal meine Unterlagen durchforstet, aber eine Bestätigung das ich eine Beistandschaft eingerichtet habe finde ich nicht. Die könnte jedoch inzwischen auch abhanden gekommen sein.<<<

    Wenn man seine Rechtsangelegenheiten in dieser Weise vernachlässigt, dann ist das Scheitern meist vorprogrammiert.

    >>>Damals gab es wohl ein Gerichtsverfahren gegen ihn, er musste seine Finanzen offen legen. Davon wusste ich nichts, er hatte es mir selbst gesagt. Deshalb dachte ich es ist eine Beistandschaft tätig...<<<

    Also von einem solchen Gerichtsverfahren erhält man Kenntnis. Und wenn nicht, dann sollte man vielleicht das Jugendamt bzw. die UV Kasse zur Information auffordern.

    >>>Aber kann der Vater sich drücken vor der Arbeit? Also wenn er nur 50% oder 70% arbeitet, kann er verpflichtet werden mehr zu arbeiten? Ich glaube nämlich, dass er nicht Vollzeit arbeitet und ich mich wirklich schon immer Frage, wie man sich so lange erfolgreich vor Unterhaltszahlungen drücken kann.<<<

    Dazu könnte ich jetzt sehr viel schreiben. :)

    Das tue ich aber aus gutem Grund nicht. Wenn man sich nicht um seine eigenen Angelegenheit kümmert, dann tut es eben auch sonst kein anderer. So ist das Leben !

    >>>Ich finde nach 7 Jahren keinen Unterhalt, kann man ja Mal bissl mehr nachhaken...<<<

    Jau ... nachhaken finde ich sehr gut. Auch wenn es ein bissl Mühe macht.

    Nur die Behauptung, dass du 7 Jahre keinen Unterhalt bekommen hast, die ist halt schlicht und ergreifend falsch ! Du hast 7 Jahre lang Unterhalt von der UV Kasse erhalten. Dein Ex hat sich seiner Zahlungspflicht anscheinend erfolgreich entzogen (das zu kommentieren verkneife ich mir mal lieber) und stattdessen ist der Steuerzahler für den Unterhalt eurer Kinder aufgekommen. Da muss man sich als Kindesmutter natürlch um nix kümmern. Das Geld fließt ja !

    Und genau diese Geisteshaltung finde ich ganz und gar nicht in Ordnung ! Auch wenn das einigen TeilnehmerInnen hier im Forum möglicherweise nicht so richtig gefallen wird ! :)

    Na, jetzt bin ich mal gespannt, ob es Leute gibt, die sich trauen mit mir auf Augenhöhe zu diskutieren. Ein kleiner Hinweis: Völlig sinnentleerte und unsachliche Beiträge, wie die obigen von "overtherainbow" oder "vollbio", nimmt Bennie allenfalls als geistiges Armutszeugnis zur Kenntnis ! :)

    Viele Grüße
    Euer
    Bennie

    Das ist ja ein überaus spaßiger Thread. Es lohnt sich halt immer wieder mal reinzuschauen. :)

    Aus rechtlicher Sicht ist eigentlich NICHTS klar. Aber ich versuche mal zu erahnen, was Sache sein könnte.

    Wenn ich das richtig interpretiere, dann stellt die UVS Kasse die Zahlung nach UVG §1 Abs 1 Nr. 3 ein. Das bedeutet wohl, dass der Kindesvater inzwischen den Mindestunterhalt leistet oder künftig leisten will. Aber das ist natürlich nur eine Vermutung !

    Weiterhin vermute ich, dass es es keinen vollstreckbaren Unterhaltstitel gibt ... auch wenn ich bei dieser konfusen Lage nicht unbedingt darauf wetten würde. :)

    Im übrigen ist man sich nicht mal darüber klar, ob die Beistandschaft eingerichtet wurde oder nicht. Ich würde vermuten, dass es keine Beistandschaft (mehr) gibt, weil sonst der Unterhaltsanspruch an das Jugenamt abgetreten wäre und sich der Kindesvater somit nicht mehr wirksam von seiner Unterhaltsschuld durch Zahlung an die Kindesmutter befreien könnte.

    Im übrigen ist zu fragen wie alt die Kinder inzwischen sind. Nach Eintritt der Volljährigkeit wäre die Kindesmutter für ein solches Kind nämlich vollkommen aus dem Boot.


    Angemerkt sei noch, dass der gerichtliche Streit um das Umgangsrecht aber auch nicht das GERINGSTE mit der hier vorliegenden Unterhaltsfrage zu tun hat. Auch wenn das die Fragestellerin nicht so ganz verstanden haben könnte.


    Bevor keine Klarheit besteht, wie die Dinge liegen, kann man nach meinem Dafürhalten zu dieser Rechtsfrage überhaupt nichts sagen. Aber ich bin ja auch nur ein Pseudojurist.

    Vielleicht eine Bemerkung am Rande: als Pseudojurist hat mich Volleybap bezeichnet. Das kann ich bei dieser Gelegenheit jetzt einmal zurückgeben. Was du hier für einen Quatsch eingestellt hast, das geht auf keine Kuhhaut. Rechtlich gesehen sind deine rechtlichen Ratschläge möglicherweise MEHR als nur fahrlässig. Vielleicht solltest du deine juristischen Qualitäten dann doch besser gelegentlich kritisch hinterfragen, ehe du mit der Autorit eines "Moderators" zweifelhafte Rechtsauskünfte erteilst und andere Leute diskreditierst.

    :)

    LG
    Euer
    Bennie

    Also ADHS ist eben KEINE Persönlichkeitsstörung! ADHS zählt zu den Verhaltens-und emotionalen Störungen und hat auch was mit dem Gehirn zu tun. Denn es geht um Signalübertragung , bei der die Weiterleitung von Signalen zwischen Nervenzellen durch biochemische Botenstoffe beeinträchtigt ist.

    Danke für die Richtigstellung. Dann ist das sicher so, wie du es darstellst.


    Aber ändert sich dadurch etwas an der Sachlage ? Das Kind ist schwer krank. Wie immer man das jetzt einordnet. Und deshalb halte ich es nicht für angeraten, das Kind einer extrem belastenden und mit hohen Erwartungen versehenen "Masterausbildung" auszusetzen.


    Versteh mich nicht falsch: das können andere durchaus unterschiedlich einordnen und ihre Kinder anders behandeln. Und auch die Fragestellerin wird das tun was SIE für richtig hält. Das ist vollkommen in Ordnung.


    Nur das ist halt meine Meinung, die ich mit vernünftigen Argumenten vertrete. Und wer meine Meinung nicht teilt, der teilt sie halt nicht. :)

    Sollte er nicht den ersten Preis machen, was solls?!

    Das siehst du nicht ganz richtig.

    Es gibt Kinder, die etwa nach missglückten Casting Auftritten in schwere seelische Krisen verfallen sind. Darüber wird aber dann nicht so gern berichtet ... Und selbst wenn das mit dem Erfolg erst mal klappt, dann ist es immer noch die Frage, wie das aussieht, wenn der Ruhm verblasst ... Daniel Kübelböck ist immerhin von Board eines Kreuzfahrtschiffs ins eiskalte Nordmeer gesprungen ... ein sehr schmerzhafter Tod, nebenbei bemerkt.

    Wenn man Kinder ins Rampenlicht stellt, dann birgt das immer auch beachtliche Risken.

    Das Kind um das es sich hier handelt, leidet an einer sehr schweren Persönlichkeitsstörung. Da geht es nicht darum, das Kind in Watte zu packen. Sondern es geht darum, eine Therapie zu finden, um ihm zu ermöglichen ein halbwegs normales Leben zu führen.



    Aber wie schon geschrieben, für Außenstehende ist es leider wirklich schwer zu begreifen, was Musik und Musizieren für einen selbst bedeuten kann.

    Na, wenn du dich da mal nicht überschätzt. So "außenstehend" bist du nun auch wieder nicht. Es gibt auch andere Menschen, die sehr viel von Musik verstehen.


    Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass ein Kind Klavier spielt. Nicht das Geringste. Aber es ist etwas dagegen einzuwenden, dass ein Kind mit dieser Befindlichkeit dann ausgerechnet einen Masterkurs absolvieren muss, der sogar ein gesundes Kind an den Rand seiner Belastbarkeit führen würde ...

    Na ja, wenn das Kind in regelmäßiger Behandlung ist, dann ist das ja schon mal sehr gut.

    Mein Sohn schreit quasi bei jederHerausforderungen : zum Beispiel beim Schwimmen lernen, Nintendo spielen, Schuhe binden, wenn ihm was in der Schule nicht gelingt usw., wenn er ein Kleidungsstück 5mal falsch herum anzieht, wenn er seine Sachen verliert und natürlich wenn er ein neues Stück lernt.

    Bei dieser Befindlichkeit halte ich das mit dem Hochleistungs Musiktraining nach wie vor keine ganz so gute Idee.

    Auch muss man in der Zusammenarbeit mit den Fachleuten berücksichten, was für ein kultureller Background der Arzt (russisch) und die Therapeutin (chinesisch) haben, die entgegen des Mainstreams absolute Fans von diziplinierten und regelmäßigen Üben sind, was dem Kind eine Tagesstruktur verleiht.

    Das ist eine Geisteshaltung, die in Asien sehr weit verbreitet ist. In Ländern wie Japan und Südkorea ist das durchaus üblich, dass Kinder einen sechzehn Stunden Tag haben. Zusatzunterricht in fast allen Fächern, und natürlich eine Top Musik-, Tanz- und Gesangsausbildung. Die Kinder fallen abends ins Bett und stehen morgens um 6 wieder auf ! Und dann kann man Kinder bewundern, die im zarten Kindesalter bereits Virtuosen sind ...

    Über die Folgen für die kindliche Entwicklung gibt es Studien. Manche Kinder erleiden einen regelrechten Burnout und statt ein zweiter "Jehudi Menuhin" zu werden, hassen diese Kinder die "Geige" bis an ihr Lebensende. Nicht zuletzt gibt es in diesen Ländern auch eine deutlich erhöhte Rate an jugendlichen Suiziden.

    Über diese Art des verschärften Unterrichts kann man also durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten. Wenn ein Kind unter ADHS leidet, dann halte ich das für katastrophal.

    Was deinem Fall betrifft, so gebe ich zu bedenken, dass dein Konzept nicht unbedingt schlüssig ist. Dein Kind hat aufgrund seiner Verhaltensdefekte Probleme mit dem sozialen Umgang. Das soll jetzt schlagartig besser werden, wenn das Kind in einem Konzert auftritt, zu dem die ganze Schule eingeladen wird. Bei dieser Aufführung soll das Kind "glänzen" und dadurch soll seine soziale Einbindung verbessert werden. Mag sein, dass durch das Konzert ein Hype um dein Kind entsteht. Aber Ruhm verblasst sehr schnell. Und virtuoses Klavierspiel kann auf Dauer die fehlende soziale Kompetenz nicht ersetzen. Dieses geniale Therapiemodell möchte ich sehr in Frage stellen !


    Und wie ist das denn, wenn das mit dem Konzert ein Reinfall wird ? Wie wird das Kind dann damit fertig, wenn es sich vor der ganzen Schule blamiert hat ? Da möchte ich nicht in deiner Haut stecken !

    Und noch etwas: nach Lage der Dinge wird die Beziehung zum Vater durch die Klavierspielerei zerstört werden. Eine Beziehung, die ich gerade wegen der Befindlichkeit deines Sohnes für außerordentlich wichtig halte. Ob man da nicht die falschen Prioritäten setzt ?

    Es gibt Kinder, die sind hochbegabt und die sollten auch gefördert werden. Ob man seinem Kind aber so ein Hochleistungsstudium angedeihen lassen sollte, das müssen die Eltern sehr gut abwägen. Darüber kann man nämlich durchaus geteilter Meinung sein.

    In diesem Fall leidet das Kind jedoch unter ADHS ... und da ist anzumerken, dass ein solches extremes Studium unter diesen Umständen und in diesem Alter vermutlich KEINE sinnvolle Therapie ist ! Ganz im Gegenteil !

    Das Kind sollte medizinisch untersucht und behandelt werden. Wie eine solche Behandlung aussehen könnte, das können nur Fachleute entscheiden. Denn das hängt von den Umständen des Falles ab. Man kann die Mediziner ja fragen, ob sie ein solches extremes Musikstudium für gut befinden. Ich schätze, dass die Antwort eher negativ ausfallen wird.

    Denn wenn das Kind schon jetzt mit Schreiattacken reagiert und der Umgang mit dem Vater in Mitleidenschaft gezogen wird, dann dürfte das nicht im Interesse des Kindes liegen. Da dürfte eher das Interesse der Kindesmutter eine Rolle spielen, die halt gern einen zweiten "Franz Liszt" großziehen möchte ...

    Ach so, der Beitrag des Users Agrippa war juristisch fundiert und durchaus dem Thema der Threadstarterin dienlich.

    Wenn das die Meinung der Moderation ist, dann könnt ihr meine Beträge doch ganz einfach löschen ! Die sind ja offensichtlich pseudojuristisch und völlig unhaltbar und da ist das doch kaum zu verantworten, so etwas hier stehen zu lassen ! :)

    Aber schön, dich mal hier im Forum sehen. Da du ja ansonsten eher in der Plauderecke über den Song des Tages diskutierst. Dort wo geschätzte 80 - 90 % der Beiträge dieses Forums stattfinden, unsichtbar für die Internet Gemeinde. Ein Moderator der fröhlich mitschnattert. Das wirkt auf mich so, als würde ein Bademeister ins Becken springen, um mit den Gästen zu plantschen. Ein Moderator hat in den meisten Foren ein ganz anderes Rollenbild ... aber das ist halt eine Besonderheit dieses Forums.

    Schön, dass du jetzt einmal regelnd eingegriffen hast, um die Sachlichkeit in diesem Thread wieder herzustellen. Und natürlich werde ich deinem Wunsch nachkommen und mich aus dieser Diskussion jetzt definitiv verabschieden. :)

    Liebe Grüße
    Bennie

    Nö, so geht das nicht. Dass du dich hier auch noch zum "Opfer" stilisierst.

    Rainbowfish und meine Wenigkeit haben dir sachlich und begründet die Rechtslage erklärt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Der ist ja nicht mal der "Erzeuger", so blöd dem auch noch ein geteiltes Sorgerecht zu geben war Olenka hoffentlich nicht.

    Was will der eigentlich mit Umgängen wenn die KM das ganz offensichtlich nicht will?

    Dann auch noch begleitet, das heißt auf deutsch das der Typ eigentlich doch schon entsorgt ist und jetzt macht er auf den dicken.

    Die Sache mit dem "geteilten Sorgerecht" ist rechtlich gesehen einfach "unterirdisch".

    Und was den "Erzeuger" betrifft, so ist dir der Unterschied zwischen biologischer und rechtlicher Vaterschaft nicht geläufig. Denn nur auf die RECHTLICHE Vaterschaft kommt es in diesem Zusammenhang an.

    Dir ist nicht bewusst, dass Sorgerecht und Umgangsrecht nichts, aber auch nicht das Geringste, miteinander zu tun haben.

    Einen solche Menge an absolutem Blödsinn in ein paar Zeilen hier einzustellen, das schaffen nicht viele. Respekt !

    Und nachdem ich dich auf den Boden der Tatsachen zurück geholt habe, behauptest du nun, dass ich dich als "doof" bezeichnet hätte. Das ist nicht richtig. Der Einzige, der sich als doof bezeichnet hat, bist du selbst. Und ob das zutrifft oder nicht, darüber maße ich mir kein Urteil an !


    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Jetzt sollte man das Geschnatter vielleicht ganz einfach einstellen.

    Was man hier im Forum an Rechtsauffassungen gelegentlich zu lesen bekommt, ist schon toll. :)

    Erstens einmal gibt es kein "geteiltes Sorgerecht". Es gibt nur ein "gemeinsames Sorgerecht". Und das erhalten die Eltern eines ehelichen Kindes gemäß BGB § 1627 Ausübung der elterlichen Sorge.

    Die Kindesmutter kann das "gemeinsame Sorgerecht" nicht "gewähren", wie unser Rechtsexperte hier schreibt. Sondern bei widerstreitender Interessenlage könnte sie alleinfalls das "alleinige Sorgerecht" beim Familiengericht einfordern. Darüber entscheidet dann ein Richter und sonst niemand.

    Rainbowfish hat es ja zuvor schon vollkommen richtig dargestellt. Warum Agrippa dann immer noch auf seiner etwas verquasten Rechtsaufassung beharrt, ist schon nicht so ganz nachzuvollziehen ! Na ja, man kann eben nicht erwarten dass jeder den Unterschied zwischen biologischer und rechtlicher Vaterschaft versteht ... :)

    Der gesetzliche Vater müßte der Ehemann sein, der nicht der Erzeuger ist.

    Nicht unbedingt.


    Die rechtliche Vaterschaft kann auf verschieden Wegen erworben werden. Im vorliegenden Fall sind wohl drei Szenarien denkbar. Die Vaterschaft kann anerkannt werden, das Kind kann adoptiert werden .... oder man wird rechtlicher Vater aufgrund der "Ehelichkeitsvermutung", die besagt, dass ein während der Ehe geborenes Kind vom Ehemann gezeugt wurde. Auch wenn diese Auffassung ein bissl weltfremd ist. :)


    Das Ganze ist im BGB § 1592 Vaterschaft geregelt.