Ich weiß nicht ob die Antwort noch was bringt aber soweit ich weiß musst du deinem Mieter schriftlich mitteilen, dass du ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrags hast.
Ich glaube du darfst den Mieter nur kündigen, wenn er durch sein eigenes Verschulden seine Pflichten (laut Mietvertrag) nicht nachkommt oder wenn du als Vermieter erhebliche Nachteile hast. Woher ich die Informationen habe kannst du hier https://www.mietrecht.com/eige…endigen_wegen_Eigenbedarf nochmal nachlesen. Echt hilfreich die Seite
Hoffe du kannst damit all deine offenen Fragen beantworten.