Beiträge von bay-of-russel

    Wer tatsächlich für die Entführung verantwortlich ist, wird sicher im Zuge der laufenden Ermittlungen festgestellt.


    Entführung ist kein Kavaliersdelikt, da wird die Staatsanwaltschaft in Dänemark ein Interesse an der Strafverfolgung bekunden.


    In dieser Sache ist noch nicht das letzte Kapitel geschrieben.


    Mich würde interessieren, wie zukünftig Umgang zwischen der KM und den Kindern stattfinden wird.

    Und wo?


    Kann ja eigentlich nur begleiteter Umgang in Dänemark sein.

    Die Kinder können vorerst praktisch nicht mehr in ihr Heimatland zurück kehren.

    Wo sie ja sicherlich auch noch Familie haben.

    Viel problematischer sehe ich, dass der Beschluss in Deutschland nicht durchgesetzt wurde.

    Hätte die KM nicht zum Mittel der Entführung gegriffen, wäre er durchgesetzt worden.

    Davon bin ich überzeugt.


    Die KM war einfach naiv.


    Ich an ihrer Stelle hätte, auf dem kurzen Dienstweg, im persönlichen Gespräch, ganz alleine und ohne Anwalt, dem zuständigen FamG hier in Deutschland zuvor meine Pläne zur Entführung geschildert und um Einschätzung der Lage gebeten.


    Sie hätte mit Sicherheit einen Hinweis des Gerichts erhalten, wie man zu diesem Schritt steht.


    Erst Fakten schaffen und dann um Milde hoffen, kommt nie gut an.


    Ich denke, es lag im Ermessen des Gerichts, die Kinder nach der Entführung hier in Deutschland zu belassen.

    Immerhin lag hier ja ein ABR- Beschluss vor, auf den man sich hätte berufen können.


    Aber mit so einer Aktion wie zu Silvester macht man sich bei Juristen keine Freunde.

    Ich unterstelle doch nicht allen UET, potenzielle Kindesentführer zu sein und sicher stelle ich nicht alle UET unter Generalverdacht.


    Es kommt immer auf den Einzelfall an, auf die Vorgeschichte, auf die handelnden Personen, auf die Umstände.


    Ohne gut begründeten Verdacht gibt es ja auch gar keinen Anlass, sich Sorgen zu machen.

    In aller Regel kommen die Kinder gut behütet vom UET zurück und alles ist gut.

    Das betrifft auch Ferien im Ausland.


    Allerdings sollte man grundsätzlich schon darüber informiert sein, wie die rechtliche Situation ist, falls das nicht passiert.


    Jedes BET hat doch ein Bauchgefühl, eine Vorahnung, ob der UET zu so einer Tat fähig wäre und ob es Beweggründe dafür geben könnte.


    In dem hier diskutieren Fall lebt der KV im Ausland.

    Es dürften erhebliche Unterhaltszahlungen zu leisten sein, glaubt man den Medienberichten.

    Das Ehepaar hat insgesamt 4 gemeinsame Kinder.

    Bei 2 Kindern hat man um das ABR gestritten.

    Eines der 2 weiteren Kinder lebt bereits beim KV.


    Bei diesem Sachverhalt hätte ich mich aber ganz sicher informiert, ob mein in Deutschland erwirkter Beschluss zum ABR auch in Dänemark gültig ist.

    Ach Franziska........


    zu deinem Bild von mir mag ich eigentlich gar nichts mehr sagen.


    Du bist so verbohrt in deinen Ansichten und ziehst Rückschlüsse fern jeder Realität.


    Ich war immer stolz darauf, auch mit Menschen, die andere Meinungen vertreten, ausführlich, sachlich, fair und unvoreingenommen diskutieren zu können.


    Diese Fähigkeit geht mir langsam verloren da ich einfach merke, fair und unvoreingenommen ist in manchen Fällen eine Einbahnstraße.

    dem UET wird vor JEDEM deutschen Gericht Umgang eingeräumt, auch Ferienumgang. Da kannst du als BET gar nichts gegen machen. Und innerhalb der EU wird auch niemand kontrolliert, der mit Kindern in ein anderes Land fährt. Meist noch nicht mal außerhalb der EU.

    Das ist, bedauerlicherweise, richtig.


    Aus diesem Grunde kommt es leider zu solchen Fällen wie dem, den wir hier diskutieren.


    Und da das leider so ist, ist jeder BET selbst gefragt, welche Möglichkeiten sich bieten, solche Risiken zu minimieren oder gar gänzlich zu verhindern.


    In jedem Fall informiert man sich doch bitte VORHER (!) , was eigentlich passiert, werden die Kinder nicht mehr zurück gebracht.

    Das macht man doch schon im Interesse der Kinder, die ja wohl die hauptsächlich Betroffenen eines Kindesentzuges sind.


    Jedes BET ist da selbst gefragt in der Risikoeinschätzung und der Wahl der Mittel, einem möglichen Kindesentzug vorzubeugen.

    Der Vater ist m.W. immer noch deutscher Staatsbürger ... Und mit dieser Argumentation, Bay, kann ich als Betreuungselternteil kein Kind mehr in den Urlaub geben, weil ich nicht weiß, ob der andere Elternteil nicht flugs über eine Schengengrenze fährt und das war es dann ...

    Die aktuelle Nationalität des KV ist mir nicht bekannt.


    Sie ist auch nicht erheblich.


    In Dänemark ist der OLG Beschluss der KM keinen Pfifferling wert.


    Und ja, sein Kind mit einer anderen Person ins Ausland reisen lassen, birgt erhebliche Risiken und ist eine Sache des absoluten Vertrauens.

    Im schlimmsten Fall, wie jetzt bei der KM dieses Falles, kommt es genau zu diesem Szenario.

    Dessen muss man sich bewusst sein!

    Willst du der KM jetzt vorwerfen, dass sie Ferienumgang zugelassen hat?

    Hätte sie den Umgang verweigern sollen?

    Natürlich!


    Eine Ausreise der Kinder ins Ausland hätte ich an ihrer Stelle nicht zugelassen bzw. mich zuvor über die rechtliche Lage informiert.

    Dann hätte sie erfahren, was ihr blühen kann.


    Man kann doch nicht so naiv sein zu glauben, deutsches Recht gilt auch im Ausland.


    Jeder, der z.B. mit einem in Deutschland ausgestellten Führerschein für PKW, einem Bootsführerschein oder einem Jagdschein im Ausland unterwegs ist, muss sich zuvor informieren, ob diese Papiere dort gültig sind bzw. anerkannt werden.

    Bei einem nach deutschen Recht erteilten ABR macht man das dann nicht???

    Das ist dann aber schon mehr als naiv!


    Jede Wette, hätte der KV die Kinder zum Umgang in den Iran geholt, wäre die KM auf die Barrikaden gegangen.


    Hier hat man schlichtweg gepennt, weil es " nur "Dänemark" ist.

    Bis 2021 bei der Mutter

    Steakhouse-Erbin Block und der Vater der Kinder hatten sich 2014 getrennt. Bis 2021 lebten die beiden minderjährigen Kinder bei der Mutter. Von einem Besuch beim Vater in Dänemark kehrten sie damals nicht zurück. Der Vater ignorierte auch einen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom Oktober 2021, wonach er die Kinder herausgeben sollte.


    https://www.spiegel.de/panoram…2f-498d-8aa1-ccb1af28f07b


    offenbar hat der Vater die Kinder zunächst der Mutter entzogen.

    Der KV hat zunächst der KM die Kinder entzogen.

    Das ist völlig unstrittig.


    Wieso, warum, weshalb, steht auf einem anderen Blatt und muss hier bei der Beurteilung keine Rolle spielen.


    Er hat damit gegen den von einem OLG in Deutschland erlassenen Beschluss zum ABR gehandelt.


    Und das durfte er.

    Als Däne in Dänemark lebend kann es ihn einen feuchten Dreck interessieren, was ein FamG in Deutschland entscheidet.

    Weil eine in Deutschland getroffene Entscheidung in Dänemark keine Rechtskraft hat.

    Wieso, warum das so ist, muss ihn auch nicht interessieren.

    Es ist so und und in so einem Fall zählen nur Fakten.

    Die, nebenbei bemerkt, der KM bzw. ihrem Anwalt hätten bekannt sein müssen!


    Wäre der KV z.B. Iranischer Staatsbürger und er hätte seine Kinder zum Umgang in den Iran geholt, wären bei der KM mutmaßlich sicher alle Alarmglocken angesprungen.


    Man hat einfach verpennt sich zu informieren, weil Dänemark unser Nachbarland ist und Mitglied der EU.

    Nur: das ist dann eben selten dämlich von der KM und ihren Juristen.

    Wenn jemand mit meinen Kindern ins Ausland fährt, wer auch immer und aus welchem Grund auch immer, auch wenn es der eigene Vater ist, weiß ich vorher (!) , wie die rechtliche Lage ausschaut, wenn die Kinder plötzlich nicht mehr zurück gebracht werden.

    Der Umgang ist laut Mutter vom Vater verhindert worden. Was ja auch eine Logik hat: Würde der Vater sich an Gerichtsbeschlüsse halten ...


    Also diese "schlauere Möglichkeit" ist anscheinend schon mal in der Praxis gescheitert.

    Ich kann nirgendwo ersehen, dass die KM ein Verfahren in Dänemark geführt hat mit dem Ziel, ihr Umgang zu gewähren.


    Hätte sie einen Beschluss zum Umgang eines Dänischen FamG gehabt.....und der KM hätte den Umgang nicht zugelassen, hätte das für den KV aller Wahrscheinlichkeit nach Konsequenzen gehabt.


    Ich vermute, sie hat einfach intern, von Elternteil zu Elternteil, vom KV Umgang verlangt, der das abgelehnt hat.....was aus seiner Sicht verständlich ist.

    Das den Fall behandelnde FamG in Dänemark hätte der KM mit Sicherheit auch Umgang zugesprochen, so sie ihn beantragt hätte.


    Sie hätte dann z.B. ihrerseits die Kinder nach Deutschland verbringen und einbehalten können.

    Sie hat einen in Deutschland gültigen ABR Beschluss, wonach die Kinder bei ihr bleiben sollen.

    Volleybap

    Ich kann deine Sicht nicht uneingeschränkt teilen.


    Man darf bei der Beurteilungen dieses sehr speziellen Falles nicht einfach die Fakten, so unschön sie für die KM auch sein mögen, außer Acht lassen.


    Dänemark musste die in Deutschland getroffene OLG Entscheidung nicht umsetzen.

    Punkt!

    Wieso, warum, weshalb, spielt zuerst einmal überhaupt keine Rolle.


    In Dänemark lief ein eigenes Verfahren.


    In dieser Situation geht - mutmaßlich - die KM her und lässt die Kinder kurzerhand aus Dänemark entführen.


    Und genau das geht eben nicht!


    Der Beschluss der KM, der ihr das ABR zuspricht, hat in Dänemark keine Gültigkeit.

    Sie braucht einen Beschluss eines FamG aus Dänemark.

    Bei den finanziellen Möglichkeiten der KM hätte sie sich in all den Jahren, die die Kinder inzwischen beim KV in Dänemark lebten, darum bemühen können.


    Sie hätte sich auch bereits bei der Regelung zum Umgang Gedanken machen können, was ihr blüht, wenn der KV die Kinder nach dem Umgang in Dänemark nicht zurück nach Deutschland zur KM bringt.

    Bevor ich meine Kinder einem im Ausland lebenden Vater übergebe habe ich mich doch informiert, was wird sein, falls er die Kinder nicht zurück bringt.


    Aus den Details dieses sehr speziellen Einzelfalls kann man nun nicht ableiten, die OLG Entscheidungen eines FamG in Deutschland sind, wenn es drauf ankommt, alle für die Tonne.


    Bringt ein in Deutschlang lebender UETein Kind nach dem Umgang dem ebenfalls in Deutschland lebenden BET nicht zurück, legt der BET der Polizei den ABR Beschluss vor und die Polizei wird tätig.


    Selbstjustiz, wie er von der KM zu Silvester zur Anwendung kam, ist in jedem Fall der dümmste Weg, den man beschreiten konnte.

    Entweder hat sie zuvor keinen Juristen zu Rate gezogen - was mein persönlicher Eindruck ist - oder der beratende Jurist war eine absolute Niete.


    Es hätte ne Menge schlauerer Möglichkeiten gegeben, die Kinder legal nach Deutschland zurück zu holen.

    Grundsätzlich stimme ich dir, Volleybap, bei deiner Schilderung, wer aktuell nach deutschem Recht (!) das ABR hat, zu.


    Dem wurde aber, mit Sicherheit ebenso begründet, von Dänischen Gerichten eben nicht entsprochen.


    Damit hat man ein offenes Verfahren, wo die Eltern einen letztinstantlichen Beschluss hätten abwarten müssen.


    Dem ist die KM zuvor gekommen, indem sie Fakten geschaffen hat.

    Sie hat die Kinder kurzerhand entführen lassen.

    2 Fahrzeuge und mutmaßlich genug kräftige Männer sprechen nicht für die Abholung zweier minderjährigen Kinder.

    Das Risiko, dass die Dänische Polizei die Entführung notfalls gewaltsam stoppt, die Kinder dabei u. U. verletzt oder gar getötet werden, musste die KM einkalkulieren.


    Den ABR-Beschluss eines deutschen OLG kurzerhand in einem anderen Land mit einer rechtsstaatlichen Ordnung, dessen Gericht zu einer gegenteiligen Auffassung gekommen ist, gewaltsam durchsetzen, möglicherweise auch noch gegen den Willen der Kinder, ist schon ne Hausnummer.


    Solch eine Handlung wirft kein gutes Licht auf die KM.

    Ich denke, es wird für die KM verdammt schwer, jetzt hier noch ein Gericht zu finden, das diese Art der Selbstjustiz toleriert.

    Die Kinder lebten ja nun auch schon eine geraume Zeit beim KV, dürften dort ein sicheres Umfeld gehabt haben, Freunde, Schule, etc.

    Sprechen sich jetzt auch noch die Kinder für den Aufenthalt beim KV aus, hat die KM nach meiner Ansicht 0 Chancen, dass das ABR bei ihr bleibt.


    So oder so eine schwierige Kiste!


    Verlierer sind, da gebe ich dir Recht, alle Kinder, auch die Älteren.

    Für die Kinder ist das der Horror schlechthin.

    Im hier diskutieren Fall streiten Eltern um den Aufenthaltsort der Kinder.

    Das ist bis dahin kein ungewöhnlicher Vorgang, weil es ihn häufiger gibt.


    Die finanziellen Möglichkeiten der Eltern, dem eigenen Ansinnen Nachdruck zu verleihen sind vorhanden, da man eigene Gutachten erstellen lassen kann.

    Auch das ist erstmal nicht ungewöhnlich oder gar selten.


    Das Besondere an dem Fall ist die Problematik, die entstehen kann(!), nicht zwangsläufig muss, wenn die Justiz zweier Staaten mit solch einem Fall beschäftigt ist.

    Das hat offenbar, so die Medienberichte stimmen, mindestens das Verfahen in die Länge gezogen und es scheint zu unterschiedlichen Beschlüssen der jeweiligen Gerichte gekommen zu sein.

    Was grundsätzlich bei dieser Konstellation auch nicht ungewöhnich ist.


    Ein völliger neuer Sachverhalt ist durch die kürzlich erfolgte Handlung der KM in diesen Fall hinein getragen worden.

    Sie hat an Silvester die Kinder kurzerhand entführen lassen.

    Das ist in jedem Fall, ohne Berücksichtigung der gesamten Vorgeschichte, ohne jeden Zweifel eine Straftat, die nach meiner Einschätzung nicht ohne Folgen bleiben kann.

    Selbstjustiz geht, bei dieser Sachlage, gar nicht.


    Die Position der KM hat sich mit der Straftat zu Silvester sicher nicht verbessert, so man ihr Nachweisen kann, das sie die Auftraggeberin der Kindesentführung war.

    Bei der Entführung hätte sonstwas passieren können, Verfolgungsjagd mit der Polizei, Unfall, usw.


    Wer Kinder einer solchen Prozedur unterzieht, wird bei der Begründung für diese Handlung echte Probleme bekommen.

    Hier darf man ab 12 in ein Fitnessstudio.

    Natürlich benötigt man die Zustimmung der Eltern.


    Es sind allerdings nicht alle Geräte zugänglich.

    An die Handeln dürfen sie erst ab 16.


    Karl hat ein paar Kilo zuviel auf den Rippen und wollte gerne, gemeinsam mit seinem Klassenkamerden, etwas für die Fitness tun.

    Es gab eine Einweisung eines Trainers, welche Übungen die Kinder machen dürfen. Die Trainer haben ein Auge auf die Jungs.


    Ich hab mir das Training angesehen. Das ist ok so.

    Mit Blick auf Israel und den real importieren Antisemitismus in Verbindung mit steigender Kriminalität in unserem Land stellt sich mir die Frage, ob die Befürwortern der Aussage, "Deutschland ist ein Einwanderungsland", in psychiatrische Behandlung gehören.


    Ein Leitantrag der SPD für den Parteitag am kommenden WE will sich damit befassen.

    Die SPD möchte offensichtlich noch weiter und deutlich unter 10 % abrutschen.


    Das ist Politik gegen die eigene Klientel und eine Steilvorlagen für die AfD.

    Kurze Zwischenfrage: Laufen wir eigentlich alle am Ende dieses Jahres so auf dem Zahnfleisch, dass differenzierte Diskussion über das eigentliche Thema eines Threads nicht mehr geht oder wollt ihr euch einfach gern die immer gleichen Statements und Argumente aus den Schubladen „AfD / Rassismus“ und „muslimische Einwanderer sind ein Problem“ an den Kopf schmeißen?


    So oder so -> Ich nehm mir jetzt Forums-Urlaub. Mag mir wer eine PN schicken, wenn’s hier wieder um AEs und ihre Kinder geht? Bitte-Dankeschön 😘

    Gibt es denn einen sinnvolleren Ausgangspunkt für die Betrachtung?


    Wer "gut" oder "böse" ist, dürfen gerne die berufenen Moralisten hier entscheiden.


    Ich für meinen Teil beschränke mich auf die Betrachtung von Fakten.

    Und da sieht es nicht erst nach den Vorfällen auf der Domplatte zu Silvester düster aus, was sich bestimmte Gruppen in diesem Land erlauben.

    Wobei ich mit Sicherheit differenziere und nicht alle über einen Kamm schere.

    Deine Freunde laufen zu tausenden auf unserern Straßen herum und sorgen mit rassistischen Sprüchen und Drohungen dafür, daß sich Juden in diesem Land nicht mehr auf die Straße trauen.


    Unsere Weihnachtsmärkte stehen unter massivem Polizeischutz, da bereits wieder Anschlagspläne bekannt wurden.


    Täglich gibt es 2 Gruppenvergewaltigungen.


    Und hier noch ein Beispiel aus meinem Leben:


    Ich kümmere mich um ein Mädchen namens Samira. Ich lernte sie kennen, da war sie 3.

    Sie ist heute 16 Jahre alt.

    Vater ist tot, Mutter drogenabhängig.

    Samira hat 6 jüngere Geschwister. Die Mutter macht jährlich eine Abtreibung, meist in Holland und weit über den dritten Monat hinaus.


    Die Familie flog ständig aus ihren Wohnungen raus, da die Miete nicht bezahlt wurde.

    Die Familie war mehrfach obdachlos.


    Die Stadt hat die Familie dann auf massiven Druck hin in neu gebauten Einfamilienhäusern untergebracht, die extra für Asylanten gebaut wurden.

    Eigentlich war das eine Fehlbelegung, da die Häuser mit Mitteln des Landes NRW gebaut wurden und nur für die Unterbringung von Asylanten genutzt werden durften.


    Samira wurde dort 2 Mal von verschiedenen Asylanten vergewaltigt.

    Beide Täter waren nach der Tat weiterhin auf freiem Fuß.

    Ein Täter hat sich 2 Wochen nach dem Verbrechen an Samira die Tochter eines meiner Freunde gegriffen. GsD haben die Erzieher eines Kindergartens die Schreie gehört und haben den Typ verjagt.


    Wenn du Eier in der Hose hast, kommst du mich mal besuchen. Ist ja nicht weit. Ich bezahl dir auch das Benzin. Ich stell dir dann Samira vor. Dann kannst du ihr deine Märchen vom bösen Deutschen und mangelnder Integrationsbereitschaft unserer Bevölkerung erzählen.