Volleybap
Ich kann deine Sicht nicht uneingeschränkt teilen.
Man darf bei der Beurteilungen dieses sehr speziellen Falles nicht einfach die Fakten, so unschön sie für die KM auch sein mögen, außer Acht lassen.
Dänemark musste die in Deutschland getroffene OLG Entscheidung nicht umsetzen.
Punkt!
Wieso, warum, weshalb, spielt zuerst einmal überhaupt keine Rolle.
In Dänemark lief ein eigenes Verfahren.
In dieser Situation geht - mutmaßlich - die KM her und lässt die Kinder kurzerhand aus Dänemark entführen.
Und genau das geht eben nicht!
Der Beschluss der KM, der ihr das ABR zuspricht, hat in Dänemark keine Gültigkeit.
Sie braucht einen Beschluss eines FamG aus Dänemark.
Bei den finanziellen Möglichkeiten der KM hätte sie sich in all den Jahren, die die Kinder inzwischen beim KV in Dänemark lebten, darum bemühen können.
Sie hätte sich auch bereits bei der Regelung zum Umgang Gedanken machen können, was ihr blüht, wenn der KV die Kinder nach dem Umgang in Dänemark nicht zurück nach Deutschland zur KM bringt.
Bevor ich meine Kinder einem im Ausland lebenden Vater übergebe habe ich mich doch informiert, was wird sein, falls er die Kinder nicht zurück bringt.
Aus den Details dieses sehr speziellen Einzelfalls kann man nun nicht ableiten, die OLG Entscheidungen eines FamG in Deutschland sind, wenn es drauf ankommt, alle für die Tonne.
Bringt ein in Deutschlang lebender UETein Kind nach dem Umgang dem ebenfalls in Deutschland lebenden BET nicht zurück, legt der BET der Polizei den ABR Beschluss vor und die Polizei wird tätig.
Selbstjustiz, wie er von der KM zu Silvester zur Anwendung kam, ist in jedem Fall der dümmste Weg, den man beschreiten konnte.
Entweder hat sie zuvor keinen Juristen zu Rate gezogen - was mein persönlicher Eindruck ist - oder der beratende Jurist war eine absolute Niete.
Es hätte ne Menge schlauerer Möglichkeiten gegeben, die Kinder legal nach Deutschland zurück zu holen.