Beiträge von Marsupilami

    Die Zeiten sind lange vorbei. Da ist der Datenschutz vor. Musste man frueher ausdruecklich verweigern, dass Daten weiter gegeben werden, muss mittlerweile ausdruecklich zugestimmt werden nach Rechtsbelehrung. Den Topf macht wohl kein Meldebehoerdenbediensteter freiwillig auf ...Und selbst bei Unterhaltsanfragen steht der normale Bürger im Senkel. JA und RA bekommen Auskünfte. Aber nicht unsereins.



    Ich zitiere Mal unser Einwohnermeldeamt:


    Einfache Melderegisterauskunft gemäß §44 Bundesmeldegesetz (BMG)


    Gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von derzeit 11,00 Euro kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden.


    Einfache Melderegisterauskünfte können grundsätzlich nur über


    Vor- und Familiennamen,
    den Doktorgrad sowie
    aktuelle Anschriften erteilt werden und
    sofern die Person verstorben sein sollte, diese Tatsache
    Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, sind diese anzugeben.


    Sofern die Daten zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden sollen ist dieses ebenfalls anzugeben, die schriftliche Einwilligung des Betroffenen ist der Anfrage beizufügen. Andernfalls ist schriftlich zu erklären, dass die Daten nicht für die zuvor genannten Zwecke genutzt werden sollen.


    Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben über die von Ihnen gesuchte Person wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle oder frühere Anschrift, damit die Person eindeutig identifiziert werden kann und Personenverwechslungen ausgeschlossen werden können.


    Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro kann die Gebühr direkt vor Ort in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.


    Erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)


    Soweit jemand ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft macht, können ihm zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners mitgeteilt werden:


    frühere Namen
    Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    Familienstand (beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder nicht bzw. eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    derzeitige Staatsangehörigkeiten
    frühere Anschriften
    Einzugsdatum und Auszugsdatum
    Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
    Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
    Die Gebühr für die erweiterte Melderegisterauskunft beträgt 15,00 Euro.


    Benötigte Unterlagen:


    Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses (z.B. Zahlungsbefehl, Vollstreckungsbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlassverwalter, bei Hauseigentümern Auszug aus dem Grundbuch, ect.)
    Nachweis der Überweisung der Gebühr. Die Überweisungsdaten entnehmen Sie bitte den Angaben zur Bankverbindung – einfache Melderegisterauskunft
    Bitte beachten Sie, dass die Meldebehörde den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich
    zu unterrichten hat. Die Unterrichtung unterbleibt, wenn das Vorliegen eines rechtlichen Interesses (Vollstreckung von Gläubigerforderungen) glaubhaft gemacht wird.

    Ich brauchte keine Einverständnis. Unser Einwohnermeldeamt erklärte mir, dass eine Meldung lediglich ein Bürokratieakt ist. Der gewöhnliche Aufenthalt entscheidet über viele Dinge. Der ist aber nicht abhängig von der Meldeadresse, sondern eben wo das Kind nachweislich lebt. Da es ne Meldepflicht in Deutschland gibt, bist du beim Umzug verpflichtet umzumelden. Diese Pflicht kann der KV nicht aushebeln.


    Anders verhält es sich natürlich, wenn widerrechtlich umgemeldet wurde. Das lässt sich dann aber auch regeln.


    Grundsätzlich würde ich mir zu Dokumentationszwecken Dinge von KV einfach schriftlich geben lassen. Wenn das einvernehmlich ist, ist das für beide Seiten der einfachste Weg. Da reicht ein 2zeiler "ich bin damit einverstanden, dass xy den gewöhnlichen Aufenthalt bei km hat und nach ABC asdfstraße 12345 Musterstadt umzieht. Datum Unterschrift" Kopie vom person dran heften und fertig.


    Genauso hab ich mir ne Reisevollmacht ausstellen lassen, auf der KV darüber hinaus die Gesundheitssorge an mich gegeben hat, mit der ich alleine entscheiden soll, was Kind betrifft. (Er hat keinen Bock auf Unterschrift zu leisten für Impfungen etc).


    Einzig bei der Beantragung des Passes wollten sie seine Unterschrift trotzdem auf dem Antrag haben. War aber widererwartend auch kein Problem... Wenn du beim Amt bist und Kind hat noch keinen Pass/Ausweis, kannst den Antrag gleich mitnehmen ;) falls du dann Mal beantragen willst, musst du nicht 2 Mal hin.

    Es gibt sowas wie das Einwohnermeldeamt. Kostet 8 Euro. Wenn kein Sperrvermerk drauf ist (wegen näherungsverbot, etc), bekommt man Auskunft.


    Mit einem Unterhaltstitel in der hand bekommt man sogar weit mehr als nur die Adresse. ;)

    Ich würde das mit den Ausweisen sehr zeitnah angehen, damit bei Bedarf noch Zeit ist für ne einstweilige Anordnung. Ist ja nun ne ziemliche Steilvorlage für die km einfach die Zustimmung zum Reisepass "zu vergessen" und dann war's das mitm Urlaub. Das wäre mehr als ärgerlich. Sobald Sohn mit im Urlaub ist, wir er es nämlich sicher toll finden.

    Ich hab nix Gegenteiliges gesagt. ;)


    Geld zurück geben (wenn Schwiegereltern auch was gegeben haben auch denen) und dann halbe halbe.


    Ich geh ja davon aus, dass hier keiner den anderen abzocken will. Aber nach dem Recht ist zum Zeitpunkt der Trennung halbe halbe. Wenn das Geld der Eltern auf ihrem persönlichen Konto liegt und nicht bei den Eltern, ist das auch halbe halbe. Wenn die Eltern explizit ihr das geld geschenkt haben und es an die Ehe geknüpft haben, muss sie es auch zurück bezahlen. Nicht er...

    Jeder Anwalt wird den ge von einer Klage auf Umgang abraten. Im Gegensatz zu Eltern müssen ge beweisen, dass sie gut fürs Kindeswohl sind. Das gelingt meist nur, wenn das Kind zeitweise dort gewohnt hat zb. Und selbst dann ist es noch schwierig, wenn das Verhalten der ge grenzwertig ist.


    Ich hab deine Geschichte nicht verfolgt, daher weiß ich nicht, was da genau war. Ich würde mein Kind allerdings auch unter keinen Umständen"verkaufen". Wenn sie Unterhalt zahlen wollen, dann unabhängig vom Umgang. Ge sind da keine Ausnahme. Umgang würde ich auch dem Vater zuschieben. In seiner Zeit kann er die ge ja besuchen. Bei allem anderen würde ich mich entspannt zurück lehnen und der Dinge hatten, die da kommen.


    Strafbar machst du dich mmn nicht. Zahlungswilligkeit ist kein Unterhalt auf deinem Konto. Da du nicht doppelt kassierst, wo soll da ein Verschulden sein. Da kann ja jeder kommen und sagen, dass er Unterhalt zahlen will... Erstmal ist das nur ein Lippenbekenntnis. Ich will nicht wissen, wie viele Elternteile schon Mal gesagt haben: ich will ja zahlen, aber... ;-)

    Erziehung hat nichts mit strafen zu tu, trotzdem ist das kein Wunschkonzert. Bevor ich mein Kind gar nicht erziehe (alles was Kind sowieso schon will, fällt bei mir nicht unter Erziehung), würde ich an die Wurzel gehen. Wenn Kind durch Trennung und Umgang belastet ist, brauch sie ne Therapie um zu lernen damit umzugehen.


    Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert. Für niemanden. Wenn alle Beratungsstellen schon sagen, dass das Kind mehr Struktur benötigt, dann drück das durch. Setz den Umgang doch einfach fest, wenn es KV nicht passt, soll er vor Gericht gehen. So oder so kommt ne feste Regelung zustande. Kind hätte bei mir da kein Mitspracherecht und würde ich auch nicht nach irgendwelchen Absprachen zwischen ihr und KV fragen. Was nicht mit dir abgesprochen ist, ist gar nicht abgesprochen.


    Wie lang soll die Situation denn noch so laufen, dass jeder macht was er will?!? Das tut außer KV niemandem gut, dir nicht und deiner Tochter erst recht nicht.

    Das machen deren Kollegen schon, nennt man Abmahnungswelle.. gibt es alle paar Jahre wieder.. ich bin kein Rechtsanwalt, ich bin nur Datenschutzbeauftragter..


    Jetzt mal ernsthaft. Gibt's da irgendwelche quellen drüber, dass das ne Straftat ist und unter die neue Verordnung fällt? Gibt's schon Anzeigen von Ehemännern, die ihre Frauen wegen Verstoß dessen angezeigt haben oder ist das jetzt nur so ein kurzer Anflug von übervorsichtig sein?


    Vorsicht ist trotzdem die Mutter der Porzellankiste. Im besten Fall muss man niemals von irgendwas Gebrauch machen, aber wenn doch, sollte man vorbereitet sein. Erst Recht wenn Onkel Wilhelm Anwalt ist und KV mit allem versorgen kann, was der braucht um richtig Terror zu machen.

    Die gemeinsamen Steuerbescheide fallen nicht darunter, und Notizzettel mit den Eckdaten soll Mal einer nachweisen. Bis einschließlich Mai kann auch niemand was sagen...


    Ich bezweifle ernsthaft, dass das ein Problem geben würde. Für den Anwalt vielleicht, aber nicht für die Ehefrau. Hier werden keine personenbezogenen Daten automatisch verarbeitet etc und öffentlich zugänglich werden die auch nicht gemacht. Sie hat ja sogar ein Recht auf die Unterlagen um den Unterhalt korrekt berechnen zu können.

    Tut mir leid, dass es nicht geklappt hat. Hier meine Erfahrungen, was ich gemacht bzw was ich Mal besser gemacht hätte:


    Zuerstmal liegt es nicht nur in deiner hand, ob es nen Rosenkrieg gibt oder nicht. Wenn du nicht ALLES verlieren willst, weil du zu allem ja und Amen sagen musst um Streit zu verhindern, kann ich dir nur nahe legen dich vorzubereiten. In der Hoffnung es nie zu brauchen!


    Alle Unterlagen vom Haus kopieren, Grundbuch, Kaufvertrag, Finanzierungen.
    Kontoauszüge sämtlicher Konten
    Seine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
    Alle Versicherungspolicen
    Private Absicherungen Rentenversicherungen Betriebsrenten etc


    Alle Unterlagen, die zu dir und deinen Kindern gehören, griffbereit abheften


    Mach eine Inventurliste über jeden Gegenstand in der Wohnung und zwar mit Preis und Anschaffungsdatum (wirklich jeder Löffel) das braucht ihr für den Zugewinnausgleich.


    Das Geld würde ich deinen Eltern zurück geben, entweder es steht euch beiden zu oder ihnen. Du darfst nicht einfach das gemeinsame Konto plündern. Zum Zeitpunkt der Trennung ist halbe halbe. Dabei ist unerheblich auf wessen Konto das Geld liegt. Wenn das geld an den Fortbestand der Ehe geknüpft ist, haben deine Eltern ja Anspruch darauf und es ist nicht mehr Teil des gemeinsamen Vermögens.


    Trennungsjahr muss nicht angemeldet werden. Es zählt ab dem Tag wo man "getrennt von Tisch und bett" ist. Sprich: jeder hat sein eigenes Kühlschrank Fach, du ziehst auf die Couch, wäscht seine Wäsche nicht mehr etc. Ist schwierig in der selben Wohnung, aber nicht unmöglich.


    Grundsätzlich darfst du mit Kind 1 hin wo du willst, Kind 2 darf ohne Erlaubnis nicht mit umziehen, daher verbleibe mit beiden Kindern in der Wohnung. Es gibt 2 Möglichkeiten: er erlaubt dir das Kind mitzunehmen. Hier würde ich mir das schriftlich geben lassen oder wenn es nicht anders geht, musst du Antrag auf zuweisen der ehelichen Wohnung stellen. Einfach ausziehen ist ne ganz blöde Idee! Kind zurück lassen ebenfalls.,


    Sofern du nicht Prozesskostenhilfe bekommen kannst bzw einen Beratungsschein, nimm 200 Euro in die hand und geh zur besten Anwältin/Anwalt in eurer Stadt und nimm ein Beratungsgespräch in Anspruch und übertrage das Mandat. Damit hast du im Notfall eine eigene Anwältin/Anwalt und hast freie Auswahl.


    Stell dich darauf ein, dass der Familienanwalt sicher den ein oder anderen Tipp für deinen Mann parat hat, darauf würde ich mich vorbereiten.


    Zudem würde ich vorsorglich am Tag der Trennung den KV mit Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt in Verzug setzen. Ob du das durchziehst ist ne andere Sache. Aber erst ab in Verzug setzen wird gerechnet und ggf verschenkst du sonst viel geld.


    Auf Kindesunterhalt darfst du übrigens nicht verzichten. Es gehört dem Kind und steht ihm zu. Du kannst ihn höchstens von der Zahlung entbinden und für ihn zahlen.


    Ich weiß nicht, wie deine finanzielle Situation aussieht, aber ich würde mir überlegen eine nicht vewohnbare Immobilie ans Bein zu binden.


    Grundsätzlich würde ich nach all den Vorbereitungen versuchen vernünftig mit deinem Mann zu sprechen und eine Lösung zu finden. Vielleicht kommt für euch ein Wechselmodell in Frage und er nimmt auch sein Ziehkind mit. Mach dir vorher Gedanken, wie es laufen könnte und was Sinn macht. Was du unbedingt willst und wo du zu Kompromissen bereit bist. Vielleicht wird es ja auch für ihn ne Erleichterung.


    Viel Erfolg!

    Nicht kündigen! Du bekommst Mutterschaftsgeld, das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und du bist in der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert.


    Alles andere wurde hier schon gesagt.


    Beachte die Fristen um Elternzeit zu beantragen. Am besten besorgst du die alle Anträge für Elterngeld, Kindergeld Unterhaltsvorschuss, ggf Hartz4 schon jetzt und füllst das alles schon mal aus. Dann musst du nach der Geburt nur noch das Geburtsdatum des Kindes eintragen und gleich losschicken. Die brauchen nämlich manchmal extrem lange zur Bearbeitung. Am besten steckst du das Zeug in deine Kliniktasche und gibst es einem Besucher ausgefüllt mit um es in den Briefkasten zu werfen direkt am Tag nach der Geburt.


    Ich habe es so gemacht und trotzdem fast 2 Monate auf Kindergeld gewartet. Elterngeld hat etwa 6 Wochen gedauert (so lange hatte ich ja zum Glück Mutterschaftsgeld).

    Hast du Mal an einen Neuanfang gedacht?


    Da wo du bist, was hält dich da? Keine Unterstützung, kein Job, der mit der Kinderbetreuung machbar ist, kein KV der sich drum kümmert...


    Ich würde Mal schauen, ob du nicht woanders besser aufgehoben bist. Wenn kv sowieso nur alle jubel Monate mal das Kind nimmt, wäre es ja auch möglich ihm da entgegen zu kommen, damit Umgang weiter stattfindet.


    Auch hier ist es kein Problem als examinierte Kraft eine tolle Stelle in der häuslichen Pflege zu bekommen. Hier gibt's auch Randzeitbetreuung und Ganztagsschule.


    Schnapp dir das Telefon und sich Mal im Umkreis von 150 km nach Job, Ganztagsschule etc. Wenn du alles beisammen hast, Pack deine 7 Sachen und starte in ein besseres Leben, wo du das bekommst, was du brauchst.


    Ich bin übrigens der Meinung, dass sich Kinder leider nicht nebenher erziehen, aber auch nicht ohne Ende Aufmerksamkeit benötigen. Setze deiner Tochter Grenzen, aber widme ihr auch ganz gezielt Qualitätszeit. Es ist besser 1-2 Stunden am Tag wirklich für das Kind da zu sein, die Zeit zu nutzen als 8 Stunden nur nebenher. Kinder merken, wenn man nicht bei der Sache ist und fangen dann die blödesten Dinge an wie etwa Totalverweigerung. Zudem würde ich ihr neben der schule auch Freizeitaktivitäten suchen, Sport, musizieren, VHS Kurs töpfern oder oder oder. So kommst du zu ein bisschen mehr Luft und das Kind hat Beschäftigung.


    Lg

    :troest:troest:troest


    Ich kann dir leider nicht helfen, aber ich kann deine Wut durchaus verstehen!


    Wie haben die Kinder es denn weg gesteckt? Habt ihr im Nachgang darüber gesprochen, wie es ihnen geht und was sie denken?

    Im Moment grassiert ein ganz hartnäckiger Erreger für rüsselseuche. Ich hab ihn auch und doktere schon 2 Wochen bei meiner Tochter rum. Mein Bruder mit gesamter Familie ebenfalls seit 3 Wochen. Keine Ahnung was das ist, aber es hält sich eisern.


    Wir waren bisher auch nicht beim Arzt, weil kein Fieber etc. Nur Schnupfen.

    Ich empfehle den Besuch einer Selbsthilfegruppe mit Eltern von Kindern, denen es genauso geht/ergangen ist. Hier stößt man auf viel Verständnis und kann sich austauschen und helfen. Hier gibt's zb ne Gruppe bzgl Asperger Autismus. Die unternehmen zb oft was zusammen oder helfen sich aus.


    Für viele Eltern ist diese Gruppe ein fester Pfeiler im sozialen Netzwerk.


    Ansonsten würde mir noch ne mietoma einfallen, vielleicht auch ne kinderlose/enkellose Oma aus der Nachbarschaft, die da Spaß dran hätte.