Beiträge von Marvi

    Ich finde es grundsätzlich unmöglich dass ich über meine Rechte nicht informiert werde sondern gleich unter Druck gesetzt werde.
    Oder übersehe ich nur etwas?
    Z.B. diese Neuberechnung. Ist das gesetzlich geregelt dass man sich darauf berufen könnte? Ich kann dem JA meine Wünsche ja schreiben
    aber die drehen sich mit den Paragraphen daraus. Kann ich nicht auch mit bestimmten Paragraphen argumentieren?
    Zumindest habe ich noch etwas Zeit bis zur Unterschrift (Anfang November)

    Ich kann nun nicht für das JA sprechen. Aber ob wirklich vor Gericht gezogen wird, um den Titel unbefristet zu stellen statt bis 18 - da bin ich mir nicht sicher. Ich muss Mal schauen, wie das vor Gericht in vergleichbaren Fällen ausgegangen ist. Aber hat nicht dein Anwalt geraten, den Titel zu befristet? Das macht er doch nur, weil er weiss, dass dies im Streitfälle gute Chancen hat ...

    Hier nochmal der genaue Wortlaut der JA mail, die ich als Antwort bekommen habe auf die Bitte um Befristung des Titels:


    Der Anspruch des Kindes auf eine unbefristete Titulierung ist in der Rechtsprechung wiederholt betont worden. Das Kind soll den nach § 1612a BGB vollstreckbar festgelegten Unterhalt auch über das achtzehnte Lebensjahr hinaus fordern können, indem es einen unbefristeten Titel erhält. Es soll nicht gezwungen sein, sich nach Eintritt der Volljährigkeit einen neuen Titel beschaffen zu müssen (BGH 04.10.2005, VII ZB 21/05 = FamRZ 2005, 2066 = JAmt 2006, 267 unter Hinw. auf BT-Drucks. 13/7338, 23; Herget/Lorenz, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 244 FamFG Rn 1; Graba, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Aufl., § 1612 a BGB Rn 4).


    Der BGH hat bereits am 01.07.1998 (XII ZR 271/97 = FamRZ 1998, 1165) ein Rechtsschutzinteresse des Gläubigers an – voller – Titulierung seines Unterhaltsanspruchs bejaht.


    Ich fordere Sie daher auf, die Beurkundung Ihrer Unterhaltsverpflichtung unbefristet vorzunehmen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass ich, im Interesse Ihres Kindes ansonsten gehalten bin,

    gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


    Klingt alles irgendwie rechtlich richtig. Keine Ahnung warum mir mein Anwalt dazu rät. Seine Antwort auf die JA mail warte ich noch ab.


    Viele Grüße!

    Letztlich musst Du entscheiden, ob Du einen Titel in der vom JA berechneten Höhe unterschreibst, aber die Befristung einträgst(die Unbefristung rausstreichst. Das kannst Du machen. Dann muss die Mutter überlegen, ob sie mit JA klagt.

    Das hat mir die Dame vom JA aber so nicht gesagt am Telefon. Das heißt die Mutter muss entscheiden ob geklagt wird?

    Die Antwort vom JA war: das Amt wird das Ganze vor Gericht ziehen. Das hat mich schon irritiert.

    Andererseits kannst du sagen: Okay. Ist Kind 18, beantrage ich die Neuberechnung. Geht Kind nicht darauf ein, muss ich halt auf Abänderung klagen ...

    Das würde bedeuten egal ob mit oder ohne Befristung, ab 18 kann man so oder so eine Neuberechnung verlangen? Wenn ich auf Abänderung klage, kommen da auf mich extra Kosten zu?


    Danke Dir für deine ausführlichen Antworten!

    Nein, ich habe nicht das Gefühl dass es eskaliert.

    Nacheinander:


    Ab Juli ist der große bei der Mutter, sie bat mich Unterhalt zu zahlen. Ich sagte ihr ich bin grundsätzlich bereit habe aber keine Ahnung wie man das berechnet. Das mit den 522€, die Du Volleybap ausgerechnet hattest, war schon ziemlich ins Schwarze getroffen ;-) Trotzdem wollte ich eine verlässliche Berechnung. Daher ist KM zum JA, die haben von mir Unterlagen angefordert und auch bekommen.
    Durch die Sommer Urlaubspause hat sich alles ziemlich gezogen, KM wieder zum JA mit der Bitte um Hilfe da ich bis dato noch nichts bezahlt habe. JA riet sofort UV zu beantragen. Das hat KM auch gleich gemacht.


    Mittlerweile habe ich mich durch den Anwalt beraten lassen. Die Berechnung des JA ist nachvollziehbar und korrekt.

    Er riet mir nur den Unterhaltstitel befristen zu lassen bis zum 18ten Geburtstag. Das JA stellt sich da erstmal quer.

    Mir wurde gesagt dass in diesem Fall irgendwie zum Gericht geht. Das weiß ich nicht genau was das bedeutet. Muss mich der Anwalt mal aufklären.


    Natürlich schalte ich einen Anwalt ein! Wir Eltern haben vor der Berechnung des JA miteinander vereinbart dass wir REDEN werden.

    Nach der Berechnung hat KM alles an Daten gesehen und jegliche Verhandlung abgelehnt. Ich muss mich doch auch irgendwie absichern.


    Ich bin bereit Unterhalt zu zahlen. 522€ ist für uns allerdings schon mal ein Brett. Soviel Geld liegt hier nicht einfach so mal rum.

    Und ich kann nur hoffen dass es auch beim Kinde in vernünftiger Weise ankommt.

    Hallo zusammen, jetzt ist der Ball am rollen...

    Briefe vom JA sind da. Zuerst Unterhaltsvorschuss weil ich auf die Berechnung des Unterhaltes durch das JA gewartet habe und bisher nicht gezahlt habe.

    So hat KM UV beantragt.

    Dann kam auch schon der errechnete Unterhaltsbetrag.

    Als Datum ist der 01.08.23 gesetzt.


    Ich will mich diesbezüglich auch durch meinen Anwalt beraten lassen. Termin beim Anwalt steht noch aus.
    Soll ich lieber jetzt schon zumindest den Mindesunterhalt zahlen um nicht in Verzug zu geraten??


    Ist für mich komplett Neuland das Thema...

    Danke Dir für die ausführliche Rechnung! Das erklärt sich jetzt besser für mich :)


    Vorher war das so: ich bin alleinerziehend gewesen von 2016-2019. Das Kindergeld floss und fließt immer noch zu mir.

    Die KM konnte kein Unterhalt zahlen. Ich habe Unterhaltvorschuss vom Amt bekommen.


    2020 habe ich geheiratet, seitdem kein UV. Daraufhin wurde das 50/50 Modell eingeführt, damit wäre der UV Anspruch ohnehin weg.


    Im Wechselmodell gab es keine Unterhaltzahlungen. Ich habe das hälftige KG der KM überwiesen.


    Wenn jetzt ein Kind "voll" bei der Mutter ist (und das vierte Kind "beim Vater"), verschieben sich die Einkommensverhältnisse vielleicht so, dass jetzt "gerechnet" werden muss.

    Das verstehe ich. Dieses "gerechnet": wer kann mich da unterstützen? Bin ich da auf mich alleingestellt?


    Fakt ist aber ich kann es mir einfach nicht leisten finanziell soviel (auch wenn das 522€ sind) zu zahlen.


    Ich würde jetzt spontan sagen es bleibt bei 50/50. Ob es was bewirkt... keine Ahnung.

    Aber sagen kann ich es ja: ich bin damit nicht einverstanden weil Unterhaltstechnisch nicht tragbar.


    Das sind jetzt nur Überlegungen.


    Und vielen Dank!


    Marvi

    Hallo zusammen,


    über fast 4 Jahre haben wir das 50/50 Modell ziemlich gut mit drei Kindern gemeistert.

    Jetzt will unser großer (14) zu Mama ziehen und dort die meiste Zeit leben.


    Nun habe ich Fragezeichen wie das mit dem Unterhalt ist.

    Das Kindergeld wurde über die Zeit 50/50 geteilt.

    Jetzt bekommt die KM das volle KG für den großen und jeweils die Hälfte für die beiden anderen.


    Zu meiner Situation: verheiratet, im August kommt das gemeinsame Kind.


    Jetzt schaue ich mir die Düsseldorfer Tabelle an und blicke nicht durch.


    Nehmen wir mal an die Tabelle sagt mir dem Sohn, der zur Mutter umgezogen ist, stehen 700€ zu.

    Ist es der letztendliche Betrag den ich zahlen muss?

    Werden die anderen beiden Kinder da schon berücksichtigt? Wie ist es mit dem bald neugeborenen Kind?


    Ich habe einen Haufen Fragezeichen :)

    Aber zuerst würde ich gerne die Rechnung in dieser Tabelle mit allen details verstehen.. ;)


    Danke euch und viele Grüße

    Marvi

    Hallo zusammen,


    wir haben das 50/50 Modell für unsere 3 Kinder.

    Kindesmutter trennt sich von ihrem Partner und zieht in eine andere Wohnung um.

    Dafür stellt sie einen Wohngeldantrag damit die neue Wohnung allen Kindern gerecht wird.

    Ich muss auf diesem Antrag bestätigen dass die Kinder 50/50 bei uns leben.


    Meine Frage: kann das Amt in diesem Fall an mich herantreten und von mir verlangen, dass ich die neue Wohnung (mit)finanziere?

    Die Kindesmutter und ich sind seid 2017 geschieden.


    Ich bin selber verheiratet und wir leben in einem Einfamilienhaus.


    Danke euch und viele Grüße!

    Danke für die ausführliche Antwort! Ich werde das mal außereinander klamüsern und versuchen zu verstehen.


    "Kindergeld ist offiziell eine Steuervergünstigung" - das habe ich von dir schon mal gehört. Was heißt das konkret? Warum ist das eine Vergünstigung? Wird das bei der Lohnsteuererklärung dann wieder abgezogen?

    Das ist für mich noch nicht verständlich.

    Ich bekomme das Kindergeld und bisher den UV. Die KM hat finanziell die Ausgaben mit den Kindern während sie bei ihr sind. Also Essen, Unternehmungen, Urlaub. Ausgaben bezüglich Schulbücher, Klassenfahrten, Kinderbetreuung in der Schule und Kindergartengebühren habe ioch bisher selbst getragen.

    Ist sie (KM) bereits durch den UV entlastet? Und hat daher kein Anspruch auf KG? Ich verstehe diesen Zusammenhang nicht ganz...

    Das Thema scheint mir komplett auf die Einigung zwischen den Elternteilen zu liegen?!

    Gibt es da nicht eine Art finanzielle Begründung? Eine Berechnung?

    Bin komplett wirr. Sorry :/

    Ok, danke für eure Antworten. Mein Bauchgefühl war also richtig.


    Ist zwar OT aber greift trotzdem irgendwie in das Thema mit rein: wie ist in solchen Fällen die Kindergeld Regelung?

    Rechnet man das irgendwie gegen den Kinderunterhalt?

    Kindesmutter argumentiert damit dass sie immer wieder Kontoauszüge dem Jugendamt vorlegen muss und dass es sie nervt.

    Sie meint das wird sie nun ihr Leben lang verfolgen.

    Darum ihre Idee, oder besser gesagt das hat ihr ihre Anwältin während des Scheidungsprozesses eingeflüstert, ich soll rückwirkend auf den UV verzichten.

    Mein Anwalt hat damals schon der Gegenpartei gesagt dass es Blödsinn ist. KM ist unterhaltspflichtig, das steht den Kindern zu. Sie kann nicht leisten also JA an der Reihe. Mein Einkommen ist zu niedrig sodass ich verzichten könnte. Die Kids haben bis heute ihren Lebensmittelpunkt hier bei mir.


    Ich komme ihr schon mit meiner Heirat entgegen. Dann fällt ja die UV Zahlung an mich komplett weg. Was ich absolut nicht verstehe. Was hat eine Heirat bzw. meine Frau mit dem Unterhalt nicht ihrer Kinder zu tun??

    Naja, das ist aber schon ein anderes Thema ;-)


    Danke für eure Antworten!

    Marvi

    Hallo Leute!

    Ich muss das Thema nochmal herausholen.

    Die KM möchte dass ich auf den UV rückwirkend verzichte.

    Der Vorwand ist: das JA fordert von ihr eine Summe XX000.

    Was bedeutet das eigentlich wenn ich verzichte? Dann darf ich doch alles was an UV gezahlt wurde zurückzahlen? Richtig?

    Danke für deinen ausführlichen Beitrag. Macht auch einiges klarer. Ich werde definitiv keinen Streit anfangen mit der Ex. Da müssen wir einen anderen Weg finden. Zumal mir der UV eh ab Sommer für alle drei Kinder eingestellt wird da ich heiraten werde.