Beiträge von laguso

    der vater ist alkoholiker und das muss das kind wissen. der vater nimmt mehr oder weniger regelmäßig seinen umgang wahr. was er in der zwischenzeit macht, geht dich nichts an. du machst einfach zuviel gewese um nichts, wie bereits erwähnt.


    wenn er nicht kommt hat er pech gehabt. es ist nicht deine aufgabe nachzuprüfen, warum er nicht kommt. wenn er eine antwort gibt, ist es nicht deine aufgabe das auf richtigkeit zu überprüfen. ob er trocken bleibt/wird oder nicht, entscheidet kv selbst. ob er es war oder sich zum trinker entwickelt der trinkt wenn du mit deinem alkoholwedel nicht da stehst, entzieht sich ebenfalls deiner kontrolle. was also willst du mit deinen alkitests beweisen? das er sich morgens und abends kurz zusammenreißt und dann trinkt, wenn er es einschätzen kann, dass er den test einfach so besteht?


    sprich mit deinem kind über die situation des kv und gib diesem die therapie die es braucht um mit der situation des kv klar zu kommen. ob er krank ist oder nicht, bestimmt er irgendwann selber, wenn er darauf gekommen ist. bis dahin lass ihn einfach links liegen. wenn er nicht kommt, geh über zu plan b.

    schönen gruß an die betreuerin: wenn sie die kinder kennenlernen möchte, dann kann sie gerne bei den umgängen der km dabei sein und sich dort die kinder anschauen und kennenlernen. ansonsten hast du nicht genügend freizeit um noch einen haufen besuche fremder leute mit einzubauen.


    :winken:

    Das Kind ist erst 2 Jahre alt, da ist diese Regelung noch nicht sinnvoll.

    wie kommst du denn darauf? das ist eine normale regelung von anfang an und so kind nicht gestillt wird, spricht garnix dagegen und darüber hinaus.


    ich würde die standartregelung nehmen, alle 14 tage von fr-so/mo, hälftige feiertage und ferien. schicke ihm eine umgangsvereinbarung zu, darüber hinaus würde ich mich nicht weiter zucken. wenn er das beim jugendamt verienbaren möchte, dann gerne - aber verbiege dich doch wegen dem menschen nicht mehr. biete an, was du vertreten kannst. alles darüber hinaus lehnst du ab. das recht dazu hast du. du magst gerne ein stück flexibel sein, aber du lebst nun mal vorrangig dein eigenes privates leben.


    wenn er wieder terror macht, dir droht oder stalked, dann ruf die polizei und zeige ihn konsequent an. übernachtungen in dem alter sind völlig normal und warum sollte er sie nicht wahrnehmen. gibt dir die möglichkeit etwas für dich selbst zu tun.

    die sicht deiner dinge ist egoistisch und kindergarten. es handelt sich hier nicht nur um die ex, sondern auch um eine freundin des vaters und wichtige bezugsperson des kindes. das wird sie auch bleiben. entweder fügst du dich dort ein oder du wirst nicht lange vor ort sein. du kannst die freundschaft versuchen madig zu machen, aber in der regel ziehst du damit den kürzeren.
    dein problem ist nicht erkennbar. gegen massive eifersucht und fehlendes selbstvertrauen helfen in der regel therapeuten.

    du machst einfach zuviel gewese um nix. wenn er das kind nicht abholt, hat er eben pech gehabt. wenn er das kind erst montag abholen will, dann ist das seine sache. ob er in der zwischenzeit betrunken auf der couch liegt, mit micky im keller spielt oder irgendwo auf einer messe ist, geht dich nichts an. was er sonst so macht geht dich nichts an. du solltest einfach mal runter kommen und nicht versuchen deine vorstellungen des lebens auf die des vaters zu übertragen. er lebt nicht so, er meint er ist nicht krank und dann ist er auch nicht krank. fertig.


    geh an die sache ran wie sie ist und nur weil kv samstag nicht kam, wirds dich kein vermögen kosten. :kopf

    SJule: du schreibst einen haufen sachen, der mit dem was tani gesagt und geschrieben hat überhaupt nichts zu tun hat. natürlich ist es unterstellt. frage ist, was die mutter getan hat um dem kind soviel angst einzujagen und natürlich gibt es an jeder schule lehrer die schreien. ob dein kind je angeschrien wurde oder im kollektiv, entzieht sich völlig deiner kenntnis. auch er wurde schon kollektiv angebrüllt und das nicht nur einmal. oder stehst du jeden tag neben dem jungen und bewirfst ihn mit wattebällen? so eine aussage ist völlig realitätsfremd.

    über den umgang sollte überhaupt nicht diskutiert werden und ein umgangsausschluss kann nur ein gericht beschließen. somit steht dir das nicht zu. die kinder dazu anzustiften und zu überreden vati zu sagen, dass sie keinen umgang wollen ist völlig daneben. der loyalitätskonflikt heißt, kind sagt das alles nur dir zuliebe.
    richtig handelst du indem du die kinder fertig machst und garkeine diskussion aufkommen lasst u. die kinder dem vater ohne wenn und aber übergibst. entschuldigen muss der sich nicht bei dir, wofür? weil er kurzfristig ne meise hatte und du ebenfalls?`ihr nehmt euch beide wohl nicht viel. wenn du glaubst das kind denkt sie kommt nicht nach hause, ist es an dir ihr zu erklären, dass papa sowas nie tun würde. du musst sie bestärken und ihnen nicht angst einjagen. fördere den umgang und fördere nicht die überängste der kids.

    der vater hat besitzt die frechheit geschenke von dir zu fordern und du sollst das kind dran erinnern? ich würde ihn auslachen und sagen, dass ich für solchen unsinn nicht zuständig bin und er sich sein aftershave selber kaufen soll. unser ex fordert keine geschenke und ich genausowenig. zudem hätte kind garnicht soviel geld um das zu finanzieren.

    wenn er aber drauf besteht, wird sie es nicht ändern können. er könnte ja eine etage drüber sich beschweren. warum sollte er ausgeschlossen werden? gut setzt voraus das er hartnäckig und clever wäre...aber so ein exemplar in ähnlicher form kenne ich. der würde sich das nicht verbieten lassen.

    damit das Kind um 5 Uhr morgens aufstehen muss?


    Busse fahren bei ihm erst ab 6 und nur stündlich

    na und? dann steht das kind eben 5 uhr morgens auf. meines steht 4.30 uhr jeden morgen auf und ist um punkt 5.45 in der frühbetreuung des hortes. bevor er in die schule ging war er um die zeit in der kita oder davor in der tagespflege. ich geh ja schließlich arbeiten seit kind 12 wochen alt ist. und das vollzeit bis 16 uhr und darüber hinaus.


    kind bricht sich also mit kv keinen zacken aus der krone um 5 aufzustehen und um 6 gemeinsam mit dem bus zur schule zu fahren. entweder so oder er muss sich einen kopf machen oder auf die sache verzichten.

    Wenn er das könnte würd ers machen.Aber dann hätte er ja wieder nur 2 Stunden,weil KM möchte das Kind um 18 Uhr zuhause ist,da Kind um 20 Uhr ins Bett geht

    das ist doch logisch, dass kind um 18 uhr zu hause ist: abendessen, waschen, mappe packen und hopp ist es 19.30 und zeit für die federn und noch bissel lesen um wieder runter zu kommen.


    ...und du tust es der kinder wegen und damit sie ihren vater sehen können. was wäre wenn du es nicht mehr tun würdest? einfach weil du nicht mehr kannst und sei es weil du es einfach nicht mehr physisch gebacken bekommst? dann müsste dein kv sich wieder selber in die gänge setzen oder?


    offtopic: du hast die haare schön :)

    wenn der kv nicht in der lage ist, sich unter der woche um sein kind zu kümmern und sicherzustellen, dass dieser in vernünftiger art seine hausaufgaben macht, dann muss er auf den umgang unter der woche verzichten.


    oder er macht mit mutti aus, dass er kind montag holt und dienstag früh wieder in die schule fährt. es ist nicht die pflicht der mutter das kind dem kv zum umgang zu fahren. er trägt die kosten des umgangs und holt u. bringt das kind.


    sie kommt ihm doch entgegen das sie ihm erlaubt das kind direkt von der schule abzuholen. zudem ist es selbstverständlich das er die hausaufgaben abcheckt und vokablen mit dem kind lernt. das dauert keine 20-30 min. und kann gemacht werden während eines spaziergangs. da kann kind sogar die wörter buchstabieren wenn es fertig ist.


    vielleicht kommst du von deiner erwartungshaltung mal runter, die ich ehrlich unverschämt finde und überhaupt nicht gerechtfertigt und verklickerst mal kv was seine pflichten als umgangselternteil sind. das recht bekommt er eingeräumt, dann muss er auch den pflichten nachkommen oder er muss darauf verzichten. oder aber er zieht einfach wieder in die stadt des kindes. dann wirds viel einfacher.

    die ersten 100 euro sind anrechnungsfrei beim einkommen. darüber hinaus werden 20% freibetrag gewährt. gerechnet wird das vom bruttobetrag und vom netto abgezogen. gehen wir mal von 600 euro aus, hättest du 240 euro freibetrag. die differenz ist der betrag der als einkommen angerechnet werden würde.
    möchtest du wissen wieviel alg2 rum kommen würde, kannst du es einfach in einem alg2-rechner über google ausrechnen. die beträge kommen ca. hin.


    wenn du nun alleinstehend bist, dann solltest du in die steuerklasse 2 wechseln. in deinem fall wird es nicht viel ausmachen, was du dabei gut machst, aber kleinvieh macht auch mist :). steuerklassenwechsel machst du beim finanzamt. wenn kv nicht zahlt, kannst du dir auch den vollen kinderfreibetrag eintragen lassen. vorteile hast du davon allerdings nicht.

    setze deinen bearbeiter eine letzte schriftliche frist von 7 tagen um die anträge aus februar zu bearbeiten. lege eine ausführung der termine bei wann das kind genau bei dir war und gib bis ende des nächsten bewilligungszeitraums die nächsten termine vor.


    sollten die sieben tage fruchtlos verstreichen, gehst du zu einem anwalt für sozialrecht und gehst in klage (untätigkeitsklage). bei geringem einkommen oder alg2-bezug kannst du dir einen beratungsschein beantragen. den rest erledigt dann das gericht und der anwalt.

    wenn die km auf die einigung eingeht und das modell beibehält ist es eine sache. es ist jedoch zu keiner zeit erzwingbar noch vom gericht ausurteilbar. man kann menschen nicht dazu zwingen ihr familienleben und partner für so ein abstruses modell hinten an zu stellen. wenn deine ex das also nicht mehr will, ist es vorbei damit. wenn sie die kinder einpackt, ummeldet und einschult vor ort, wird ihr keiner dabei im wege stehen. daran kann auch das jugendamt nichts ändern. da hat sich wohl ein kleiner sb ziemlich wichtig und weit aus dem fenster gehängt.


    zeitgemäß und normale rechtsprechung sind umgang alle zwei wochen, hälftige ferien und feiertage. ein kind braucht eine bezugsperson und ein festes zu hause. das ist zeitgemäß. wie der umgang untereinander ausgestaltet und erweitert wird, ist elternsache. nun ist nur noch die frage ob beide kinder bei dir bleiben möchten oder bei mutti oder ob eines bei dir bleibt und eines bei mutti. das wird das gericht zur not entscheiden.


    das bisherige modell wirds es wohl auf wunsch der mutter auf dauer nicht mehr weiter so geben.

    ich denke du nimmst dem herren einfach zuviel arbeit ab. häng ihn nicht mehr in deine wohnung. gib ihm eine tasche mit wechselsachen und stell ihn an seinem umgangstag vor die tür mit kind. möge er sich gedanken machen, wohin mit dem kind und was machen.


    die bindung wird er über kurz oder lang schon aufbauen. wenn er umgang will, dann nur so. warum willst du ihn in deine tagesabläufe reinbeziehen. er muss seinen tagesablauf mit kind finden. über kurz oder lang, wird er sie mit nach hause nehmen und lernt sich zu kümmern.


    wenn er keinen umgang will und absagt, dann ist das seine sache. dann lass ihn ziehen. weder hat das was mit dem sorgerecht zu tun, noch muss er über das kind irgendwelche gespräche mit dir führen. er muss über garnichts mit dir sprechen, wenn er nicht möchte.


    zieh mal weniger druck in die sache rein, dann wirds schon werden.

    die betreungskosten für den hort kannst du im jugendamt beantragen. die 190 euro kindergeld deinerseits werden vom bedarf durch das jc abgezogen. da hast du was falsch verstanden. wenn dies nicht geschieht und irgendwann auffällt, kommt es eben dererseits zu einer rückforderung. du bist schon dazu angehalten, darauf aufmerksam zu machen, dass die bescheide falsch sind.