Beiträge von schwabiene

    Halli Hallo,


    ich habe meinen Bescheid für Alg. 2 bekommen, demnach stehen mir knappe 30.- EUR Mehrbedarf zu (auch Betreuungsgeld wurde zum Einkommen gezählt?!). Dazu habe ich meine Wohnkosten (inkl. Heizung) von 300.- EUR eingereicht, diese wurden vollumfänglich anerkannt.


    Nun ist es nur so, dass ich für meinen 1 Jahre alten Sohn Unterhalt + Kindergeld erhalte. Nach der Berechnung des Bescheids liegt er deshalb mit 384.- EUR Einkommen (Unterhalt + Kindergeld) über dem Bedarf von 234.- EUR.


    Nun wurden die Wohnkosten durch 2 geteilt... Das heißt 150.- EUR fallen auf meinen Sohn, da dieser nicht leistungsberechtigt ist, erhalte ich lediglich 150.- EUR für Unterkunft und Heizung.


    Ist das rechtens? Würde ich alleine wohnen, würde mir von vorneherein eine Wohnung mit ca. 350 EUR Kaltmiete zustehen. Nun bin ich alleinerziehend, bekomme Sozialgeld und muss meine Wohnung mit 50 % alleine tragen und weiß nicht wie ich über die Runden komme???


    Stimmt die Berechnung vom Jobcenter oder kann ich hier mit irgendeiner Begründung Widerspruch einlegen?


    Schon mal vielen Dank für eure Antworten!


    Allerbeste Grüße