Beiträge von ecco amaro

    Also ich deute das so:

    In Bezug auf den Kindesunterhalt bedeutet es, dass trotz der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt bei einer Unterhaltsberechnung die Betreuungsleistung nicht in Geld bemessen werden kann. Einem unterhaltspflichtigen Vater hat daher grundsätzlich der Selbstbehalt von 1080,00 € zu verbleiben, zusätzlich die Barunterhaltsverpflichtungen gegenüber allen Kindern. Für ein Kind, das im eigenen Haushalt lebt, ist daher nicht der doppelte Tabellenbetrag (abzüglich anteiliges Kindergeld) anzusetzen, sondern der Einfache!
    :idee

    Somit komme ich ja dann auch für den Unterhalt der Tochter auf, die bei mir wohnt.
    Kann man das bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens geltend machen?

    Die gleiche Frage stellt sich mir auch. Bei mir wurde dies vom JA verneint. Sei so gut und schreib, wie es in Deinem Fall ausgegangen ist.


    Gruß ecco

    Sind ja die gleichen..mmhh.


    Helft mir bitte, aber ich sehe dort keine Widerlegung der Aussage :


    Die persönliche Betreuung der Tochter J. wirkt sich auf die Berechnung des Kindesunterhalts hingegen nicht aus, weil sie nicht in monetärer Form geschuldet ist. Insoweit wäre auch der Ansatz eines Betreuungsbonus verfehlt, zumal der Beklagte im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB verpflichtet ist, alle verfügbaren Mittel zu seinem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Soweit einem Unterhaltspflichtigen nach der Rechtsprechung des Senats wegen einer überobligationsmäßigen Erwerbstätigkeit neben der Kindeserziehung zusätzlich zu seinem Selbstbehalt ein bestimmter Bonus belassen werden kann (Senatsurteil vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02 - FamRZ 2005, 1154, 1156), beschränkt sich dieses auf die Bemessung des Ehegattenunterhalts.




    Auch wird sie nicht durch ein anderes Urteil aufgehoben, zumindest nicht in dem eben gelesen Urteil .


    Bei dem Urteil vom Amt geht es eigentlich um die Klage einer Tochter gegen den Vater.Sie wohnt bei Oma und will mehr Unterhalt geltend machen, der wird gewährt ,weil Vater wie oben auch erwähnt ,seine zweite Tochter u.a nicht geltend machen darf.

    Hier isser wieder, Euer Querulant! Der Nichtversteher :-D


    Um die Sachlage nochmal zu verdeutlichen, die Fragen die im Raum standen:


    1.Kann ich einen höheren Selbstbehalt als AE mit einer Tochter gegenüber meinen Söhnen geltend machen?


    2.Ist mit dem Naturalunterhalt meine Unterhaltspflicht abgegolten und entsteht somit ein Mangelfall für die Tochter oder wird er gegen den Barunterhalt passend aufgerechnet und die Jungs bekämen anteilig weniger?


    Hier die Antwort vom JA:


    Sehr geehrter Herr Nichtversteher,

    bitte entschuldigen Sie, dass ich wegen des erheblichen Arbeitsanfalls erst jetzt auf Ihre E-Mail zurückkommen kann.

    Wir hatten ja ziemlich komplexe Themen besprochen und ich denke, Sie haben etwas missverstanden. Solange Kinder minderjährig sind, sind Sie unterhaltsrechtlich gesehen sehr wohl gleichrangig. Es ging um die Frage, ob eine Betreuungsleistung, die erbracht wird, monetarisiert werden kann. Dies ist nicht der Fall. Entnehmen kann man dies nicht den Unterhaltsgrundsätzen des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main, sondern es handelt sich um höchstrichterliche Rechtsprechung, z. B. BGH-Entscheidung vom 30. August 2006, Aktenzeichen XII ZR 138/04.

    Für etwaige weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Mann vom Amt


    Zu Frage 1: Nein,geht nicht! Hatten wir schon sehr schnell geklärt, wurde von mir auch nicht weiters verfolgt.


    zu Frage 2: Mit dem Naturalunterhalt ist meine Unterhaltspflicht abgegolten. Der Rest über meinem Selbstbehalt wird zur Begleichung meines Barunterhalts verwendet.


    Hierzu ein Ausschnitt aus o.g. Urteils:



    [37] a) Von diesem verteilungsfähigen Einkommen sind im Rahmen des hier geschuldeten Kindesunterhalts neben den gleichrangigen Ansprüchen auf Barunterhalt nur die Beträge abzuziehen, die der Beklagte zusätzlich in monetärer Form schuldet. Das gilt allein für den Betreuungsunterhalt der Klägerin, den der Beklagte - wie ausgeführt - neben dem Barunterhalt und in gleicher Höhe schuldet.
    Die persönliche Betreuung der Tochter J. wirkt sich auf die Berechnung des Kindesunterhalts hingegen nicht aus, weil sie nicht in monetärer Form geschuldet ist. Insoweit wäre auch der Ansatz eines Betreuungsbonus verfehlt, zumal der Beklagte im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB verpflichtet ist, alle verfügbaren Mittel zu seinem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Soweit einem Unterhaltspflichtigen nach der Rechtsprechung des Senats wegen einer überobligationsmäßigen Erwerbstätigkeit neben der Kindeserziehung zusätzlich zu seinem Selbstbehalt ein bestimmter Bonus belassen werden kann (Senatsurteil vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02 - FamRZ 2005, 1154, 1156), beschränkt sich dieses auf die Bemessung des Ehegattenunterhalts.


    Anzumerken hierbei ist, daß jedes Urteil Fallabhängig ist!


    Und nochmal, es ging hier nur noch um Post 4 ,wo ihr alle danach behauptet habt, ich und derMann vom Amt hätten.... :radab


    Dann bin ich mal gespannt , wer mir gleich wieder das Wort im Mund rumdreht :schnuller

    Nurmalsogefragt..seit Post Nr.4 geht es mir um eine Feststellung ,die ich mit aller Liebe seitdem verfolge!




    Post 4:
    Biste sicher, denn dies wurde bei mir nicht gemacht. Lt. Aussage vom Amt ,wird nur einmal Unterhalt angerechnet bei meiner Tochter. Da ich Naturalunterhalt geleistet habe ,steht ihr nüscht mehr zu!






    Ich habe die Sachhinweise, die Links und eure Meinungen sehr wohl genau gelesen.Nur hab ich nicht das Gefühl , daß mir gleiches geschieht.
    Kann mir jemand erklären, warum diese Aussage nicht verstanden wird..bitte :hilfe

    Oh Mann,darum geht es nicht!!!!



    Die Kernfrage die hier im Raum steht ist lediglich , warum ich nach dem empfinden des Forums den Naturalunterhalt nicht anerkannt bekomme.


    Ich will nicht klagen, ich will nicht Recht haben ,ich habe nur das hier reingestellt, was ich vom JA gesagt bekommen hab. Basta!!


    Und nun zum letzten Mal : Das ist nicht meine Meinung, sondern meine mir hier auf dem Tisch liegende Berechnung!Und ob das in den Augen vieler


    falsch ist oder was auch immer ,sehen wir morgen :kopf :kopf

    @ Lotta 24265


    Ich lese das so, daß dort gesagt wird,wenn ich sehr viel verdiene und die Mutter nix,dann kann ich als Naturalleistender auch den Barunterhalt u.U mittragen.


    Bei mir ist es so,daß ich Aufgrund des Naturalunterhalts nicht besser gegenüber den Jungs gestellt werde...kurzum wird meine Tochter rechnerisch nicht gewertet. Sie wirkt sich nur in die Einstufung der Einkommenstabelle aus.
    Ansonsten wäre ich nämlich ein Mangelfall und alle Kids bekämen anstatt 356€ nur ca.320€.


    Würde sie nicht bei mir wohnen ,dann kommt die Mangelfallberechnung zum tragen!

    Volleybap


    Danke für Deine Ausführung und den Link!


    Leider steht da nüscht über die Anwendung des Naturalunterhalts in meinem Fall.Hab heut schon zig andere Seiten durchgeblättert,kann auch sein das ich die falschen Suchbegriffe in Google eingebe ?-( ?-( ??!!


    Ich habe nicht vor ,irgendeine Klage oder Sonstiges ins Rollen zu bringen,weil ich mit den Berechnungen vollends zufrieden bin.Vorallem wegen der Kürze des Neu zu erwartenden Unterhalts bei Volljährigkeit.
    Es geht mir nur um die Klarstellung ,in Bezug der Berechnung vom JA, der hier im Forum aufkommenden Zweifel an deren Richtigkeit.
    Gerne nehme ich den Rat an und lasse mir die Urteile, die meine Berechnung betreffen,morgen vom JA mitteilen.
    Alles weitere dann zu gegebenen Zeitpunkt.


    So und nu guck ich fein Daytona 500....*daumendrück* 24 Jeff Gordon :D auf der Pole

    @ Luchsie


    Danke für Deine Mühe und endlich mal was brauchbares!


    Und bei der Höhe des Bedarfskontrollbetrages, ich kann nicht (lt.Aussage des JA) günstiger für mich eingestuft werden.
    Ich habe ihm auch auch mitgeteilt,daß dann meine Tochter finanziell benachteiligt ist, aber in diesem Zusammenhang wurde ich auf die Naturalunterhaltbesonderheit hingewiesen.


    Sicher könnte ich für meine Tochter durch alle Instanzen gehen, aber wie das dann ausgeht weiß auch keiner ;(


    Ab Montag weiß ich auf jeden Fall mehr,wenn ich mit dem JA gesprochen hab...

    Yogi


    Ich bin hier nicht der Korinthenkacker der um alles in der Welt recht haben will!!!!!!


    Ich teile hier nur mit ,was ist! Ich denke nicht so ,ich habe mich auf die Aussagen des JA in dieser Hinsicht ohne juristische Nachprüfung schlicht und einfach verlassen,weil sie mir plausibel erschien.
    Wer Recht hat, weiß ich nicht !! Aber wenn ich frage ,woher ihr euer wissen habt ,dann kommt nur , DAS ICH FALSCH LIEGE !!!


    Hat irgend jemand einen Link zu einem Gesetzetext, wo man dies genau nachlesen kann??


    Wenn nicht, dann mutmaßt nicht und wartet bis Montag...dann bekommt ihr das Urteil, daß als Grundlage dient :cursing:

    Nein, ich habe nicht meine Meinung kundgetan, sondern das wiedergegeben, was ich schriftlich von JA und Gericht habe

    Und ich gebe das wieder ,was ich schriftlich hab bzw. gesagt bekommen habe!!
    Aber es stößt bei mir auf Unmut, wenn man nicht mal versucht ,meine Sichtweise zu verstehen, mich nur maßregelt und mich als Honk darstehen läßt.
    Auch Du bist nicht in der Lage, mal was brauchbares hier reinzustellen


    Und Euer "Ich bin raus" gemobbe.....ehrlich ...tiefste Schublade :nanana



    Und ich hatte mehrmals geschrieben,daß meine Tochter nicht von der Mutter meiner Söhne ist und somit meine Unterhaltspflicht mit Erbringung der Naturalunterhalt abgegolten ist!

    Oh Mann,


    ich habe das Ganze nicht angezweifelt,sondern das Forum zweifelt das alles an!!
    Aber kein Mensch hier legt hier mal was an Fakten auf den Tisch...ich lese nur Meinungen !!!


    In den Gesprächen mit dem JA war mir nicht in den Sinn gekommen, alle dazu gehörigen Urteile in Kopie auszuhändigen zulassen.


    Woher soll ich wissen ob das Ganze stimmt?---Ich habe ihm einfach geglaubt!!


    Und ob er mir mit höchster Arglist oder beharrlicher Dummheit als Beistand meiner Söhne nen Hunni mehr oder weniger aus der Tasche ziehen will, kann ich nicht wissen,weil ich die aktuelle Gesetzgebung nicht im KOPF HABE.


    Ich rufe ihn nochmal an, damit er mir die Nachweise aushändigt!!!

    @ AlwaysHope


    Ehrlich gesagt, Deine Ratschläge waren für die Katz !


    Du teilst mir nur Deine persönliche Meinung mit:

    ER ( der Mann im Amt) muss doch Dir mit Urteil oder ähnlichem seine Ansicht/Berechnungsweise usw. nachweisen, wenn er von Dir den Unterhalt will, den er ( nach meiner Meinung falsch) berechnet hat!
    Seine Forderung ist ja keine Entscheidung eines Gerichtes - nur das wäre bindend.

    Und entweder Du hast Ahnung, sprich kennst Dich mit der einschlägigen Fachliteratur aus und kannst darauf verweisen oder meinst nur aus einem Gefühl heraus--das sind in meiner Welt zwei verschiedene Schuh.


    Aber Wurscht, ich ruf den Mann vom Amt an ,sag das Forum ist der Ansicht Du hast Scheiße gebaut und dann wird er mir ja eine Antwort darauf geben.


    Die teile ich Euch gerne nächste Woche mit!!!!


    Und pöbeln tu ich schon mal gar nicht,gelle!!! :aetsch

    Das Jugendamt hat mir und nur meinem Kleingeistigen, nicht mit OLG Urteilen im Kopf herumlaufen kleinen Handwerker Blödhirn, in einem 2std. ausführlichen Gespräch und gestern in einem halbstündigen Telefonat, den Sachverhalt mehrmals so,wie ich ihn Euch schildere ,dargelegt.


    Leider hat mir der Mitarbeiter des JA nicht das genaue Aktenzeichen des anwendbaren Urteils mitgeteilt!!


    Die Ausführungen waren aber gestern wie auch letzte Woche sehr ausführlich und plausibel!!


    Da Ihr anscheinend nur Eure privaten Meinungen hier kundtut , mir aber einschlägige Fachliteratur nicht zukommen laßt , womit ich auf dem Jugendamt argumentieren könnte, werde ich Montag dort nochmal anrufen und mir das Aktenzeichen geben lassen.


    Ich bekomme keinen Zuschuss zum Anwalt,weil ich zuviel verdiene! Ausserdem lohnt es sich für den einen Monat nicht

    Da "ausführlich und erklärend" offenbar nicht ankommt, kommt jetzt die Antwort sehr kurz und prägnant:
    Du sollst dem "Mann im Amt" sagen, er möge seine Ablehnung Deines Antrags mit Nennung der Gesetzesgrundlage schriftlich begründen damit Du Widerspruch einlegen kannst.

    Sach mal, bin ich hier im Irrenhaus?? Macht ihr das mit Absicht ?? Ist das hier Methode ??


    Anstatt mal Fakten hier offenzulegen, krieg ich hier immer nur gesagt , was das Jugendamt alles machen soll??!!
    Was soll ich mit nem Widerspruch, wenn darin wieder steht, daß es nur Naturalunterhalt gibt??!!- mit Urteil vomn soundsounddannunddann :radab


    Widerspruch macht nur Sinn, wenn ich dies mit Fakten untermauern kann und nicht nebulös in der Scheiße rumstochere.


    Seid ihr alle erst beruhigt ,wenn ich hier das passende, für auf mich anwendbare Urteil reinstelle, was dann auch wieder angezweifelt wird??



    Ehrlich, mit diesen Aussage seid ihr keine große Hilfe ;(