in aller Kürze, soweit ich das gerade auswendig weiß:
Kindergeld gibt es für vier Monate nach Ende der Schulzeit, wenn "nichts" gemacht wird (darunter zählen im Zweifelsfall auch "Schnupperpraktika").
Die 4 Monate werden nur gezahlt wenn es sich um eine Übergangszeit von höchstens 4 Monaten handelt. Zum Beispiel: Ende der Schule 07/2023, Ausbildungs- oder Studienbeginn 10/2023. Dann wird Kindergeld auch in den Monaten 08-09/2023 gezahlt, obwohl das Kind sich noch nicht in Ausbildung befindet.
Wenn das Kind die Schule in 07/2023 beendet und danach gar nichts macht (also Ausbildung/Studium) dann wird auch kein Kindergeld mehr gezahlt. Wenn das Kind jedoch bei der Agentur als Ausbildungssuchend oder arbeitssuchend registriert ist, dann wird Kindergeld gezahlt. Arbeitsuchende Kinder werden jedoch nur bis zum 21. LJ gezahlt. Wenn das Kind bei keiner Stelle registriert ist, dann kann es evtl. auch Kindergeld beziehen wenn entsprechende Nachweise über Eigenbemühungen einer Ausbildungsuche vorliegen.
Frusi - lass dir doch mal einen Termin bei deiner zuständigen Familienkasse geben und lass dich dort beraten was für Voraussetzungen deine Tochter benötigt damit Euch weiterhin das Kindergeld zusteht. (ggfl.s Onlineberatung per Videochat)
Ihre Schule endet ja erst nächstes Jahr - vielleicht ändert sich bis dahin nochmal etwas und sie hat dann evtl. doch schon ein konkretes Ziel.
Lasst Euch beraten, das fände ich am Besten. Die Sachbearbeiter vor Ort können Dir helfen und entsprechende Auskünfte geben.