Und liebe TS,
willkommen im Alleinerziehenden Leben, in der man manchmal leider auch auf Mitgefühl verzichten und sich stattdessen für ein gutes Einkommen rechtfertigen muss.
Dass die 800 Euro Miete kein Problem wären, wenn der Vater keines machen würde, sieht man natürlich eher nicht.
Ebensowenig sieht man, dass man andere als viele andere Alleinerziehende von der öffentlichen Hand eben nicht Kinderbetreuung und andere teure Angelegenheiten finanziert bekommt.
Es ist in den Augen derer, die eigentllich solidarisch denken sollten, wohl ganz in Ordnung, wenn man überall nur zu hören bekommt, man würde "zu viel" verdienen und dann alleine gelassen wird. Da sind dann auch Kinderbetreuungskosten von über 400 Euro ganz in Ordnung, man muss eben bescheidener werden und gefälligst die Wohnung wechseln wenn einen dann so ein unvorhergesehener Schlag umhaut - Umzüge kosten schließlich kein Geld. Du schaffst das dann sicher auch noch.
(Das war Sarkasmus)
Da ich selbst einmal in einer ähnlichen Situation war (mit gutem Einkommen aber weniger Geld zur Verfügung als ein H4-Empfänger und dem dummen Spruch einer Sachbearbeiterin "so blöd müsst ich mal sein, dann noch arbeiten zu gehen") kann ich Dir nur den Rat geben: Nimm von der öffentlichen Hand was Du bekommen kannst!
In deinem Falle liebe yuenan4022, ist das die Hilfe der Beistandschaft.
Die Beistandschaft des Jugendamtes arbeitet umsonst für Dich. Die betreiben für Dich die Vaterschaftsfeststellung, treiben die Klage voran und verlangen kein Geld dafür. Allenfalls kann es sein, dass Du in Vorleistung gehen musst für die Verfahrenskosten. Diese wirst Du (da der Vater ja ein gutes Einkommen hat und da Du Dir sicher bist, dass er der Vater ist) von diesem dann wieder zurückerhalten.
Beste Grüße
FrauRausteiger,
die noch schnell die Information hinterherschiebt, dass es dem Richter vollkommen egal sein wird, ob der Vater irgendwelche Märchen über ledig oder nicht ledig erzählt. Es wird ein Vaterschaftstest gemacht, diesen Test wird er bezahlen müssen und er wird als Vater eingetragen werden.