Beiträge von coffeetogo

    Es geht mir hier nicht um den Jungen.


    Der hat wirkliche Probleme, ist seit der KITA in Therapie, ersetzt einen Tick durch den nächsten und hat keinerlei Frustrations-Toleranz.


    Es geht mir hierbei um die Wahrnehmung der Mitschüler/innen, wenn von Lehrer/innen Seite aus auf sein dissoziales Verhalten hin keinerlei Konsequenzen, sondern, aus ihrer Sicht, sogar noch eine "Belohnung" mit der Erteilung des Streitschlichter-Jobs erfolgt.


    Was bedeutet das dann für die Kids, die sich sportlich, fair und gemeinschaftlich verhalten?

    Guten Tag.


    Wiederholt kam mein Kind heim und erzählte, dass in ihrer Klasse (3.), hauptsächlich im Sportuntericht, ein Junge ist der sich anderen Kindern gegenüber extrem unfair verhält.


    Er kann leider überhaupt nicht verlieren, wird dann laut, handgreiflich, foult, schubst, stellt Beinchen, pöbelt, heult, versucht die anderen Kinder und sogar die Lehrkräfte damit so zu manipulieren, dass er seinen Willen bekommt.


    Letztens hat er ein paar Mädchen des Gegenteams beim Basketball sogar von hinten so stark in den Rücken geboxt, dass sie derbe, blaue Flecken davontrugen.


    Er ist also sehr auffällig und das ist auch nicht neu.


    Ich fragte meine Tochter, was denn der Sportlehrer in solchen Fällen unternehmen würde und sie antwortete, dass er gar nichts unternehmen würde, ausser den Jungen zu ignorieren, wenn dieser bockig durch die Halle tobt.


    Die Tochter einer Bekannten macht an der Schule, in der Klasse, derzeit ein Erzieherinnen- Praktikum und hat das bestätigt. Sie selbst hätte den besagten Sportlehrer gefragt, mit welchen Konsequenzen dieser Junge wohl rechnen müsse, wenn er sich so verhält.
    Die Antwort des Lehrers sei: "Wir blenden das aus!", gewesen.


    Man kennt ja nun dieses Prinzip, dass negatives Verhalten nicht belohnt wird.
    Aber ich frage mich die ganze Zeit, was für ein Signal dieses "Ausblenden" von Rumgepöbel und aggressivem, handgreiflichem Verhalten...und...das Nichterfolgen von Konsequenzen daraufhin...wohl für diejenigen Kinder bedeutet, welche sich fair, sozial-kompetent und sportlich verhalten.


    Welches pädagogische Konzept mag wohl dahinter stehen?


    Der gleiche Junge ist von der Klassenlehrerin zum "Streitschlichter" der Klasse ernannt worden. Was für viele der Kids dann doch irgendwie nicht verständlich ist, weil er eben der größte "Streithammel" der Klasse ist.
    Er schlichtet "zur Not" auf dem Schulhof mit Tritten, erzählen die Kinder.


    Diese Grundschule schreibt sich "gewaltfreie Schule!" auf das Werbebanner.


    Kann sich darauf vielleicht jemand einen Reim machen?


    Verwirrt,
    coffeetogo

    Mein Minijob findet von Mittags bis Nachmittags statt.
    Ich brauche also, um ihn zu erhalten, einen Betreuungsplatz für mein Kind, bis 15 Uhr.


    Mir geht es hier nicht um "Ansprüche" oder das "Für und Wieder", wenn Alleinerziehende Elternteile von Grundschulkindern mehr oder weniger Stunden arbeiten, als andere.
    Solche Diskusionen gab es schon zu Hauf und kann,wer will, natürlich sehr gerne an anderer Stelle führen.


    Mir geht es wie gesagt um die Frage, wer diesen Kriterienkatalog festlegt, von welcher Stelle das abgesegnet wird und an welchen Schulen sich das seit vergangenem Jahr auch so sehr verändert hat.


    Das bedeutet ja für alle betroffenen Minijobber/innen das Aus für den Mini-Job und den Zwang zum Medi-Job.

    Hallo.


    Ich habe eine Frage bezüglich des neuen Kriterienkatalogs für den Erhalt eines OGS-Platzes, an der Schule meines Kindes.


    Laut des besagten Kataloges reicht es nun nicht mehr aus, alleinerziehend zu sein und im Minijob(451,-) zu stehen, um einen OGS-Platz für sein Kind zu erhalten.


    Man muß nun 21 Wochenstunden Arbeit nachweisen.
    Dabei rutscht man aber automatisch in die Medijob-Schiene hinein, was bedeutet, das man mehr Sozialversicherungsabgaben zu zahlen hat, als der Arbeitgeber.
    Frage:
    Wer legt solcherlei Kriterien fest?
    Ist das rechtlich gedeckt?
    Was für ein Anreiz soll das sein?
    Ist das von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt?


    Für mich bedeutet das, das ich meinen Minijob verliere und mein Kind den OGS Platz.


    Wem ergeht es noch so?



    Verzweifelt
    coffeetogo

    Hallo noch einmal.


    Ich bin da noch auf etwas gestossen, wozu ich nirgends einen Gesetzestext finden kann. Nämlich folgenden Beitrag von Luchsie:

    Bei 4 Arbeitstagen/Woche wäre der Jahresanspruch NEU 20 Tage (also immer noch 5 Wochen- nur werden halt nur 4 Tage je Woche abgebucht)-

    SO dachte ich bei Vertragsunterzeichnung ebenfalls.
    Nun möchte die Chefin aber bei einer 4 Tagewoche 5 Urlaubstage abbuchen und sagt, in Anlehnung an eine Arbeitswoche von 6 Werktagen dürfte sie, laut Arbeitsgesetz, das auch so handhaben.


    Niemand in dem Betrieb arbeite 6 Tage die Woche, nur mal so am Rande.


    Ich bin mir da nicht so sicher, kann mich aber erst kommende Woche um einen Beratungsgutschein kümmern und mir dann erst einen Anwaltstermin geben lassen.


    Laut der Berechnungsformel von Luchsie , in Punkto Urlaubstage, habe ich einmal den 01.03. als Wechseldatum genommen und bin auf 23,6, also auf 24 Urlaubstage gekommen.


    Ist das so richtig?


    Dann noch eine Frage bitte.


    Die KK übernimmt die Lohnfortzahlung, wenn mein Kind krank ist.
    Aber zu wieviel Prozent übernimmt sie das?
    Muss ich dort als Alleinerziehende einen gesonderten Antrag dazu stellen?
    Und wenn mein Kind nun krank ist und die KK nicht zu hundert % die Lohnfortzahlung übernimmt, rechnet mir das Jobcenter ja dennoch den Gesamtlohn für diesen Monat an.


    Sprich, uns fehlt dieses Geld dann am Monatsende "doppelt"...oder mache ich da einen Denkfehler?


    Wie regelt ihr das in so einem Fall?


    Schönen Sonntag noch.


    Coffeetogo

    Vielen Dank!
    Ich hole mal ganz tief Luft....sieht ja so aus, als bräuchte ich einen laangen Atem ;).


    Und ja, ich habe mal diesen guten Mustervertrag von Luchsie ausgedruckt (vielen Dank für den link!) und als "Beispiel"...mit meinen Vorstellungen, von Allem was das Arbeitsverhältnis in Zukunft betrifft, reingereicht.


    Ich bin gespannt, wie Chefin reagiert.


    Es ist sehr gut möglich, dass sie sich auch nicht so sehr gut auskennt...ist ja nicht so ein Riesenbetrieb.
    Ich hoffe, dass wir da noch in aller Ruhe etwas zusammen stricken können, womit sie und ich gut leben können.


    Falls nicht, kümmere ich mich um einen Beratungsgutschein.


    Danke Euch und einen schönen Abend.


    Coffeetogo

    Guten Tag und vielen Dank für die Antworten.


    Das Drama nimmt weiter seinen Lauf!


    Heute habe ich mal die Austellung der geleisteten Arbeitsstunden gemacht.
    Da waren wir uns nie so recht einig und Chefin meinte stets, sie würde mit mir "minus" machen...dabei sind meine Arbeitspläne voll und ich habe Patienten, die nur zu mir möchten...daran kann es also nicht liegen.


    Oft hatte sie weniger Stunden aufgeschrieben als ich...was bei einem Festlohn eigentlich eh keine Rolle spielen sollte, dachte ich.
    Meine Fehlzeiten waren immer durch AU entschuldigt. Ich konnte mir diese Differenzen nie erklären.


    Nun kommt´s!
    Chefin hat mir heute gesagt, dass sie , falls ein Patient zu Beginn oder am Ende meiner Schicht absagen würde, sie diese halbe Stunde (dabei arbeite ich 3 Patienten in der Stunde, also im 20 Minuten Rhythmus!) NICHT bezahlen müsste und das auch nicht zur Arbeitszeit gehören würde.


    Ich bin aber da! Die ganzen 5 Stunden lang und es liegt nicht in meiner Hand die Pläne zu schreiben oder ob Patienten absagen oder kommen, nicht wahr?
    Darf sie das?


    Ich denke, das meine Arbeitszeit festgelegt ist, ich pünktlich vor Ort bin und damit meine Arbeitsleistung zur Verfügung stelle.
    Wenn nun ein Patient zu Beginn oder Ende der Schicht absagt kann das doch nicht auf meine Kosten geschehen.


    Ist das Arbeitsrechtlich gedeckelt, was die Chefin da macht?



    Luchsie: Danke für die Erklärung der Berechnung der Urlaubstage. Mein Problem ist aber, dass ich in diesem Betrieb, 4 Tage...bald nur noch 3 Tage die Woche arbeite. Zur Erläuterung:


    Also Montag- einschliesslich Donnerstag.
    Wenn ich mir Urlaub nehmen möchte, wird jeder Freitag (im Urlaubsplan und auch von meinem Urlaubstagekonto) ebenfalls als Urlaubstag angerechnet, obwohl ich niemals Freitags arbeite.


    Ist das erlaubt?


    @Kopf- Salat: Ich bekomme diebezüglich nirgends Auskunft...und kann mir ehrlich gesagt auch keinen Anwalt erlauben.Ich bin Aufstockerin und ganz knapp mit allem. Geld sowie Zeit.
    Das kennen hier ja bestimmt auch andere?


    Ich suche schon im Arbeitsrecht, aber bin leider nicht fündig geworden.
    Vielleicht ist dieser Fall auch zu speziell.


    Ich mag meinen Beruf und arbeite gerne!


    Das Team ist total nett, die Praxis schön und gut erreichbar für mich, die Patienten kommen auch gerne zu mir.
    Aber ehrlich gesagt vergeht mir langsam die Lust.


    Eure Coffeetogo

    Vielen Dank für die raschen und hilfreichen Antworten!


    Ich wußte gar nicht, das es so etwas wie eine Änderungskündigung überhaupt gibt.
    Dem Jobcebter muss ich ja eh eine Veränderungsmitteilung zuschicken.


    Das meine Urlaubsansprüche erhalten bleiben wusste ich ebenfalls nicht...die mir zustehenden Urlaubstage würden sich mit geringeren Arbeitsstunden ebenfalls verringern..ist das so richtig?


    Ich kann nirgends etwas finden, das meinen Urlaubsanspruch bei einer 15 Stundenwoche/a 4 Arbeitstage rechtlich untermauert.


    In Anlehnung an die 5 Tagewoche bleiben mir bisher, bei der 20 Stundenwoche, von 25 vertraglich zugesicherten Urlaubstagen effektiv 20 Tage übrig, da ich Freitags eh frei bin, er bei der Urlaubsplanung jedoch als Arbeitstag angerechnet wird.


    Es ist wirklich kompliziert...ein Termin beim Anwalt sicherlich ein guter Rat.


    Ich werde erst einmal nichts unterschreiben und eine Änderungskündigung ebenfalls zur rechtlichen Prüfung mitnehmen, bevor ich das tue.


    Danke!


    Lieben Gruß


    Coffeetogo

    Hallo Ihr Lieben,


    ich bin ganz arg auf der Suche nach Hilfe und ich versuche mich kurz zu fassen.


    Seit einem Jahr arbeite ich Teilzeit, 20 Stunden die Woche, als Masseurin.
    Ich bin auch staatl. anerkannte Ergo und werde auch zum Teil so eingesetzt.
    Vorteil für meine Chefin.


    Meine Chefin möchte nun auf 15 Stunden die Woche reduzieren, da sie mehr Teilzeitkräfte einstellen möchte.
    (was ich nicht so tragisch finde, da das Jobcenter uns eh alles anrechnet und ich momentan etwas mehr Zeit, für meine Tochter und meine Mutter im Pflegeheim, gut brauchen könnte.)


    Es war auch eine Aufstockung des Stundenlohns auf 13,50 Euro abgesprochen.
    Sowie 2 Tage in der Praxis und ein Tag für Hausbesuche, welche ich mit meinen Privatauto fahre.
    Für die Hausbesuche erhielt ich bisher den regulären Stundenlohn, sowie eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro KM.


    Soweit so gut.
    Dachte ich.


    Nun bat ich meine Chefin um eine Bescheinigung der Änderungen des bisherigen Arbeitsvertrages, für das Jobcenter, damit dort neue Berechnungen der Aufstockung stattfinden können.


    Heute lag dann in meinem Fach ein Schriftstück, in welchem meine Chefin nicht nur einen künftigen, aber zu geringen Bruttolohn, nämlich knapp 790,00 Euro angab, sondern auch noch eine Klausel eingebaut hatte, in welcher ich freiwillig die Lohnfortzahlungen abtrete, im Falle eines unverschuldeten Fehlens meinerseits.


    Es ging ihr wohl darum, keinen Lohn zahlen zu müssen, falls ich wegen Krankheit etc. fehlen würden.


    Mit meiner Arbeitsleistung ist sie nicht unzufrieden, aber sie macht unheimlichen Druck, wenn ich fehle, wegen Krankheit oder wenn mein Kind krank ist.


    Sie meinte, sie sei nicht verpflichtet, dann den Lohn weiter zu zahlen.


    Im bisherigen Arbeitsvertrag steht davon jedoch nix.
    Keine Abtretungsklausel.


    Ausserdem möchte sie mir, wie sie heute sagte, auch für die 5 Stunden Hausbesuche nicht den ausgemachten Stundenlohn von 13,50, sondern weniger bezahlen.


    Ich bekomme keine Zeit für die Dokumentation meiner Arbeit, muss Stundenzettel etc. daheim ausfüllen und auch die Hausbesuche in meiner "Freizeit" planen und organisieren.


    Bisher hatte ich noch gar keine Zeit, mich zu informieren, ob das alles so rechtens ist.


    Mittlerweile komme ich mir aber schon ausgenutzt vor und habe das Schriftstück natürlich ersteinmal nicht unterschrieben.


    Jetzt brauche ich aber bitte ganz arg Rat und Hilfe und ein paar Tips, zu dem weiteren Vorgehen.


    Wie ist die rechtliche Lage?
    Muss ich das unterschreiben?
    Diese Abtretung liefert uns ja ans Messer im Falle einer Krankheit meinerseits oder Seitens meiner Tochter!


    Kann meine Chefin das einfordern?
    Kann sie einfach sagen, dass Hausbesuchsstunden einen geringen Stundenlohn erbringen, als Praxisstunden?
    Ich würde ja auch gerne in der Praxis arbeiten, aber Chefin hat das anders geplant....und ich fühle mich da mittlerweile ziemlich über den Tisch gezogen.


    Kann mir bitte jemand raten, wie ich mich in dieser Sache absichern kann, was Arbeitsrechtlich ok ist und so weiter?


    Ich bin ziemlich verunsichert und völlig ratlos.


    Danke sehr für Rat und Hilfe.


    Coffeetogo

    Hallo und vielen, vielen Dank für diese vielen Anregungen und die beruhigenden Worte!!!


    Ich habe nun recht fix einen Gesprächstermin beim JA bekommen, zu dem der KV ebenfalls eingeladen ist.


    Seiner Auskunft nach, wird er wohl erscheinen.
    Wie ich ihn kenne kann natürlich immer sehr kurzfristig etwas dazwischen kommen.


    Ich hoffe wirklich, das er erscheint und das der Termin eine Regelung bringt, mit der die Lütte den Umgang wieder geniessen kann.


    Der KV hatte mir via SMS mitgeteilt, das ich zeitgleich Unterhaltsvorschuss beantragen soll.


    Er wird nicht arbeiten und er wird keinen Unterhalt zahlen.


    Er will nun "Künstler" werden, mit seiner "Downtown-Upcycling"- Hobbywerkstatt, in seinem Keller.


    Das Arbeitsamt hat seinen Antrag auf Förderung dieser Idee abgelehnt und nun wird er gar keinen Unterhalt mehr für seine Tochter zahlen.


    Ist das nicht der Knaller?
    Herr, schmeiss Hirn vom Himmel!


    (Oder einen grossen, schweren Felsbrocken! :nixwieweg )


    Entnervt aber hoffnungsvoll


    coffeetogo

    Danke sehr Shielover!


    Eine Lösung und eine Regelung muss aber irgendwie schon gefunden werden.


    Es ist ja nicht nur so, das der KV kurzfristig immer mal wieder den Umgang aussetzt, sprich absagt.
    Es ist auch so, dass er sich nicht an andere Vereinbarungen, wie z.B. die Umgangszeiten, hält. Ist z.B. Sonntag 17.00 Uhr ausgemacht, bringt er die Kleine oft erst um 19.00 Uhr oder später und oftmals hat sie dann noch nicht zu Abend gegessen.


    Es kann doch nicht richtig sein, das Kind und Mutter immer warten und hoffen müssen, das der Umgang wie vereinbart wahrgenommen wird, der KV jedoch den Umgang nach Lust und Laune absagen, eigenmächtig erweitern oder verkürzen darf, wie es ihm gefällt?


    Es stimmt!
    Ich muss gelassener werden!
    Der Kleinen, mir selbst und der Sache zu Liebe.


    Es bringt mich immer wieder aus der Fassung, wie feindselig und unkooperativ der KV sich verhält.
    Diese sinnlosen Anfeindungen und diese aggressive Haltung mir gegenüber nimmt mich wirklich mit.


    Ich brauche wohl ein wirksames Mantra und eine neue Batterie!


    coffeetogo

    Guten Tag Allerseits.


    Das war sehr aufschlussreich Summerjam, vielen Dank!


    Mir geht es ja auch gar nicht um das Geld, obwohl es natürlich hinten und vorne fehlt.


    Mittlerweile liegen meine Nerven blank.
    Nachdem der KV nun das letzte Wochenende wegen Freundin und angeblichem Geldmangel absagte, will er mich nun wegen "Belästigung" anzeigen, weil ich ihn zu einem Termin beim Jugendamt zwecks Klärung des regelmässigen Umgangs und Mediation einlud.


    Er meinte, er würde sich zu gar nichts von mir "zwingen" lassen und wenn ICH den Umgang weiterhin sabotieren und einen Keil zwischen die Lütte und ihn treiben wollte, würde er gemeinsames Sorgerecht beantragen und mich gleichzeitig anzeigen wegen Beleidigung, Belästigung, übler Nachrede und was weiss ich nicht noch alles.


    Nun wird er nochmals vom Jugendamt eingeladen.
    Der Herr vom JA meinte, das man es mir, im Falle einer Klärung vor dem Familiengericht nicht negativ auslegen würde, wenn ich den Umgang bis zur Klärung der Sache aussetzten würde, da ich ja mehrfach nachweisen könnte, das ich mich generell ja FÜR einen geregelten Umgang einsetze.


    Hat diesbezüglich vielleicht jemand Erfahrungen gemacht?
    Worauf muss ich dabei Acht geben?


    Es fällt mir nicht leicht, den Umgang auszusetzen, gerade wegen der Lütten.
    Es ändert sich aber Erfahrungsgemäß leider gar nichts,wenn sich nichts ändert.


    Danke für Tips und Anregungen.


    coffeetogo

    Guten Tag Allerseits.


    Die Düsseldorfertabelle habe ich mir mal angeschaut.


    Der Vater zahlte bisher unregelmässig, mal 250, mal 270 Euro, einmal 330 Euro Unterhalt...und bis zum 3. Lebensjahr des Kindes habe ich Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen.
    360 Euro waren es bisher jedoch noch nie.


    Zum Unterhalt eine Frage bitte: Der Mindestunterhalt für eine 6jährige ist ca.360 Euro.
    Davon zieht der Vater dann das halbe Kindergeld ab und es kommen nur ca.270 Euro vom Unterhalt für das Kind an???


    Ich habe erst ab April wieder eine feste Arbeit und bekomme bis dahin ALG2.
    Bei der Berechnung der ALG2 Geldes wird das Kindergeld jedoch ebenfalls zu 100% als Kindeseinkommen angerechnet.


    Mache ich einen Denkfehler oder wird das Kindergeld tatsächlich 1,5x berechnet...und zwar zum Nachteil des Kindes?


    Und wie schaut es dann aus, wenn ich ab April in Teilzeit arbeite und aufstocken muss?
    Kommt das Kind dann zu 100% auf meine Steuerkarte...weil der Vater ja nix macht....und wird das Kindergeld dann ebenfalls angerechnet?


    Ich bin verwirrt.
    Danke und einen schönen Tag.


    coffeetogo

    Danke keks3.


    Eine aktuell gültige Umgangsregelung gibt es gar nicht. An die schriftlich frei fixierte...hält er sich ja nicht.Termine beim Jugendamt hat er bisher nicht wahrgenommen.


    Natürlich wird es bis auf Weiteres auch keine Umgangserweiterung geben.


    Ich hatte eine Beistandschaft eingerichtet, als er überhaupt keinen Unterhalt zahlte und sie dann stillgelegt, als er in Arbeit war und regelmässig zahlte.
    Einen Unterhaltstitel...? Wir waren nie verheiratet oder so.
    Einen Termin beim Jugendamt werde ich mir morgen holen.
    Meiner Meinung nach braucht es die Holzhammer-Methode...offene Türen haben seit 6 Jahren nicht mehr als Beleidigungen gebracht.


    Nun hat er sich aber kündigen lassen, kriegt Stütze, zahlt weniger Unterhalt, will sich als Downtown Upcycler selbstständig machen (generell ´ne Spitzenidee ...aber ohne Werkstatt, ohne Führerschein, ohne Auto, ohne Investmentkapital...im handwerklichen Bereich...dream on!).


    Ich finde es einfach unmöglich das er seine Bequemlichkeit und Traumtänzerei auf Kosten der Lütten auslebt.


    Gönnen würde ich ihm alles! Freundin, Upcycling, whatever!
    Wenn er nur auch diese 4 lausigen Umgangstage im Monat mit der Lütten hinbekommen wollte.


    Will er aber nicht.


    Der ....nein-ich-werde-nicht-ausfällig-nein-ich-werde-nicht-ausfällig-nein-ich-werde-nicht-ausfällig-nein-ich-werde-nicht...aber-ich-gebe-zu-ich-könnte-lang-und-schmutzig-auf-ihn- :kotz ...
    ...blame me.


    coffeetogo

    Test macht fest.
    Wie angekündigt haben wir das mit dem erweiterten Umgangswochenende ausprobiert...unter Vorbehalt.


    Die Lütte kam einmal rechtzeitig und tiptop in der Schule an seitdem.
    Er Kann es also.


    Leider zieht er es nicht durch. Schickt die Kurze im Schlafanzugoberteil zur Schule...und als sie ihn darauf hinwies, das es ein Schlafanzug ist was sie da anziehen soll sagte er ihr, das das sicher keinem auffallen würde.
    Sie kommt übermüdet zum Unterricht und hat schlimme Alpträume.


    Zwischenzeitlich hat er das Weihnachtsbasteln 15 Minuten vor Start telefonisch abgesagt, zu welchem er sich zuvor hat einladen lassen von ihr.
    Begleitet von üblen Beleidigungen in meine Richtung.
    Ich bin natürlich eingesprungen...und musste mit einem enttäuschten Kind basteln...und mir ein Bombardement von Beschimpfungs-SMSn antun.



    Nun hat er aktuell wohl eine Freundin (was ich generell total toll finde, weil ich glaubte, dass würde ihn etwas....entspannen), zahlt seitdem gleich mal weniger Unterhalt und hat heute das anstehende Umgangswochenende mit der Kleinen abgesagt, weil er kein Geld dafür hätte.....das erzählt er auch mal so ganz selbstgefällig der Lütten.


    Die Lütte lässt sich bei solchen Telefonaten mit ihm die Enttäuschung nicht anmerken, weil sie "nicht will dass der Papa traurig ist".


    Meine Geduld ist wirklich zu Ende. :angry
    Ich will nicht, dass er die Kurze weiter zum Spielball seiner Unzulänglichkeiten macht...und endlich einen regelmässigen Umgang für die Kleine.


    Mitgeteilt habe ich ihm, dass er den Umgang nicht telefonisch mit der Lütten, sondern mit mir oder über das Familiengericht zu regeln hat.
    Und das der Umgang stillgelegt ist, bis er sich darum bemüht.
    So oder so.


    Wegen der massiven, andauernden Alpträume der Lütten war sie beim Kinderjugend-Psychologen.


    Dort beschrieb sie sich selbst als Pinguin, mich als Pferd, den Papa als Krokodil.


    Alles in Allem hat der "Traumdoktor" den Eindruck gewonnen, das die Kurze den Vater als Aggressor wahrnimmt.


    Sie will aber Papa und Mama...logisch.


    Ich hoffe nun auf eine erfolgreiche Mediation...hätte niemals gedacht, das ich das schreiben würde... damit der Umgangs-Heck-Meck für die Lütte endlich mal aufhört und sie was Zuverlässiges hat.


    Wie läuft sowas eigentlich?


    Danke und Gruss


    coffeetogo

    Hallo Jona,
    der Vater muss nicht zur Arbeit. Die hat er verloren weil er zu oft verschlafen hat. Kein Scherz.
    Er hat auch kein Auto und muesste die Oeffis nehmen, wenn er Unsere Tochter zur Schule bringen wuerde.
    Rein spasseshalber werde ich ihm den Vorschlag einmal machen.
    Wenn dann die Kleine aber ungewaschen und unauschgeschlafen und zu spaet oder gar nicht zur Schule gebracht wird von ihm...auf wen faellt das dann wohl zurueck?
    Erstmal auf sie...und dann ja auch auf mich, nicht wahr?


    coffeetogo


    @mmm:Einen Termin beim JA...bei deren Betratungsdienst habe ich heute machen wollen. Allerdings koennen die mir erst in 6 Wochen einen Termin geben. Solange den Umgang einfach aussetzen ist schon happig finde ich. Auch fuer die Kleine. Wie mir gesagt wurde koennte mir dann auch fuer jedes verpasste Umgangswochenende ein Ordnungsgeld auferlegt werden.
    Ich faend es schlimm wenn es gerichtlich geregelt werden muesste. Denke das kann man auch anders regeln nur bin ich im Moment sehr ratlos.