Hallo zusammen,
in Bayern müssen bereinigte Schülerakten 50 Jahre aufgehoben werden. Bis 2016 wurde die gesamte Akte an die anfordernde Schule weitergegeben, jedoch mussten Mitteilungen und Ordnungsmaßnahmen vor der Weitergabe entfernt werden.
Jetzt darf aus Datenschutzgründen nur noch der sogenannte Schülerbogen und das letzte Zeugnis, bzw. Notenblatt weitergereicht werden... der Rest verbleibt an der abzugebenden Schule.
Diagnosen dürfen in Bayern NICHT in den Schülerakten aufbewahrt werden, das hat die Schulpsychologin bzw. Beratungslehrerin unter Verschluss und darf auch nicht weitergegeben werden.
LG aus dem Schulsekretariat :pfeif:winken:
Lilime