Beiträge von F4tH3R F16URE

    Naja, also rein rechtlich wäre sie zunächst einmal in der besseren Position. Das war es, was ich meinte. Das man dabei trotzdem finanziell verlieren kann, obwohl man Recht bekommt, das kennen ja auch viele hier. Das Thema Gastronomie kommt jetzt für meinen Geschmack etwas polemisch rüber, aber da will ich jetzt auch mal kein Faß aufmachen. Für mich alleine koche ich i. d. Regel ja auch nicht so oft. Also wenn das Verhältnis zur Ex so gut ist, dann hängt es jetzt eigentlich nur noch von deinem Überzeugungstalent ab. Ich meine, du kannst das hier ja auch überzeugend vortragen, das muß man dir ja gar nicht vorkäuen. Ob deine Ex das so nüchtern und sachlich sieht, ist die Frage. Das kann ich von hier leider nicht beurteilen.


    Ich habe täglich Umgang und möchte auch unregelmäßig mal etwas übernehmen können.


    Nun, dann mußt du die Mutter eben von dem Modell überzeugen, daß sie damit besser fährt, daß du dich nach freien Stücken einbringst und nicht durch monatliche Überweisung eines Fixbetrags. Da wirst du natürlich eine Menge Daumen brauchen, denn an Mutterns stelle wäre mir ein solches Angebot vielleicht zu wenig. Es sei denn, du darfst ihr uneingeschränktes Vertrauen geniessen. Es liegt natürlich auf der Hand, das bei mehr Unterhalt die Kohlen dann hinterher in deinem Haushalt fehlen. Damit zu argumentieren, daß du auch Kosten hast, finde ich nicht verkehrt. Die Gehälter und Löhne steigen nicht reziprok zu den Unterhaltssätzen. Das kann dann eben dazu führen, das du Unternehmungen und Angebote für das Kind zurückschrauben mußt.
    Ich befürchte, mehr als an ihren guten Willen kannst du nicht appellieren. Dem Grunde nach hat sie viel weniger zu verlieren als du und könnte beispielsweise auch das sagen, was ich mir früher gelegentlich anhören durfte: "Dann geh' halt mehr arbeiten!".
    Ja, für engagierte Väter ist es ein Dilemma. :frag


    PS: Ja, das mit dem Essen ist ein prima Vorschlag. Unsere KM hätte auch ganz gerne sattgegessene Kinder zurück.
    Den Haken sehe ich bei dir darin, das auswärts gegessen wird, ohne das zwingend eine Notwendigkeit besteht und es damit teuer wird. Das du die Zeit anders als zum Kochen nutzen willst, ist allein deine Entscheidung und entspricht deinen Bedürfnissen. Ich sehe unsere Kinder beispielsweise und zwar nur am Wochenende oder in den Ferien, es macht auch keinen Unterschied, ob ich für einen koche oder für sechs, jedenfalls, so viel Zeit verbringe ich nicht in der Küche.


    Also der Ansatz ist an sich schon OK, mache ihr doch diesen Vorschlag, lobe die Vorzüge für sie und dann verhandele über ein "Budget" für die Verköstigung. Das kann ja immer noch zwischen 100 und Null liegen. Die Frage ist, ob die Annehmlichkeiten das finanzielle Interesse überwiegt. Ist ja in etwa wie auf dem Basar, der Kunde versucht natürlich alles zu kriegen, ohne den Aufpreis bezahlen zu müssen. Also beide :thumbsup:


    Tja, und somit stecke auch ich in einem Dilemma. Zahle ich maximal das, was ich müsste, also wie jemand der zB null Kosten durch keinen Umgang hat, hat eigentlich niemand von uns was davon. Freuen tun sich nur das JC, welches der Meinung ist, dass ich genug zahle und die GEZ. Blöde Sache.


    Gegner von sozialen Regelungen würden jetzt bestimmt fragen, warum der Steuerzahler Kind und Beitragsservice finanzieren soll. Vielleicht diskutiert ihr mal darüber, ob du dich anderweitig einbringen kannst, was einen Gegenwert von 1.200 Euro im Jahr ausmacht, ohne daß der Betrag tatsächlich in voller Höhe fliessen müßte. Du kannst ja schon mal damit anfangen, das du ihren Deckel heute abend übernimmst. :-D
    Denke mal darüber nach, wie es wäre, wenn dir das Jobcenter erst richtig auf die Füsse tritt, wenn der Kinderbedarf durch Unterhalt und Kindergeld nicht mehr gedeckt wäre.
    Die Schikanen im JC fallen weg, die finanzielle Enge bleibt. Wenn dann beispielsweise zum Jahreswechsel mal eine Wohnkostennachzahlung ansteht, hat man den Salat. Ansonsten: Daumen

    Er dagegen geht auf nichts ein, beleidigt mich lieber und setzt mich unter Druck.


    Dann möchtest du diesen Status Quo also aufrecht erhalten? Man macht es sich m. M. zu einfach, den anderen Elternteil in die Schmuddelecke zu stellen. Du könntest dich dann wohl an seiner Stelle, des Kindes wegen, bemühen. Es ist oft ein K(r)ampf und bei ganz speziellen Sorten von Eltern mag das so aufwändig wie ein Pflegefall sein. Aber manchmal läuft das Pferd eben nur mit Zucker. Wenn kein Elterndialog zustande kommt, probiert es mit Moderation, sucht euch, bzw. du dir, dann Hilfe. Proaktiv sein, nicht nur zuwarten. Volleybap hat dazu eigentlich schon alles Wesentliche gesagt.

    Als Vater bin ich sehr froh, daß sich unsere Kinder bei Next so wohl fühlen. Da wird auch mal von den Kindern aus geknuddelt und geherzt. Das war bei Next von Ex und den Kindern nicht von Anfang an so und mußte erst wachsen. Dafür habe ich mich auch mal um etwas Small Talk mit dem Next bemüht, um ihn kennenzulernen und mich davon zu überzeugen, ob er sich mehr für die Ex oder mehr für die Kinder interessiert. Jedenfalls sehe ich in diesem Fall nicht ansatzweise irgendeine sexuelle Übergriffigkeit, falls die Argumentation in diese Richtung gehen sollte. Warum du das genauso so siehst wie dein Ex, dafür habe ich jetzt irgendwie kein Verständnis. Man kann sogar von Glück sprechen, daß das Kind keine ablehnende Haltung gegenüber dem Neuen hat, was ja auch recht häufig vorkommen soll ("Mama/Papa, wann geht der/die endlich wieder?"). Das darf KV meiner Meinung nach ruhig gelassener sehen. Umgekehrt könnte man ihn fragen, wie er es denn finden würde, wenn man seiner Next bei Klageandrohung die Art und Weise vorschreiben würde, wie die mit euren Kindern verkehren darf.


    Der Partner ersetzt allerdings m. E. aber die Vaterrolle nicht. Die Beziehung zum leiblichen Vater wird immer bestehen bleiben, auch wenn ein Kind gute Beziehungen zu anderen männlichen Erwachsenen entwickelt, das ist nun mal das Einzigartige an der Vater-Kind-Beziehung. Für das Kind ist es also am Besten, wenn es in der "Stieffamilie" sowohl eine ungezwungene Beziehung zum Stiefvater als auch zum leiblichen Vater haben kann.


    Das wiederum funktioniert besser, wenn die leiblichen Eltern sich noch die Mühe um einen respektvollen Umgang miteinander machen. Vielleicht solltest du das Thema noch mal mit dem leiblichen Vater in einem ruhigen und sachlichen Gespräch aufgreifen. Es ist nämlich auch nicht gut für das Kind (wie auch für den Partner), wenn es sich selbst und auch dein Partner verkrampft die bisher gelebte Zuneigung verkneifen muß. Das Kind kann dadurch sich verfestigende Unsicherheiten und Ängste entwickeln. Es könnte z. B. einen Loyalitätskonflikt entstehen ("Papa will nicht, das wir uns küssen") oder das Kind könnte sich von Next weniger beachtet fühlen, weil es Next eben nicht mehr küssen darf oder geküsst wird. Du könntest versuchen, ihn für diesen Hintergrund zu sensibilisieren. Ziehe ihn in die elterliche Verantwortung, beziehe ihn in ein in diese Diskussion um das Wohlergehen des Kindes und versucht auf dieser Ebene, seine/eure Bedenken zu erforschen und wenn möglich auszuräumen, um der Holzhammermethode der Klage die Schärfe zu nehmen. Die Einbeziehung zur Klärung dieser Fragen stärkt seine Position als Elternteil und lässt ihn nicht als unliebsamen Zaungast zurück. So etwas lässt sich aber nur in persönlichen Gesprächen klären und nicht mit Liebesbriefen von einem Anwalt.


    Dabei mußt du nicht den Weg des geringsten Widerstands gehen und ihm die Freiheit zugestehen, das Maß der Zärtlichkeit zwischen Next und Kind zu bestimmen. Das "gesunde" Maß wirst du sicher selber kennen. Was ihr als Eltern jetzt braucht, ist ein Konsens über eine gesunde emotionale Entwicklung eures Kindes, was ihr nicht braucht, ist eine Bühne für gekränkte Eitelkeiten oder übersteigerte Sorge wegen sexueller Übergriffigkeit. Ein Anwalt wird dafür ganz sicher nicht benötigt. Eher etwas Toleranz, dem anderen Elternteil einen kleinen Einblick in die "Stiefelternfamilie" zu gewähren, der entfernte Elternteil braucht Vertrauen. Das ist das, was ich in Bezug auf die Überschrift der Frage, darüber denke.

    ich bin immer noch nicht schlauer, wie ich das am geschicktesten anfange, aber dass er nun informiert werden muss, ist klar.


    Wie geschickt sollte man das denn anstellen müssen? Das ganze schmückende Beiwerk und emotionale Untertöne kann man sich schenken, so daß man im Endeffekt wirklich nur einen Dreizeiler benötigt (Umzugstermin, Bereitschaft signalisieren, den Umgang neu zu verhandeln). Auf das, was der Vater aus deiner Mitteilung macht, hast du sowieso keinen Einfluß, auch nicht, wenn du noch ein bisschen Prosa in die Hiobsbotschaft mit einflechtest. Das macht das Ergebnis für ihn weder schöner noch wird es dadurch gemildert. Würden berufliche Dinge eine Rolle dabei spielen, würde ich das der Mitteilung noch hinzufügen.

    Hallo [Name Vater],


    hiermit teile ich dir den bevorstehenden Umzug von [Name Kind] und mir nach X-Stadt zum TT.MM.JJJJ mit.


    Gruß, [Name Mutter]


    Ich denke, das ist sachlich und neutral genug. Kann sicher nicht schaden, wenn du das noch mit ein paar Einlassungen zur Erhaltung der Umgangswahrnehmung für den Vater ergänzt.


    Ich habe jetzt nicht deine ganze Historie aufgearbeitet.


    Einen gerichtlichen Antrag auf GSR kann der Vater unabhängig von dem Umzug stellen. Der verhindert aber keinen Umzug und dein Freizügigkeitsrecht wird bei ASR wohl niemand einschränken können, so lange Umgang gewährt und nicht faktisch unmöglich gemacht wird.

    Manchmal darf auch ein Inkassobüro beauftragt werden ohne vorherige Mahnungen:



    https://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mahnung


    Ich sehe da kein Problem, ob mit vorheriger Mahnung oder ohne. Der gelieferte Strom wurde vom Schuldner fristgerecht bezahlt. Kein Verzugsschaden, keine Inkassogebühren. Kurz den Inkassoleuten den Sachverhalt mit dem Zahlendreher erklären, die danach vergessen und gut ist. Die TO schreibt, die Inkassobude nervt seit einem Jahr. Wäre die Forderung berechtigt und weiter unbezahlt geblieben, hätte Inkasso schon längst ein Mahnverfahren eingeleitet. Wenn die da so lange dranbleiben, ohne tatsächlich verschärfte Mittel anzuwenden, dann haben die nichts in der Hand und wollen den vermeintlichen Schuldner nur weichkochen.

    Für mich klingt es aber sowieso alles komisch was du schreibst. Die Bank darf dir nämlich nicht von sich aus ein P-Konto ausstellen. Das dürfen nur Rechtsanwälte oder zugelassene Schuldnerberater.


    Das klingt es zwar für mich auch und ich denke, das TO bei einer professionellen Schuldnerberatung besser aufgehoben wäre, die den Sachverhalt prüfen und ein entsprechendes Schreiben vorformulieren könnten, aber ein P-Konto kann nun wirklich jeder eröffnen, bzw. ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Das sollte man sich aber gut überlegen, weil man dann einen unterirdischen Schufa-Score bekommt.


    Die Inkassobude muß sinngemäß zu lesen bekommen, das deren Hauptforderung samt Zinsen und Inkassogebühren bestritten wird und weitere schriftliche Einlassungen nicht mehr beantwortet werden. Telefonanrufe sind zu unterlassen. Die Zahlungen auf die Hauptforderungen wurden nachweislich geleistet, konnten jedoch durch den Gläubiger nicht zeitnah dem Vertragsnehmer zugeordnet werden. Des Weiteren hätte der Vertragspartner (hier der Energielieferant) zunächst von sich aus die offenen Posten anmahnen müssen. Da er dies offenbar unterlassen hat, muß er auch die Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens tragen (s. a. Amtsgericht Kehl in 4 C 19/11 vom 26.04.2011).

    "Zu teuer" ist gar nicht das Problem. Dafür haben wir sozialstaatliche Regelungen, von denen auch der im Ausland lebende Vater partizipieren kann. Du könntest allerdings beim Jugendamt anregen, das der Umgang zunächst nur in Begleitung einer Aufsichtsperson stattfindet, die das Jugendamt stellt. Das nennt man auch "betreuten Umgang". Bei der Vorgeschichte macht das sicherlich Sinn. Ob das 14 Tage am Stück sein dürfen, wird das Jugendamt sicher erörtern können. Jedenfalls findet der Umgang dann tagsüber für ein paar Stunden unter Aufsicht des Jugendamtes statt. Wenn die Prognosen des Jugendamtes später weiteren Umgang ohne Aufsicht befürworten, seid ihr als Eltern gefragt, eine einvernehmliche Umgangsregelung zu treffen. Zunächst müsste sich der Vater aber diesbezüglich bewähren.

    Es wird jedenfalls nicht besser werden, wenn das Kind keine Gelegenheit dazu bekommt. Dem Kind sollte in seinem jetzigen Alter auch nicht die Entscheidung überlassen werden, ob es dort schläft oder nicht. Für unsere Kinder brauchte das in dem Alter auch eine Eingewöhnungszeit, das ist ganz normal.


    Hätte mich mein Anwalt schon lange darauf hinweisen sollen?


    Jein. Das kommt auch ein bisschen darauf an, wie du selber bei ihm rüberkommst. Du mußt auch schon deutlich machen, was du für die Zukunft für dich und deine Kinder willst und was nicht. Wenn du ihm signalisiert hast, das du mit der Ex lieber einen Schmusekurs fahren möchtest, dann kann man nicht erwarten, das er zum Generalangriff auffährt. Du sagst, DU warst zurückhaltend aus Gutmütigkeit. Insofern passt das zahme Verhalten deines Anwalts dazu. Es wäre dir ja wahrscheinlich auch unangenehm gewesen, wenn er ohne dein Zutun entsprechende Schritte eingeleitet hätte? Dann hat es möglicherweise auch damit zu tun, ob es in deiner Angelegenheit auch wirtschaftlichen Nutzen für den Anwalt hat, denn der kann auch nicht aus Nächstenliebe knifflige und arbeitsintensive Fälle mit wenig Ertrag bearbeiten. Solche Fälle landen in den Aktenstapeln ganz unten.


    Mal aus meinem Nähkästchen zum Vergleich: Meine erste Anwältin hat für mich nach der Trennung eine Unterhaltsberechnung vorgenommen, denn ich an meine Kinder zu zahlen hätte. Dabei habe ich ihr auch mitgeteilt, ich hätte es ganz gerne ohne langjährigen Rosenkrieg und da müsste man nicht um jeden Cent feilschen. Ich bekam dann von ihr einen Vorschlag zu einem Unterhaltsbetrag, bei dem ich anschliessend noch ganze 700 Euro netto übrig gehabt hätte. Da habe ich aber noch nicht gewohnt, gegessen oder eine Kilowattstunde Strom verbraucht. Da habe ich sie gefragt, ob sie eigentlich für oder gegen mich arbeitet und wie ich mit diesem "üppigen" Selbstbehalt über die Runden kommen solle. "Wieso," meinte sie, "Sie wollten doch keinen Streit und Kindesunterhalt ist nun einmal teuer, da sind die Richter sehr streng." Sie schlug mir dann vor, eine neue Berechnung durchzuführen und evtl. doch noch den einen oder anderen Aufwandsposten durchzuboxen. Da habe ich sie gebeten, gar nichts mehr für mich zu tun und sie am selben Tag mit einem zweizeiligen Fax gefeuert. Rechnung über einen schlappen Tausender kam prompt.



    Ich werde auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einem zweiten FA für Familienrecht machen, was haltet Ihr davon?


    Wenig. Wieder eine Erstberatungsgebühr weg. Das, was du wissen willst, kannst du auch den alten Anwalt fragen und du mußt nicht wieder bei Adam und Eva anfangen. Wenn der sich nicht dazu äußert (weil er z. B. nie erreichbar ist), dann solltest du das schriftlich formulieren und ihm eine Frist setzen. Wenn der Anwalt dann weiterhin unerreichbar bleibt, dann kannst du schon darüber nachdenken, dir besser einen anderen zu suchen.


    Das Wichtigste ist jetzt eigentlich, das du aktiv wirst, bzw. aktiv bleibst und nicht einfach zuwartest, bis deine Ex Verhältnisse schafft, bei denen du dann plötzlich der Zaungast bist.

    Da die Kinder gerade hier sind, mache ich es kurz, bevor ich im 180-Grad Winkel vom Bildschirm weggekickt werde. Mit ihnen bin ich nur zeitweise alleine, die sind nur im 14-Tage Turnus hier und fünf Wochen über das Jahr in den Ferien. Aber da bei fünf Kindern quasi ständig irgendetwas Wichtiges ansteht, wo ich mich einbringen kann, haben wir auch außerhalb dieser Zeit eine ganz gute Kontaktdichte. Aber der Betreuungsschwerpunkt liegt ganz klar bei der Mutter. Probleme, die z. B. während des Schul- oder Kindergartenalltags zu bewältigen sind, die habe ich in der Regel eher nicht. Aber dafür ab und an eben ein paar andere, Problem mit dem Altersunterschied gehören jedenfalls dazu... :pfeif


    Bis jetzt bin ich davon ausgegangen dass der Umgang schon beim Unterhalt, oder auch Unterhaltsvorschuss reingerechnet ist.


    Das stimmt. Jedenfalls so lange, wie der Bundesgerichtshof das Spielchen, einer zahlt, der andere betreut, weiterspielen will.



    Egal ob Umgang stattfindet oder nicht. Außerdem ist doch das halbe Kindergeld beim Unterhalt schon abgezogen.


    Das stimmt auch. Allerdings hat der BGH irgendwann 2009 auch mal geschrieben, das der Unterhaltspflichtige die Umgangskosten im Mangelfall erst mal aus dem abgezogenen Kindergeld bezahlen soll. Wer aber gar keinen Unterhalt zahlt (weil er z. B. arbeitslos ist), kann auch kein halbes Kindergeld abziehen.


    Das Jobcenter schmeißt hier eigentlich Unterhaltsrecht und Sozialrecht durcheinander, Sozialrecht (SGB) und Unterhaltsrecht (BGB) müssen nicht deckungsgleich sein. Wenn im Ergebnis das Kind, da wo es sich eben jetzt gerade aufhält, keine Unterhaltsleistungen von den Eltern erhält und so in eine Notlage gerät, hat es auch einen Anspruch auf Sozialleistungen, wer wann und wie und ob überhaupt jemand diese Leistungen später erstatten muß, ist ein nachgelagertes Thema. Diese eigene Aufklärungsverantwortung versucht das JC nun schon im Vorfeld den Eltern zuzuschieben, ohne dabei selber leisten zu müssen.


    Einige Jobcenter helfen auch Widersprüchen dazu nicht ab und lassen es dann sogar auf eine Klage ankommen. Nicht, weil ein JC damit vor Gericht durchkommen würde, sondern weil die Antragsteller im zermürbenden Verwaltungsverfahren schon vorher aufgeben und ihre Anträge zurückziehen so wie es hier ja auch anklingt (traue mich nicht, keinen Ärger wegen 1xx Euro). Ich habe mich jedenfalls getraut, JC mußte aus den Vorjahren alles nachzahlen plus der Kosten des Rechtsstreits sowie Zinsen auf die zu Unrecht vorenthaltenden Leistungen, die habe ich auch dann auch noch geltend gemacht. Da kommen mit der Zeit nicht unerhebliche Beträge zusammen. Aber das muß jeder für sich entscheiden, es kostet auch Nerven. Aber wenn man sich einmal erfolgreich durchgesetzt hat, dann klappt das in der Zukunft auch ganz gut.

    Hallo nach Herford. Sind das nicht die mit dem Spaßbad? Ich habe eine vierzehnjährige Tochter und einen fünfjährigen Sohn. Dazwischen gibt es allerdings, anders als bei dir, noch ein paar andere Orgelpfeifen. Bei Fragen: Fragen. :-D

    Also für mich liest sich das alles wie eine akademische Diskussion über das betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Partners. Gibt es ein Return on Investment, wenn ich für meinen Schatz den Staubsauger und den Putzlappen schwinge? Wird sie mir mal wieder ein leckeres Essen zaubern, wenn ich mich am Wochenende um das Rosenbeet kümmere, das sie so gerne mag? Der Partner als Unternehmer in Beziehungssachen wird sich sagen, das er nichts tun muß, wenn sein Gegenstück sich wartungsarm und damit ressourcenschonend verhält. Da regelmässig keine Bedienungsanleitungen für Partner mitgeliefert werden, lässt sich das nur über die Betrachtung des Periodengewinns bei gegebenen Kapital-, bzw. Ressourceneinsatz feststellen, ob der Partner zu einem der im Eingangsbeitrag vorgeschlagenen Prototypen gehört und sich der Ressourceneinsatz über die Zeit amortisiert hat oder wenigstens ein Break-Even erzielt werden konnte.


    Scherz beiseite. Die Diskussion ist müssig. Das der neue Partner, bzw. die neue Partnerin besser behandelt wird, ist zum Einen eine rein subjektive Empfindung/Betrachtung. In einer frischen Beziehung herrscht einfach eine höhere Kontaktdichte und damit ein besseres Gespür füreinander (da fällt auch oft der Begriff "Seelenverwandschaft"), die aber einer zu Ende gehenden Beziehung eben fehlt. Kommunikation, gedanklicher Austausch, das muß nach meiner Meinung immer im Fluß bleiben. Sonst verfestigen sich eben Vorurteile oder Frustrationsmomente. Wie oft hört man von Leuten, wie erleichtert sie waren, nachdem sie sich nach langer Zeit einmal miteinander "ausgesprochen" haben. Viele Meinungsverschiedenheiten, Mißverständisse und Vorurteile können so ausgeräumt werden. Es gibt natürlich auch Leute, die eine Beziehung haben, aber sich trotzdem so verhalten, als wenn sie Single wären. So ein Verhalten wird aus egoistischen Motiven genährt, die keiner Partnerschaft würdig sind.