Beiträge von AlwaysHope

    Danke rainbowfish, aber das wusste ich alles. ;-)
    Aber danke, dass du das alles so zusammengestellt und aufgeführt hast!


    Nur ist das aber nach meiner Auffassung keine Begründung oder Rechtsfundstelle (Beschluss, Rechtsprechung o.ä.) dafür, dass die Mutter MIT ausreichend eigenem Einkommen ( und nur darum geht es mir als Fragestellung) automatisch als unterhaltsberechtigte Person mitgezählt und berücksichtigt werden muss in der Einstufung in der Tabelle.
    Dass sie berücksichtigt wird, wenn ihr Einkommen NICHT ausreicht , ist natürlich klar.
    Aber eben nicht, wenn ihr eigenes Einkommen ausreicht…


    Daher bleibe ich bei meiner bisherigen Auffassung.


    Aber danke Dir für Deine Mühe!


    ( Ich möchte aber den thread von weare4 jetzt nicht weiter nur mit diesem Thema " ausweiten" . Mal sehen wie es bei ihr weitergeht! )

    Hallo @ rainbowfish


    wie ich ja schrieb, stelle ich in Frage, ob die Kindesmutter (wenn sie ausreichend eigenes Einkommen hat um ihren eigenen Bedarf zu decken) tatsächlich trotzdem als unterhaltsberechtigte Person mit gezählt werden muss .
    Auch weil ich bisher keinen Beschluss o.ä. gefunden habe, in dem dies ausdrücklich geregelt wurde?


    Insofern du ganz klar die " IST" Form wählst und schreibst: und ebWIRD mitgezählt - hast du sicher dazu auch Rechtsprechung oder Rechtsfundstelle oder Gesetz oder Ähnliches?
    Daran wäre ich sehr interessiert!
    Könntest du sie mir bitte benennen? Könnte ich dann meinen Rechtswissen beifügen, vielen Dank!

    ... Wenn er bisher ja in der dritten Einkommensstufe ist und man geht zwei Stufen runter ist man ja schon beim Mindestunterhalt= 100% !!
    Drunter wäre dann eben ein Mangelfall...Und in dem Mangelfall wird dann eben die Mutter des letzten Babys NICHT mehr berücksichtigt wegen Rangfolge.
    Ist er wegen Steuerguthaben in der 4. Einkommensgruppe und es ginge dann drei Stufen runter (mit der Mutter) wären wir wieder beim Mindestunterhalt = 100 %.


    Aber ich stelle grundsätzlich in Frage, ob die Mutter, wenn sie ausreichend eigenes Einkommen hat, um ihren Bedarf selbst zu decken, tatsächlich als unterhaltsberechtigte Person bei der Einstufung berücksichtigt werden MUSS.


    Auf jeden Fall wäre der Mindestunterhalt der Kinder hier in beiden Variationen wahrscheinlich möglich .
    Und einen Mangelfall kann ich bei 2300 € + ggfls. mehr ( durch Steuerguthaben ) eigentlich aktuell gar nicht so unbedingt erkennen.

    Hervorragender Hinweis von volleybap!
    Da tatsächlich an der nächsten Einkommensstufe gekratzt wird - unbedingt den Steuerbescheid nachfordern!


    Wenn nämlich durch mehr Einkommen monatlich ( da ein eventuelles Steuerguthaben ja dazu gerechnet wird !) der Selbstbehalt gewahrt bleibt, dann kann auch der Mindestunterhalt für alle Kinder bezahlt werden!

    Wenn die Beistandschaft die Rechtslage tatsächlich anders beurteilt(und dann nicht richtig informiert wäre !!), dann würde ich freundlich die dir bekannten Fakten hinweisen .


    Ist der Beistand weiterhin uneinsichtig, so bleibt dir dann nur die Möglichkeit, die Beistandschaft zu beenden.
    Dem Beistand etwas vorschreiben kannst du nicht. Aber hadt im ruhigen Gespräch vielleicht doch die Möglichkeit , es anders mit ihm gestalten.


    Aber im 1609 BGB steht ja genau die Rangfolge drin.
    Kinder an 1. Stelle.
    Betreuende Elternteile ( also hier die Neu-Mutter) an 2.Stelle


    https://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html


    Hat der Beistand denn schon irgendwas in die Richtung gesagt, dass er es anders sieht als Du?
    Oder woher kommt deine Befürchtung dahingehend?

    Guten Morgen,


    wenn er wegen seinem Einkommen in der 3.Einkommensstufe ist, dann gilt die bei zwei Unterhaltsverpflichteten.
    Pro Person mehr eine Herabstufung ist legitim, wobei bedacht werden muss:
    auch wenn die Partnerin schon in Mutterschutz gewesen wäre , hat sie ja sicherlich auch noch eigenes Einkommen.?
    Hier wäre interessant zu wissen , wie viel und ob sie dadurch ihren eigenen Bedarf selbst deckt oder tatsächlich noch eine unterhaltsberechtigte Person gegenüber dem Kindesvater ist.


    Geht man davon aus, sie hat tatsächlich eine Unterhaltsberechtigung gegen Ihn, so darf trotzdem der Mindestunterhalt der Kinder DESHALB nicht gefährdet/ unterschritten sein/werden.


    Ab diesem Zeitpunkt haben die Kinder VORRECHT vor Unterhaltsverpflichtung gegenüber der nichtehelichen Mutter.


    Käme es zu Mangelfall, so wäre sie auch außen vor. Von daher denke ich, dass der Mindestunterhalt für die Kinder dann gesichert ist, wenn er mit Zahlung des gesamten Betrages ab Juli auch für das neue Kind seinen Selbstbehalt nicht berührt!
    Tut er das, so muss ab Juli unter Berücksichtigung des neuen Babys dann eine entsprechende Mangelfallberechnung durchgeführt werden.
    Bei vier Kindern zu bezahlen ist das schon eine ordentliche Summe und da kann schnell der eigene Selbstbehalt unterschritten werden!


    Gesamtunterhalt für vier Kinder. ( je nach Altersgruppe )
    355,00
    335,00
    286,00 ( weil 3.Kind und halbes Kindergeld höher)
    224,50 ( weil 4.Kind und halbes Kindergeld höher)
    = zusammen 1.220,50
    + 1.080 Selbstbehalt = 2.300,50 €


    Er müsste also bereinigtes Einkommen in Höhe von
    2.300,50 € haben, um den Mindestunterhalt ab JULI zahlen zu können.
    Liegt sein bereinigtes Einkommen UNTER 2300,50 € - so dürfte es eine Mangelfallberechnung werden .

    Wenn du komplettes alleiniges Sorgerecht hast, er euer Kind einbehält und mit nichts bereit ist , es wieder herauszugeben, dann kannst du als letzte Möglichkeit tatsächlich die Polizei anrufen und informieren und um Unterstützung bitten.
    Denn mit alleinigem Sorgerecht bestimmst DU den Aufenthalt des Kindes alleine. Wie das Wort schon sagt.
    Und was er dann macht ist "in strengsten Sinne "Kindesentziehung:


    https://dejure.org/gesetze/StGB/235.html


    Aber Polizei sollte wirklich nur eingesetzt werden , wenn gar nichts anderes !!! mehr geht.
    Denn wie schrecklich das dann auch für euer Kind ist, wenn es mit der Polizei raus genommen und zu dir gebracht wird, dass kannst du dir sicher auch vorstellen… :(

    Ich drücke dir die Daumen, dass er es nicht auf eine Pfändung ankommen lässt und nach der Aufforderung jetzt zahlt.


    Zahlt er eigentlich an dich direkt oder über das Jugendamt?
    Denn wenn erst ans JA., dann müsste er das ja dann auch umstellen , wenn die Beistandschaft abgegeben wird.
    Nicht dass das auch wieder zu einer Verzögerung führt.
    Es geht immer schneller und ist oft besser,? wenn direkt von Vater an die Mutter gezahlt wird-ohne Umwege 8-)

    Wenn die Pfändung Erfolg hat und tatsächlich Geld bei ihm zu holen ist, dann muss er natürlich zusätzlich auch die Pfändungskosten zahlen.
    Aber du musst ( ohne PKH) in Vorlage treten .
    Und wenn du keine Prozesskostenhilfe bekommst und im schlimmsten Fall - dass bei ihm doch nichts zu pfänden wäre.- bleibst du dann auch auf diesen vorgelegten Kosten sitzen… :-(

    .... Und dann bitte sie am besten, dass sie schnellstmöglich an das nun zuständige Jugendamt abgeben! Umso schneller kann eine Pfändung eingeleitet werden.
    Kannst ja auch gleich schon mal nach dem Formular für Prozesskostenhilfe fragen. Wenn du das schon zu Hause hast , ausfüllen und vorbereiten kannst, dann geht alles noch schneller, verstehst du?


    Oder guck hier: ( Formular kommt am Ende der Hinweise)
    http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

    Dann schlage ich vor, dass du beim neuen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragst.
    Dann bekommt der Vater in der Regel von dort auch noch eine Aufforderung zusätzlich.
    ( Auch bevor die Beistandschaft an das andere Jugendamt abgegeben wird - Unterhaltsvorschuss ist nämlich nicht die Beistandschaft sondern eine andere Abteilung)
    Vielleicht bewegt ihn das, doch zu zahlen und es nicht auf eine Pfändung ankommen zu lassen!


    Wenn nicht musst du halt leider abwarten, ob das neue Jugendamt dann gleich pfändet.
    Und da das, wie ich schon erwähnte, auch durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es umso besser, wenn du zwischenzeitlich Unterhaltsvorschuss ( zumindest als Abschlag ) monatlich sicher erhältst.
    Denn der Unterhaltsvorschuss Betrag ist sicherlich niedriger als der Betrag aus deinem Titel?

    Guten Abend,


    die Beistandschaft kann mit dem Titel pfänden.
    Vorher ist immer eine Zahlungs Aufforderung angebracht-die ist ja wohl rausgegangen.
    Wird eine Pfändung eingeleitet, so kann dies durchaus 2-3 Monate dauern, bis Geld fließt (wenn überhaupt) .


    Aber bei dir im Moment auch wichtig:
    bist du nach deinem Umzug noch im gleichen Zuständigkeitsbereich des bisherigen Jugendamtes?
    Oder muss die Beistandschaft aus gesetzlichen Gründen erst an dein neues zuständiges Jugendamt abgegeben werden?
    Das würde dann natürlich das weitere Vorgehen auch noch verzögern.
    Denn das abgebende Jugendamt wird keine Pfändung mehr einleiten sondern es dem neuen überlassen…


    Wenn du Glück hast, dann bringt das bereits verschickte Zahlungserinnerngsschreiben vielleicht schneller Geld als eine langwierige Pfändung.
    Die im schlimmsten Fall dich auch noch Geld kostet, wenn du dafür keine Prozesskostenhilfe bekommst!


    Wenn der Vater bisher gezahlt hat und nur jetzt nicht-könntest du dir vorstellen , warum er plötzlich nicht zahlt?

    Das vereinfachte Verfahren ist ein Verfahren beim Familiengericht um einen UnterhaltsfestsetzungsBeschluss ( Mit dem man letztendlich auch pfänden könnte , wenn es etwas zu pfänden gibt :-( ) zu bekommen :


    https://dejure.org/gesetze/FamFG/249.html


    In diesem Verfahren kann der Vater jedoch Einwendungen machen und vorlegen, dass er gegebenfalls gar nicht leistungsfähig ist. z.B. wenn man jahrelang Hartz IV bekommt wie er in diesem Fall…
    dann wird das in der Regel nichts werden mit einem Unterhaltstitel…


    Was daher hier zum derzeitigen Zeitpunkt bei einem Vater, der jahrelang Hartz IV bekommt , so ein vereinfachtes Verfahren bringen soll erschließt sich mir nicht ganz?


    Doch selbst wenn das Verfahren durchgeht und man hinterher einen Titel hätte, mit dem man pfänden könnte:
    wohinein soll man denn pfänden, wenn jemand kein Einkommen hat und so weiter?


    Sachpfändung zu Hause verlaufen in der Regel erfolglos. Heißt es gibt kein Geld und im schlimmsten Fall kostet die Pfändung die Mutter nur welches… Dann hat man zu Hause einen so genannten "Titel ohne Mittel "...

    Ich verstehe auch nicht , wie schwerfällig die Beistandschaft ist.
    Warum fragen die nicht einfach mal beim Job Center an, wie seine beruflichen Aussichten sind? Job Center muss doch "fördern und fordern. "
    Und die können doch am besten eine Aussage treffen: ist er eingeschränkt arbeitsfähig oder könnte er ganztags oder überhaupt? Und wenn nicht, warum?


    Auch wenn er selbst keine Auskunft gibt , dann beschafft man sich die eben anderweitig.
    Muss nicht gleich ein Auskunftsverfahren bei Gericht sein , es gibt doch auch andere Wege.


    Es sei denn , der Beistand zuwenig Zeit, weil er hunderte von Fällen hat und es zu wenig Mitarbeiter dort in der Abteilung gibt. Das ist leider oft der Fall.


    Es kann aber auch genauso sein, dass der Vater zwar bei der Rentenversicherung nicht angemeldet ist, aber selbstständig " im Aufbau" ist und nicht genügend verdient und er bekommt deshalb aufstockend Hartz 4 .
    Oder er bekommt Hartz IV und ist fleißig am Schwarzarbeiten… Gerade in der IT-Branche ist das nicht zu selten…


    Und Schwarzarbeit beweisen? Ist meistens sowohl für die Mutter als auch für den Beistand so gut wie aussichtslos…


    Man kann natürlich die Info, "dass Papa arbeitet " auch an das Job Center mal weitergeben als Beistand. :D
    Dann wird er dort beim Job Center vielleicht noch mal genauer geprüft . Und das Prüfungs Ergebnis kann man dann als Beistand wieder abfragen. Vorausgesetzt es ist Zeit dafür da… Hat der Beistand zu viele Fälle und muss etwas reduzieren, dann ist es vielleicht geneigt, so genannte bisher aussichtslose Fälle zu beenden. Da kraft Gesetz der Beistand nicht selbst beenden darf sondern nur der Elternteil schriftlich ging an dich die Anfrage raus. In der Hoffnung , Du beendet und es ist somit ein Fall weniger-du verstehst?

    Also mein Eindruck ist: wenn man trotz bestehender Beziehung (seine Freundin) offensichtlich mit einer anderen Frau ein Kind gezeugt hat, und dann nicht mal bereit ist , zur Absicherung den Unterhaltstitel zu unterschreiben und alles "geheim halten möchte":
    wie kann man bei so einer Person sicher davon ausgehen, dass er immer angepasst zahlen wird und man nicht Gefahr läuft, dass da durchaus der Wurm rein kommen kann?


    Erscheint es doch eher so, dass ganz besonders in diesem Fall das Kind abgesichert sein sollte durch einen Titel!
    Warum scheut der KV sich so, diesen zu unterschreiben ?
    DAS muss man sich doch unter diesen ganzen Aspekten fragen…


    Vielleicht hat der BGH, als er geurteilt hat, dass JEDEM Kind (auch bei regelmäßiger Unterhaltszahlung !!) ein Unterhaltstitel zusteht, solche und eventuell deshalb wackelige "Kandidaten "im Auge gehabt? :D

    Schönen Abend,
    also bei uns gibt es eine Mädchenschule, die sowohl Real- als auch Gymnasialzweig anbietet.
    Dann müsstest du bzw. der Kindesvater schon genau wissen , ob die Tochter wirklich Real Schule gemacht hat.



    Ich würde freundlich und sachlich die Mutter anschreiben und um Auskunft bitten, was die Tochter aktuell macht bzw. was ab Herbst geplant ist.
    Ob noch Schule oder Ausbildung und wenn welche.
    KV haT ein grundsätzliches Auskunftsrecht gegenüber der Mutter über den Werdegang dER Tochter !
    https://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html


    Auch freundlich drauf hinweisen, dass bei eigenen Ausbildungsgeld dies entsprechend beim Unterhalt angerechnet werden muss ( anteilig in der Minderjährigkeit)


    Wenn sie Unterhalt annimmt , der zu hoch ist , weil Ausbildungsgeld angerechnet werden muss (allerdings erst ab Herbst wenn's losgeht) könnte sie sich unter bestimmten Umständen nämlich schadensersatzpflichtig machen.
    Auch deshalb ist wichtig , jetzt schon freundlich darauf hinzuweisen, dass der Unterhalt im Fall von eigenem Ausbildungsgeld angepasst werden muss. Dann kann hinterher nicht mehr gesagt werden "ich wusste ja nicht , dass das Auswirkungen auf den Unterhalt hat… "(Damit wäre dann das Argument: "Unterhalt im guten Glauben angenommen und aufgebraucht " nicht mehr zu halten. - Denn es war ja dann bekannt ;-) )

    Hallo, ich stimme volleybap zu, dass der bisher eingeschlagene Weg der Beistandschaft gut war.
    Als weitere Möglichkeit gibt es natürlich aber auch das Bundesamt für Justiz -


    Guckst du hier :
    https://www.bundesjustizamt.de…erdienste/AU/AU_node.html


    http://www.bundesjustizamt.de/…_blob=publicationFile&v=3


    Und die arbeiten/helfen im Gegensatz zum DIJUF ( deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) kostenfrei!


    Und ich sehe es auch so, der im Moment noch wichtigste Punkt ist wirklich die Begründung der Australier.
    Darum dreht es sich wohl derzeit im Wesentlichen!


    Beim Bundesamt für Justiz kann man auch anrufen, die sind sehr freundlich auch bei telefonischer Beratung.
    Wenn man dort vielleicht gleich die Begründung der Australier nennt, dann können die vielleicht schon eine gewisse Einschätzung abgeben!


    Teuren Spezialanwalt würde ich mir im Moment gerade noch sparen…

    Hallo,
    Fahrtkosten sind je gefahrenem ! Kilometer zu berechnen. siehe z.B. Leitlinien OLG Frankfurt.
    ( Einfache Strecke ist nur bei der Steuer )


    Das bedeutet also bei Berechnung im Unterhaltsrecht: hin und zurück = daher x2
    Diese Fahrtkosten werden vom Einkommen abgezogen. Das Steuerguthaben, welches er / man unter anderen wohl AUCH wegen hohen Fahrtkosten erhält (ich betone unter anderen) wird natürlich dann auf das Einkommen mit drauf gerechnet.


    Also in zwei Schritten : z.B.:
    Einkommen aus zwölf Monaten + Steuerguthaben = Summe, diese dann : 12 Monate = durchschnittliches monatliches Gehalt/ Einkommen.
    Von diesem monatlichen Einkommen dann die monatlichen Fahrtkosten runter.


    Oder bei Selbstständigen natürlich den Durchschnitt aus dem Einkommen aus 3 Jahren.


    Berechnung Fahrtkosten : 7,5 km x 2 x 0,30 € x 220 Tage : 12 Monate= 82,50 € monatlich

    Mit der VK H sehe ich das weiterhin - auch aus Erlebnissen in unseren Gerichtsbezirken - immer noch anders als volleybap und Luchsie.
    Aber vielleicht ist es in anderen OLG Gerichtsbezirken eben ganz anders oder örtlichen Amtsgerichten??


    Bei uns prüfen die Richter ganz genau neben der Einkommensprüfung, ob der Beteiligte in dem Verfahren (und besonders bei Unterhalt) berechtigte Chancen hat, zu (zumindest Teil-) gewinnen. Und diese beiden Komponenten braucht er um die VK HEntscheidung zu fällen!


    Ich zitiere einen Richter: "wer verliert der bezahlt-und zwar alles! "
    Der andere Richter sagte " Verfahrenskostenhilfe gibt's bei mir nicht wenn ich von vornherein sehe, dass z.B.der Antragsteller durchaus Recht hat mit seinem Herabsetzungsbetrag und der Antragsgegner aus meiner Sicht dies verlieren wird. "
    Und da ist dann nix mit freundlich "Kosten teilen "sondern: siehe oben = wer verliert bezahlt...


    Im hiesigen Fall schätze ich es daher weiterhin so ein , dass die große Gefahr besteht, dass die Mutter eben verlieren und bezahlen würde/könnte/müsste.


    Aber es soll ja hier gar kein Gerichtsverfahren angestrengt werden, wie ich es verstanden habe, sondern ein außergerichtlicher Deal vereinbart.
    Nur für diesen Deal als Argument und gute Positionierung braucht TS eben auch die Begründung, der Mutter zu erklären, dass es sehr teuer für SIE werden kann, wenn sie dem Deal nicht so zustimmt…