Guten Morgen,
wenn er wegen seinem Einkommen in der 3.Einkommensstufe ist, dann gilt die bei zwei Unterhaltsverpflichteten.
Pro Person mehr eine Herabstufung ist legitim, wobei bedacht werden muss:
auch wenn die Partnerin schon in Mutterschutz gewesen wäre , hat sie ja sicherlich auch noch eigenes Einkommen.?
Hier wäre interessant zu wissen , wie viel und ob sie dadurch ihren eigenen Bedarf selbst deckt oder tatsächlich noch eine unterhaltsberechtigte Person gegenüber dem Kindesvater ist.
Geht man davon aus, sie hat tatsächlich eine Unterhaltsberechtigung gegen Ihn, so darf trotzdem der Mindestunterhalt der Kinder DESHALB nicht gefährdet/ unterschritten sein/werden.
Ab diesem Zeitpunkt haben die Kinder VORRECHT vor Unterhaltsverpflichtung gegenüber der nichtehelichen Mutter.
Käme es zu Mangelfall, so wäre sie auch außen vor. Von daher denke ich, dass der Mindestunterhalt für die Kinder dann gesichert ist, wenn er mit Zahlung des gesamten Betrages ab Juli auch für das neue Kind seinen Selbstbehalt nicht berührt!
Tut er das, so muss ab Juli unter Berücksichtigung des neuen Babys dann eine entsprechende Mangelfallberechnung durchgeführt werden.
Bei vier Kindern zu bezahlen ist das schon eine ordentliche Summe und da kann schnell der eigene Selbstbehalt unterschritten werden!
Gesamtunterhalt für vier Kinder. ( je nach Altersgruppe )
355,00
335,00
286,00 ( weil 3.Kind und halbes Kindergeld höher)
224,50 ( weil 4.Kind und halbes Kindergeld höher)
= zusammen 1.220,50
+ 1.080 Selbstbehalt = 2.300,50 €
Er müsste also bereinigtes Einkommen in Höhe von
2.300,50 € haben, um den Mindestunterhalt ab JULI zahlen zu können.
Liegt sein bereinigtes Einkommen UNTER 2300,50 € - so dürfte es eine Mangelfallberechnung werden .