Beiträge von musicafides

    Nun ist es ja üblicherweise so, dass besondere Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Geburtstag, Familienfeste und eben auch Einschulung die normale Umgangsregelung brechen.

    Was heißt "üblicherweise"? Ich frage deshalb, weil wir ja eine gerichtlich verfügte Umgangsregelung haben, die umfassend Wochenenden, Ferien und Feiertage regelt. Familienfeste als besondere Feiertage - kann man so sehen, aber ich sehe da viel Potenzial für Konflikte, gerade weil das sehr dehnbar ist (was zählt alles dazu? Treffen der Großfamilie? Einweihung des neuen Domizils? Jubiläen? Da kann man mit einiger Kreativität die gesamten Wochenenden und Feiertage verplanen, wenn man es denn darauf anlegt). Was besonders ist und was nicht, kann auch sehr unterschiedlich gedeutet werden. Wenn das Kind auf dem Geburtstag des besten Freundes eingeladen ist, ist das vielleicht für den Umgangselternteil nicht wichtig ... und so weiter, und so fort.


    Wenn ich meiner Ex einen Brief dieser Art schicken würde, dann wäre sie ziemlich sicher der Ansicht, vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein und dass es mir darum ginge, meinen Willen durchzusetzen und nicht das im Blick zu haben, was für das Kind wichtig ist. Denn wenn man solche besonderen Termine im Vorfeld (im Gespräch) regeln kann, dann wäre eine Antwort wie oben gar nicht erforderlich. Sie würde jedenfalls bei konfliktbehafteten Elternverhältnissen nicht dazu beitragen, den Ball flach zu halten.

    Wir hatten diese Frage auch mal bei der Taufe meines Sohnes. Damals waren Konfliktpotenziale zwischen uns Eltern noch etwas größer als heute (so meine Einschätzung), und deshalb habe ich mich zunächst selbst davon ausgeschlossen, damit der Sohn eine unbeschwerte Feier hatte. Kompromiss war dann, dass ich beim Gottesdienst dabei war, bei der anschließenden Feier aber nicht. Ich bin bis heute davon überzeugt, dass es besser so war für den Sohn.


    Manchmal ist es besser, sich zurückzunehmen.

    Gestern wurde mein Sohn erstmals geimpft, aber nicht bei seinem Kinderarzt. Keine nennenswerten Nachwirkungen. Für die Zweitimpfung müssen wir dann zum Impfzentr, weil der Kinderarzt nur beide Impfungen verabreicht aus organisatorischen Gründen.

    Samstag war nun die zweite Impfung bei einer anderen, mir bekannten Kinderärztin. Ich finde es toll, dass manche Ärzte extra am Wochenende solche Aktionen durchführen. Im örtlichen Impfzentrum hätte ich erst Ende des Monats einen Termin bekommen können. Das war mir zu spät.

    Was mir noch einfällt: Vielleicht solltest du Vollbio nochmal einen Familienhelfer beantragen. Die Kinder leben ja jetzt in großen Teilen bei dir.

    Guter Tipp (jedenfalls nach meiner eigenen Erfahrung)! Als unser Sohn mit vier Jahren zu uns kam, hatten wir auch eine Zeitlang einen Famlienhelfer. Das ist kein Eingeständnis, es selber nicht gebacken zu bekommen, sondern kann dem Kind / den Kindern helfen, wirklich anzukommen.


    Gerade dann ist das sehr hilfreich, wenn die Bindung zum (bisher) betreuenden Elternteil sehr eng und die zum umgangsberechtigten Elternteil wenig ausgeprägt war und sich die Rolle umkehrt.

    Ich möchte nicht, dass sie mir das als persönliche Schikane umdeutet, sondern dass sie aus berufenem Mund erfährt, warum eine Verlängerung unseres gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses für niemanden ein Gewinn wäre; auf mittlere und lange Sicht auch nicht für sie selbst.

    Das wäre im Moment für sie bequemer aber für mich sicher immer noch etwas, was mich hindert, das endgültige AUS unserer Beziehung zu begreifen.

    Das verstehe ich jetzt gerade nicht. Was hindert Dich denn daran, von Dir aus gesehen zu begreifen, dass Eure Beziehung endgültig beendet ist? Mir hat es in diesem Zusammenhang immer geholfen, vom Verstand und auch vom Herzen her bewusst einen solchen Schlussstrich ziehen zu können. Getrennt von Tisch und Bett heißt ja: jeder ist vom Tag X an für sich selbst verantwortlich. Aber man muss das tatsächlich auch wollen.


    Dass Du einen gemeinsamen Termin bei der Familienberatung vereinbart hast, finde ich gut. Jetzt hoffe ich für Dich bzw. Euch, dass sie diesen Termin auch tatsächlich wahrnimmt. Was machst Du, wenn sie nicht kommt (Plan B)?

    Wenn ich die Situation nehme, wo seine kleine Tochter am Treppenabsatz steht und niemanden hat, der ihr signalisiert: Ich bin für dich da und keiner ihre ein Angebot macht sie zu schützen, zu herzen und zu sagen: Ich sehe, dass es dir nicht gutgeht. usw. ....dann ist es schon wahr, dass Vollbio keinen sicheren Hafen bildet.

    Guter Punkt. Aber ich finde, es ist sinnvoll, da nicht (vorwiegend) auf die (vermuteten oder tatsächlichen) Defizite zu schauen, sondern auf das Potenzial, und Ermutigung finde ich immer besser als (manchmal nicht sehr konstruktive) Kritik.

    Natürlich könnte man jetzt noch mehr Situationen sammeln (die es eh schon vielfältig verschriftlicht hier gibt), um das Ganze noch wahrer zu machen.

    Und was soll das Vollbio bzw. seiner Tochter bringen?

    (das ist eine durchaus von mir ernst gemeinte Frage!)

    Und mir geht es darum, dass hier immer und immer wieder der Vater von es gut meinenden Usern psychoanalysiert wird

    Mir auch. Ich frage mich, was es bringt, wenn man von gut meinenden Usern psychoanalysiert wird. Meine persönliche Meinung:

    1. Das sollte man den dafür geschulten Fachleuten überlassen

    2. Ohne Vertrauensverhältnis bringt das gar nichts

    3. Ein Forum ist zur gegenseitigen Unterstützung da, aber nicht, um die Probleme anderer zu "betreuen" (was ich sehr wohl verwerflich finde). Ich halte es für angebracht, sich hier auf Augenhöhe zu begegnen. Andere Nutzer frontal anzugehen und ihnen zu unterstellen, hier "herumzupoltern", ist aus meiner Sicht nicht auf Augehöhe.


    Ich kann gut verstehen, wenn manche Nutzer irgendwann Persönliches hier nicht mehr teilen mögen.

    Heute morgen beim Kinderarzt meines Sohnes angerufen und gebeten, ihn auf die Warteliste setzen zu lassen. Wieviele Einträge die schon hat, weiß ich natürlich nicht.

    Gestern wurde mein Sohn erstmals geimpft, aber nicht bei seinem Kinderarzt. Keine nennenswerten Nachwirkungen. Für die Zweitimpfung müssen wir dann zum Impfzentr, weil der Kinderarzt nur beide Impfungen verabreicht aus organisatorischen Gründen.

    Ich hab jetzt mal aus Neugierde geguckt, immerhin wurde das Impfzentrum wieder eröffnet und einen Impftermin für die Erstimpfung eines Kindes könnte ich für den 15.12. buchen!

    Würde mcih ja für Euch freuen, wenn das tatsächlich klappt bei Euch. Ich habe mich am Sa. im Impfzentrum erkundigt, ob sie planen, Kinder unter 12 Jahre zu impfen. Antwort war: derzeit nicht, wenden Sie sich am besten an den (zuständigen) Kinderarzt.

    Hallo Desperate23,


    aus gutem Grund gibt es in gerichtlichen Verfahren immer einen Verfahrensbeistand. Der macht sich ein Bild, wie es dem Kind geht, wieviel Kontakt er zum Kind hat - und welche Beziehung das Kind zu jeweils beiden Elternteilen hat. Ich kann mir schon vorstellen, dass ein Anwalt des KV sich genau auf solche Kleinigkeiten wie Anruflisten oder SMS konzentriert, garniert mit ein paar Behauptungen, manchmal kommen da schon erstaunliche Geschichten heraus, ich spreche da aus Erfahrung.


    Wenn es in einem Gerichtsverfahren im Schreiben des gegnerischen Anwalts solche Unwahrheiten gibt, würde ich diese möglichst unaufgeregt schriftlich widerlegen (erst einmal für Deinen Anwalt), damit er Dich so gut wie möglich vor Gericht vertreten kann, damit ein vollständiges Bild entsteht. Ich würde aber nicht jede Kleinigkeit in epischer Breite aufgreifen, sondern mich bemühen, dass ein stimmiges Gesamtbild entsteht.


    Ein Gericht schaut sich immer beide Seiten an. Welche Schlüsse daraus gezogen werden, weiß man freilich nie. Nicht ganz zu Unrecht heißt es ja deshalb auch: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen!


    Viele Grüße,

    musicafides

    ich sage meinen Kindern immer: meine Aufgabe ist es, Euch rechtzeitig zu wecken, Eure Aufgabe ist es, rechtzeitig aufzustehen. Bei mir gibt es keine Weckwiederholung, bin noch rein mechanisch und analog ;-)

    RA meinte, dass das ABR auch weiterhin geteilt bei uns bleiben kann, wenn Richterin das möchte. Ich dachte es müsse jetzt tatsächlich über das ABR entschieden werden…

    Kann passieren, wenn die Richterin einen Vergleich vorschlägt, der besagt, dass der nicht betreuende Elternteil sich damit einverstanden erklärt, dass die Kinder ihren bisheringen Wohnort beibehalten können. Bei einem Vergleich gibt es keine Möglichkeit, die nächsthöhere gerichtliche Instanz zu bemühen - ich drücke jedenfalls die Daumen!