Nun ist es ja üblicherweise so, dass besondere Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Geburtstag, Familienfeste und eben auch Einschulung die normale Umgangsregelung brechen.
Was heißt "üblicherweise"? Ich frage deshalb, weil wir ja eine gerichtlich verfügte Umgangsregelung haben, die umfassend Wochenenden, Ferien und Feiertage regelt. Familienfeste als besondere Feiertage - kann man so sehen, aber ich sehe da viel Potenzial für Konflikte, gerade weil das sehr dehnbar ist (was zählt alles dazu? Treffen der Großfamilie? Einweihung des neuen Domizils? Jubiläen? Da kann man mit einiger Kreativität die gesamten Wochenenden und Feiertage verplanen, wenn man es denn darauf anlegt). Was besonders ist und was nicht, kann auch sehr unterschiedlich gedeutet werden. Wenn das Kind auf dem Geburtstag des besten Freundes eingeladen ist, ist das vielleicht für den Umgangselternteil nicht wichtig ... und so weiter, und so fort.
Wenn ich meiner Ex einen Brief dieser Art schicken würde, dann wäre sie ziemlich sicher der Ansicht, vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein und dass es mir darum ginge, meinen Willen durchzusetzen und nicht das im Blick zu haben, was für das Kind wichtig ist. Denn wenn man solche besonderen Termine im Vorfeld (im Gespräch) regeln kann, dann wäre eine Antwort wie oben gar nicht erforderlich. Sie würde jedenfalls bei konfliktbehafteten Elternverhältnissen nicht dazu beitragen, den Ball flach zu halten.