Hi,
Zitat
Original von taklamakan
kannst du mir das mit dem fiktiven Gehalt mal näher erklären? Was ist das und was passiert jetzt, wenn er in Husum keinen Job kriegt???? Das würde mich nämlich auch mal interessieren. Ich hab bissi Angst davor, dass er dann dort oben hockt, den Arsch net hoch kriegt und ich keinen KU mehr krieg...
Bei einem fiktiven Gehalt wird vom Unrechtssprecher -bspw.- einfach angenommen, daß er noch seinen Job hat. Dann wird als Berechnungsgrundlage einfach die 1400 Euronen genommen. Dies mußt du aber bei Gericht durchdrücken, oder das JA macht das.
Es gibt durchaus Urteile, wo gesagt wurde, daß der KV dafür zu Sorgen hat, daß der KU fließt, auch wenn KV einen Zweitjob annehmen muß.
Natürlich gibt es viele Fälle, wo der KV dies mit irgendwelchen Tricks dies zu umgehen versucht.
Wenn zur Gerichtsverhandlung kommt, muß er auch 20-30 Bewerbungen nachweisen. Da er aber keinen Job erlernt hat, kann es auch sein, daß das Richterlein meint, EX hätte keine Chance, auf dem Arbeitsmarkt.
Hat er denn einen Titel ? Wenn nein, sofort per JA einfordern. Die machen den Rest.
Übrigens KU-Schulden gelten 30 Jahre.
Das Verhalten des KV, daß er weit wegzieht halte ich auf jeden Fall für :angry
@meziel suuuper Einstellung :daumen
varecia meine EX bekommt sogar EU, obwohl das Kind bei mir lebt.
Moralisch halte ich dies für zum :kotz
Naja jetzt wird das Eis dünner mit dem neuen Unterhaltsgesetz, für meine EXHex Klage ist am laufen
Gruß
babbedeckel