Beiträge von babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von Mazil


    Wechselmodell bedeutet doch, dass die Kinder zwei Wohnsitze haben, oder?


    Bei einem acht Monate alten Säugling?
    Da hätte ich mich mit Händen und Füßen gegen gewehrt, wenn ich ehrlich bin.


    Ja, 2 Wohnsitze, und dies ist doch faktisch schon so.
    Egal, was wer wie schreibt.Das WM wird doch eigentlich schon durchgeführt.
    Außerdem gibt es durchaus andere Mei nungen...nur in Deutschland nicht.


    Optimal für ein Wechselmodell ist, wenn beide ET in der Nähe wohnen. M.E. ist es dann sehr wohl möglich.
    Kinder lieben beide Eltern-Teile !!!


    Gruß
    babbedeckel

    Hallo,


    NEIN, du mußt nicht alles bezahlen.
    Du zahlst doch KU. Darin sind sehr wohl alle Kosten enthalten.
    Es gibts sogar Urteile, da sollen Geschenke enthalten sein.
    Nur mal so ....
    Dann erfüllst du eine größer als 50%-ige Betreuung ?
    Dann gehört dir eigentlich das KG und der KU.
    ABER wahrscheinlich würde die KM dann nicht mitspielen. :kopf
    Es müssen lediglich die außergewöhnlichen Belastungen hälftig von dir getragen werden.
    Diese können je nach OLG differieren.
    ABER auch dann nur wenn du unter 135% an KU bezahlst.


    Edit: Schonmal über das Wechselmodell nachgedacht ?
    Dann entfällt ebenfalls der KU.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von susan78
    :lach
    Man(n) hat mal was in der Presse gelesen oder gehört und schon meint er
    nichts mehr zahlen zu müssen. :radab
    Ich für meinen Teil habe schon vor Wochen mit meinem Anwalt gesprochen
    und bin vorbereitet.


    Du kannst so vorbereitet sein, wie du willst. Dein RA oder deine RAs auch.
    Keiner kann da was genauses sagen auch deine super duper RA nicht :lgh
    Es wird immer eine Einzelfallentscheidung sein.
    Fakt is jedoch, das Eis wird dünner...generell.
    Wenn bestimmte Parameter stimmen, dann sollte mann zu kürzen versuchen.


    ...und susan78 wie ich schon oben sagte "Es gibt auch Tricks" :brille
    Nenn mir mal die email deines EX ;)


    Gruß
    babbedeckel, ein EU-zahlender AE-Papa :kotz

    Hi,


    Zitat

    Original von susan78
    d.h. ich kann meinem Ex den
    Gerichtsvollzieher vorbeischicken, denn ohne Abänderungsklage läuft da gar
    nix.


    Stimmt, aber wenn du die Abänderungsklage verlierst, dann trägst du die Gerichtskosten, und bekommst auch keine PKH.
    Herabsetzung ist auch möglich, dann muß du anteilig zahlen.


    @cath eins habe ich gelernt, RA antworten oft, sehr nach dem Munde des Mandanten.
    Da dieses Gesetz neu ist, und viel Gummi drin ist, würde ich auf jeden Fall bis zum OLG gehen, da es immer eine Einzelfallentscheidung ist.
    Außerdem die Unsicherheiten, daß da jeden Moment was kommen kann, sind ja reine Nervensache.
    Es gibt auch sonst genügend Tricks vom EXen-Unterhalt runterzukommen. ;)


    Edit: Das mit dem Umbringen kann man getrost überlesen. Ich hoffe nur, daß solche Gefühle nicht zum Kind -auch unterschwellig- rüberkommen.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    wenn ich dein EX wäre würde ich alle Betreuungsmöglichkeiten nachweisen, sodaß du ganze Tage arbeiten gehen kannst.
    Dann würde ich´s auf eine Verhandlung hinauslaufen lassen.
    So, oder s.ä. wird er es auch wohl tun.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von summernight
    Habe irgendwo gelesen, das ab diesem Jahr der Kinderunterhalt vor dem Ehegattenunterhalt steht. Solltest aber mal bei Deinem Anwalt nach fragen!
    Gruß summernight


    so ähnlich.
    Die Kinder gehen vor, dann kommen erst die EXen, oder auch jetzige LPs dran.


    Würde bspw. er ein Kind mit der Next haben, so würden erst ALLE Kinder berücksichtigt. Und dann erst EX und Next.
    Die ganze Zeit war´s so, daß erst das Kind 1, dann EX, und dann erst Kind der Next berücksichtigt wurde.


    Gruß
    babbedeckel, der sich persönlich freut, wenn die Abänderungsklage bei EX einschlägt :D

    Hi,


    Mazil sie sagt doch "nur für ihren Sohn" hat EX bezahlt.
    Nicht aber ihren Ehegattenunterhalt.


    @zweiallein, sorry, aber bei dem neuen Unterhaltsgesetz wirds etwas enger für die EU - Empfänger.
    Siehe zu, daß du einen Job bekommst. EX wird vielleicht noch ein bißchen zahlen müsssen, vlt. auch geringer,, aber nicht mehr lange :D
    Stichwort ... nacheheliche Eigenverantwortung wird gestärkt.
    Hintergrund...sodaß der EU-Zahler auch mal ´ne Möglichkeit hat, eine Zweitfamilie zu gründen.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Lovrel, du mußt für Dich jetzt einiges packen.
    Gehe -relativ- systematisch vor:


    • Gesundheit (ist wohl das wichtigste)...ändere evtl. Ernährung ...kein Alk
    • Finanzen, Job
    • neue Hobbys, neue Freunde (vlt. neuer Freund ;) )
    • mache dir evtl. einen Plan
    • ...und nicht zuletzt ... hab Spaß mit deinem Kind


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,



    Sie wohnen ja noch zusammen. Da darf sie nicht mehr die alltäglichen Dinge machen, wie Wäsche waschen etc. Sonst gilt das nocht nicht als Trennung.
    Trennung nachweisen KANN sogar schwierig werden, wenn sich einer quer stellt.
    So ca. 3 Monate vor dem Ablaufen des Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag beim AG gestellt werden.


    ...und heiraten braucht kein Mensch ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,



    also sorry ich weiß nicht ... ihr küsst euch von Anfang an. Du beschwerst dich, daß du zu wenig Aufmerksamkeit bekommt....
    und dann bist du noch Erzieherin .... man man :wand
    Hast du schon mal was von einer gewissen Feinfühligkeit gehört.
    Damit meine ich, dem Kind alles kindgerecht zu erklären. Ihr euch zurücknehmen solltet(am Anfang), was Näherungen betrifft.
    Das Kind könnte auch in einem Loyalitätskonflikt sein...findest du nicht ... so als Erzieherin.
    Sei froh das das Kind nicht in der Pubertät ist, dann könntest du dich warm anziehen. :dribbel


    Bei deinem Freund gilt folgende Reihenfolge (wahrscheinlich wie bei mir);
    1. Kind
    2. Gesundheit
    3. Finanzen und Kind
    4. DU


    Ich gebe dir ein Tip, nehme es so hin, oder du bist ihn früher oder später los.


    NFU und Gruß
    babbedeckel

    Zitat

    Original von meziel


    Weil der EU nichts mit dem Wohnsitz des Kindes zu tun hat....... :scared
    Rein die Einkommensverhältnisse sind ausschlaggebend...... :kopf


    Ja ja die Einkommensverhältnisse, da wird der Firmenwagen zum Netto gerechnet, das verbleiben im eigenen Haus etc.
    plötzlich hat man statt 3000 4200 netto :kopf
    Wo wir wieder beim fiktiven Einkommen wären.


    Gruß
    babbedeckel

    Zitat

    Original von varecia


    ?(
    Wie ist das denn zu begründen??


    Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensverhältnisse oder so ähnlich. Nennt sich auch Aufstockungsunterhalt. :angry
    Irgendwann schreib ich mal meine Geschicht hier rein, da könntest du nur noch :kopf
    Aber nun wird ja die nacheheliche Eigenverantwortung priorisiert...mal sehen.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von taklamakan
    kannst du mir das mit dem fiktiven Gehalt mal näher erklären? Was ist das und was passiert jetzt, wenn er in Husum keinen Job kriegt???? Das würde mich nämlich auch mal interessieren. Ich hab bissi Angst davor, dass er dann dort oben hockt, den Arsch net hoch kriegt und ich keinen KU mehr krieg...


    Bei einem fiktiven Gehalt wird vom Unrechtssprecher -bspw.- einfach angenommen, daß er noch seinen Job hat. Dann wird als Berechnungsgrundlage einfach die 1400 Euronen genommen. Dies mußt du aber bei Gericht durchdrücken, oder das JA macht das.
    Es gibt durchaus Urteile, wo gesagt wurde, daß der KV dafür zu Sorgen hat, daß der KU fließt, auch wenn KV einen Zweitjob annehmen muß.
    Natürlich gibt es viele Fälle, wo der KV dies mit irgendwelchen Tricks dies zu umgehen versucht.
    Wenn zur Gerichtsverhandlung kommt, muß er auch 20-30 Bewerbungen nachweisen. Da er aber keinen Job erlernt hat, kann es auch sein, daß das Richterlein meint, EX hätte keine Chance, auf dem Arbeitsmarkt.
    Hat er denn einen Titel ? Wenn nein, sofort per JA einfordern. Die machen den Rest.
    Übrigens KU-Schulden gelten 30 Jahre.
    Das Verhalten des KV, daß er weit wegzieht halte ich auf jeden Fall für :angry



    @meziel suuuper Einstellung :daumen


    varecia meine EX bekommt sogar EU, obwohl das Kind bei mir lebt.
    Moralisch halte ich dies für zum :kotz
    Naja jetzt wird das Eis dünner mit dem neuen Unterhaltsgesetz, für meine EXHex :D Klage ist am laufen 8)


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von Kaj
    Das darf er gar nicht! Er ist erhöht erwerbspflichtig, um den KU sicherzustellen.


    Stimmt, aber wenn es hart auf hart kommt, dann bekommt er eh ein fiktives Gehalt hinzugerechnet, um den KU sicherzustellen.
    Ich verstehe es sowieso nicht, wieso er soweit vom Kind wegzieht.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    was ist denn das für ein Vorschlag vom JA :radab
    Außerdem ist der Selbstbehalt bei BU/EU 1000 Euro.
    Nur bei KU sind es 900. Dann bezahlt er ja auch noch die Wohnung.
    Bei BU/EU gibt es eh meistens Krieg.
    Es wird eh kritisch für den EX, wenn er dort noch kein Job hat.
    Also ich würde auch sagen, daß wenn dein EX euer kind besucht, ist es das beste für das Kind.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi peter45,


    also JAs können mütterlastig sein ... also vorsichtig ;)
    Nicht schlecht über KM reden, und immer zum Wohle des Kindes argumentieren.
    Stelle klar wie du die Betreuung gewährleisten kannst.
    Sprich nicht von ABR-Klage, daß mögen die nicht, da du sonst als Kriegstreiber angesehen wirst.
    Ansonsten kann natürlich jederzeit Töchterchen zu dir ziehen.
    War bei mir auch so. Ich mußte das ABR einklagen, weil KM meinte "Ein Kind gehört zur Mutter". Dadurch hat mann dann definitiv Ruhe.
    Allerdings sollte so eine Klage das letzte Mittel sein !!!
    Töchterchen wird dann einmal vom JA gehört, dann sprechen die eine Empfehlung aus, die der Richter bekommt.
    Dieser entscheidet dann, auch evtl. auf die Empfehlung vom JA. Muß aber nicht sein.
    Töchterchen wird dann auch nochmal beim Richter gehört. Kostet viel Nerven, speziell auch für die Kleine.
    Das beste wäre, wenn ihr es hinbekommt, daß die Mutter es so akzeptiert, .
    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    hmmm eine Paartherapie ist doch für Paare die zusammenbleiben wollen !?


    Ich würde empfehlen, mal zur Erziehungsberatung zu gehen, und die Trennung zu besprechen....im Sinne der Kinder.
    Parallel kannst du ja mal eine Gegenüberstellung der kosten machen, die auf jeden zukommen. Je nachdem wer die Kinder weiter betreut.
    Wohnung werdet ihr auch aufgeben müssen.
    Vielleicht könntet ihr so umziehen, daß ihr beide in der nähe wohnt.
    Dadurch könnte man vielleicht das Wechselmodell umsetzen.
    Wegen der Finanzen müßtet ihr euch darauf einstellen, daß sich die lst.-Klasse ändert. Von 3 auf 1 hatte bei mir 500 Euronen ausgemacht :wow
    Um das ganze abzufedern müßte "eigentlich" jeder einen Vollzeitjob haben.
    Betreuungsmöglichkeiten müßten auch evaluiert werden.


    UND bitte trennt euch "sauber".


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von Kaj
    Aber mach deinen Freund nicht zum Vater, denn das ist er nicht.
    Mein Eindruck ist leider, dass du gerne hättest, dass dein Ex sich nicht mehr meldet und dein Freund die Vaterrolle komplett übernehmen könnte. Es mag für dich das bequemste sein - für das Kind ist es nicht gut!


    :sonne
    Ja, Sahneee...und es kann sogar nach hinten losgehen, daß der Kleine mit 14 oder so plötzlich zum Papa möchte. ;)


    Wenn du mit dem KV nicht reden kannst, dann schicke im Mails, Briefe etc.
    ...und ich glaube nicht, daß euer Sohn sich nur wegen der Geschenke freut.
    Mensch, daß ist sein Papa !!!
    Bespreche mit dem KV -per Brief- das du feste Zeiten möchtest, und die erstmal unter betreutem Umgang.


    Kuck mal Sahneee ich könnte die KM auch auf den Mond schießen, aber ich fahre unsere Kleine auch zur Mutter, obwohl die Kleine auch was mitmacht ... dort.
    Trotzdem ... Kinder brauchen beide Elternteile.


    Kennst du die 20 Wünsche von Trennungskindern ? Wenn du möchtest kann ich sie dir geben.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi Majoh,


    meine KM ist genauso :radab


    Mittlerweile habe ich mich dran gewöhnt. Ich verfahre so, daß ich die Kleine -meistens- sogar hinbringe. Sonst wird Töchterchen von KM wieder vollgemüllt...vom lieben EXelchen.
    Jeden Kommunikationsversuch blockt EX ab. Ich bin froh das der Umgang einigermaßen klappt.
    Mittlerweile weiß meine EX, wenn nicht rechtzeitig, dann Pech gehabt.


    Striktes Verhalten ist da von Nöten. Sonst tanzt sie dir auf der Nase rum.


    Ich muß aber sagen, meine Tochter ist 14, und kann dies ganz gut verkraften.


    Bei Jüngeren einen Umgangsplan machen...KM schicken, mit dem Hinweis, wenn sie dies nicht beantwortet, dann würdest du dies als Zustimmung werten.
    Das Ganze Einschreiben mit Rückschein.


    Noch was....laß dich nicht ärgern 8)


    Gruß
    babbedeckel