Beiträge von babbedeckel

    Hi,


    :wow

    Zitat

    Original von papaundich
    nach ein paar guten argumeten war sie dazu bereit.


    Hättest du das ASR auch beantragt, wenn EX nicht dazu bereit gewesen wäre ?
    Ich weiß nicht, aber imho hatte deine EX keine Ahnung oder ihr war alles egal, oder die :radab


    Also, umgekehrt gesehen, hätte ich meiner EX NIE das ASR gegeben.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von cath
    Also ich kenne einen alleinerziehenden Vater, mit alleinigem Sorgerecht. :troest
    Ich habe ihm diesen thread geschickt. Er wird sich bei dir dann per PN melden wenn er meint dir dazu noch was sagen zu müssen. Macht er bestimmt!!!!! :engel
    Denke er kann dir hier mehr helfen! :wink


    Bedenke bitte das nicht alle Richter gleich sind. Eine Entscheidung im ähnlichen Fall, kann bei einem anderen anders aussehen.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von Mela
    Deine Aussage, es würde keine rechtliche Grundlage für die zwingende Zustimmung aller Sorgebrechtigten bestehen, ist aber trotzdem nicht richtig.


    Kann richtig sein....KANN....alles Gummi.
    Wenn es nicht geklappt hätte, dann hätte ich die Unterschriuft eingekklagt...und wie gesagt ohne RA.


    Wenn dann mehrmals Klagen...wegen Unterschrift etc. kommen, was meinst du was der Unrechtssprecher dann denkt.
    Ab dann kann man imho beruhigt das ASR einklagen.
    Bisher hat es aber immer so geklappt. Die Bank hatte sich auch einmal gewehrt, danach nachdem ich gut vorbereitet zu einem Gespräch geladen wurde, war plötzlich alles kein Problem mehr. :lach
    Ich gebe aber zu, eine gewisse Sportlichkeit muß man/frau manchmal an den Tag legen.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von Mela


    §1626 BGB


    Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).


    §1687 BGB
    1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Be-
    treuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.


    Bei Töchterchens KK-Wechsel(privat) hat dieser § gezogen ;)



    Gruß
    babbedeckel

    Hi @sohnemann,


    ich habe das gleiche Problem mit der KM, bzgl. Unterschriften.
    Ich habe mich aber entschlossen, daß das GSR bleibt.


    Manche Richter sind noch sehr mütterlastig(tschuldigt...is aber so), dadurch kann der Schuß nach hinten losgehen. :wow
    Da würde ich sehr vorsichtig agieren, wenn du´s wirklich machen willst.


    Nur was mir auch aufgefallen ist, ist daß viele Unternehmen etc. die Unterschriften von beiden Eltern wollen, obwohl keine rechtl. Grundlage besteht.Banken, Krankenversicherung etc.
    Bei Mütter ist das -meistens- komischerweise ;) no Problem.
    Nachdem ich mir den §1587(glaub ich) BGB verinnerlicht haben, haue ich denen diesen immer um die Ohren.
    Das einzige ist der Schulwechsel o.ä., dann kannst du direkt die Unterschrift durch das AG ersetzen lassen.
    OHNE Fledermaus :D


    Ich habe allerdings immernoch die Hoffnung, daß sich die ganze Sch.... mal
    normalisiert.
    Versuche mit der KM eine Kommunikation mit erstmal "lieben" Briefen aufzubauen.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    grundsätzlich gilt, wie du schon richtig vermutet hast:


    (Jahresnetto+Sonderzahlungen)/12.


    Davon abzüglich 5 % berufsbedingte Aufwendungen(pauschal).
    Abzüglich vom Gesamtbrutto 4 % für Rentenvorsorge.
    Abzüglich (ehebedingte?) Schulden. Ich glaub ihr ward aber nicht verheiratet? Gemeinsame Schulden sind aber auch abzugsfähig.


    Evtl:
    Plus evtl. Wohnwertvorteil, wenn EX in der gemeinsamen Wohnung wohnt.


    Zu den berufsbedingten Aufwendungen, wenn EX Belege vorlegen kann, kann es auch mehr werden, sofern er den MindestKU bedienen kann.


    Das alles nennt sich dann bereinigtes Netto.


    Für das Netto kannst du einen Brutto-Netto-Rechner verwenden.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi cath,


    ja ich lese das was du geschrieben hast. Nämlich das ...

    Zitat

    Original von cath
    Sollte irgendwann dieser Dingsbums meinen Umgang zu wollen habe ich meine ganze Hoffnung dort auch das Recht meines Sohnes erwirken zu können! :idee Also das was meine Anwältin mir mal erklärt hat fand ich sehr sinnvoll und auch beruhigend!


    Frust habe ich keinen. Ich weiß nur, daß Anwälte auch Rechtsverdreher genannt werden, wie ich selber schon erfahren konnte.
    Seitdem unsere Tochter, unter dem Vorwand zum Arzt zu gehen, von der KM zur Fledermaus gebracht wurde, und danach völlig durch den Wind war, habe ich nicht die beste Meinung....stimmt. Aber über Fledermäuse kann man/frau ja mal einen eigenen Thread aufmachen ;)
    Mit Dingsbums meinst du deinen EX, oder ?
    Klingt doch ein bißchen nach ... sagen wir mal ... Verachtung.


    und das ...


    Zitat


    Ebenso kenne ich nen Fall wo Ex dem KV das Kind unter ganz billigen Umständen verweigert hat! Seit dem Termin klappt das viel entspannter zwischen denen... :daumen Wovon alle 3, Mama, Papa, Kind provitieren!


    Aha, es war umgekehrt. KV war dein Bekannter...jetzt hab ich´s kapiert.


    Cochemer Modell :daumen


    Ich wollte "meine" KM würde das kapieren :heul


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von cath
    Sollte irgendwann dieser Dingsbums meinen Umgang zu wollen habe ich meine ganze Hoffnung dort auch das Recht meines Sohnes erwirken zu können! :idee Also das was meine Anwältin mir mal erklärt hat fand ich sehr sinnvoll und auch beruhigend!


    pfff was die Fledermäuse alles erklären können. Hat aber nix mit dem Recht zu tun. Es ist immer wieder lustig, wenn eine(r) sagt: "mein RA hat aber gesagt daß ..." :D


    Zitat


    Ebenso kenne ich nen Fall wo Ex dem KV das Kind unter ganz billigen Umständen verweigert hat! Seit dem Termin klappt das viel entspannter zwischen denen... :daumen Wovon alle 3, Mama, Papa, Kind provitieren!


    Aha, der Typ hat sich erpressen lassen :hm...
    Du weißt schon, daß es jüngste Urteile gibt (OLG Frankfurt), indem das SR der Mutter entzogen wurde, weil sie nicht kommunikatiosfähig war.
    Wenn bei mir die KM den Umgang verweigert hätte...damals...dann hätte ich Himmel und Hölle in Bewegung versetzt und der KM gezeigt, was das Kind für Rechte hat :dribbel


    Leider ist es oft so, daß der Haß auf den EX, über das Kind ausgetragen wird. :nudelholz
    Arme Kids :(


    Ich möchte mal wissen, wieso solche KM überhaupt mit dem "Bösen" ins Bett gestiegen sind....aber naja.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von Melhase
    Bisher versucht der Kleine dauernd seinen Papa zu ignorieren, er krabbelt weg, versteckt sich unterm Wäscheständer, fängt an zu meckern wenn Papa ihn holt und rumträgt und schaukelt. Aber ein lächeln kommt leider nie über seine Lippen. Erst wenn der papa wieder gegangen ist. Keine ahnung wieso :(


    Aber wie es rechtlich aussieht wann du ihm die Kleine mitgeben musst, kann ich dir nicht sagen. Selbst im Internet habe ich keine Richtlinien gefunden obwohl ich tagelang danach gesucht hatte.


    Vielleicht merkt der Kleine, die negativen "Schwingungen" (auch von deiner Seite), daß da was nicht stimmt, und lächelt deshalb nicht !?
    Kinder haben seeehr feine Antennen.
    AUßERDEM ist dein EX der PAPA, und es gibt keinen Ersatzpapa.


    Es gibt keine fixen Regelungen, wie ich schon oben schrieb entscheiden die Richter so nach gutdünken...meisten für die Mütter :anbet
    Kannst ja mal nach Urteilen surfen.
    Richter in Frankreich entscheiden da ganz anders. Eher Richtung WM.
    Wenn einer der ET den Umgang behindert, bekommt er sofort das SR entzogen.


    Marlene25 dann bleib erstmal bei den ersten Umgängen dabei. Und versuche mit EX eine reine Elterneben zu erreichen.
    Ist schwer...ich weiß. Denke ans Kind.
    Übrigens...mal so am Rande...als meine Kleine merkte (sie war 10), daß die Supermama die Umgänge einschränken wollte, zog die Kleine zu mir.
    Bei einem Bekannten war es so, daß sein Sohn mit 16 zu ihm gezogen ist, dieser hatte seinen Sohn über Jahre nicht mehr gesehen.
    Nach den ersten Kontakten war es soweit.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


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    Original von Lovrel
    Zur Zeit ist sie noch zu klein, da brauchst Du sie nicht mitgeben.
    Ich weiß aber nicht genau ab welchem Alter sich das ändert.


    Wieso nicht ? Es gibt dafür keine rechtliche Grundlage.
    Ich bin immer wieder verwundert, daß KM meinen sie wären die Über-Elternteile.


    Standard ist aber, bei den meisten Richtern in D:
    Umso jünger, umso öfter, dafür kürzer.
    Umso älter, dann nicht sooft, dafür länger.


    Es geht darum, um dem Kind beide ET zu erhalten, UND die Bindung zu festigen. Kleine Kinder haben nicht so das Zeitgefühl, wie Ältere Kinder.


    Die Grundlage sollte sein;
    Elternebene von Paarebene trennen.
    Unterstützung des betreuenden ET zum nichtbetreuenden.
    Kommunizieren zwischen den ET.


    Dein EX scheint aber nocht nicht alles verdaut zu haben, deshalb der Anruf. Unterstütze ihn, EUER Kind wird es dir danken.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    du bist erst paarund20...was solls :brille
    Sieh zu das es dem Kleinen gut geht, und das der Papa ein gutes Verhältnis bekommt, wenn er´s nicht scho hat.


    Nach Regen folgt Sonnenschein :strahlen


    Heule dir die Seele aus dem Leib, aber nie vor dem Kind !


    Das Leben ist herrlich :brille


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von ponska
    haben wir probleme? nö. weil es ums kind geht und nicht um verletzten stolz. da muss man als elternteil zurückstecken.


    Super, wenn es BEIDE so auf die Reihe bekommen :daumen


    Meine EX macht/sagt ALLES vor dem Kind(jetzt 14 damals 11).
    macht mich schlecht, läßt ihren Haß gegen mich aus...egal wie.
    Möchte noch nicht mal zur Konfirmation ihrer eigenen Tochter :angry
    Ich dagegen mache die KM nie schlecht, versuche den Umgang zu unterstützen (mit Bauchweh). Bin der Fahrer etc.pp


    Mittlerweile ist es soweit, daß die Kleine kaum mehr zur KM möchte :(


    corinnalea, hier mal 20 Wünsche von Trennungskindern:


    http://www.vatersein.de/pdf/20…nScheidungskindern_A4.pdf


    gib sie vielleicht auch deinem EX.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    ohne Psychologe zu sein. Für mich ist das Kind in einem Loyalitätskonflikt.
    UND ZWAR weil beide ET nicht die Paar- von der Elternebene trennen
    können. :angry


    Mir tut Euer Kind leid :(


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von varecia
    Ich würd auf der Stelle Schluss machen!! Sehe da Tendenzen zum Stalken.
    :nixwieweg


    :hä ... Tendenzen zum Stalken ? So streng ? Hmmm....
    Naja und gleich Schluß machen...echt ? Klar wenn´s ein stalker wäre.
    Aber so schnell schießen die Preußen nicht ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Zitat

    Original von Mama2003
    Was mich auch ein wenig aufregt ist, dass er auch ab und an sagt "Ich sollte mit den Komplimenten sparen, Du machst mir ja auch keine"


    Boah! Wenn das so weiter geht, bin ich bald "unbekannt verzogen".


    Also er machte dir Komplimente und du ihm nicht. Hmmm, wieso regt dich das auf ?
    Bzw. wenn dich das schon aufregt, was kommt später ?


    M.E. ist es noch viel zu früh zum Zusammenziehen SPEZIELL für die Kids.
    Er ist AE-Papa mit 2 Jungs ?
    Patchwork ist was ganz schwieriges, von der Kinderpsychologischen Seite betrachtet. Guck dir dein Partner erst mal genau an.
    Ich bin mit meiner Freundin(3 Kids), ich eine Tochter, ein 3/4 jahr zusammen. Das zusammenziehen könnte ich mir nicht vorstellen. Alleine die gewohnte Umgebung (der Kids), die einer oder beide verlassen müßten.
    Die Prio müßt ihr auf die Kids legen, und euch hinten anstellen.
    Ist das Los eines AE. *besserwissermodusaus* ;)
    ...und wenn du auch mal gerne alleine bist, wird´s dann eh schwierig. Geht mir ähnlich, deshalb habe ich den Thread mit großem Interesse verfolgt.
    Meine Freundin redet auch manchmal vom Zusammenziehen :wow
    ...aber ich kann´s mir nicht vorstellen...eben wegen der Kids.
    Dann scheint dein Freund ja ein Lieber zu sein ... klingt für mich aber eher so wie Klammeraffe :kopf ... tschuldige !
    Wie würdet ihr denn den Alltag regeln ? So mit Arbeit und so.
    Nicht das er meint, daß du einen auf Hausfrau machst. :scared
    Ich würde ihm erklären, daß es einfach noch viel zu früh ist. Erstmal sollte die Verliebtheitsphase (rosarote Brille und so) vorbei sein ;)


    Dann noch was:
    Keiner von Euch beiden sollten Ersatzmama oder -papa spielen.


    ...auch wenn der jeweils andere Elternteil suboptimal ist :(


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Leti volle Zustimmung...das mit der Schuldgefühlen.
    @metterfing was ich nie verstehen werde, daß dein Nochmann nix gemacht hat ... und du noch mit ihm schläfst.
    War es ein Unfall ?
    Naja egal...ich würde sagen, daß was man gemacht hat, dazu sollte man/frau auch stehen !!!
    Allerdings bin ich auch Abtreibungsgegner...
    Alternativen wurden ja schon beschrieben.


    LG
    babbedeckel