Beiträge von Inkamann

    Zu Blau:

    Dies hab ich in keinster Weise getan.

    Lediglich auf den Zusammenhang Tagesmutter-14tägige Erkrankungen hingewiesen.


    ...und ob der Vater zuverlässig ist oder nicht, hat nichts mit der Nachfrage nach evtl. Infektionsherden zu tun.


    Aber gerade dein Post zeigt wieder ganz klar, dass hier gerne mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Kind alle 14Tage bei der Mutter krank=alles ok und sogar wissenschaftlich belegt.

    Kind mit leichter Verkühlung oder leichtem Magengrummeln vom Umgang beim KV zurück = Fall für die Notaufnahme.


    Großes Kino :/ Noch jemand Popcorn?


    Und bloß Kritisch bleiben?????????

    Zu Blau:

    Post #3 der TE hier ein Auszug: "...da die kleine alle 2 Wochen Krank ist , wenn sie konstant bei der Tagesmutter ist"


    Ja, da hast du zu selektiv gelesen und ebenso interpretiert.

    Das Kind ist eben nicht alle 14 Tage krank wenn es beim UET gewesen ist sondern wird beim dauerhaften Verbleib bei der Tagsmutter immer krank.


    Von daher kann ein Ansinnen des UET, einen möglichen "Infektionsherd" im Bereich der Tagesmutter zu isolieren, ein Grund für die Liste sein.


    Und immer Kritisch bleiben?????????

    Zu Blau:

    Das ist ungenommen aber hier im vorliegenden Fall reden wir auf das Jahr gerechnet von ca. 25 Infektionen

    (alle 14 Tage wie ja von der Starterin selbst geschrieben)

    Also die doppelte Anzahl.....auf Grund dessen die ein oder andere Nachfrage entstehen kann.

    Um eine "Verbindung" zwischen erhöhter Infektionsrate des Kindes und der "Quelle" herstellen zu können, ist eine Anwesenheitsliste kein schlechter Start.

    Aber das mit den Listen ist ja neuerdings Allgemeinbildung in Zeiten von Corona


    Und immer kritisch bleiben ?????????????

    Inkamann:

    Du irrst. Viren und Bakterien werden im Kleinkindalter direkt von einem Kind zum anderen oder durch die Luft übertragen. Eines hustet und steckt die umstehenden an. Natürlich ist es Typsache - ein Kind, das mit anderen spielt und ihnen dabei nahekommt wird sich häufiger anstecken als eines, das sich von den anderen Kindern lieber fernhält und sich selbst genug ist.

    Zu Blau:

    ...und bei Erwachsenen werden die Viren dann nur noch perPost verschickt???

    Wusste ich echt noch nicht, dass Viren sich bei Erwachsenen und Kindern anders verbreiten.

    Danke dafür :/:/:/


    Zurück zum Thema:

    Wenn sich wiederkehrend Kinder am selben Ort anstecken, stimmt etwas mit der Hygiene des Ortes, der dortigen Personen zusammen

    und/oder das Kind hat ein schwaches Imunsystem.

    Und wenn, wie hier beschrieben, die Erkrankungen unmittelbar mit dem Ort in Verbindung gebracht werden, dann würde ich als Vater auch entsprechende Fragen haben. ???????????????


    Edit sagt:

    Die momentan "hippen" kritischen ??????? eingefügt.

    Inkamann .

    Mit Hygiene hat das nicht viel zu tun . Kinder stecken sich nunmal gegenseitig an und da das immunsystem noch nicht so ausgereift ist , wie das eines Erwachsenen ist es normal ,dass Kinder in diesem Alter oft krank sind .
    macht Sinn oder. ?
    man kommt nicht auf die Welt und ist immun gegen alles

    Zu Grün:

    Wenn sich Kinder immer wiederkehrend an einem Ort anstecken...stimmt etwas mit der Hygiene nicht.

    Zu Blau:

    Nö...nicht wirklich, da sowas in unserem Umfeld eher die Ausnahme ist/war, dass Kinder dauernd krank sind/waren.

    Zu Blau:

    Also ist das Kind dauerhaft bei der Tagesmutter und wird alle 2 Wochen krank?

    Du arbeitest nicht, Warum dann die Tagesmutter, wenn das Kind dort immer krank wird?

    ....und das Kind ist bestimmt NIE an den Umgangswochenenden krank oder????

    Wenn doch und auch sonst, würde ich als Vater mir auch meine berechtigten Gedanken hinsichtlich der Tagesmutter und deren "Hygiene" machen.

    Und ob dieser "Umgang" für das Kind förderlich ist...wenn das Kind ja alle 2 Wochen bei der Tagesmutter krank wird.


    Aber dir als Mutter kann man ja eh nix. <X

    Zu Blau:

    Ich wünsche dir gutes Gelingen dabei. Ansatzmäßig, wie du es handhaben möchtest, finde ich sehr gut.

    Das Schwerste für dich dabei wird sein, normal und unverkrampft, nicht zu verkopft auf das Kind zu zugehen.

    Wird schon :thumbup:

    Oh oh....wenn da nicht wieder ein Kampf ums Kind beginnt.


    lenchen:

    Und du sitzt leider zwischen den Stühlen. Die "böse Next" die in Verbindung mit dem KV, der Mutter ihr Kind wegnehmen will.

    Der "böse Ex" der aus Sicht der KM, ja nur den Unterhalt sparen will und eigentlich eine Gefahr für das Kindswohl darstellt.

    Die "böse Next" natürlich auch.


    Ich denke, dass der deeskalierende Weg, sich mal 1-2 UmgangsWe nicht zu sehen, dem Kind (hoffentlich) etwas Druck nimmt.


    Ich wünsche euch viel Kraft.

    Hallo bap,


    vor der Geburt gab es Perspektive auf Heilung. Der Bruch war der Tod meines Schwiegervaters nach der Geburt. Meine Co-Abhängigkeit ist auch alte Geschichte. Seitdem bin ich aber in einem anderen Film. Meine Frau spielt ihre Mutter, ich bin in der Rolle ihres Vaters gefangen. Wir wiederholen die Geschichte ihrer Eltern. Ich will aber aus diesem Film aussteigen, und mein eigenes Leben leben.


    LG

    Dann tu das.

    Beantrage Alleinges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter, sucht euch eine Wohnung und startet neu durch.

    Oder du inkl eurer Tochter bleibt weiter in einer Coabhängigkeit gefangen.

    Von der Seite deiner Frau ist ja keine Besserung in Sicht wie du schreibst.

    Hallo..


    Ich weiß wirklich nicht mehr weiter , ich kann kurz erklären um was es mir geht. Ich möchte das der KV uns in Ruhe lässt,die Kinder und mich . Wir litten über Jahre unter emotionalen und körperlichen missbrauch, ich komme absolut nicht zu Ruhe wenn er in irgendeiner Art und Weise die Kinder bekommt.

    Zu Blau:

    Das bezieht sich auf die Betreuung (wo lebt das Kind) oder auch auf die Umgänge? So schlimm auch gegenüber den Kindern?

    Nicht zynisch und schon garnicht unnötig.


    Dieser konsequente Weg wurde hier schon einigen Usern so in der Form gegeben.


    Ein Weg der auch von Jugendämtern, Familiengerichten geraten wurde, um eine langwierige Auseinandersetzung zu vermeiden, ganz zum Wohle der Kinder.


    Denn darauf läuft es hinaus, wenn keine einvernehmlichen Regelungen zwischen den Elternteilen (zeitnah) gefunden werden können.

    Die Kinder leiden unter den ständigen "Umerzeihungsversuchen" weil der andere ET ja nicht so mit den Kindern umgeht wie der andere ET sich das vorstellt.


    Wie hier in diesem Fall.

    Panzerfahrerkommunikation .... :D:D:D Der ist gut :thumbup:

    Muss ich mir merken

    Im Übrigen sehen die Fahrer mehr als ihr euch vorstellen könnt. ;)


    Zum Thema:

    Antharia:

    Zu Blau:

    "Ich habe jetzt eine Termin bei unserem Finanzierungsexperten gemacht, und ihm gesagt ob er an dem Termin kann." Steht so von TE in ihrem Beitrag.


    Zu DKGrün: Es ging nicht ums Geld sondern das Betreten der Wohnung/Haus.

    "...er lässt mich ungern ins Haus."

    Sie ist ausgezogen...also was will sie noch dort?


    Gerade in Beitrag #13 muss man schon nicht mehr zwischen den Zeilen lesen, dass hier die Elterneben noch nicht erreicht ist.


    ...und wenn es ihr (TE) in dem Moment UET, nicht passt wie der BET die Zeit mit den Kindern verbringt, ist der Weg doch klar.

    WM beenden, ABR und am besten direkt das ASG vor Gericht holen, Unterhalt beziehen und sich das Geld vom Haus einklagen.

    Der KM macht ja eh alles falsch und das Wohl der Kinder ist ja in Gefahr.:/:rolleyes:<X

    Bei dem ganzen Geschreibsel kommt zu oft vor "er er er und nochmal er"

    Sie macht Termine ohne vorherige Absprache, sie will das Kind auf Schule xy schicken, sie will bei ihm in die Wohnung und und und....das ganze in einem Schreibstil einer Verbalkalaschnikow.

    Eigentlich will sie ja keinen Unterhalt aber irgendwie dann doch.

    Monatelanges Gerede um Schulen, Klamotten, Schulranzen und und und...

    Wenn das auch so über wa gelaufen ist, wovon man ausgehen muss bei der "wilden Schreiberei" des Beitrages hier....wer hätte dem nicht einen Riegel vorgeschoben mit der Blockung? Beispiele dazu hat allein dieses Forum genug.

    Die üblichen Unterstellungen werden ausgesprochen und schon wieder der "Ruf" nach dem Jugendamt.

    Weil es nicht so läuft wie km sich das vorstellt, ist sofort wieder das Kindswohl in Gefahr.

    Elternebene sieht da gänzlich anders aus.

    Volleybap

    Bis zu dem Zeitpunkt der verpflichtenden Umsetzung können geeignete Maßnahmen in den Ländern getroffen werden soweit richtig.

    Die einzelnen Länder können "vorpreschen" aber sobald es laut Bundesgesetz verpflichtend wird, können die Länder sich kein eigenes Süppchen mehr kochen.

    Das hängt dann direkt mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz zusammen und überlagert sämtliche "weicheren" Landesgesetze. Die Länder sind zur Umsetzung verpflichtet in dem Rahmen wie es das Bundesgesetz festlegt.

    Deswegen ist eine Klage vor dem BGH erforderlich um sich gegen das Bundesgesetz zu stellen. Andernfalls würde eine Klage vor einem Landesgericht ausreichen.

    Wenn ich das jetzt richtig im Hinterkopf habe, dann ist die Ausführung des Impfgesetzes wie auch Schule selbst Ländersache. Da ist also zu erwarten, dass es bei der Ausführung in dem ein oder anderen Bundesland anders zugehen wird als im anderen.


    Schulpflicht ist Bundesrecht welches durch die Landesbehörden durchzuführen ist.

    Ebenso die Impfpflicht Bundesrecht ist und durch die Landesbehörden umzusetzen ist.

    Dabei haben die Landesbehörden keinen Einfluss auf die Inhalte anders bei der Umsetzung der Schulpflicht, bei der die Landesbehörden jeweiliges Länderrecht als Inhalt für die Schulpflicht anwenden.

    Bei der Impfpflicht hat die Landesbehörde NUR die Durchführung umszusetzen. Inhaltlich bleibt das Bundesrecht führend.

    Das Strafgeld wird so lange erhoben, auch mehrfach, bis die Eltern die Impfung nachweisen können. Zusätzlich können Strafen für das Nichtnachkommen der schulpflicht erhoben werden.

    Irgendwann geht da auch dem militantesten Impfverweigerer die Mittel aus....und dann kommt die Ersatzhaft.

    Ich hoffe, dass hier die Justiz mit allen Mitteln hart durchgreift gegen die auf das Wohl der Allgemeinheit scheis..nden und somit für mich asozialen "Mitbürgern"

    Ich finde das großartig, wer eine Gefahr für Andere ist, hat im Gesundheitssystem als Angestellter nichts verloren!


    In Kitas und sonstigen Einrichtungen auch nicht. Egal ob als Mitarbeiter oder Kunde.


    Und wer keinen Betriebsarzt hat, kann eine Bescheinigung vom Hausarzt einreichen, dass die Impfungen vollständig sind.

    ..oder eine Bescheinigung des örtlichen Gesundheitsamtes nach Untersuchung durch einen Amtsarzt.


    Ich bin froh, noch vor der Abschaffung der Tuberkulose-Impfung 1998, den entsprechenden Impfschutz bekommen zu haben. Zwangsweise, weil so (damals) es vorgeschrieben war. ...und das war gut so denn dadurch (die Zwangsimpfung) nicht nur die Infektionszahlen auf weniger als 1 % in der dt. Bevölkerung gesenkt wurden. Gleichzeitig aber alle in einem entsprechenden Bereich tätigen Menschen den nötigen Schutz erhalten haben.

    Und wer nur einmal den Brief vom Gesundheitsamt bekommen hat, auf Grund von infektiösen Menschen im Arbeitsumfeld...der ist froh um jeden Schutz den man hat oder/und bekommen kann. Besonders wenn man eigene Kinder hat.

    Letzter Brief kam 2014 ... TB.... Da geht der Arsc. auf Grundeis und wieder ab zum Amtsarzt. Zum Glück und dank der Impfung ohne Befund.


    Aber leider gibt es immer Menschen denen die eigene Weltanschauung/ihr Wolkenkuckucksheim mehr wiegt als das Wohl der Allgemeinheit.

    Mal ein Update:

    ...... Da sie 18 ist, kann sie letztendlich selber entscheiden. Ich hoffe, sie sieht demnächst selber die Notwendigkeit.

    ...und wenn nicht, müsst ihr die Konsequenzen ziehen.

    Sprich das ihr der Tocdhter über kurz oder lang die Tür weisen müsst.

    Sie ist 18 und wenn nicht therapiewillig und einsichtig dann müsst ihr euch schützen.

    Andernfalls bucht euch selbst schon mal einen Aufenthalt in der Klinik.

    So hat wie es klingt, aber auch die emotionale Abgrenzung muss stattfinden.