Beiträge von SilentGwen

    Schliesse mich den anderen an, du hast richtig reagiert und umgehend die Schule informiert. Bestehe darauf das die Schule diese zwei Mitschüler zur Rede stellt und denen klar macht das so ein Verhalten an der Schule nicht geduldet wird.

    Drücke dir hierfür dolle die Daumen!!

    Eanny

    In dem Artikel steht: Die Einsätze können von ein paar Tagen bis hin zu Monaten dauern.


    Warum kann, wenn das JA schon mit im Boot ist, bei der Krankenkasse keine Unterstützung beantragt werden?

    Allgemein.....nachfragen ist nie verkehrt.

    Da ist es gut, wenn andere für einen Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen.

    Haste total Recht und um Stress zu vermeiden wäre es vielleicht schon gut sich mit dem Besitzer des Zauns in Verbindung zu setzen :/

    Hallo overtherainbow,

    danke für deine hilfreichen Antworten.


    Ja es gibt einen Abschnitt über Kurzarbeit.


    "Der AG ist berechtigt einseitig Kurzarbeit anzuordnen, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht und der Arbeitsausfall der Arbeitsverwaltung angezeigt ist. Dabei ist eine kollektive Ankündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten, mit der die Durchführung der Kurzarbeit im Betrieb gegenüber der Belegschaft anzukündigen ist. Für die Dauer der Kurzarbeit vermindert sich die Vergütung entsprechend dem Verhältnis der ausfallenden zur regelmässigen Arbeitszeit."


    hört sich für mich ziemlich üblich an oder täusche ich mich :/

    Die hier genannte Variante gibt es auch. ZB bei allen Beamten.

    Also ungut, aber nicht "krass" im Sinne von "linke Bedingung".

    Ich bin als normaler Elektroniker eingestellt und es ist keine Gewerkschaft oder Betriebsrat vorhanden.



    Mündliche vereibarungen, die anders sind als die schriftlichen, auf die kannst du dich schlecht berufen ... wenn mittelfristig die Person weg ist, die Dich eingestellt hat ...

    Mündliche Vereinbarung sind laut Arbeitsvertrag ausgeschlossen.


    Ich werde mich nächste Woche mit der Firma in Verbindung setzen und nachverhandeln. Allerdings muss ich mir erstmal klar werden, wie ich den Arbeitsvertrag anpassen wollen würde.

    Gestern beim ersten Durchlesen war ich einfach nur geschockt, gerade weil ich mich eigentlich sehr auf diese neue Tätigkeit bei diesem Arbeitgeber gefreut habe.

    So wie das geschrieben ist, kann ich als Alleinerziehende meinen Verpflichtungen, wenn es den darauf angelegt wird, nicht nachkommen :|.

    Ich brauche mal Schwarmwissen. Habe hier einen Arbeitsvertrag vor mir liegen und tue mich schwer den zu unterschreiben. Manche Formulierungen finde ich wirklich krass und darum wollte ich gerne eure Meinungen dazu hören.


    1. Formulierung über welche ich leicht stolpere:

    Der Beschäftigte kann auch außerhalb des Betriebes auf wechselnden Einsatzorten beschäftigt werden. Dieser Einsatz kann auch zeitweise im Ausland erfolgen.

    Der Beschäftigte kann an einen anderen Betriebsort innerhalb des Unternehmens versetzt werden.


    Am meisten stört mich wohl der letzte Satz. Ich wohne hier in meinem Elternhaus und werde niemals von hier wegziehen. Wenn der Betrieb mich allerdings nach z. B. Köln versetzt und ich dem nicht nachkommen kann, erfülle ich meinen Arbeitsvertrag nicht und kann gehen?!


    2. Formulierung über welche ich stolpere:

    Vorher sei vielleicht erwähnt, dass mir beim Vorstellungsgespräch die Arbeitszeit von 7 Uhr bis 16:15 Uhr genannt worden ist. Eventuell könnte irgendwann mal Schichtarbeit eingeführt werden. Ich werde als normaler Elektroniker eingestellt.


    Der Beschäftigte ist zu Schicht- und Nachtarbeit, einschließlich Arbeit in Wechselschicht, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit, Rufbereitschaft sowie Bereitschaftsdienst verpflichtet.


    Sind solche krassen Formulierungen inzwischen normal? Ich bin alleinerziehen und möchte in ein paar Jahren, wenn Sohnemann älter ist auch gerne wieder Schicht arbeiten. Aber diese Formulierung deckt ja nahezu jede mögliche Arbeitszeit ab. Man könnte meinen ich fange als Notfallsanitäter im Bereitschaftsdienst an.


    Was haltet ihr von diesen Formulierungen. Ist das inzwischen so üblich und reagiere ich über?


    Edit: Was mir noch einfällt. Ich bekomme ein Festgehalt, was ich wirklich gut finde. Aber mir fehlt in den Arbeitsvertrag eine Formulierung im Fall von z. B. Nachtschicht bzw Nachtzuschlag. Wenn ich das unterschreibe, kann es dann sein, dass mir übliche Zuschläge wie Nachtzuschlag nicht vergütet werden?

    ich berichte schon auch gerne vom Haus und dem Hund

    Also, falls du doch hierbleibst :P. Wäre es vielleicht eine Idee das mit dem Haus als Blog zu schreiben? Gibts doch hier im Forum "Blog- das gemeinsame Tagebuch der Mitglieder". Musst halt klarmachen das das Thema das du Eröffnest nur deins ist ^^

    ich hab dich nicht angegriffen, nur meine Meinung kund getan *blümchen*


    Hab grade mal geguckt, in "wo spart ihr so" hat Jannne von ihrem Sohn im FSJ geschrieben. Für diesen wäre das Nachfolgeticket Gold wert. Kann tatsächlich nicht verstehen, warum junge Menschen, welche sich für ein soziales jahr Zeit nehmen, hier nicht besser unterstützt werden.