Beiträge von Summerjam

    Agrippa


    Auf die Aussage deiner LVA würde ich erstmal nichts geben. Haben sie dir eine Rechtsgrundlage genannt? Kann mir nicht vorstellen, dass es eine gibt, die von der Anrechenbarkeit des Kinderbonus spricht. Der wird ja nur zusammen mit dem KG ausgezahlt, ist aber nach meinem Kenntnisstand keines. Auch dürfte der Bonus kein Einkommen des Kindes sein. Es ist das Geld der Eltern. Ist denn die HWR abhängig von deinen Einnahmen/Einkommen? Kenne mich da nicht aus. Würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn die da tatsächlich was abziehen.

    haha ich dachte das ganze sei nicht für die Eltern bzw. den Erzeuger sondern für die Kinder gedacht und da sollte es doch wurscht sein wo die Kohle her kommt.

    Nur weil Kinderbonus drauf steht, ist noch lange kein Kind drin, bzw. das Geld für das Kind bestimmt. Tatsächlich sagt das BMFSFJ in der weiter oben verlinkten Meldung...


    "Der Kinderbonus ist eine von vielen Maßnahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Das Ziel ist es, die Wirtschaft anzukurbeln, Arbeitsplätze zu sichern und in die Zukunft zu investieren."


    Ich investiere die €300 in SingleMalt. 8)

    Ich weiß was du meinst, aber ein Mietverhältnis ist etwas anderes, als zwei im Grundbuch stehende Eigentümer.

    Zudem hat die nirgends geschrieben, dass sie sie widerrechtlich bzw "einfach so" Zutritt verschafft hat.

    Im Ergebnis kommt es aber auf das selbe raus. Einer zieht aus und gibt damit den Zutritt auf. Grundbuch hin oder her. Sie kann von ihm anteilige Miete für ihre Hälfte verlangen, Teilversteigern, etc... In erster Linie geht es hier doch um Respektierung der Privatsphäre und auch darum, die ohnehin schwierige Situation nicht noch mit völlig unnötigen Nebenskriegsschauplätzen zu überschatten. Eine Trennung sollte man so angehen, wie ein professionelles Billard Spiel.

    Zu Dkl.-grün: Sie ist immer noch Miteigentümerin des Hauses. Sofern sie nichts anderes vereinbart haben (Trennungsvereinbarung) bzw sie immer noch im Grundbuch steht, gehört ihr das Haus auch.

    Davon ab, verstehe ich es nicht so, dass siedas Haus einfach so betritt, sondern er sie ungern reinlässt. Ich persönlich würde meine privaten Anglegenheiten auch lieber hinter geschlossenen vier Wänden besprechen, als draußen auf der Str..

    Vermieter sind auch Eigentümer. Sollen die auch in deine gemietete Wohnung ein- und ausgehen dürfen (sofern sie dir vorher sagen, dass sie dann und dann kommen)? Meine bescheidene Meinung dazu... wenn ich ausziehe, wohne ich da nicht mehr und bin Besucher "meines Eigentums".

    Meines Wissens ist die Anlage U nach Aufforderung von dir zu unterschreiben. Alternativ kann er die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen und käme damit durch. Dadurch würden dir dann wohl Gerichtskosten entstehen.


    ABER...


    Sollten dir durch seine steuerliche Geltendmachung der Unterhaltszahlungen (kein KU, sondern TU, BU, EU) selbst steuerliche Nachteile entstehen, wären diese wiederum von ihm auszugleichen. Irre, ist aber so.